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Lebenslange DK

Inrather61
Antwort auf wise

Warum besser? Na, weil die Besitzer der LDK kommende Saison auch wirklich alle Spiele genießen können.

Abwarten, haben wir schon mal öfter gedacht.

-2
FC1905UE
Antwort auf wise

Warum besser? Na, weil die Besitzer der LDK kommende Saison auch wirklich alle Spiele genießen können.

Da es die lebenslange Dauerkarte schon einige Jahre gibt konnte man ,bis auf die letzte ,auch alle Spiele sehen . Ohne Beschränkung der beiden oberen Ligen .

2
Stroem

Den Punkt mit der Kündigung habe ich nicht ganz verstanden.

Hätte der Insolvenzverwalter die Karten nicht kündigen müssen? Kann er das jetzt immer noch oder hätte das nicht schon zum Start des Verfahrens erfolgen müssen?

Der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht,ob er laufende Verträge erfüllen möchte oder nicht. Wenn der Vertrag über die LDK "gekündigt" (Wahlrecht der Nichterfüllung) wird, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrages. Da fängt das erste Problem an. Wie berechnet man das? Nimmt man den Gesamtpreis und teilt es durch die zu erwartende Lebenserwartung? Nimmt man 20 Jahre oder vielleicht nur den Zeitraum bis zum Vertragsende (die Dauerkarte hat dann halt nur ein Jahr "gelebt").

Ich mache mal eine mögliche Beispielrechnung. Die Karte hat 1905 Euro gekostet und die normale Dauerkarte kostet beispielsweise 300 Euro. Dann könnte man rechnen 1905 Euro minus 300 Euro rechnen. Restwert: 1605 Euro.

Diesen Betrag kann man dann im Insolvenzverfahren anmelden. Nehmen wir dann eine Insolvenzquote von 10%, erhält man als Gläubiger der LDK 160,50 Euro. Damit ist alles erledigt. Keine weiteren Spiele und keine weitere Erstattung mehr.

Der IV bietet nun an den bestehenden Vertrag zu ändern. Dies kann angenommen werden oder man versucht den Vertrag ohne Änderung durchzusetzen. Lehnt der IV die Erfüllung (Zutritt zum Stadion, konkludente ablehnende Ausübung des Wahlrechts) aber ab, kann auf die Erfüllung nicht bestanden werden. Es bleibt nur die Möglichkeit die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Das Wahlrecht kann formlos ausgeübt werden. Eine schriftliche Kündigung ist (nachdem was ich gefunden habe) nicht notwendig.

Nachdem was ich dazu gefunden habe, kann das Wahlrecht bis zu Ende des Insolvenzverfahrens ausgeübt werden.

Edit: In einer ersten Variante hatte ich geschrieben, dass es nur 16,05 Euro sind. 10% von 1605 Euro sind aber natürlich 160,50 Euro.

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Inrather61
Antwort auf Stroem

Der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht,ob er laufende Verträge erfüllen möchte oder nicht. Wenn der Vertrag über die LDK "gekündigt" (Wahlrecht der Nichterfüllung) wird, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrages. Da fängt das erste Problem an. Wie berechnet man das? Nimmt man den Gesamtpreis und teilt es durch die zu erwartende Lebenserwartung? Nimmt man 20 Jahre oder vielleicht nur den Zeitraum bis zum Vertragsende (die Dauerkarte hat dann halt nur ein Jahr "gelebt").

Ich mache mal eine mögliche Beispielrechnung. Die Karte hat 1905 Euro gekostet und die normale Dauerkarte kostet beispielsweise 300 Euro. Dann könnte man rechnen 1905 Euro minus 300 Euro rechnen. Restwert: 1605 Euro.

Diesen Betrag kann man dann im Insolvenzverfahren anmelden. Nehmen wir dann eine Insolvenzquote von 10%, erhält man als Gläubiger der LDK 160,50 Euro. Damit ist alles erledigt. Keine weiteren Spiele und keine weitere Erstattung mehr.

Der IV bietet nun an den bestehenden Vertrag zu ändern. Dies kann angenommen werden oder man versucht den Vertrag ohne Änderung durchzusetzen. Lehnt der IV die Erfüllung (Zutritt zum Stadion, konkludente ablehnende Ausübung des Wahlrechts) aber ab, kann auf die Erfüllung nicht bestanden werden. Es bleibt nur die Möglichkeit die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Das Wahlrecht kann formlos ausgeübt werden. Eine schriftliche Kündigung ist (nachdem was ich gefunden habe) nicht notwendig.

Nachdem was ich dazu gefunden habe, kann das Wahlrecht bis zu Ende des Insolvenzverfahrens ausgeübt werden.

Edit: In einer ersten Variante hatte ich geschrieben, dass es nur 16,05 Euro sind. 10% von 1605 Euro sind aber natürlich 160,50 Euro.

Is datt kompliziert 🙈🙈🙈

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JP57
Antwort auf Stroem

Der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht,ob er laufende Verträge erfüllen möchte oder nicht. Wenn der Vertrag über die LDK "gekündigt" (Wahlrecht der Nichterfüllung) wird, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrages. Da fängt das erste Problem an. Wie berechnet man das? Nimmt man den Gesamtpreis und teilt es durch die zu erwartende Lebenserwartung? Nimmt man 20 Jahre oder vielleicht nur den Zeitraum bis zum Vertragsende (die Dauerkarte hat dann halt nur ein Jahr "gelebt").

Ich mache mal eine mögliche Beispielrechnung. Die Karte hat 1905 Euro gekostet und die normale Dauerkarte kostet beispielsweise 300 Euro. Dann könnte man rechnen 1905 Euro minus 300 Euro rechnen. Restwert: 1605 Euro.

Diesen Betrag kann man dann im Insolvenzverfahren anmelden. Nehmen wir dann eine Insolvenzquote von 10%, erhält man als Gläubiger der LDK 160,50 Euro. Damit ist alles erledigt. Keine weiteren Spiele und keine weitere Erstattung mehr.

Der IV bietet nun an den bestehenden Vertrag zu ändern. Dies kann angenommen werden oder man versucht den Vertrag ohne Änderung durchzusetzen. Lehnt der IV die Erfüllung (Zutritt zum Stadion, konkludente ablehnende Ausübung des Wahlrechts) aber ab, kann auf die Erfüllung nicht bestanden werden. Es bleibt nur die Möglichkeit die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Das Wahlrecht kann formlos ausgeübt werden. Eine schriftliche Kündigung ist (nachdem was ich gefunden habe) nicht notwendig.

Nachdem was ich dazu gefunden habe, kann das Wahlrecht bis zu Ende des Insolvenzverfahrens ausgeübt werden.

Edit: In einer ersten Variante hatte ich geschrieben, dass es nur 16,05 Euro sind. 10% von 1605 Euro sind aber natürlich 160,50 Euro.

Danke für die viele Mühe, die Du Dir gibst.

"Die Regelung jetzt ist kulant und insolvenzfest. Die Beschränkung auf 3. Liga und drunter ist ebenfalls vertretbar"

Ich bin nicht persönlich betroffen, aber könnte - nach Abschluss des IV-Verfahrens - ein zukünftiger Vorstand die Beschränkung auf die 3. Liga nicht einfach aufheben?

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Antwort auf Stroem

Der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht,ob er laufende Verträge erfüllen möchte oder nicht. Wenn der Vertrag über die LDK "gekündigt" (Wahlrecht der Nichterfüllung) wird, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrages. Da fängt das erste Problem an. Wie berechnet man das? Nimmt man den Gesamtpreis und teilt es durch die zu erwartende Lebenserwartung? Nimmt man 20 Jahre oder vielleicht nur den Zeitraum bis zum Vertragsende (die Dauerkarte hat dann halt nur ein Jahr "gelebt").

Ich mache mal eine mögliche Beispielrechnung. Die Karte hat 1905 Euro gekostet und die normale Dauerkarte kostet beispielsweise 300 Euro. Dann könnte man rechnen 1905 Euro minus 300 Euro rechnen. Restwert: 1605 Euro.

Diesen Betrag kann man dann im Insolvenzverfahren anmelden. Nehmen wir dann eine Insolvenzquote von 10%, erhält man als Gläubiger der LDK 160,50 Euro. Damit ist alles erledigt. Keine weiteren Spiele und keine weitere Erstattung mehr.

Der IV bietet nun an den bestehenden Vertrag zu ändern. Dies kann angenommen werden oder man versucht den Vertrag ohne Änderung durchzusetzen. Lehnt der IV die Erfüllung (Zutritt zum Stadion, konkludente ablehnende Ausübung des Wahlrechts) aber ab, kann auf die Erfüllung nicht bestanden werden. Es bleibt nur die Möglichkeit die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Das Wahlrecht kann formlos ausgeübt werden. Eine schriftliche Kündigung ist (nachdem was ich gefunden habe) nicht notwendig.

Nachdem was ich dazu gefunden habe, kann das Wahlrecht bis zu Ende des Insolvenzverfahrens ausgeübt werden.

Edit: In einer ersten Variante hatte ich geschrieben, dass es nur 16,05 Euro sind. 10% von 1605 Euro sind aber natürlich 160,50 Euro.

Vielen Dank für die umfangreiche Erklärung!

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Stroem
Antwort auf JP57

Danke für die viele Mühe, die Du Dir gibst.

"Die Regelung jetzt ist kulant und insolvenzfest. Die Beschränkung auf 3. Liga und drunter ist ebenfalls vertretbar"

Ich bin nicht persönlich betroffen, aber könnte - nach Abschluss des IV-Verfahrens - ein zukünftiger Vorstand die Beschränkung auf die 3. Liga nicht einfach aufheben?

Spontan würde ich sagen, dass müsste gehen. Sollte man dann 2037 aber nochmal genau prüfen. ;-)

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Antwort auf JP57

Danke für die viele Mühe, die Du Dir gibst.

"Die Regelung jetzt ist kulant und insolvenzfest. Die Beschränkung auf 3. Liga und drunter ist ebenfalls vertretbar"

Ich bin nicht persönlich betroffen, aber könnte - nach Abschluss des IV-Verfahrens - ein zukünftiger Vorstand die Beschränkung auf die 3. Liga nicht einfach aufheben?

Das sollte jetzt zumindest niemand versprechen.

Eine eher theoretische Frage wäre, ob der Vorstand damit nicht das Vereinsvermögen vorsätzlich schädigen und damit eine persönliche Haftung riskieren würde. In der Praxis wird es aber immer genug für Gründe geben, warum das doch aus Vereinssicht vorteilhaft ist.

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Inrather61

Ich rate jungen KFC Fans ein Jura Studium in Sachen Vereinsrecht anzustreben.

Sonst blickt da keiner in Zukunft mehr durch.

Da halte ich's, alter Sack, lieber mit Kaiser Franz, "Geht's auf den Platz und spielt Fußball.

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Rafiki
Antwort auf Stroem

Der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht,ob er laufende Verträge erfüllen möchte oder nicht. Wenn der Vertrag über die LDK "gekündigt" (Wahlrecht der Nichterfüllung) wird, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrages. Da fängt das erste Problem an. Wie berechnet man das? Nimmt man den Gesamtpreis und teilt es durch die zu erwartende Lebenserwartung? Nimmt man 20 Jahre oder vielleicht nur den Zeitraum bis zum Vertragsende (die Dauerkarte hat dann halt nur ein Jahr "gelebt").

Ich mache mal eine mögliche Beispielrechnung. Die Karte hat 1905 Euro gekostet und die normale Dauerkarte kostet beispielsweise 300 Euro. Dann könnte man rechnen 1905 Euro minus 300 Euro rechnen. Restwert: 1605 Euro.

Diesen Betrag kann man dann im Insolvenzverfahren anmelden. Nehmen wir dann eine Insolvenzquote von 10%, erhält man als Gläubiger der LDK 160,50 Euro. Damit ist alles erledigt. Keine weiteren Spiele und keine weitere Erstattung mehr.

Der IV bietet nun an den bestehenden Vertrag zu ändern. Dies kann angenommen werden oder man versucht den Vertrag ohne Änderung durchzusetzen. Lehnt der IV die Erfüllung (Zutritt zum Stadion, konkludente ablehnende Ausübung des Wahlrechts) aber ab, kann auf die Erfüllung nicht bestanden werden. Es bleibt nur die Möglichkeit die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Das Wahlrecht kann formlos ausgeübt werden. Eine schriftliche Kündigung ist (nachdem was ich gefunden habe) nicht notwendig.

Nachdem was ich dazu gefunden habe, kann das Wahlrecht bis zu Ende des Insolvenzverfahrens ausgeübt werden.

Edit: In einer ersten Variante hatte ich geschrieben, dass es nur 16,05 Euro sind. 10% von 1605 Euro sind aber natürlich 160,50 Euro.

Danke für die Zusammenfassung bisher.

Ich habe es ja auch so verstanden, dass der IV die LDK kündigen muss.

Desweiteren habe ich noch gelesen, dass der IV innerhalb eines Insolvenzverfahrens, nicht einfach die Rahmenbedingungen ändern kann.

Er muss vorab kündigen, und kann dann im Anschluss einen geänderten Vertrag, so wie wir ihn erhalten haben, anbieten. Das hat ja so nicht stattgefunden.

Keine Ahnung, ob es wirklich so stimmt.

Allerdings weiß ich bisher immernoch nicht, wo man denn die 19,05 hinschicken soll, um den neuen Bedingungen zuzustimmen.

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wise
Antwort auf FC1905UE

Da es die lebenslange Dauerkarte schon einige Jahre gibt konnte man ,bis auf die letzte ,auch alle Spiele sehen . Ohne Beschränkung der beiden oberen Ligen .

Ja, bis auf die letzte.

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nebomb
Antwort auf Rafiki

Danke für die Zusammenfassung bisher.

Ich habe es ja auch so verstanden, dass der IV die LDK kündigen muss.

Desweiteren habe ich noch gelesen, dass der IV innerhalb eines Insolvenzverfahrens, nicht einfach die Rahmenbedingungen ändern kann.

Er muss vorab kündigen, und kann dann im Anschluss einen geänderten Vertrag, so wie wir ihn erhalten haben, anbieten. Das hat ja so nicht stattgefunden.

Keine Ahnung, ob es wirklich so stimmt.

Allerdings weiß ich bisher immernoch nicht, wo man denn die 19,05 hinschicken soll, um den neuen Bedingungen zuzustimmen.

Du wirst sehr wahrscheinlich angeschrieben mit der Aufforderung des Zahlens

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Antwort auf Stroem

Der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht,ob er laufende Verträge erfüllen möchte oder nicht. Wenn der Vertrag über die LDK "gekündigt" (Wahlrecht der Nichterfüllung) wird, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrages. Da fängt das erste Problem an. Wie berechnet man das? Nimmt man den Gesamtpreis und teilt es durch die zu erwartende Lebenserwartung? Nimmt man 20 Jahre oder vielleicht nur den Zeitraum bis zum Vertragsende (die Dauerkarte hat dann halt nur ein Jahr "gelebt").

Ich mache mal eine mögliche Beispielrechnung. Die Karte hat 1905 Euro gekostet und die normale Dauerkarte kostet beispielsweise 300 Euro. Dann könnte man rechnen 1905 Euro minus 300 Euro rechnen. Restwert: 1605 Euro.

Diesen Betrag kann man dann im Insolvenzverfahren anmelden. Nehmen wir dann eine Insolvenzquote von 10%, erhält man als Gläubiger der LDK 160,50 Euro. Damit ist alles erledigt. Keine weiteren Spiele und keine weitere Erstattung mehr.

Der IV bietet nun an den bestehenden Vertrag zu ändern. Dies kann angenommen werden oder man versucht den Vertrag ohne Änderung durchzusetzen. Lehnt der IV die Erfüllung (Zutritt zum Stadion, konkludente ablehnende Ausübung des Wahlrechts) aber ab, kann auf die Erfüllung nicht bestanden werden. Es bleibt nur die Möglichkeit die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Das Wahlrecht kann formlos ausgeübt werden. Eine schriftliche Kündigung ist (nachdem was ich gefunden habe) nicht notwendig.

Nachdem was ich dazu gefunden habe, kann das Wahlrecht bis zu Ende des Insolvenzverfahrens ausgeübt werden.

Edit: In einer ersten Variante hatte ich geschrieben, dass es nur 16,05 Euro sind. 10% von 1605 Euro sind aber natürlich 160,50 Euro.

Guten Morgen Stroem,

sind 10% von 1605 EURO nicht 160,50 Euro?

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Stroem

Guten Morgen Stroem,

sind 10% von 1605 EURO nicht 160,50 Euro?

Ähm. Hüstel. Ja, genau. Das war ein Test. ;-) Korrigiere es mal oben. ;-)

3
Stroem
Antwort auf Rafiki

Danke für die Zusammenfassung bisher.

Ich habe es ja auch so verstanden, dass der IV die LDK kündigen muss.

Desweiteren habe ich noch gelesen, dass der IV innerhalb eines Insolvenzverfahrens, nicht einfach die Rahmenbedingungen ändern kann.

Er muss vorab kündigen, und kann dann im Anschluss einen geänderten Vertrag, so wie wir ihn erhalten haben, anbieten. Das hat ja so nicht stattgefunden.

Keine Ahnung, ob es wirklich so stimmt.

Allerdings weiß ich bisher immernoch nicht, wo man denn die 19,05 hinschicken soll, um den neuen Bedingungen zuzustimmen.

Er muss nicht wirklich "kündigen", sondern nur mitteilen, ob er den Vertrag erfüllen möchte oder nicht. Dies kann auch konkludent erfolgen. Wenn er die alten LDK nicht mehr ins Stadion lässt, bedeutet dies, dass er die Vertragserfüllung ablehnt. Es macht eigentlich keinen Unterschied, aber es flattert halt kein Brief ins Haus wo steht "Hiermit kündige ich den Vertrag über die LDK".

Der IV kann die Zustimmung zur Änderung mit der neuen LDK auch nicht erzwingen. Wer keine neue möchte, muss auch keine neue LDK nehmen. Die Zustimmung (Annahme des Angebots) kann aber einfach durch Zahlung erfolgen.

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Antwort auf Stroem

Ähm. Hüstel. Ja, genau. Das war ein Test. ;-) Korrigiere es mal oben. ;-)

Dann hab´ ich ja den Test bestanden.....
Verbuchen wir es unter: Komma an der falschen Stelle gesetzt ....

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Stroem

Dann hab´ ich ja den Test bestanden.....
Verbuchen wir es unter: Komma an der falschen Stelle gesetzt ....

Wäre ich ja in der Vergangenheit ja direkt für einen KFC Posten qualifiziert gewesen. ;-)

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Antwort auf Stroem

Wäre ich ja in der Vergangenheit ja direkt für einen KFC Posten qualifiziert gewesen. ;-)

Und bei der Einsicht und der schnellen Korrektur ganz sicher auch in der Zukunft !!

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sls III.
Antwort auf Stroem

Wäre ich ja in der Vergangenheit ja direkt für einen KFC Posten qualifiziert gewesen. ;-)

Nee, lass mal, "ludex non calculat" ist ja auch hier einschlägig ;-)

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TK

Ich habe meine Lebenslange DK am 04.07. im LMS-Ticketshop für 4,95€ bestellt und bezahlt.

Lass mich jetzt dann mal überraschen wann sie kommt oder ob ich eine Nachforderung erhalten werde.

3
ICH
Antwort auf TK

Ich habe meine Lebenslange DK am 04.07. im LMS-Ticketshop für 4,95€ bestellt und bezahlt.

Lass mich jetzt dann mal überraschen wann sie kommt oder ob ich eine Nachforderung erhalten werde.

Hat schon jemand die LDK zugeschickt bekommen?

Frage für einen Freund!

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FC1905UE

Noch nicht , man muss erst den Kartendrucker besorgen. Soll wohl schwierig sein da dran zu kommen 😂

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TK
Antwort auf FC1905UE

Noch nicht , man muss erst den Kartendrucker besorgen. Soll wohl schwierig sein da dran zu kommen 😂

Na wenn man eine Anfrage an Andreas Scholten stellen würde wäre der Drucker wahrscheinlich ganz schnell verfügbar.

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NurderKFC
Antwort auf TK

Na wenn man eine Anfrage an Andreas Scholten stellen würde wäre der Drucker wahrscheinlich ganz schnell verfügbar.

Oder an den lieben Nils, wo ich beim Testspiel gegen Erkenschwick erfahren habe dat er Internas an nicht offizielle Vereinsvertreter rausgibt🫣. Dat I-Tüpfelchen ist sogar, dat es nichtmal Mitglieder sind, die mit wichtigen Informationen versorgt wurden🫣🫣🫣

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