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Antrag Außerordentliche Mitglieder Versammlung

 Die Ultras Krefeld sammeln nun Unterschriften für eine Außerordentliche Mitgliederversammlung. Meiner Meinung nach ein ganz wichtiger Schritt für die Neugestaltung des KFC Uerdingen.


Man braucht von 1/3 der Mitglieder die Unterschrift dann muss eine Versammlung durchgeführt werden. Also schnell unterschreiben und weg schicken.


Zum Antrag

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kfc9999
Mitte Juli. Was soll das bringen, bis dahin müssen längst die entscheidenden Weichen gestellt worden sein.
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Antwort auf kfc9999
Mitte Juli. Was soll das bringen, bis dahin müssen längst die entscheidenden Weichen gestellt worden sein.
Jop. Scheiß Idee.  Herrn Galland wird schon irgendwas einfallen. 
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nebomb
Antwort auf BlueMonday
Jop. Scheiß Idee.  Herrn Galland wird schon irgendwas einfallen. 
Na auf Herrn Galland würde ich mich jetzt verlassen
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ocin
wer einen verein möchte, der muß leider auch vereinsregularien einleiten, ansonsten darf natürlich jeder auch die hoffnung haben, daß vorher besseres passiert, bis dahin ist das eine gute und richtige idee, also los ...
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Groti
Antwort auf DerBaecker

 Die Ultras Krefeld sammeln nun Unterschriften für eine Außerordentliche Mitgliederversammlung. Meiner Meinung nach ein ganz wichtiger Schritt für die Neugestaltung des KFC Uerdingen.


Man braucht von 1/3 der Mitglieder die Unterschrift dann muss eine Versammlung durchgeführt werden. Also schnell unterschreiben und weg schicken.


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Im Grunde bin ich auch dafür, aber....

Ich denke das die die Verantwortlichen im Verein  die diesen retten wollen im Moment ( mal wieder) alle Hände voll zu tun haben.

Daher würde ich zumindest zu diesem Zeitpunkt von  weiteren Aufgaben /Anforderungen  mit einer Ausnahme absehen wollen:

Es sollten regelmäßig Informationen an die MItglieder gehen.

Schriftlich oder es lässt sich 

Ggf. ein  Online Infoportal ausschließlich für Mitglieder einrichten über das kontinuierlich informiert wird .

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nebomb
Antwort auf Groti
Im Grunde bin ich auch dafür, aber....

Ich denke das die die Verantwortlichen im Verein  die diesen retten wollen im Moment ( mal wieder) alle Hände voll zu tun haben.

Daher würde ich zumindest zu diesem Zeitpunkt von  weiteren Aufgaben /Anforderungen  mit einer Ausnahme absehen wollen:

Es sollten regelmäßig Informationen an die MItglieder gehen.

Schriftlich oder es lässt sich 

Ggf. ein  Online Infoportal ausschließlich für Mitglieder einrichten über das kontinuierlich informiert wird .

1. Jeder Tag den wir warten, verlieren wir Zeit. Aktuell ist durchaus RL noch möglich und das Vertrauen in den VR ist berechtigterweise nicht mehr vorhanden. 


2. Sollten wir versuchen möglichst ALLE Fans einzubinden und nicht nur Mitglieder. 

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nebomb
Kurze Frage noch... muss MP und NW nicht noch entlastet werden? Was ist mit dem Noah Typen? Es gab doch die Meldung, dass der den Vorsitzenden Posten von MP übernommen hat, oder?
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Ja, ja und ja 
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nebomb
Was passiert wenn die Mitglieder den Vorstand nicht entlasten??
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Antwort auf nebomb
Kurze Frage noch... muss MP und NW nicht noch entlastet werden? Was ist mit dem Noah Typen? Es gab doch die Meldung, dass der den Vorsitzenden Posten von MP übernommen hat, oder?

Wird ein Vorstand entlastet, bedeutet das, dass keine Schadensersatzansprüche gegen ihn mehr geltend gemacht werden können. Allerdings gilt das auch nur für bekannte Dinge. Wenn man sie also nachher verklagen möchte, sollte man sie nicht entlasten.


Wenn ein Vorstand nicht entlastet wird, passiert aber auch erst einmal von alleine nichts. 

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Da hätte ich mal eine Frage, gibt es beim KFC jemand aus der Fanszene bzw. einen Fanclub der mit im Vorstand sitzt und da die Interessen der Fans vertritt? 

Ich nehme an das es sowas bereits gibt und eine blöde Frage ist aber würde mich trotzdem mal interessieren 🙈

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nebomb

Wird ein Vorstand entlastet, bedeutet das, dass keine Schadensersatzansprüche gegen ihn mehr geltend gemacht werden können. Allerdings gilt das auch nur für bekannte Dinge. Wenn man sie also nachher verklagen möchte, sollte man sie nicht entlasten.


Wenn ein Vorstand nicht entlastet wird, passiert aber auch erst einmal von alleine nichts. 

Also werden wir ja wohl nicht entlasten! Ist der Vorstand vom e.V. haftbar für die Schulden? Das man quasi nach der Bestandsaufnahme, das Geld von denen einklagt?
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KFCfan45
Muss die GmbH überhaupt noch entlastet werden ?? Die wird doch abgewickelt. Ich weiss nicht wie es im Insolvenzfall läuft, aber eigentlich stellt sich die Frage nach Entlastung nicht mehr. Wäre ohnehin in sich schon eine Frechheit. Aber OK, wenn es rechtlich sein muss.......



Übrigens brauchen wir auch keinen Verwaltungsrat mehr, der sich wie ein Fähnchen im Wind bestimmt wieder dem nächsten Vorstand anbiedert. So als ob nie was gewesen wäre.

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Antwort auf KFCfan45
Muss die GmbH überhaupt noch entlastet werden ?? Die wird doch abgewickelt. Ich weiss nicht wie es im Insolvenzfall läuft, aber eigentlich stellt sich die Frage nach Entlastung nicht mehr. Wäre ohnehin in sich schon eine Frechheit. Aber OK, wenn es rechtlich sein muss.......



Übrigens brauchen wir auch keinen Verwaltungsrat mehr, der sich wie ein Fähnchen im Wind bestimmt wieder dem nächsten Vorstand anbiedert. So als ob nie was gewesen wäre.

Was bitte hat "Entlasten des Vorstands des e.V." mit der GmbH zu tun?

Das ist ja noch weiter entfernt wie Äpfel und Birnen...
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Antwort auf nebomb
Also werden wir ja wohl nicht entlasten! Ist der Vorstand vom e.V. haftbar für die Schulden? Das man quasi nach der Bestandsaufnahme, das Geld von denen einklagt?

Nein, normalerweise nicht. Nur, wenn man ihnen nachweisen können, dass sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und man den Schaden nachweisen kann. 


Allerdings reden wir hier nur vom Verein, nicht von der GmbH. Da ist die Frage des Schadens. Die Schulden des Vereins gibt es schon länger. Der Verein hat eine GmbH ohne wesentliche Werte verloren. Das schlimmste ist der Verlust der Drittliga-Lizenz. Die ist aber nicht verlorengegangen, weil man jemanden eingestellt hätte, der offenbar damit überfordert war oder Fristen ignoriert hätte, sondern weil man keinen gefunden hat, der Verluste ausgleicht.


Ich bin kein Jurist, das kann sicher noch jemand besser erklären.

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Nein, normalerweise nicht. Nur, wenn man ihnen nachweisen können, dass sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und man den Schaden nachweisen kann. 


Allerdings reden wir hier nur vom Verein, nicht von der GmbH. Da ist die Frage des Schadens. Die Schulden des Vereins gibt es schon länger. Der Verein hat eine GmbH ohne wesentliche Werte verloren. Das schlimmste ist der Verlust der Drittliga-Lizenz. Die ist aber nicht verlorengegangen, weil man jemanden eingestellt hätte, der offenbar damit überfordert war oder Fristen ignoriert hätte, sondern weil man keinen gefunden hat, der Verluste ausgleicht.


Ich bin kein Jurist, das kann sicher noch jemand besser erklären.

Ja, so ist das. 

Natürlich können die Mitglieder die Entlastung des Vorstandes verweigern. Aber dann braucht es immer noch einen Vermögensschaden des e.V., um Ansprüche geltend zu machen. Das, was MP mit der GmbH gemacht hat, spielt eigentlich keine Rolle. Die Schulden des e.V. gab es ohnehin vorher. 


MP ist nach meiner Ansicht so oder so nicht zu belangen. 

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KFCfan45
Was bitte hat "Entlasten des Vorstands des e.V." mit der GmbH zu tun?

Das ist ja noch weiter entfernt wie Äpfel und Birnen...
Ja, die Frage war blöd gestellt. Sorry !  Es ging mir mehr darum, ob die Vorstandsmitglieder im Falle der Insolvenz überhaupt entlastet werden können bzw. ob es juristisch relevant ist. Ein Gericht könnte doch trotzdem die Vorstände persönlich haftbar machen. 


Wie gesagt, es ist eine Frage.......

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nebomb
Der e.V. hat doch Schulden und ist der Vorstand nicht verantwortlich für diese?? Wofür trägt er sonst die Verantwortung?
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nebomb
Antwort auf KFCfan45
Ja, die Frage war blöd gestellt. Sorry !  Es ging mir mehr darum, ob die Vorstandsmitglieder im Falle der Insolvenz überhaupt entlastet werden können bzw. ob es juristisch relevant ist. Ein Gericht könnte doch trotzdem die Vorstände persönlich haftbar machen. 


Wie gesagt, es ist eine Frage.......

Du musst Gmbh und e.V. trennen.. Die GmbH ist Insolvent und bald Geschichte aber hinter der GmbH gibt es den e.V., den eigentlichen Verein und dort muss der Vorstand entlastet werden von den Mitgliedern. Bei der GmbH gibt es ein solches Verfahren nicht
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Antwort auf KFCfan45
Ja, die Frage war blöd gestellt. Sorry !  Es ging mir mehr darum, ob die Vorstandsmitglieder im Falle der Insolvenz überhaupt entlastet werden können bzw. ob es juristisch relevant ist. Ein Gericht könnte doch trotzdem die Vorstände persönlich haftbar machen. 


Wie gesagt, es ist eine Frage.......

Um eine Schadenersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied des e. V. geltend machen zu können, muss dieses zunächst nicht entlastet werden. Dann muss man den Anspruch beziffern und geltend machen und im Ernstfall gerichtlich einklagen. Die Haftung besteht gegenüber dem Verein. 


Die Geschäftsführer der GmbH haften bei Schäden kraft Amtes der GmbH gegenüber. Die können nicht entlastet werden. 

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Antwort auf nebomb
Der e.V. hat doch Schulden und ist der Vorstand nicht verantwortlich für diese?? Wofür trägt er sonst die Verantwortung?
Ja, klar. Nur kommt es darauf an, wann die Schulden entstanden sind. Ähnlich wie 25 HGB. Nach Übernahme der Firma gehen die Schulden nicht mit über. Wenn das der Fall wäre, würde niemand ein marodes Unternehmen übernehmen. So ist das bei einem Verein auch. 
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nebomb
Kennt jemand den Stand bezüglich der MV?
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TimK
Antwort auf nebomb
Kennt jemand den Stand bezüglich der MV?
vielleicht sind das die positiven News, von denen hier zu lesen ist ;-)
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