Schluesselszene.net

Darf Karre da stehen ?

Moinsen mal wieder.

Man will mir einreden ich hätte ein Problem.
Zugegeben, mehr als eins... :D
Aber hier möchte ich mal die Meinung von Euch hören.

Eines meiner KFZ ( hört sich gut an woll ? :D )
ist nicht mehr fahrtüchtig und steht seit Monaten auf einem
Parkplatz der Wohnstätte wo ich auch wohne.
Nun will man mir weissmachen dass das so nicht geht.
Hmm..vieleicht sollte ich anmerken dass das Fahrzeug NICHT
abgemeldet ist sondern ich nach wie vor Steuern zahle.
Vieleicht bin ich naiv aber ich sehe das als parkendes Fahrzeug.
Ob ein Tag, einen Monat oder ein Jahr.
Hat da jemand Ahnung ?

Ich weiss, gehört nicht in dieses Forum, aber ich hab einen regelrechten Hals !
Woher kommt das ? Natürlich von den "lieben" Nachbarn.

Danke schonmal !

Gruß Lars


P.S. Die richtigen Cracks sind ja sowieso hier ! ;)
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Heini
Ähnliche Geschichte: [url]http://www.wz-newsline.de/lokales/krefeld/dauerparker-vor-der-tuer-nervt-anwohner-1.1788623[/url]

[quote]Sofern das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet und mit der gültigen TÜV-Plakette versehen ist, darf es am Straßenverkehr teilnehmen, heißt es von der Stadt. Geht durch das Parken des Fahrzeuges keine offensichtliche Gefahr für den Straßenverkehr aus, bestehe kein Handlungsansatz für die Ordnungsbehörden. Anders sähe es aus, wenn der Wagen beispielsweise Öl in größerer Menge verlieren würde.[/quote]

Meine Meinung: Lasse reden :thumbup:
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Danke Heini !!! :thumbup:
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Grotat
Ich denke das hängt auch davon ab, ob der Parkplatz der Wohnstätte öffentlich oder privat ist. Wenn der Parkplatz privat ist hängt es meiner Meinung nach eher davon ab, was der Besitzer davon hält.

Bei öffentlichen Parkplätzen darf man soweit ich weiss als PKW unbegrenzt lange parken, das gilt allerdings nicht, wenn der Wagen nicht betriebsfähig ist. Also wenn dein Wagen nicht mehr fahrtauglich ist, könnte das Parken nicht erlaubt sein
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Duke
Wenn das ein Parkplatz der Wohnstätte ist und der seinen Mietern zur Verfügung gestellt wird, dann darf ein Mieter sein Auto auch dort abstellen. Lars, ich denke das ist in deinem Mietvertrag geregelt.
Probleme sehe ich nur wenn:
- das Fahrzeug abgemeldet ist
- das Fahrzeug Oel oder sonstige Betriebsstoffe verliert
- irgendeine andere Gefahr (zum Beispiel Verletzungsgefahr bei einem unfallbeschädigten Fahrzeug) vom Fahrzeug ausgeht.

Ansonsten immer locker durch die Hose atmen.

Lecker Gruß!
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Ürdi
Hi Lars,
was Heini schreibt ist absolut richtig und Deine Nachbarn können Dich mal.
Gruß Detlef
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Auch Dir Danke Jürgen !
Ob es WS Eigentum ist oder städtisch, da bin ich mir unsicher.
(Wobei das ja dasselbe ist... ;( )

Wie dem auch sei, harren wir mal der Dinge die da kommen.
Wenn man einem sonst nicht an die Hose pinkeln kann dann über solch eine
Schiene.
Traurig ist nur,man hat vor 2-3 Jahren noch gepflegt in den Gärten gesessen und jeder hat
mal gegrillt,jeder hatte Bier, alles lustig alles easy.
Und dann wird Dir grundlos in den Rücken geschossen.
Verstehen tue ich da wenig...
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Steht denn jeden Bewohner ein oder mehr Parkplätze zu ?

War bei mir früher so. Jeder Hausbewohner hatte einen Parkplatz plus Nummernschild. War im Mietvertrag so geregelt.
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Thomas13
Solange es angemeldet ist und die TÜV-Plakette noch gültig ist, kannst Du im öffentlichen Raum parken wo es erlaubt ist. Es muss dafür nicht fahrtauglich sein. Von dem Fahrzeug darf nur keine Gefahr ausgehen, z.B. für den Straßenverkehr oder die Umwelt.
Ist der Parkplatz privat, also Eigentum der Wohnstätte, regelt das die Wohnstätte. Steht Dir lt. Mietvertrag ein Parkplatz zu bzw. ist Dir ein fester Platz zugewiesen, so darf der Wagen sich dort die Reifen in die Stoßdämpfer stehen. Steht der Parkplatz ohne weitere Regelung allen Mietern zur Verfügung, dann gilt "Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst".

Haben Deine Nachbarn nichts anderes zu tun, Larso? Da wären noch ein paar Wellenbrecher auf der Ost zu versetzen und Neue anzubringen.
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[quote='Heini','index.php?page=Thread&postID=65439#post65439']Ähnliche Geschichte: [url]http://www.wz-newsline.de/lokales/krefeld/dauerparker-vor-der-tuer-nervt-anwohner-1.1788623[/url]

[quote]Sofern das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet und mit der gültigen TÜV-Plakette versehen ist, darf es am Straßenverkehr teilnehmen, heißt es von der Stadt. Geht durch das Parken des Fahrzeuges keine offensichtliche Gefahr für den Straßenverkehr aus, bestehe kein Handlungsansatz für die Ordnungsbehörden. Anders sähe es aus, wenn der Wagen beispielsweise Öl in größerer Menge verlieren würde.[/quote]

Meine Meinung: Lasse reden :thumbup:[/quote]
Endlich mal ein WZ-Artikel um Pillepalle, der mehr Kommentare hat, als ein normaler Hetz- bzw. Negativ-Artikel über unseren Verein :!: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

Für mich ist die Straße öffentlich, also nix Wohnstätte. Die Aussage ein Auto pro Haushalt ist vielleicht interessant, wäre über der "Zwei Mieter, zwei Autos"! TÜV und AU noch gültig, kein "Flüssigkeits"-Verlust erkennbar .... erstmal i.O. Allerdings .... wo steht das Auto genau .... möglicher Rettungsweg Richtung Gärten? Dann spielt die Fahruntüchtigkeit schon eine größere Rolle, auch wenn du zu Hause bist, aber halt den Wagen im Notfall nicht wegsetzen kannst. Ansonsten netter Tipp .... zweiten Wagen mal für ne Woche in Uerdingen City parken und in der vierten Nacht an allen Wagen, natürlich auch deinem Defekten, alle Reifen zerstechen .... hift nicht wirklich, ist aber Balsam für die Seele :!: ;) :D
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Dach abschneiden, Erde rein und bepflanzen. Klar in blau und rot
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Schmidti
Also, was der Rest hier geschrieben hat stimmt!

(Keine Gefahr für die Umwelt oder Leib und Leben, TÜV und angemeldet - Alles gut)

Bei einem Auto oder Motorrad....



Dürfte ich fragen um was für ein Fahrzeug es sich denn handelt?!

Eventuell ein Wohnwagen/Wohnmobil/Anhänger?! - das würde die Sachlage nämlich ändern!
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Es ist ein kleiner, ehemals knallroter Clio.
Ich könnte den sogar 90 Grad gedreht einparken, würde wohl auch nicht auffallen... ;)
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Thomas13
[quote='Schmidti','index.php?page=Thread&postID=65493#post65493']
Eventuell ein Wohnwagen/Wohnmobil/Anhänger?! - das würde die Sachlage nämlich ändern![/quote]Für Wohnwagen/Anhänger gilt eine 2 Wochen Frist, Wohnmobile werden wie Auto/Motorrad behandelt.
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Schmidti
[quote='Thomas13','index.php?page=Thread&postID=65615#post65615'][quote='Schmidti','index.php?page=Thread&postID=65493#post65493']
Eventuell ein Wohnwagen/Wohnmobil/Anhänger?! - das würde die Sachlage nämlich ändern![/quote]Für Wohnwagen/Anhänger gilt eine 2 Wochen Frist, Wohnmobile werden wie Auto/Motorrad behandelt.[/quote]
Das ist so fast korrekt! Darauf wollte ich zum Teil auch hinaus....

Allerdings - handelt es sich bei den Parkplätzen um ausgewiesene PKW-Parkplätze, so darf auch das Wohnmobil dort nicht stehen.

Gleiches gilt für dieses schönen blauen Schilder, wo eine Auto am Straßenrand abgebildet ist - keine Womos!

Wir könnten jetzt auch noch über die Landesbauordnung und das Abstellen von Wohnraum auf privaten Grundstücken lamentieren - aber das führt zu weit.



Ein roter angemeldeter Clio, von dem keine Gefahr(s.o.) ausgeht kann da eigentlich stehen!
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Thomas13
Aber Schmidti, wir sprechen doch die ganze Zeit von: "Parken, wo es erlaubt ist" ;)
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Duke
[quote='Thomas13','index.php?page=Thread&postID=65626#post65626']Aber Schmidti, wir sprechen doch die ganze Zeit von: "Parken, wo es erlaubt ist" ;)[/quote]
Naja, irgendwann parkt ja jeder mal in der falschen Garage, oder...? 8) 8) 8)
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Schmidti
Ging ja nur darum, ob der Nachbar vielleicht nicht doch recht hat.....

Ich bin ja auch mal davon ausgegangen, dass er meint er dürfte da parken und vielleicht doch was übersehen hat.

Ich hatte nämlich mal einen Wohnwagen auf meine Privatgrundstück abgestellt und war dann ziemlich überrascht, als ich erfuhr, dass ich für die Abstellung von mehr als 2 Wochen eigentlich einen Bauantrag hätte stellen müssen. Egal ob ich ihn regelm. im Urlaub nutze oder nicht...

Mit dem Bauamt hätte ich damals auf keinen Fall gerechnet - Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt vielleicht, aber nicht mit dem Bauamt....

Naja, roter Clio - Alles gut!
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Heini
[quote='Schmidti','index.php?page=Thread&postID=65641#post65641']
Ich hatte nämlich mal einen Wohnwagen auf meine Privatgrundstück abgestellt und war dann ziemlich überrascht, als ich erfuhr, dass ich für die Abstellung von mehr als 2 Wochen eigentlich einen Bauantrag hätte stellen müssen. Egal ob ich ihn regelm. im Urlaub nutze oder nicht...
[/quote]

:D :D Ist das krank. Typisch deutsch :D :D
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Thomas13
[quote='Duke','index.php?page=Thread&postID=65630#post65630'][quote='Thomas13','index.php?page=Thread&postID=65626#post65626']Aber Schmidti, wir sprechen doch die ganze Zeit von: "Parken, wo es erlaubt ist" ;)[/quote]
Naja, irgendwann parkt ja jeder mal in der falschen Garage, oder...? 8) 8) 8)[/quote]Das ist aber wieder ein ganz anderes Thema.... :D


@ Schmidti:

Finde ich interessant. Bisher kannte ich nur die Version das man für feststehende "Gebäude" einen Bauantrag stellen muss, also z.B. wenn Du beim Wohnwagen die Räder abmontiert hast und ihn auf Stahlböcke oder ähnliches stellst, dann wird ja quasi aus dem Wohnwagen ein Wohnhaus. Ich habe auch schon Berichte über Carports gelesen, die Leute haben sie auf Rollen montiert und so angeblich den Bauantrag umgangen. Wahrscheinlich ist das aber von Bauamt zu Bauamt wieder eine Sache der Auslegung.

"Ich hatte nämlich mal einen Wohnwagen auf meine Privatgrundstück abgestellt und war dann ziemlich überrascht, als ich erfuhr, dass ich für die Abstellung von mehr als 2 Wochen eigentlich einen Bauantrag hätte stellen müssen. Egal ob ich ihn regelm. im Urlaub nutze oder nicht...

Mit dem Bauamt hätte ich damals auf keinen Fall gerechnet - Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt vielleicht, aber nicht mit dem Bauamt...."
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Schmidti
Ja, ist aber leider so!

Ich habe damal auch gedacht, der verarscht mich!

Jetzt arbeitet meine Frau bei der Stadt und ich habe dann mal nachfragen lassen und sie sagte es stimmt.

googlet mal danach (hab ich dann auch gemacht) und ihr werdet sehen....

bzw. lesen!
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