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Fortführungskonzept

km1905
Antwort auf JP57

@km: Ich denke, Mittelstürmer macht da einen Punkt.

Soweit ich mich erinnere, verlangt die Satzung die Zustimmung des VWR bei einer bestimmten AUSGABENhöhe.

Ein Darlehen ist ja zunächst keine Ausgabe.

Ich schau aber nochmal nach.

9. Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates zu folgenden Geschäften:

- Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie von damit verbundenen Sicherungsgeschäften, Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit entweder 2 Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als EUR 100.000,00 haben.

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JP57

Zu 1. Nein, kein Hintergrund Wissen.

Zu 2: &3&4: Die GmbH gehört Limberg. Limberg unterstützt Vorstand und deren Fortführungskonzept.

Danke für die Antwort.

Du solltest dann aber nicht "Vorstand" schreiben, denn Limberg ist ebenso jemand "von außen" wie die FuF.

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Antwort auf km1905

Achja, stimmt, der riesen Komplott. Der VWR hat dem Darlehensvertrag zugestimmt und Buchungen liegen ordnungsgemäß auch alle vor.

Sie behaupten einfach das Gegenteil um den großen Masterplan der Insolvenz zu ende zu bringen.

Aber moment, dann würde es doch eher sinn machen die berechtigten Forderungen anzuerkennen um eine höhere Schuldenlast zu haben? Bin verwirrt.

Helf mir mal auf die Sprünge, warum hat der VWR was genau gemacht und was ist jetzt richtig?

Dein ach so toller VWR wusste im April 24 noch nicht mal welche Trainer und sportliche Leiter einen Vertrag hatten .

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km1905
Antwort auf Uerdingen1893

Nochmals Dir kann man nicht auf irgend welche Sprünge helfen . Du filterst nur das was in Deine Welt passt .

Sag doch einfach: "Nein, ich kann es nicht, weil ich nichts hab was meine kruden Theorien unterstützt."

So schwer ist das doch nicht.

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JP57
Antwort auf Uerdingen1893

Nochmals Dir kann man nicht auf irgend welche Sprünge helfen . Du filterst nur das was in Deine Welt passt .

Bleib doch sachlich und antworte mit Argumenten.

Seit Tims Intervention ist es hier doch bemerkenswert respektvoll gelaufen ... auch von km.

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km1905
Antwort auf JP57

Der Abschnitt der Satzung, der das regelt (§13/9), lautet wie folgt:

"Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates zu folgenden Geschäften …

… Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie von damit

verbundenen Sicherungsgeschäften, Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder

Art, deren Laufzeit entweder 2 Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder

jährlichen Gegenstandswert von mehr als EUR 100.000,00 haben."

Wenn ME nicht ganz blöd war, ist er damit raus und ein entsprechender Darlehensvertrag ist so gestaltet, dass er unterhalb der genannten Zeit/ Beträge blieb.

Ja, wenn keine Genehmigung vom VWR vorliegt, hat Eser schlechte Karten.

Er und Platzer hätten die Satzung kennen müssen.

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Antwort auf JP57

Bleib doch sachlich und antworte mit Argumenten.

Seit Tims Intervention ist es hier doch bemerkenswert respektvoll gelaufen ... auch von km.

Dazu müsste auch einer Argumente akzeptieren. Entweder werden die verdreht oder nicht beantwortet .

Beispiel Frage warum sind die Rechte nicht beim Verein und wer ist das Schuld.

ANTWORT: Die Rechte gehören dem Verein und müssen zurück gegeben werden .BASTA.

So einfach macht man sich seine Welt , aber ich bin jetzt wieder ruhig und lese mit und warte auf Fakten und die nächste Spielerwelle.

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km1905
Antwort auf Uerdingen1893

Dazu müsste auch einer Argumente akzeptieren. Entweder werden die verdreht oder nicht beantwortet .

Beispiel Frage warum sind die Rechte nicht beim Verein und wer ist das Schuld.

ANTWORT: Die Rechte gehören dem Verein und müssen zurück gegeben werden .BASTA.

So einfach macht man sich seine Welt , aber ich bin jetzt wieder ruhig und lese mit und warte auf Fakten und die nächste Spielerwelle.

Tolles Argument, der Verein hat es verpennt die Rechte nach der letzten Insolvenz zu verlängern und ist jetzt selber schuld wenn er die nicht mehr hat.

Aber anstatt jetzt im sinne des Vereins zu argumentieren, dass der neue Rechteinhaber die Rechte zum wohle des Vereins dem Verein doch wieder überlassen sollte, dreht man daraus, der Verein soll doch mit Limberg sprechen ob die Rechte nicht unentgeltlich verwendet werden können.

Wie sehr muss man den Verein eigentlich hassen, dass man die Schuld beim Verein sucht warum er die Rechte nicht schon längst wieder hat?

Fakt ist, jemand rückt die Rechte nicht raus und ist somit der Hauptverantwortliche warum der Verein nicht schon längst wieder über die Rechte verfügt.

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Leon97
Antwort auf km1905

Tolles Argument, der Verein hat es verpennt die Rechte nach der letzten Insolvenz zu verlängern und ist jetzt selber schuld wenn er die nicht mehr hat.

Aber anstatt jetzt im sinne des Vereins zu argumentieren, dass der neue Rechteinhaber die Rechte zum wohle des Vereins dem Verein doch wieder überlassen sollte, dreht man daraus, der Verein soll doch mit Limberg sprechen ob die Rechte nicht unentgeltlich verwendet werden können.

Wie sehr muss man den Verein eigentlich hassen, dass man die Schuld beim Verein sucht warum er die Rechte nicht schon längst wieder hat?

Fakt ist, jemand rückt die Rechte nicht raus und ist somit der Hauptverantwortliche warum der Verein nicht schon längst wieder über die Rechte verfügt.

Spätestens jetzt müssten auch die Letzten die wahren Absichten des Herrn L. kapieren. Da noch was schön zu reden ist tatsächlich völllig an der Realität vorbei. Der ganze Limberg Clan sollte sich nur noch schämen, inklusive Herrn Ritzenfeld.

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km1905
Antwort auf Leon97

Spätestens jetzt müssten auch die Letzten die wahren Absichten des Herrn L. kapieren. Da noch was schön zu reden ist tatsächlich völllig an der Realität vorbei. Der ganze Limberg Clan sollte sich nur noch schämen, inklusive Herrn Ritzenfeld.

Man versucht die Arbeit, die zum Wohle des Vereins geleistet wird, zu torpedieren, kann eigentlich nur bedeuten, dass man all den Herren Stadionverbot erteilt.

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toni361

Rechtlich hat Limberg entsprechend gehandelt, alles einwandfrei, die Rechte liegen bei ihm bzw. RBR und er entscheidet, wer diese wie benutzen darf.

Moralisch steht das auf einem anderen Blatt und da finde ich sein Handeln als völlig daneben, ebenso das Verhalten von Chris, leider. Wir wissen aber nicht, wie die beiden fremdgesteuert werden, gilt auch für ME. Ich fürchte da kommt noch einiges zu Tage und alles auf dem Rücken des Vereins.

3
traritrara
Antwort auf km1905

Ja, wenn keine Genehmigung vom VWR vorliegt, hat Eser schlechte Karten.

Er und Platzer hätten die Satzung kennen müssen.

Das stimmt schon. Sehe aber die Gefahr eher auch wie JP, wenn da auch nur ein Hauch Geschicklichkeit mit am Werk war, gibt es viele kleine Darlehen, die nur in Summe einer Zustimmung bedurft hätten.

2
Abri

Auch das werden Gerichte klären müssen.

Hier sehen viele Markenrechtler bedenken, dass Herr Limberg recht bekommt.

Die Klage des KFC läuft ja noch, wie ich im Internet mal gelesen habe.

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Antwort auf JP57

Der Abschnitt der Satzung, der das regelt (§13/9), lautet wie folgt:

"Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates zu folgenden Geschäften …

… Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie von damit

verbundenen Sicherungsgeschäften, Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder

Art, deren Laufzeit entweder 2 Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder

jährlichen Gegenstandswert von mehr als EUR 100.000,00 haben."

Wenn ME nicht ganz blöd war, ist er damit raus und ein entsprechender Darlehensvertrag ist so gestaltet, dass er unterhalb der genannten Zeit/ Beträge blieb.

Der eigentliche Punkt ist, dass man hier zwei Sachen unterscheiden muss:

  1. 1. Was darf der Vorstand aufgrund seiner ihm aufgetragenen Verantwortungen und Pflichten tun?

  2. 2. Worauf kann sich ein externer Vertragspartner berufen?

Beim ersten Punkt kommt die Satzung ins Spiel, die klärt, wann ein Vorstand einen Vertrag unterschreiben darf. Der Vorstand darf laut Satzung nur zu zweit und im Rahmen einer Wirtschaftsplanung oder nach Genehmigung durch den VWR (bestimmte Größenordnungen) Verträge unterschreiben. Wir können nach der Kommunikation des VWR mal zunächst glauben, dass es hier weder Wirtschaftsplanung noch Zustimmung gab. Der Vorstand hätte demnach nicht unterschreiben dürfen.

Beim zweiten Punkt ist die Frage, was passiert, wenn er es doch tut. Hier glaube ich, dass ein externer Vertragspartner in der Regel nicht klären muss, was die Satzung des Vertragspartners vorsieht. Ein mit dem Vorstand geschlossener Vertrag sollte gelten. Sonst könnte man sich nicht auf Verträge verlassen. Kritisch wäre höchstens, wenn der Vertrag mit einem offensichtlich nicht befugten Mitarbeiter (Pförtner o. ä.) geschlossen würde.

Der Verstoß gegen die Satzung ist also in meinen Augen ein internes Thema des Vereins. Sollte dadurch ein Schaden entstehen, kann der VWR den Vorstand in Haftung nehmen. Wobei auch nicht klar ist, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist, schließlich muss man Gehälter zahlen und anderes Geld war nicht da. (Marktübliche) Zinsen sind wohl auch nicht angefallen.

3
ICH
Antwort auf km1905

Man versucht die Arbeit, die zum Wohle des Vereins geleistet wird, zu torpedieren, kann eigentlich nur bedeuten, dass man all den Herren Stadionverbot erteilt.

Jetzt verhängt FuF schon Stadionverbote, sehr interessant.

Gut das die Mitglieder wissen wer torpediert hat.

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Antwort auf km1905

Tolles Argument, der Verein hat es verpennt die Rechte nach der letzten Insolvenz zu verlängern und ist jetzt selber schuld wenn er die nicht mehr hat.

Aber anstatt jetzt im sinne des Vereins zu argumentieren, dass der neue Rechteinhaber die Rechte zum wohle des Vereins dem Verein doch wieder überlassen sollte, dreht man daraus, der Verein soll doch mit Limberg sprechen ob die Rechte nicht unentgeltlich verwendet werden können.

Wie sehr muss man den Verein eigentlich hassen, dass man die Schuld beim Verein sucht warum er die Rechte nicht schon längst wieder hat?

Fakt ist, jemand rückt die Rechte nicht raus und ist somit der Hauptverantwortliche warum der Verein nicht schon längst wieder über die Rechte verfügt.

Ich wusste es 🙈🙈🙈🙈🙈. Der der die Rechte hat muss Fuf bitten diese zu nutzen .

Schiebe nicht der Wirkung die Schuld zu , nehme die Ursache .

Ex Vorstände und der aktuelle VWR

4
Antwort auf toni361

Rechtlich hat Limberg entsprechend gehandelt, alles einwandfrei, die Rechte liegen bei ihm bzw. RBR und er entscheidet, wer diese wie benutzen darf.

Moralisch steht das auf einem anderen Blatt und da finde ich sein Handeln als völlig daneben, ebenso das Verhalten von Chris, leider. Wir wissen aber nicht, wie die beiden fremdgesteuert werden, gilt auch für ME. Ich fürchte da kommt noch einiges zu Tage und alles auf dem Rücken des Vereins.

Danke sehe ich genauso . Rechtlich alles save , moralisch finde ich es auch nicht gut .

2
Antwort auf JP57

Danke für die Antwort.

Du solltest dann aber nicht "Vorstand" schreiben, denn Limberg ist ebenso jemand "von außen" wie die FuF.

Ja, dem jetzigen Vorstand. Heißt nicht, dass es beim nächsten Vorstand auch so ist :-)

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kfc9999

FuF mal wieder völlig unprofessionell. Wenn Eser der Hauptgläubiger ist muss man ihn von Anfang an einbinden, wenn es einem um die Zukunft des Vereins geht. Stattdessen macht man das Gegenteil, übergeht ihn und tut öffentlich ständig arrogant so als sei er längst Geschichte. Schlechter als FuF kann man es nicht machen, wer soll in so eine offensichtlich überforderte Splittergruppe Vertrauen haben?

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Antwort auf JP57

Bleib doch sachlich und antworte mit Argumenten.

Seit Tims Intervention ist es hier doch bemerkenswert respektvoll gelaufen ... auch von km.

Geringfügig, bis auf persönliche Beleidigungen, ist esähnlich. Auch bei KM... indiskutabele Diskussionsführung

"Krude Theorien" "Stadionverbot" "hasst den Verein" ... Mein Highlight der letzten Stunden aber kommt nicht von Km:

Jetzt ist es der Limberg Clan, vom Eser zum Limberg Clan

... so soll die nächste Sau durchs durch getrieben werden.

Ganz ehrlich, Limberg ist mehr KFC als die gesamten FuF.

1
Antwort auf kfc9999

FuF mal wieder völlig unprofessionell. Wenn Eser der Hauptgläubiger ist muss man ihn von Anfang an einbinden, wenn es einem um die Zukunft des Vereins geht. Stattdessen macht man das Gegenteil, übergeht ihn und tut öffentlich ständig arrogant so als sei er längst Geschichte. Schlechter als FuF kann man es nicht machen, wer soll in so eine offensichtlich überforderte Splittergruppe Vertrauen haben?

Die Wortwahl des Vorstands mit der "Splittergruppe" fand ich auch daneben und ebenso arrogant. Dieser öffentliche Kleinkrieg ist einfach nur peinlich. Niemandem nehme ich ab, dass es ihm um den Verein geht.

4
JP57

@Mittelstürmer: "Der Verstoß gegen die Satzung ist also in meinen Augen ein internes Thema des Vereins."

Ja, so könnte man das interpretieren.

Zum Thema "Haftung" von Vorstandsmitgliedern.

Als ich vorhin wegen der notwendigen Zustimmung des VWR in die Satzung geschaut habe, ist mir §13/8 aufgefallen:

"Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Vorstand die Sorgfaltspflicht einer

ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung zu beachten, insbesondere die

Buchhaltungs- und Steuervorschriften. Er erfüllt die Arbeitgeberpflichten i. S. der arbeits-,

steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung der

Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

beschränkt."

TP + K + R (+DV + ChR?) werden mit Sicherheit gewusst haben, dass nur Netto-Gehälter gezahlt wurden. Es wäre schön, wenn die alle persönlich in Haftung genommen würden.

2
Antwort auf JP57

@Mittelstürmer: "Der Verstoß gegen die Satzung ist also in meinen Augen ein internes Thema des Vereins."

Ja, so könnte man das interpretieren.

Zum Thema "Haftung" von Vorstandsmitgliedern.

Als ich vorhin wegen der notwendigen Zustimmung des VWR in die Satzung geschaut habe, ist mir §13/8 aufgefallen:

"Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Vorstand die Sorgfaltspflicht einer

ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung zu beachten, insbesondere die

Buchhaltungs- und Steuervorschriften. Er erfüllt die Arbeitgeberpflichten i. S. der arbeits-,

steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung der

Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

beschränkt."

TP + K + R (+DV + ChR?) werden mit Sicherheit gewusst haben, dass nur Netto-Gehälter gezahlt wurden. Es wäre schön, wenn die alle persönlich in Haftung genommen würden.

Und du hast Anhaltspunkte dafür, das dem nicht so ist? Und was machen wir dann mit den Vorständen davor? Da gibt es ja durchaus Zweifel, dass da mit nötiger Sorgfaltspflicht gehandelt wurde.

1
Suma
Antwort auf kfc9999

FuF mal wieder völlig unprofessionell. Wenn Eser der Hauptgläubiger ist muss man ihn von Anfang an einbinden, wenn es einem um die Zukunft des Vereins geht. Stattdessen macht man das Gegenteil, übergeht ihn und tut öffentlich ständig arrogant so als sei er längst Geschichte. Schlechter als FuF kann man es nicht machen, wer soll in so eine offensichtlich überforderte Splittergruppe Vertrauen haben?

Ganz ernstgemeinte Frage: Warum? Der KFC ist im Insolvenzverfahren und nach Abschluss wird es keine Gläubiger mehr geben. Irgendein Interesse an einer späteren Zusammenarbeit gibt es nicht. Wie und mit welchem Ziel sollte FuF Eser da einbinden?

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