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Mitgliedsbeiträge

roteelli
Antwort auf Eagles83
Ich hatte es so verstanden, dass nicht abgebucht wird und habe Terminüberweisungen online veranlasst.
So ist es bei mir auch.
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Mit dem Schreiben des KFC gab es eine Einzugsermächtigung, die dann ab 2021 benutzt wird. In 2020 solltest du selber überweisen. Da sich drei Jahre summiert haben, kannst du in drei Trancen überweisen. So lief es jedenfalls bei mir 🤪
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Andy
Antwort auf Ludwigsburger
Mit dem Schreiben des KFC gab es eine Einzugsermächtigung, die dann ab 2021 benutzt wird. In 2020 solltest du selber überweisen. Da sich drei Jahre summiert haben, kannst du in drei Trancen überweisen. So lief es jedenfalls bei mir 🤪
Bei mir ebenfalls so. 3 Überweisungen in 2020.

Die Einzugermächtigung gilt dann ab 2021.
So steht es auf dem Schreiben !!
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nebomb
Wer weiss, wie Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung anstoßen können 
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Flo
Antwort auf nebomb
Wer weiss, wie Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung anstoßen können 

§ 11 Mitgliederversammlung

15. Außerordentliche  Mitgliederversammlungen  sind  einzuberufen,  wenn  das  Interesse  des  Vereins es  erfordert  oder  die  Berufung  von  einem  Drittel  aller  stimmberechtigten  Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und derselben Sache vom Vorstand verlangt wird.

https://www.kfc-uerdingen.de/wp-content/uploads/2021/01/Satzung-KFC-Uerdingen-Stand-112019.pdf

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nebomb
Interesse des Vereins es erfordert... wäre das nicht jetzt?
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Wenn nicht jetzt, wann dann?


Ich gehe davon aus, dass du auf die ungeklärte Situation bzg. der neuen Investoren anspielst.

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nebomb
Ja unter anderen und wie es mit dem eV weitergeht, suche nach Vorstand, was macht man in Richtung Jugend? 
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TimK
Antwort auf nebomb
Interesse des Vereins es erfordert... wäre das nicht jetzt?

[...]wenn  das  Interesse  des  Vereins es  erfordert  ODER die  Berufung  von  einem  Drittel  aller  stimmberechtigten  Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und derselben Sache vom Vorstand verlangt wird

[...]


Leg los! Such genügend Leute, die Dein Anliegen unterstützen und unterschreiben und starte die Einberufung einer außerordentlichen MV.

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nebomb
Antwort auf TimK

[...]wenn  das  Interesse  des  Vereins es  erfordert  ODER die  Berufung  von  einem  Drittel  aller  stimmberechtigten  Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und derselben Sache vom Vorstand verlangt wird

[...]


Leg los! Such genügend Leute, die Dein Anliegen unterstützen und unterschreiben und starte die Einberufung einer außerordentlichen MV.

Wie wäre es zusammen ?? Oder soll mir Dein Posting was anderes mitteilen?
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TimK
Antwort auf nebomb
Wie wäre es zusammen ?? Oder soll mir Dein Posting was anderes mitteilen?
Ich habe derzeit kein Bedürfnis an einer außerordentlichen MV, was nicht heißt dass du das nicht initiieren kannst....
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Mir würde ein  Mitgliedernewsletter vollkommen reichen, es gibt ja jemand, der ganz offensichtlich immer Zeit hat, kleine Filmchen vom Mannschaftstraining bei Facebook zu posten. Ich habe nichts gegen eine MV, online ist das für meinen Altbierkonsum sowieso preiswerter als wenn ich im Saal Gietz in Fischeln nach drei Gläsern gefühlt schon einen Kasten bezahlt habe.
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Informationen zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung findest Du recht gut zusammengefasst auf den Seiten des Landessportbund Berlin.


https://lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/mitgliederversammlung/minderheitenbegehren-37-bgb/

https://lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/mitgliederversammlung/ausserordentliche-mitgliederversammlung/


Rechtliche Grundlage ist § 37 BGB.


https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__37.html


Übliche wäre es (außerhalb der Corona-Zeit) dass ein einheitliches Schriftstück existiert, das von der nötigen Anzahl Personen unterzeichnet wurde.
Auch möglich wäre, das diese Personen jeweils eigene, möglichst gleichlautende, Schreiben verfassen. Das "gleichlautend" ist dabei wichtig, denn laut Satzung muss es sich ja um einen Antrag "in ein und derselben Sache" handeln.

Daher wäre es sinnvoll, falls Du eine außerordentliche Mitgliederversammlung initiieren möchtest, zunächst einen "Musterantrag" auf die Einberufung zu erstellen.
Mustertexte hierzu findest Du auch beim LSB Berlin, siehe Links oben.

Den Mustertext solltest Du hier und auf anderen Medien / Social Media verbreiten. Dann musst Du darauf hoffen, dass genügend Leute einen Antrag stellen.
Es daher sicherlich sinnvoll die Leute zu bitten, neben den Antrag an den Verein eine Kopie (z.B. per Email) an dich zu schicken. Nur so kannst Du die Übersicht behalten, ob und wann die notwendige Anzahl zusammen gekommen ist.
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Bin ich der einzige, bei dem - trotz entsprechender Nachricht im letzten Jahr und SEPA-Mandat - für dieses Jahr noch kein Beitrag eingezogen wurde?

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Ardo

Bin ich der einzige, bei dem - trotz entsprechender Nachricht im letzten Jahr und SEPA-Mandat - für dieses Jahr noch kein Beitrag eingezogen wurde?

Psst, sicher erst, wenn die Insolvenz durch ist 😉
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Elvis
Antwort auf Ardo
Psst, sicher erst, wenn die Insolvenz durch ist 😉
Gehen die Mitgliederbeiträge nicht an den e.V., der ja nicht von der Insolvenz betroffen ist?
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Da kenne ich mich leider zu wenig aus muss ich gestehen aber wäre es denkbar, weil die Noah Group ja den totalen Schnitt will das man sich aktuell erstmal komplett neu aufstellen muss in allen Bereichen.

Vielleicht werden deswegen die Beiträge aktuell nicht eingezogen, könnte ich mir jedenfalls vorstellen 🤔

Es gibt halt viel zu tun für den neuen Investor 🤷🏻‍♂️

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ocin

Bin ich der einzige, bei dem - trotz entsprechender Nachricht im letzten Jahr und SEPA-Mandat - für dieses Jahr noch kein Beitrag eingezogen wurde?

nein, du bist nicht allein ...
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Vidi
Hallo,


Kurze Frage.

Ich habe vom Insolvenzverwalter ein Schreiben erhalten. Es wird gebeten die Beiträge für 2019 und 2020 zu bezahlen. Beitrag für 2021 wurde bezahlt. 2021 Ging wohl nicht in die Insolvenzmasse. Daher bezahlt. Macht das Sinn für 2019 und 2020 zu bezahlen?  Bringt das dem  Verein überhaupt etwas? Glaube nicht. Ich werde einen Teufel tun ex Forderungen ex teuren Spielern auszugleichen .

Was meint Ihr oder bzw. Was macht Ihr? 

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Vidi
Ich muss dazu sagen das die Geschäftsstelle eigentlich von mir eine Einzugsermächtigung von ganz früher haben müsste. Es wurde auch bis 2019 fleißig eingezogen. Diese wurde vor ca. 2 Jahren von den neuen Leuten  dort nochmal angefordert aber nicht eingezogen obwohl eingereicht.Ich glaube die haben alles verschlampt.


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Looxus
Ich habe auch das Schreiben vom IV bekommen. Ursprünglich gab es da die Einzugsermächtigung, die in diesem Jahr auch wieder genutzt wurde, nur für 2018, 2019 und 2020 nicht. Da es sich ja um Mitgliedsbeiträge für den Verein handelt und diese auch nicht verjährt sind, zumindest die für 2019 und 2020 nicht, streng genommen auch für 2018 auch nicht, denn die Verjährungsfrist ist 3 Jahre, habe ich diese auch bezahlt. Denn diese Beiträge werden für den Abschluss der Insolvenz des Vereins benötigt und sind im Zweifel auch einklagbar.
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ocin
Antwort auf Vidi
Hallo,


Kurze Frage.

Ich habe vom Insolvenzverwalter ein Schreiben erhalten. Es wird gebeten die Beiträge für 2019 und 2020 zu bezahlen. Beitrag für 2021 wurde bezahlt. 2021 Ging wohl nicht in die Insolvenzmasse. Daher bezahlt. Macht das Sinn für 2019 und 2020 zu bezahlen?  Bringt das dem  Verein überhaupt etwas? Glaube nicht. Ich werde einen Teufel tun ex Forderungen ex teuren Spielern auszugleichen .

Was meint Ihr oder bzw. Was macht Ihr? 

eine erste bitte würde ich in diesem fall doch glatt mal ignorieren ...
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km1905
...aber über MP schimpfen wenn er seine Rechnungen nicht bezahlt hat.
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ocin
Antwort auf km1905
...aber über MP schimpfen wenn er seine Rechnungen nicht bezahlt hat.
hab ich nie gemacht und habe auch nicht dazu aufgefordert eine rechnung nicht zu bezahlen. der sachverhalt ist hier eben ein wenig komplizierter ...
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