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Wer darf zur AOMV laden?

von Stoffel
am 15.06.2016

Die Westdeutsche Zeitung hat gestern die Frage aufgeworfen, ob eine Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den Verwaltungsrat überhaupt gültig ist. Schreiberling Stephan Esser hält dazu nur den Vorstand berechtigt. Mehr als diese eigene Interpretation gibt der Artikel allerdings nicht her - reichlich dünn, um dem Verwaltungsrat des KFC öffentlich gleich mehrfach einen Formfehler zu unterstellen.Wie dessen Vorsitzender Andreas Galland bekannt gibt, hat der Verwaltungsrat sich vor dem Versand der Einladungen durchaus mit diesem Problem beschäftigt. Dabei sieht man den Verwaltungsrat implizit zur Einberufung der Sitzung berechtigt, da er laut Satzung den Vorstand oder einzelne Vorstände absetzen kann. Eine Regelung nach WZ-Interpretation würde bedeuten, dass nur der Vorstand selbst die Mitglieder zu seiner eigenen Absetzung einladen dürfte, was eine solche satzungsgemäße Abwahl ohne den Weg über das Gericht im schlimmsten Fall unmöglich machen würde.Einwandfrei klären lassen wird sich diese Frage vor der Sitzung nicht mehr. Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Fall wie geplant statt.

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