Insolvenzverfahren offiziell eröffnet
Warum sollte ein oder mehrere Gläubiger dem nicht zustimmen? Sehe ich kein Anlaß zu, zumal ich denke, dass unser IV bei den Gläubiger großes Vertrauen und Respekt genießt.
dafür gibt es sicher auch emotionale Gründe
Wird schon durchgewunken werden, mache mir da absolut keine Sorgen.
14:00 Uhr EÖT u AT (Plan) Insolvenzverfahren H 205 IN 3/21 Nicht öffentlich
https://www.ag-krefeld.nrw.de/behoerde/sitzungstermine/index.php
Der Termin ist heute um 14 Uhr.
Heißt, wenn die Großen zustimmen, können auch ein paar kleinere vllt. aus emotionalen Gründen nicht zustimmen, ohne dass es großartig ins Gewicht fällt?
Wird schon durchgewunken werden, mache mir da absolut keine Sorgen.
Und eigentlich haben die Gläubiger ja keine Wahl, weil, 17% ist mehr als garnix.
Die Kriterien für "Zahlungsunfähigkeit" oder "Zahlungseinstellung" sind schon etwas komplizierter …
Ich habe jetzt keine Zeit im Detail darauf einzugehen, wenn es doch interessiert bitte hier weiter lesen:
https://www.juracademy.de/insolvenzrecht/zahlungsunfaehigkeit.html
PS: Man findet dort auch etwas zu der Anzahl der Monate „nicht bezahlte Sozialversicherung“ 😉
Und, nicht vergessen, die Antragspflicht war zeitweise wegen der Pandemie ausgesetzt. Ob hiervon Gebrauch gemacht wurde, ob dies zu Recht geschah oder rechtsmissbräuchlich – von außen betrachtet nicht exakt feststellbar und daher hierzu kein Kommentar. Auch das wird der Insolvenzverwalter oder die zuständige Behörde prüfen.
"Die Kriterien für "Zahlungsunfähigkeit" oder "Zahlungseinstellung" sind schon etwas komplizierter …
Ich habe jetzt keine Zeit im Detail darauf einzugehen, wenn es doch interessiert bitte hier weiter lesen:
https://www.juracademy.de/insolvenzrecht/zahlungsunfaehigkeit.html
PS: Man findet dort auch etwas zu der Anzahl der Monate „nicht bezahlte Sozialversicherung“ 😉
Und, nicht vergessen, die Antragspflicht war zeitweise wegen der Pandemie ausgesetzt. Ob hiervon Gebrauch gemacht wurde, ob dies zu Recht geschah oder rechtsmissbräuchlich – von außen betrachtet nicht exakt feststellbar und daher hierzu kein Kommentar. Auch das wird der Insolvenzverwalter oder die zuständige Behörde prüfen."
Es hilft hier nur niemandem wenn man Sachen komplizierter macht als sie eigentlich sind.
"Die Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 Abs. 2 S. 1 InsO definiert. Sie liegt vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen."
Damit kann vermutlich jeder etwas anfangen.
Selbstverständlich gibt es auch eine "Zahlungseinstellung", ändert aber nichts an den Folgen.
Dein Hinweis "PS: Man findet dort auch etwas zu der Anzahl der Monate „nicht bezahlte Sozialversicherung“ 😉" ist auch wenig hilfreich, denn in der Presse wird behauptet dass der KFC seit Anfang 2020 "zahlungsunfähig" gewesen sei.
Wenn die gleich auf der Gläubigerversammlung zu einem positiven Ergebnis kommen, dann ist das Thema, zumindest finanziell, mit der Coronahilfen vom Tisch? Richtig oder?
Wie sieht es denn strafrechtlich aus? Da wird doch sicherlich dann noch was passieren. Wer ist dann verantwortlich? MP? NW? Strüver? KFC?
Wenn die gleich auf der Gläubigerversammlung zu einem positiven Ergebnis kommen, dann ist das Thema, zumindest finanziell, mit der Coronahilfen vom Tisch? Richtig oder?
Wie sieht es denn strafrechtlich aus? Da wird doch sicherlich dann noch was passieren. Wer ist dann verantwortlich? MP? NW? Strüver? KFC?
ich habe ein paar, die strafrechtlich belangt werden, aber das sind halt Kleinunternehmer mit ihrem 9.000,00 €
eine strafrechliche Verantwortung von MP, NW etc. wird wohl davon abhängen, wie genau diese Hilfe ausgestaltet war
eine staatliche Hilfe für Proficlubs ist wahrscheinlich an andere Voraussetzungen, Versicherungen etc. geknüpft
ich erinnere auch nur an die Diskussion von vor einigen Wochen, dass die Clubs noch einen Nachschlag bekommen würdenauch, wenn in der Zeitung sinngemäß was anderes steht, muss die Hilfe nicht zwingend auf einer Täuschung seitens der handelnden Personen beruhen
Wenn die gleich auf der Gläubigerversammlung zu einem positiven Ergebnis kommen, dann ist das Thema, zumindest finanziell, mit der Coronahilfen vom Tisch? Richtig oder?
Wie sieht es denn strafrechtlich aus? Da wird doch sicherlich dann noch was passieren. Wer ist dann verantwortlich? MP? NW? Strüver? KFC?
Ob strafrechtlich da etwas passieren wird hängt ja davon ab ob überhaupt eine Straftat begangen wurde und sich jemand damit "beschäftigt". Davon ausgehend dass die GmbH die Hilfen beantragt hat, wäre dann die Geschäftsführung der GmbH verantwortlich.
ich habe ein paar, die strafrechtlich belangt werden, aber das sind halt Kleinunternehmer mit ihrem 9.000,00 €
eine strafrechliche Verantwortung von MP, NW etc. wird wohl davon abhängen, wie genau diese Hilfe ausgestaltet war
eine staatliche Hilfe für Proficlubs ist wahrscheinlich an andere Voraussetzungen, Versicherungen etc. geknüpft
ich erinnere auch nur an die Diskussion von vor einigen Wochen, dass die Clubs noch einen Nachschlag bekommen würdenauch, wenn in der Zeitung sinngemäß was anderes steht, muss die Hilfe nicht zwingend auf einer Täuschung seitens der handelnden Personen beruhen
Insolvenzplan wurde zugestimmt
https://www.wz.de/sport/fussball/kfc-uerdingen/kfc-uerdingen-glaeubiger-stimmen-insolvenzplan-zu_aid-57926377
Sollte es also durchgehen und Noah am Ball bleiben, dazu niemand mehr was am Stadionplan ändern wollen, besteht ja vielleicht doch eine gute Chance auf eine schlagkräftige Regionalliga-Mannschaft bzw. eine ordentliche Perspektive.
Der nächste wichtige Schritt ist halt der tatsächliche Umbau der Grotenburg. Ich habe da immer noch Bauchweh aufgrund des möglichen Abstiegs. Nicht das da wieder einer auf die Idee kommt und wieder etwas stoppen will.
https://www.kfc-uerdingen.de/2021/05/06/insolvenzverfahren-glaeubiger-votieren-fuer-sanierungsplan/
https://rp-online.de/sport/fussball/kfc-uerdingen/kfc-uerdingen-glaeubiger-stimmen-dem-vorgelegten-insolvenzplan-zu_aid-57927845
Er und Eberhard Stock in eine Art "Vorstand für Finanzen" - das wäre doch was. ;)
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