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Lizenz für die Saison 2014/2015

Stroem
An der ein oder anderen Stelle wurde ja schonmal etwas zu den Lizenzbedingungen für die neue Saison geschrieben. Auch wenn es natürlich die Aufgabe der Vereinsführung ist, sollten wir hier vielleicht schon mal einige Dinge zusammentragen auf die unbedingt geachtet werden muss um die Lizenz für die neue Saison (ich gehe mal von der Regionalliga aus) zu erhalten.
Hier ein paar Beispiele:

Wie muss der Kader aussehen? Wie viele Spieler, mit welchem Alter und welcher Nationalität?
Welche Jugendmannschaften müssen im Verein vorhanden sein?
Welche weiteren Seniorenmannschaften sind Pflicht?
Welche Voraussetzungen muss das Stadion haben?
Welche Fristen zur Lizenzerteilung gibt es?
etc.


Hier zur Ergänzung und zum Einlesen mal ein paar Vorschriften die ich auf die schnelle gefunden habe:
[url]http://www.wflv.de/service/download-center.html[/url]
[url]http://www.dfb.de/uploads/media/spielordnung.pdf[/url]

Vielleicht kann Stoffel als Admin das ja dann als Checkliste o.ä. irgendwie zusammentragen. Wie gesagt eigentlich nicht unsere Aufgabe, aber wir diskutieren hier doch eh über diese Themen. Und ich würde das lieber jetzt im Vorfeld in Ruhe zusammentragen, als mich in einem halben Jahr über irgend einen Fehler aufzuregen.
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Ürdi
Bis zum Ende der Meldefrist ist es nicht mehr lange und man braucht einen Trainer mit A-Lizenz,
5 Jugendmannschaften von A,B,-undC-Junioren, die am Spielbetrieb teilnehmen und
den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer 2. Mannschaft, was natürlich auch die Teinahme am Spielbetrieb voraussetzt.
Also notfalls müssen sich unverzüglich einige Fans zum Spielbetrieb anmelden, denn Spielgemeinschaften zählen nicht.
Nachzulesen bei Durchführungsbestimmungen des Verbandes.
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Stroem
[quote='Ürdi','index.php?page=Thread&postID=45776#post45776']Bis zum Ende der Meldefrist ist es nicht mehr lange und man braucht einen Trainer mit A-Lizenz,
5 Jugendmannschaften von A,B,-undC-Junioren, die am Spielbetrieb teilnehmen und
den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer 2. Mannschaft, was natürlich auch die Teinahme am Spielbetrieb voraussetzt.
Also notfalls müssen sich unverzüglich einige Fans zum Spielbetrieb anmelden, denn Spielgemeinschaften zählen nicht.
Nachzulesen bei Durchführungsbestimmungen des Verbandes.[/quote]
Ich glaube das mit der 2. Mannschaft bezieht sich nur darauf, wenn die 2. Mannschaft in der Regionalliga spielt. In diesem Fall muss keine Bankbürgschaft oder Kaution vorgelegt werden, sondern es reicht eine erfolgreich erteilte Lizenz der 1. Mannschaft vorzulegen.

Siehe § 6 Absatz 4
[url]http://www.wflv.de/downloads/wflv-statut-fuer-die-regionalliga-west.pdf[/url]

In den Durchführungsbestimmungen hab ich diesbezüglich nichts gefunden.
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Ürdi
[quote='Ürdi','index.php?page=Thread&postID=45776#post45776']Bis zum Ende der Meldefrist ist es nicht mehr lange und man braucht einen Trainer mit A-Lizenz,
5 Jugendmannschaften von A,B,-undC-Junioren, die am Spielbetrieb teilnehmen und
den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer 2. Mannschaft, was natürlich auch die Teinahme am Spielbetrieb voraussetzt.
Also notfalls müssen sich unverzüglich einige Fans zum Spielbetrieb anmelden, denn Spielgemeinschaften zählen nicht.
Nachzulesen bei Durchführungsbestimmungen des Verbandes.[/quote]
Habe jetzt noch einmal die Durchführungsbestimmungen in Ruhe gelesen. Daher muss ich das mit der 2. Mannschaft korrigieren, denn unter § 6 Absatz 4 steht ganz eindeutig, dass die von mir oben erwähnte Regelung der 2. Mannschaften nur für die 2. Mannschaften der Lizenzvereine gilt.
Also alles in Ordnung für uns was diesen Punkt angeht, ich hatte mich da geirrt.
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Stroem
[quote='Ürdi','index.php?page=Thread&postID=45815#post45815'][quote='Ürdi','index.php?page=Thread&postID=45776#post45776']Bis zum Ende der Meldefrist ist es nicht mehr lange und man braucht einen Trainer mit A-Lizenz,
5 Jugendmannschaften von A,B,-undC-Junioren, die am Spielbetrieb teilnehmen und
den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer 2. Mannschaft, was natürlich auch die Teinahme am Spielbetrieb voraussetzt.
Also notfalls müssen sich unverzüglich einige Fans zum Spielbetrieb anmelden, denn Spielgemeinschaften zählen nicht.
Nachzulesen bei Durchführungsbestimmungen des Verbandes.[/quote]
Habe jetzt noch einmal die Durchführungsbestimmungen in Ruhe gelesen. Daher muss ich das mit der 2. Mannschaft korrigieren, denn unter § 6 Absatz 4 steht ganz eindeutig, dass die von mir oben erwähnte Regelung der 2. Mannschaften nur für die 2. Mannschaften der Lizenzvereine gilt.
Also alles in Ordnung für uns was diesen Punkt angeht, ich hatte mich da geirrt.[/quote]Wenn du recht hättest und der Vorstand würde die Regel aber nicht kennen, wäre mir wesentlich unwohler. ;-)
Bleiben also noch die Jugendmannschaften. Die haben wir aktuell zehn Stück davon 5 im A-,B-,C- Bereich wenn ich das richtig sehe.
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