Schluesselszene.net

Uerdingen1893

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Du bist doch Zahlengenie...

Na wenn man Fan ist von Typen die Kohle mit Aldi Tüte raustragen, braucht man sich um einen Kontenrahmen keinen Kopf zu machen. Umsonst fehlen ja nicht Belege aus den Jahren 2023 und 2024.

Ja es kann jeder spenden, aber wer spendet ohne Quittung??? Glaube das machen nicht viele, soll welche geben, aber mit Quittung macht es das alles einfacher. Habe nie was anderes behauptet, aber egal auch das lasse ich mir von Euch 2 Dussel unterstellen.

Ich habe auch nie behauptet das eine Jugend nicht wichtig ist , die ist für jeden Verein wichtig.

Richtig es ist egal, woher willst Du wissen das Verein die Mittel falsch verwendet hat. Jeden Tag denkst Du Dir neue kranke Scheiße aus, wenn Du nicht weiterkommst.

Am Besten fährst Du mal zum Beach Club in der Hoffnung das heute noch mal Schulterklopfen angesagt ist, pass aber auf das dich kein Zug erfasst, in Krefeld ist einer nicht zu bremsen, habe ich gelesen

RICHTIG Spenden kannst Du immer, steht Dir frei (ohne Spendenquittung ) , aber um eine Spendenquittung auszustellen , brauchst Du die Gemeinnützigkeit.

Ich habe es auf die schnelle gegoogelt , aber habe auch als PDF sus einem Seminar .

Aber Deine Freundin Moni meint ja stimmt nicht alles

Ist alles ganz easy nachzulesen , auch den Kontenrahmen kannst Du Dir downloaden ( Stand 01 / 25 ) .

Aberkannt ist einfach in dem ich 3 Jahre (2021-2033) oder (2022 -2024 ) keine Erklärung abgegeben habe , wie auch bei den vorherigen Vorständen ohne Buchhaltung . Wieder hat da die Vergangenheit Mist gebaut und die Gegenwart muss es ausbaden .

2025 ist ja das solltest Du raffen noch nicht beendet und nicht Teil der Aberkennung .

Was ist der Unterschied zwischen dem ideellen Bereich und dem Zweckbetrieb? Der ideelle Bereich umfasst ausschließlich gemeinnützige Aktivitäten ohne kommerzielle Absichten, während der Zweckbetrieb Einnahmen erzielt, die zur Erreichung der Vereinsziele notwendig sind und steuerliche Regelungen erfordern.

Der ideelle Bereich umfasst alle Tätigkeiten, die dem Vereinszweck unmittelbar dienen. Typische Einnahmen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse. Steuerliche Behandlung: Diese Einnahmen sind in der Regel von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer befreit.

Typische Ausgaben für den ideellen steuerlichen Tätigkeitsbereich:

  • Honorare für Übungsleiter

  • Gehälter für Vereinsmitarbeiter

  • Aufwandsentschädigungen (z. B. Ehrenamtspauschale)

  • Reisekosten

  • Miet- und Pachtkosten (u.a. Sportstättennutzungsgebühr)

  • Kosten für Mitgliederbetreuung und -verwaltung

  • Pflege der Homepage

  • Versicherungsgebühren

  • Kontoführungsgebühren

  • Rücklastschriften & Rücklastschriftgebühren

Alle diese Ausgaben könnten auch über Spenden kommen, für die Jugend und auch für eine oder mehrere Seniorenmannschaften. Die Mannschaft dürfen allerdings nicht ausgegliedert sein.

Sachspenden sind Spenden in Form von Gegenständen oder Gütern. Das können zum Beispiel Materialien, Ausrüstungen, Bücher, Kleidung oder technische Geräte sein, die der Verein benötigt. Auch diese Art der Spende ist steuerlich absetzbar, wobei der Wert der Sachspende vom Spender und Verein dokumentiert werden muss.

Hier hast Du  auch die Kontenklassen wir man die verbuchen sollte.

3220 Erhaltene Spenden / Zuwendungen

3221 Geldzuwendungen gegen Zuwendungs[1]bestätigung

3223 Geldzuwendungen ohne Zuwendungs[1]bestätigung

3225 Sachzuwendungen gegen Zuwendungs[1]bestätigung

 3227 Sachzuwendungen ohne Zuwendungs[1]bestätigung

3230 Aufwandszuwendungen gegen Zuwendungs[1]bestätigung

3232 Aufwandszuwendungen ohne Zuwendungsbescheinigung

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Fußballsports und der damit verbundenen körperlichen Ertüchtigung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht

Was hindert Dich jetzt daran für 5000 € Bälle zu spenden, was hat das mit Zweckbetrieb zu tun?

Ihr beide habt eines viel und das ist keine Ahnung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Was ist der Unterschied zwischen dem ideellen Bereich und dem Zweckbetrieb? Der ideelle Bereich umfasst ausschließlich gemeinnützige Aktivitäten ohne kommerzielle Absichten, während der Zweckbetrieb Einnahmen erzielt, die zur Erreichung der Vereinsziele notwendig sind und steuerliche Regelungen erfordern.

Der ideelle Bereich umfasst alle Tätigkeiten, die dem Vereinszweck unmittelbar dienen. Typische Einnahmen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse. Steuerliche Behandlung: Diese Einnahmen sind in der Regel von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer befreit.

Typische Ausgaben für den ideellen steuerlichen Tätigkeitsbereich:

  • Honorare für Übungsleiter

  • Gehälter für Vereinsmitarbeiter

  • Aufwandsentschädigungen (z. B. Ehrenamtspauschale)

  • Reisekosten

  • Miet- und Pachtkosten (u.a. Sportstättennutzungsgebühr)

  • Kosten für Mitgliederbetreuung und -verwaltung

  • Pflege der Homepage

  • Versicherungsgebühren

  • Kontoführungsgebühren

  • Rücklastschriften & Rücklastschriftgebühren

Alle diese Ausgaben könnten auch über Spenden kommen, für die Jugend und auch für eine oder mehrere Seniorenmannschaften. Die Mannschaft dürfen allerdings nicht ausgegliedert sein.

Sachspenden sind Spenden in Form von Gegenständen oder Gütern. Das können zum Beispiel Materialien, Ausrüstungen, Bücher, Kleidung oder technische Geräte sein, die der Verein benötigt. Auch diese Art der Spende ist steuerlich absetzbar, wobei der Wert der Sachspende vom Spender und Verein dokumentiert werden muss.

Hier hast Du  auch die Kontenklassen wir man die verbuchen sollte.

3220 Erhaltene Spenden / Zuwendungen

3221 Geldzuwendungen gegen Zuwendungs[1]bestätigung

3223 Geldzuwendungen ohne Zuwendungs[1]bestätigung

3225 Sachzuwendungen gegen Zuwendungs[1]bestätigung

 3227 Sachzuwendungen ohne Zuwendungs[1]bestätigung

3230 Aufwandszuwendungen gegen Zuwendungs[1]bestätigung

3232 Aufwandszuwendungen ohne Zuwendungsbescheinigung

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Fußballsports und der damit verbundenen körperlichen Ertüchtigung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht

Was hindert Dich jetzt daran für 5000 € Bälle zu spenden, was hat das mit Zweckbetrieb zu tun?

Ihr beide habt eines viel und das ist keine Ahnung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Gemeinnützigkeit verliert man wenn man 2025 , keine Steuererklärung für die Jahre 2022-2024 abgibt . Wie auch ohne Abschluss und fehlende Belege

Wenn Du real so oberflächlich bist wie hier , wundert es mich nicht das Du mehrere umliegende Vereine mit Deinem Know How bereichern dürftest und dort wohl gescheitert bist , denn wenn jemand erfolgreich ist wechselt man nicht laufend den Verein als Ehrenamtler .

Nach einem Debakel mit dasbob hätte ich das von einem VWR erwartet und nicht den Verein verscherbeln in Verbindung mit dem damaligen Vorstand .

Bestimmt ist ME gekommen , hörmal Andy ich habe über 5 Ecken gehört Ihr seid was klamm. Zahlen können auch falsch sein , alles egal . Ich geb Euch die Kohle und wuppe das Ding .

Warnen war ja kaum möglich , es war ja alles fix wo es bekannt wurde .

Wenn der KFC seine Gemeinnützigkeit wieder bekommen sollte kann jeder für die Jugend oder auch eine 1. Mannschaft spenden . Die als Geld oder Sachspende ( Bälle etc). Dies kann sogar zweck gebunden sein für eine bestimmte Jugendmannschaft oder auch für die 1. Mannschaft.

Du solltest Dich mal über Vereinsrecht und Spenden genauer informieren. Dafür gibt es beim DfB sogar Seminare .

Aus Verantwortung gegenüber dem Verein hätte der alte Vorstand schon Insolvenz anmelden müssen, da man ja nicht mehr liquide war .

Dies war auch dem VWR bewusst , der trägt aber erst wieder seit kurzem Verantwortung .

Das Schlimme ist die dürfen alle weiter wussten, bis jemand installiert ist , der nicht zurück ,sondern nur nach vorne schaut.

So einfach ist es nicht , mit durchboxen, Vergangenheit abhaken und ab in die Zukunft .

Für das ganze Dilemma ist für mich zu 80 % der VWR verantwortlich. Dieser wird seine Gründe haben, warum der Vorstand nie so Unterstützung bekommen hat , wie man seinen Vorstand unterstützt sollte.

Dieser VWR will mit aller Macht FuF durchbringen , warum kann sich jeder denken.

Alle Lager müssen doch ein Interesse haben warum man ab April 24 , weit vor dem jetzigen Vorstand , so in Schieflage gekommen ist . Das sehe ich nicht so , der VWR ist das Problem der Differenzen

Höre doch auf mit Zahlen , das kannst Du nicht 😂😂😂😂

Der einzige der heult bist doch Du

Du wirst immer besser , Du hast mal eine Zahl behalten 😂😂😂.

Schön das auch Du nicht unwesentlich dazu beigetragen hast und auch jetzt immer noch tust .

Redest von Ehrenamt und greifst solche Personen an , die auch noch als Sponsor tätig waren oder sind .

Ganz schön dreist

Nächste Spiele

25.10. 15:00 SSVg Velb. -:- Holzheim
25.10. 15:00 SF Baumb. -:- Dingden
25.10. 15:00 TSV Meerb. -:- Rat. 04/19
25.10. 15:00 Sonsbeck -:- Wupperta
25.10. 15:00 Scherpen -:- Büderich
25.10. 15:30 Solingen -:- VFL Jüch

Letzte Spiele

18.10. 15:00 1. FC Mo 4:2 TSV Meerb.
18.10. 15:00 VFL Jüch 1:1 KFC Uerd.
18.10. 15:00 Schonneb. 4:1 Scherpen
18.10. 15:30 Solingen 2:3 SSVg Velb.
18.10. 15:30 SC Tönis 1:0 Holzheim
23.10. 19:30 Fortuna 1:1 SC Tönis
24.10. 17:30 ETB Essen : Schonneb.
24.10. 18:00 KFC Uerd. : 1. FC Mo