Schluesselszene.net

Anträge JHV 2013

Niklas
Hallo zusammen,
ich dachte mir wir machen hier auch mal einen Sammelthread auf für Anträge zur JHV. Gehört vielleicht irgendwie eher in den Mitgliederbereich. Da aber folgender Antrag von Alexander Zimmermann auf facebook veröffentlicht wurde, gehe ich davon aus, dass es in seinem Interesse ist, diesen auch hier im offenen Bereich zu haben.

Besten Gruß,
Niklas
0
Mal eine Frage:

Woher weiß Herr Zimmermann wie hoch der Gesamtetat ist?
0
Paragrah 11 Absatz 9 heißt also .... das 300 imaginäre Personen einfach mal prophilaktisch abtimmen sollen können ... da fällt mir spontan wieder ein

[media]http://www.youtube.com/watch?v=f2GlOm64coI[/media]
0
Also wenn hier Anträge gesammelt werden sollten, dann bitte welche die in korrektem Deutsch verfasst worden sind. In der Pdf vom Andreas Zimmermann tummeln sich die Fehler, da tut das lesen weh wenn es einem so vorkommt, dass der Text entweder im Suff oder von einem Legastheniker verfasst worden ist. :D
0
Timon U.
Der ist orthographisch noch einer der Besten aus der Truppe
0
xxJAGxx
Ich Beantrage das man den SCK neu besetzt und FINKE /Zimmerman ersetzt.......................!!
meine fresse was für ein blender der soll mal FIFA 15 kaufen und zocken und sich aus Vereins angelegenheiten raushalten wenn man kein Plan hat...
0
Michael
Wenn ich bedenke wie einige Leute zuletzt den Türken Yilmaz für seine Rechtschreibung im Flyer angemacht haben... :rolleyes: Okay, das war damals auch ein öffentliches Schreiben des Vereins, aber trotzdem. Wirklich furchtbar was bei Hr. Zimmermann da hinsichtlich Kommasetzung, Groß- und Kleinschreibung sowie sonstigen Formulierungsschwächen abgeht. Für jemanden wie Hr. Zimmermann, der sich in letzter Zeit so in den Vordergrund drängt, schon etwas peinlich. Bevor man einen solchen Antrag abgibt sollte man vielleicht doch mal jemanden mit etwas mehr Kompetenz drüber schauen lassen.
0
Thomas13
Aus der Satzung §13 Punkt 9:[quote] Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie von damit verbundenen Sicherungsgeschäften, Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit entweder 2 Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als EUR 100.000,00 haben.[/quote]Den Gegenstandswert auf 10.000 € zu setzen verursacht dann nur erhöhten Verwaltungsaufwand zwischen Verwaltungsrat und Vorstand. Das Budget ist dabei völlig nebensächlich, denn zwischen Laufzeit und dem einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert steht ein "oder", die Absicherung ist m.E. also völlig ausreichend.


Aus der Satzung §11 Punkt 9:[quote] Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung keine andere Mehrheit vorschreibt. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Stellvertretung ist nicht möglich.[/quote]Aus dem Antrag (den man mindestens zweimal lesen muss um ihn zu verstehen):[quote]Ich beantrage das Stimmrecht zu ändern. Von das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden in das Stimmrecht kann auch in Vertretung einer bevollmächtigten Person ausgeübt werden. Hier werden ganz klar Mitglieder die beruflich, Familiär oder insbesondere durch Krankheit verhindert sind ausgeschlossen. Dies ist diskriminierend und bedarf einer sofortigen Änderung. [/quote]Im §11 werden die Regularien für die Mitgliederversammlung geregelt. Eine Mitgliederversammlung ist keine "einfache" Wahl, bei der man ein Kreuzchen auf einem Stimmzettel macht. Hier kann und wird auch über Anträge diskutiert, es ergeben sich u.U. neue Aspekte und auch neue Anträge. Mitglieder, die einem anderen Mitglieder eine Vollmacht erteilt haben, haben also keinen Zugang zu neuen Informationen die u.U. ihre Meinung ändern könnten. Das mit der oder den Vollmachten ausgestattete Mitglied hätte demnach eine Machtposition die die Satzung klar verhindert.
Die Mitgliederversammlung ist unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes einzuberufen, das sollte eigentlich genug Zeit sein um sich darauf einzustellen. Eine Diskriminierung (in diesem Zusammenhang wohl als Ungleichstellung oder Ungleichbehandlung gemeint) der Mitglieder die beruflich, familiär oder krankheitsbedingt verhindert sind, kann ich daher - wenn überhaupt - nur bedingt erkennen. Bei einer Mitgliederversammlung versammeln sich die Mitglieder an einem Ort (darum auch die Bezeichnung), der Begriff beinhaltet schon die persönliche Teilnahme. Ein Mitglied, das - aus welchen Gründen auch immer - nicht an der Versammlung teilnimmt - verzichtet somit auch auf sein Stimmrecht/ auf die Teilnahme am aktiven Vereinsleben. Eine krankheitsbedingte Verhinderung ist zwar bedauerlich, aber aufgrund des Sinns einer Mitgliederversammlung absolut hinnehmbar.

Im Übrigen empfehle ich vor dem Aufsetzen von Satzungsänderungen mal in die Vorgaben des Fussballverbandes zu schauen. Dort gibt es klare Rahmenbedingungen für Satzungen von Fussballvereinen nachzulesen, Abweichungen davon können sogar zum Ausschluss des Vereins führen.

Im Übrigen die Zweite: Anstatt seine Energie in mehr oder weniger sinnlose Satzungsänderungen zu stecken könnte man seinem heißgeliebtem Verein auch helfen in dem man Sponsoren sucht. Klingt komisch? Ist aber so.
0
[quote='Thomas13','index.php?page=Thread&postID=58520#post58520']Aus der Satzung §13 Punkt 9:[quote] Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie von damit verbundenen Sicherungsgeschäften, Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit entweder 2 Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als EUR 100.000,00 haben.[/quote]Den Gegenstandswert auf 10.000 € zu setzen verursacht dann nur erhöhten Verwaltungsaufwand zwischen Verwaltungsrat und Vorstand. Das Budget ist dabei völlig nebensächlich, denn zwischen Laufzeit und dem einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert steht ein "oder", die Absicherung ist m.E. also völlig ausreichend.


Aus der Satzung §11 Punkt 9:[quote] Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung keine andere Mehrheit vorschreibt. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Stellvertretung ist nicht möglich.[/quote]Aus dem Antrag (den man mindestens zweimal lesen muss um ihn zu verstehen):[quote]Ich beantrage das Stimmrecht zu ändern. Von das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden in das Stimmrecht kann auch in Vertretung einer bevollmächtigten Person ausgeübt werden. Hier werden ganz klar Mitglieder die beruflich, Familiär oder insbesondere durch Krankheit verhindert sind ausgeschlossen. Dies ist diskriminierend und bedarf einer sofortigen Änderung. [/quote]Im §11 werden die Regularien für die Mitgliederversammlung geregelt. Eine Mitgliederversammlung ist keine "einfache" Wahl, bei der man ein Kreuzchen auf einem Stimmzettel macht. Hier kann und wird auch über Anträge diskutiert, es ergeben sich u.U. neue Aspekte und auch neue Anträge. Mitglieder, die einem anderen Mitglieder eine Vollmacht erteilt haben, haben also keinen Zugang zu neuen Informationen die u.U. ihre Meinung ändern könnten. Das mit der oder den Vollmachten ausgestattete Mitglied hätte demnach eine Machtposition die die Satzung klar verhindert.
Die Mitgliederversammlung ist unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes einzuberufen, das sollte eigentlich genug Zeit sein um sich darauf einzustellen. Eine Diskriminierung (in diesem Zusammenhang wohl als Ungleichstellung oder Ungleichbehandlung gemeint) der Mitglieder die beruflich, familiär oder krankheitsbedingt verhindert sind, kann ich daher - wenn überhaupt - nur bedingt erkennen. Bei einer Mitgliederversammlung versammeln sich die Mitglieder an einem Ort (darum auch die Bezeichnung), der Begriff beinhaltet schon die persönliche Teilnahme. Ein Mitglied, das - aus welchen Gründen auch immer - nicht an der Versammlung teilnimmt - verzichtet somit auch auf sein Stimmrecht/ auf die Teilnahme am aktiven Vereinsleben. Eine krankheitsbedingte Verhinderung ist zwar bedauerlich, aber aufgrund des Sinns einer Mitgliederversammlung absolut hinnehmbar.

Im Übrigen empfehle ich vor dem Aufsetzen von Satzungsänderungen mal in die Vorgaben des Fussballverbandes zu schauen. Dort gibt es klare Rahmenbedingungen für Satzungen von Fussballvereinen nachzulesen, Abweichungen davon können sogar zum Ausschluss des Vereins führen.

Im Übrigen die Zweite: [u]Anstatt seine Energie in mehr oder weniger sinnlose Satzungsänderungen zu stecken könnte man seinem heißgeliebtem Verein auch helfen in dem man Sponsoren sucht.[/u] Klingt komisch? Ist aber so.[/quote]
:thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
0
Schmidti
100% Es gibt vom Bundesinneministerium eine HP da kann man sich die entsprechenden Vorgaben/Empfehlungen für eine Satzung angucken.

Die Satzung ist so schon ok und ich denke wir haben die Probleme an ganz anderer Stelle....
0
Eine Sinnvolle Satzungsänderung wäre eine Sperrfrist von einen Jahr für Neumitglieder sodass man erst nach einem Jahr mit abstimmen sowie Satzungsänderungen beantragen kann.
0
schwako
[quote='DerBaecker','index.php?page=Thread&postID=58537#post58537']Eine Sinnvolle Satzungsänderung wäre eine Sperrfrist von einen Jahr für Neumitglieder sodass man erst nach einem Jahr mit abstimmen sowie Satzungsänderungen beantragen kann.
[/quote]


Das geht aber schnell nach hinten los...da hätte eine leise, nicht existierende, Opposition aber ein Jahr Zeit, die "Übernahme" des Vereins zu planen und bei Bekanntwerden einer selbigen hätte der Verein keine Mobilisierungsmöglichkeit mehr.... :whistling:
0
[size=12][font='Arial, Helvetica, sans-serif']... ich denke mal, Herr Zimmermann wird wegen seine Anträge sicherlich nach vorne treten und den Mitgliedern dazu Rede und Antwort stehen, sowie ausführlich fundierte Auskünfte geben können! :rolleyes: [/font][/size]

[size=12][font='Arial']... z.B. über Gründe, Zweck, Motive, Absicht, Ziel, Zielsetzung, Intention, Plan, Sinn :thumbsup: [/font][/size]
0

Nächste Spiele

28.04. 15:00 Kleve -:- Hilden
28.04. 15:00 VfB Homb. -:- ETB Essen
28.04. 15:00 Hamborn -:- TSV Meerb.
28.04. 15:30 SC Tönis -:- Sonsbeck
30.04. 19:30 Schonneb. -:- SF Baumb.
01.05. 15:00 Rat. 04/19 -:- Büderich
01.05. 15:00 Sonsbeck -:- TVD Velb.
01.05. 15:00 TSV Meerb. -:- SC Tönis
01.05. 15:15 Nettetal -:- Kleve
01.05. 15:30 FC Mülh. -:- VfB Homb.
04.05. 18:00 KFC Uerd. -:- FC Mülh.
04.05. 18:00 ETB Essen -:- Hamborn

Letzte Spiele

21.04. 15:00 Rat. 04/19 1:3 SF Baumb.
21.04. 15:00 Sonsbeck 2:2 Hamborn
21.04. 15:00 E-Frintrop 0:1 VfB Homb.
21.04. 15:30 FC Mülh. 1:1 Schonneb.
21.04. 15:30 Hilden 2:1 TVD Velb.
21.04. 16:00 TSV Meerb. 3:1 KFC Uerd.
26.04. 19:30 Büderich 4:1 FC Mülh.
26.04. 20:00 TVD Velb. 0:3 Nettetal
27.04. 18:00 KFC Uerd. 1:0 E-Frintrop
27.04. 18:00 Schonneb. 6:0 Rat. 04/19