Dauerkarte Saison 19/20
Hat zwar nix mit der Dauerkarte unserer letzten Saison zu tun, aber ich finde das Angebot von Rostock für die Saison 20/21 recht interessant:
Treue Anhänger erhalten Vorkaufsrecht
Zunächst möchte der Klub die Anhänger belohnen, die dem Verein schon in der Vergangenheit treu zur Seite standen. Alle Dauerkartenbesitzer des vergangenen Jahres erhalten ab dem 28. Juli ein Vorkaufsrecht auf die "Soli"-Variante. Diese garantiert bei möglichen Kapazitätsbegrenzungen unter anderem ein Zutritts-Vorrecht zum Ostseestadion und als besonderes Dankeschön ein Sondertrikot (Vollzahler), das an die letzte DDR-Meisterschaft 1990/91 erinnert beziehungsweise einen Retro-Schal (ermäßigt). Verpackt wird die Dauerkarte in einer Fischdose. Im Gegenzug verzichten "Soli-Dauerkarteninhaber" automatisch auf eine Erstattung, falls es doch wieder zu Geisterspielen kommen sollte.
Anders das Modell "Flex-Dauerkarte": Inhaber können zum Ende der anstehenden Saison Ticketgutscheine für die Spiele einfordern, zu denen "pandemiebedingt kein Zutritt möglich war." Dafür erhalten die betreffenden Fans lediglich ein Zutritts-Recht vor Tageskarten-Inhabern. Derweil beinhaltet keines der Modelle eine Garantie auf die Zuweisung bisheriger Stammplätze. Der Verkaufsstart für das "Flex-Ticket" ist in Abhängigkeit von der Kapazität für Anfang September geplant.
https://www.liga3-online.de/besondere-zeiten-hansa-bietet-zwei-dauerkarten-modelle-an/
Kann vielleicht mal jemand, der morgen beim Fan-Hearing dabei ist, nachfragen,
ob und wie sich die Verantwortlichen die Vorgehensweise bei der Erstattung der
Dauerkarten und Dauer-Parkkarten 19/20 vorstellen.
Mittlerweile habe ich 4 E-Mail Anfragen gestellt und bisher nicht eine Antwort bekommen. 😡
Mal sehen, ob sich da jemand zu äußert.
Vielen Dank im Voraus.
Find ich nicht gut.
Gerade in diesen Zeiten mit Kurzarbeit bzw. Arbeitslosigkeit könnensich viele nicht leisten auf das Geld zu verzichten.
Obwohl ich nicht glaube, das es viele zurück hätten haben wollen.
Sind die vielleicht nicht sogar verpflichtet, das anzubieten???
Weiss da jemand mehr drüber?
Und vor allen Dingen, was soll ich mit nem Gutschein aus´m Fan Shop, den es nicht gibt bzw. keine Artikel vorhanden sind?
Sind die vielleicht nicht sogar verpflichtet, das anzubieten???
Weiss da jemand mehr drüber?
Und vor allen Dingen, was soll ich mit nem Gutschein aus´m Fan Shop, den es nicht gibt bzw. keine Artikel vorhanden sind?
den Gutschein gibt es laut Homepage nicht für den (nicht existenten) Fan-Shop, sondern offenbar nur für den Lms-Ticketshop.
Dass man das in Geld nicht ausbezahlen will, dürfte nicht zulässig sein:
Privatrechtlich gesehen dürfte ein Ersatzanspruch in Geld bestehen. Aber dazu muss man unseren Verein (äh..., unsere GmbH) verklagen... Aber wer macht denn sowas ? :-)
Für mich und mein Kind werde ich gerne zwei Schals nehmen... und auch wieder neue Dauerkarten bestellen. Nicht mehr lange, und bald habe ich 40 Jahre Dauerkarten-Jubiläum :-)
(oh scheixxe bin ich alt....)
Wir werden also vorerst nicht mehr nach Düsseldorf in´s Stadion gehn.
Von der Dauer-Parkkarte ist übrigens gar keine Rede. Hmmmh.
Das Geld ist doch schon lange weg, ausgegeben worden.
Das ist doch kein Guthaben mit dessen Wert Ihr gerechnet haben könnt, es anderweitig zur Verfügung zu haben.
Deswegen kann es ja jetzt nicht fehlen.
Freut Euch auf den Schal und auf die neue Saison!
Jetzt sind andere Zeiten und viele Menschen sind auf jeden Euro angewiesen.
Deshalb plädiere ich auch dafür, die Möglichkeit der Rückzahlung anzubieten.
@Exil-Krefelder: Es freut mich ja, das du offensichtlich nicht betroffen bist.
Rückzahlungsangebot wäre schön, dann kann jeder selbst entscheiden.
Zulässig ist die Gutscheinlösung und falls man diesen nicht einlöst, muss der Betrag ab 1.1.2022 erstattet werden.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wenn-veranstaltungen-wegen-corona-abgesagt-werden-ihre-rechte-45416
Rückzahlungsangebot wäre schön, dann kann jeder selbst entscheiden.
Zulässig ist die Gutscheinlösung und falls man diesen nicht einlöst, muss der Betrag ab 1.1.2022 erstattet werden.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wenn-veranstaltungen-wegen-corona-abgesagt-werden-ihre-rechte-45416
Recht hast du. Leider sieht das Gesetz über die Gutscheinlösung etwas anderes vor.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl_Covid19_Veranstaltungsvertragsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Recht hast du. Leider sieht das Gesetz über die Gutscheinlösung etwas anderes vor.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl_Covid19_Veranstaltungsvertragsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Der Verein hat trotzdem Stadionmiete und die Spieler zu bezahlen. So gesehen hat er die Leistung erbracht - anders als bei einem abgesagten Konzert beispielsweise.
Und so gesehen hat man als Fan in der Zeit ja auch Geld gespart indem man keine Anreisekosten hatte oder sich keine Getränke gekauft hat - auch wenn das vielleicht ein schwacher Trost ist.
Ich für meinen Teil bin jedenfalls sehr zufrieden mit der Option dass man einen Gutschein für den Ticketshop erhält.
Dauerkarten für 20/21 können erworben werden.
https://www.lms-ticket.de/kfc-uerdingen/ajax.aspx?sub=home