Schluesselszene.net

Mikhail Ponomarev

0
JimPanse

Mal blöd gefragt, haben wir da eine Chance auf Geld, wenn uns ein Schaden entstanden ist oder müssten wir dann zivilrechtlich etwas machen. Wer kennt sich aus?

-2
171105

Der hat Rechtsmittel eingelegt, also noch lange nicht rechtskräftig... geht dann mindestens bis zur nächsten Instanz...

Man muss als KFC mal Eier zeigen und den mit Hilfe eines Prozessfinanzierers mal verklagen .... aber ist wohl schon verjährt .... Muss Kottbullar 'was zu sagen können....vielleicht liefe da dann doch was ??

Wenn der das fette Auto (Kennzeichen: KR- FC 1905 ) auf Kosten der damaligen GmbH geleast hatte, dann wären wir sowieso raus... das wäre dann Aufgabe des InsoVerwalters der GmbH gewesen, privatrecht...

0
171105
Antwort auf 171105

Der hat Rechtsmittel eingelegt, also noch lange nicht rechtskräftig... geht dann mindestens bis zur nächsten Instanz...

Man muss als KFC mal Eier zeigen und den mit Hilfe eines Prozessfinanzierers mal verklagen .... aber ist wohl schon verjährt .... Muss Kottbullar 'was zu sagen können....vielleicht liefe da dann doch was ??

Wenn der das fette Auto (Kennzeichen: KR- FC 1905 ) auf Kosten der damaligen GmbH geleast hatte, dann wären wir sowieso raus... das wäre dann Aufgabe des InsoVerwalters der GmbH gewesen, privatrecht...

das wäre dann Aufgabe des InsoVerwalters der GmbH gewesen, privatrecht...

... lich noch Geld einzufordern...

2
KFCfan45

Strafbefehl gegen russischen Ex-Mäzen des KFC Uerdingen verhängt

Gegen den früheren Präsidenten des KFC Uerdingen, Michail Ponomarew, ist wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen ein Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verhängt worden. Ponomarew legte dagegen Einspruch ein. Wie das Amtsgericht Krefeld mitteilte, soll nun ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt werden.

Ponomarew werden zwischen Januar 2019 und Dezember 2020 konkret zwei Taten zur Last gelegt, durch die dem KFC ein Schaden von knapp 100.000 Euro entstanden sein soll. Demnach sei ein Leasingvertrag für einen Mercedes-Benz S400, der Ponomarew zur Verfügung gestellt worden sein soll, abgeschlossen worden. Die Raten dafür sowie die KFZ-Versicherung und Werkstattkosten sollen von einem Geschäftskonto bezahlt worden sein. Da Ponomarew aber kein Geschäftsführer beim KFC war, stand ihm ein Fahrzeug auf Klubkosten gar nicht zu. Das Amtsgericht ermittelt in der Angelegenheit auch gegen zwei damalige Geschäftsführer der Krefelder. Der Schaden soll sich hierbei auf 67.589,19 Euro belaufen. Zudem soll einer der Geschäftsführer von einem Vereinskonto 30.000 Euro in bar abgehoben und Ponomarew übergeben haben.

0
Kotbullar
Antwort auf 171105

Der hat Rechtsmittel eingelegt, also noch lange nicht rechtskräftig... geht dann mindestens bis zur nächsten Instanz...

Man muss als KFC mal Eier zeigen und den mit Hilfe eines Prozessfinanzierers mal verklagen .... aber ist wohl schon verjährt .... Muss Kottbullar 'was zu sagen können....vielleicht liefe da dann doch was ??

Wenn der das fette Auto (Kennzeichen: KR- FC 1905 ) auf Kosten der damaligen GmbH geleast hatte, dann wären wir sowieso raus... das wäre dann Aufgabe des InsoVerwalters der GmbH gewesen, privatrecht...

Danke, ich versuche, etwas Licht hinein zu bringen. Ich hoffe, es kurz halten zu können. Ich habe es aufgeteilt.

Zur materiellen Frage:

Es werden sich hoffentlich alle an die Diskussion erinnern, dass gegen drei Personen eine Anklage wegen verschiedener Delikte in der Welt ist und Ponomarev selbst nicht zu den Angeklagten gehört. Natürlich ist die ganze Geschichte rund um den KFC der Staatsanwaltschaft ein Dorn im Auge. Völlig nachvollziehbar. Jetzt soll es Beihilfe zur Untreue sein. Beihilfe ist die Hilfeleistung zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupt(straf)tat (§ 27 StGB). Und für die Beihilfehandlung benötigte Ponomarev dann auch einen Vorsatz und zwar sowohl bzgl. der Strafbarkeit der Haupttat als auch seiner eigenen Handlung. Zunächst wäre zu überlegen, was die Haupttat und vor allem, wer Haupttäter sein könnte. Es sollen wohl die Geschäftsführer sein. Laut dem Artikel der Süddeutschen soll eine Untreue vorliegen. Schauen wir mal auf den Mercedes. Die angeklagten Haupttäter sollen durch den Abschluss des Leasingvertrages eine Untreue begangen haben. Das mag möglich sein. Untreue ist eine Straftat gegen das anvertrautete Vermögen. (im Gegensatz zu Betrug, der fremdes Vermögen schädigt). Wir kennen natürlich nicht alle Unterlagen dazu, aber wieso die Überlassung des Fahrzeugs an Ponomarev für diesen zu einer Beilhilfehandlung führen soll, ist mir noch nicht ganz klar.

Der entscheidende Satz sollte dieser sein:

"Da Ponomarew aber kein Geschäftsführer beim KFC war, stand ihm ein Fahrzeug auf Clubkosten gar nicht zu."

Hm, so ganz überzeugt mich das noch nicht. Wenn mein Arbeitgeber meiner Frau die dauerhafte Nutzung eines Leasingsfahrzeugs als Gefälligkeit anbietet, macht meine Frau sich doch nicht der Beihilfe zur Untreue strafbar. Man könnte sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, dass die Bestellung des Haupttäters als GF die Tat erst möglich gemacht hat und damit die Bestellung die Beihilfehandlung wäre, aber es geht zumindest lt. Zeitung doch wohl um die Überlassung. Außerdem war Ponomarev doch Hauptgesellschafter der GmbH. Wie gesagt, möglicherweise gibt es dazu Unterlagen.

Außerdem geht es um einen Schaden der GmbH (nicht der Leasing, denn dann Betrug). Das Vermögen der GmbH ist um diese 67.000 € geringer gewesen, weil der Leasingsvertrag geschlossen wurde. Das ist unzweifelhaft. Das würde aber im Umkehrschluss auch bedeuten, dass eine Untreue vorliegen würde, wenn gar keine Insolvenz gekommen wäre.

Zur prozessualen Frage:

Die Staatsanwaltschaft soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers einen Strafbefehl beantragen, wenn der Täter den Tatvorwurf eingeräumt hat oder der Fall so klar ist, dass die Sache zur Entlassung der Gerichte ohne Hauptverhandlung abgeurteilt werden kann.......

Gegen den Strafbefehl gibt es das Rechtsmittel des Einspruchs. Zuständig ist das Amtsgericht. Das ist keine neue Instanz, sondern das ist diese Instanz. Im Idealfall entscheidet am Ende der Richter/ die Richterin, der/die auch den Strafbefehl erlassen hat. Danach gäbe es als weitere Rechtsmittel Berufung oder Revision.

Ich war immer der Meinung, dass Ponomarev die Sache so aufgestellt hat, dass eine strafrechtliche Verantwortung von ihm persönlich nicht nachgewiesen werden kann.

Was bedeutet das für den KFC in 2024?

Gegenüber der GmbH haftet Ponomarev sowieso aus der Patronatserklärung, unabhängig von strafrechtlichen Fragen. Diesen Anspruch macht der Insolvenzverwalter ihm gegenüber geltend; wenn ich es richtig im Kopf habe, läuft schon ein Rechtsstreit. Ob der Insolvenzverwalter des KFC in 2021 Forderungen zur Tabelle angemeldet hat, wissen wir nicht. Der Verein musste 2021 Insolvenz anmelden, weil eine organschaftliche Haftung bestand. Diese Insolvenz endete mit einem Insolvenzplan. Möglicherweise sieht dieser vor, dass damalige Gläubiger irgendwie bedient werden können. Dass unser jetziger KFC Ansprüche noch Geld aus der Insolvenz der GmbH bekommen könnte, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Von Ponomarev direkt sicher nicht.

Ich weiß, alles etwas umfangreich. Weitergehende Fragen gerne per PN.

9
Segler
Antwort auf Kotbullar

Danke, ich versuche, etwas Licht hinein zu bringen. Ich hoffe, es kurz halten zu können. Ich habe es aufgeteilt.

Zur materiellen Frage:

Es werden sich hoffentlich alle an die Diskussion erinnern, dass gegen drei Personen eine Anklage wegen verschiedener Delikte in der Welt ist und Ponomarev selbst nicht zu den Angeklagten gehört. Natürlich ist die ganze Geschichte rund um den KFC der Staatsanwaltschaft ein Dorn im Auge. Völlig nachvollziehbar. Jetzt soll es Beihilfe zur Untreue sein. Beihilfe ist die Hilfeleistung zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupt(straf)tat (§ 27 StGB). Und für die Beihilfehandlung benötigte Ponomarev dann auch einen Vorsatz und zwar sowohl bzgl. der Strafbarkeit der Haupttat als auch seiner eigenen Handlung. Zunächst wäre zu überlegen, was die Haupttat und vor allem, wer Haupttäter sein könnte. Es sollen wohl die Geschäftsführer sein. Laut dem Artikel der Süddeutschen soll eine Untreue vorliegen. Schauen wir mal auf den Mercedes. Die angeklagten Haupttäter sollen durch den Abschluss des Leasingvertrages eine Untreue begangen haben. Das mag möglich sein. Untreue ist eine Straftat gegen das anvertrautete Vermögen. (im Gegensatz zu Betrug, der fremdes Vermögen schädigt). Wir kennen natürlich nicht alle Unterlagen dazu, aber wieso die Überlassung des Fahrzeugs an Ponomarev für diesen zu einer Beilhilfehandlung führen soll, ist mir noch nicht ganz klar.

Der entscheidende Satz sollte dieser sein:

"Da Ponomarew aber kein Geschäftsführer beim KFC war, stand ihm ein Fahrzeug auf Clubkosten gar nicht zu."

Hm, so ganz überzeugt mich das noch nicht. Wenn mein Arbeitgeber meiner Frau die dauerhafte Nutzung eines Leasingsfahrzeugs als Gefälligkeit anbietet, macht meine Frau sich doch nicht der Beihilfe zur Untreue strafbar. Man könnte sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, dass die Bestellung des Haupttäters als GF die Tat erst möglich gemacht hat und damit die Bestellung die Beihilfehandlung wäre, aber es geht zumindest lt. Zeitung doch wohl um die Überlassung. Außerdem war Ponomarev doch Hauptgesellschafter der GmbH. Wie gesagt, möglicherweise gibt es dazu Unterlagen.

Außerdem geht es um einen Schaden der GmbH (nicht der Leasing, denn dann Betrug). Das Vermögen der GmbH ist um diese 67.000 € geringer gewesen, weil der Leasingsvertrag geschlossen wurde. Das ist unzweifelhaft. Das würde aber im Umkehrschluss auch bedeuten, dass eine Untreue vorliegen würde, wenn gar keine Insolvenz gekommen wäre.

Zur prozessualen Frage:

Die Staatsanwaltschaft soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers einen Strafbefehl beantragen, wenn der Täter den Tatvorwurf eingeräumt hat oder der Fall so klar ist, dass die Sache zur Entlassung der Gerichte ohne Hauptverhandlung abgeurteilt werden kann.......

Gegen den Strafbefehl gibt es das Rechtsmittel des Einspruchs. Zuständig ist das Amtsgericht. Das ist keine neue Instanz, sondern das ist diese Instanz. Im Idealfall entscheidet am Ende der Richter/ die Richterin, der/die auch den Strafbefehl erlassen hat. Danach gäbe es als weitere Rechtsmittel Berufung oder Revision.

Ich war immer der Meinung, dass Ponomarev die Sache so aufgestellt hat, dass eine strafrechtliche Verantwortung von ihm persönlich nicht nachgewiesen werden kann.

Was bedeutet das für den KFC in 2024?

Gegenüber der GmbH haftet Ponomarev sowieso aus der Patronatserklärung, unabhängig von strafrechtlichen Fragen. Diesen Anspruch macht der Insolvenzverwalter ihm gegenüber geltend; wenn ich es richtig im Kopf habe, läuft schon ein Rechtsstreit. Ob der Insolvenzverwalter des KFC in 2021 Forderungen zur Tabelle angemeldet hat, wissen wir nicht. Der Verein musste 2021 Insolvenz anmelden, weil eine organschaftliche Haftung bestand. Diese Insolvenz endete mit einem Insolvenzplan. Möglicherweise sieht dieser vor, dass damalige Gläubiger irgendwie bedient werden können. Dass unser jetziger KFC Ansprüche noch Geld aus der Insolvenz der GmbH bekommen könnte, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Von Ponomarev direkt sicher nicht.

Ich weiß, alles etwas umfangreich. Weitergehende Fragen gerne per PN.

Danke für die Erklärungen!!

Ist es nicht auch so, dass sämtliche Gelder, die man eventuell von Ponomarev noch bekommen könnte, direkt an die Gläubiger fließen?

Der KFC ist doch gegenüber M.P. nicht als Gläubiger während der Insolvenz aufgetreten, oder?

-2
Antwort auf Segler

Danke für die Erklärungen!!

Ist es nicht auch so, dass sämtliche Gelder, die man eventuell von Ponomarev noch bekommen könnte, direkt an die Gläubiger fließen?

Der KFC ist doch gegenüber M.P. nicht als Gläubiger während der Insolvenz aufgetreten, oder?

Ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren bedeutet, dass sämtliche gegen den Schuldner bestehende Gläubiger-Forderungen, die Teil des Verfahrens waren, erloschen sind. Sollte also der KFC evtl. durch wen oder was auch immer in dieser Zeit geschädigt worden sein und daher Anspruch auf Schadensersatz bestehen, stünde dieser uneingeschränkt dem KFC zu.

-1
Kotbullar
Antwort auf Sondermann

Ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren bedeutet, dass sämtliche gegen den Schuldner bestehende Gläubiger-Forderungen, die Teil des Verfahrens waren, erloschen sind. Sollte also der KFC evtl. durch wen oder was auch immer in dieser Zeit geschädigt worden sein und daher Anspruch auf Schadensersatz bestehen, stünde dieser uneingeschränkt dem KFC zu.

Sorry, den Zusammenhang verstehe ich nicht.

Das Insolvenzverfahren einer juristischen Person endet grundsätzlich, wenn der Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte verwertet hat, die sogenannte Schlussrechnung an das Gericht gegeben hat und die Schlussverteilung vorgenommen hat. Bei besonders langwierigen Prozessen kann der Insolvenzverwalter für Zuflüsse aus diesem Rechtsstreit die Nachtragsverteilung beantragen (§ 203 InsO). Das ist relativ üblich. Die festgestellten Tabellenforderungen erlöschen nicht. Sie können im Wege der Nachtragsverteilung im Grunde bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag bedient werden.

Ich bin mittlerweile zu dem Schluss gekommen, dass der e.V. ganz normal Gläubiger der GmbH sein kann, organschaftliche Stellung hin oder her, es sind zwei unterschiedliche juristische Personen. Was wir sicher wissen, ist, dass Ponomarev gegenüber der GmbH aus der Patronatserklärung haftet. Als Geschäftsführer haftet er nicht, weil er das nicht war. Ob das mit der sogenanten "faktischen Geschäftsführung" weiterhelfen kann, ist fraglich. Die StA sieht das offensichtlich auch nicht so. Sonst hätte man ihn ebenfalls angeklagt. Wenn aber - und davon würde ich ausgehen - der IV des e.V. die Ansprüche bei der GmbH angemeldet hat, bekommt der e.V. aus der Insolvenzmasse der GmbH mutmaßlich Geld in Höhe der Quote.

Dass der e.V. aus anderen Gründen einen eigenen, direkten Anspruch gegen Ponomarev haben sollte, ist für mich im Moment nicht ersichtlich.

5

Nächste Spiele

22.05. 19:30 ETB Essen -:- Büderich

Letzte Spiele

10.05. 20:00 Nettetal 1:5 Hilden
12.05. 15:00 TSV Meerb. 0:1 Kleve
12.05. 15:00 E-Frintrop 3:3 TVD Velb.
12.05. 15:00 ETB Essen 2:3 SC Tönis
12.05. 15:00 Rat. 04/19 0:1 KFC Uerd.
12.05. 15:00 Schonneb. 0:3 VfB Homb.
12.05. 15:30 FC Mülh. 4:3 Hamborn