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Insolvenzverfahren offiziell eröffnet

Mirko43
Antwort auf Kotbullar
im MSV Forum verwechselt man wieder lustig das Insolvenzverfahren mit den möglichen Straftaten handelnder Personen und glaubt, die Corona-Hilfe müsse zurückgezahlt werden.........
das ist dort noch nicht einmal Halbwissen, sondern schlicht Unsinn
Unter anderem dort und in Meppen thematisiert. 
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Antwort auf DAVE101
Die Wasserstandsmeldung wird es wohl heute geben.

Und sie wird nach meinen Informationen sehr bitter sein. 

Macht euch auf das Schlimmste gefasst! 


So was macht man nicht.............Wichtigtuer
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Jetzt ist es gleich 16h und es kommt garnichts, hoffen wir mal das es heute
abend noch bestand hat.
Den ganzen Tag die Meldungen aktualisieren und auf eine Horrornachricht
warten, wattn shice Tag!
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pookas
Die einzige Sache im Insoverfahren, bei der ich Bauchschmerzen habe, ist der Umstand, dass die angebotene Quote ja auch Zahlungen beinhaltet, die man noch von MP bekommen sollte. Korrigiert mich bitte, wenn ich es falsch im Koof habe.

MP wird das Geld ja nicht freudig dem Insolvenzverwalter in die Hand gedrückt haben.

Könnte mir vorstellen, dass man die Quite nicht bedienen kann, weil man keine Zahlungen von MP erhalten hat.....

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Antwort auf pookas
Die einzige Sache im Insoverfahren, bei der ich Bauchschmerzen habe, ist der Umstand, dass die angebotene Quote ja auch Zahlungen beinhaltet, die man noch von MP bekommen sollte. Korrigiert mich bitte, wenn ich es falsch im Koof habe.

MP wird das Geld ja nicht freudig dem Insolvenzverwalter in die Hand gedrückt haben.

Könnte mir vorstellen, dass man die Quite nicht bedienen kann, weil man keine Zahlungen von MP erhalten hat.....

Aber würde NOAH dann nicht im schlimmsten Fall einspringen? 
Vielleicht ist es gerade ein Zocken zwischen NOAH und MP ... aber wenn NOAH den Karren vor die Wand fahren lässt, verliert der Investor doch auch alles, was er schon reingesteckt hat.
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TimK
Antwort auf pookas
Die einzige Sache im Insoverfahren, bei der ich Bauchschmerzen habe, ist der Umstand, dass die angebotene Quote ja auch Zahlungen beinhaltet, die man noch von MP bekommen sollte. Korrigiert mich bitte, wenn ich es falsch im Koof habe.

MP wird das Geld ja nicht freudig dem Insolvenzverwalter in die Hand gedrückt haben.

Könnte mir vorstellen, dass man die Quite nicht bedienen kann, weil man keine Zahlungen von MP erhalten hat.....

Das Eintreiben der Forderungen kann Jahre dauern. Deswegen ist die Insolvenz ja aber trotzdem aufgehoben. Der IV stellt den Gläubigern in Aussicht, was sie *bestenfalls* bekommen können. Das ist keine Garantie.
Von daher hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
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Es ist halt komisch, dass Dave das ausgerechnet hier ins Insolvenz-Thema schreibt. Bei der Lizenz bin ich ja noch unsicherer. Aber bei der Insolvenz schien doch alles in trockenen Tüchern. 
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Antwort auf pookas
Die einzige Sache im Insoverfahren, bei der ich Bauchschmerzen habe, ist der Umstand, dass die angebotene Quote ja auch Zahlungen beinhaltet, die man noch von MP bekommen sollte. Korrigiert mich bitte, wenn ich es falsch im Koof habe.

MP wird das Geld ja nicht freudig dem Insolvenzverwalter in die Hand gedrückt haben.

Könnte mir vorstellen, dass man die Quite nicht bedienen kann, weil man keine Zahlungen von MP erhalten hat.....

der Insolvenzplan enthält eine Prognose, bei der die Gläubiger besser stehen müssen, als in der Regelinsolvenz
dieser Fall liegt vor
nach Aufhebung des Verfahrens wird der IV zum Treuhänder und verwaltet das Geld bzw. sammelt es ein
dass das Geld jetzt zur Verfügung steht, ist nicht Bedingung für die Aufhebung des Verfahrens
zur Not muss das Geld bei MP halt eingeklagt werden

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Ich hab auch noch ne Spekulation....


Wasserstandsmeldung zum Trainer. Man ist schon weit in den Gesprächen. Eine 3te Amtszeit von Stefan Krämer steht kurz vor dem Abschluss. 


Das wäre mal richtiger Horror! 

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Ich hab auch noch ne Spekulation....


Wasserstandsmeldung zum Trainer. Man ist schon weit in den Gesprächen. Eine 3te Amtszeit von Stefan Krämer steht kurz vor dem Abschluss. 


Das wäre mal richtiger Horror! 

Ohja, aber Hallo !!!!!
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Mirko43

Aus dem MSV Forum: @Kotbullar


Aus dem Uerdinger Forum:

" im MSV Forum verwechselt man wieder lustig das Insolvenzverfahren mit den möglichen Straftaten handelnder Personen und glaubt, die Corona-Hilfe müsse zurückgezahlt werden.........

das ist dort noch nicht einmal Halbwissen, sondern schlicht Unsinn"

Da ja der ein oder andere Uerdinger hier offensichtlich liest, empfehle ich folgenden Link:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...bei-bestehender-zahlungsunfaehigkeit-rechtens

Unter der nicht ganz unberechtigten Annahme, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Corona Hilfen für Soloselbstständige auch auf Andere zutreffen, ist der Gedanke einer möglichen Rückzahlung nicht so abwegig...

Und im Hinblick auf das Insolvenzverfahren: Mit dem gesunden Menschenverstand ist auch der Gedanke, dass staatliche Hilfen, die zu Unrecht bezogen wurden, nicht einfach so mit einer prozentualen Befriedigung aus der Insolvenzmasse erledigt sind, sondern der Staat ein Interesse oder sogar die Verpflichtung hat, zu versuchen sie vollständig zurück zu holen, nicht komplett verrückt.


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pookas
Mist, die Coronahilfen hatte ich ganz vergessen.

Forderungen aus "unerlaubter Handlung" unterliegen ja nicht der Restschuldbefreiung.


Schnell ein KFC-Testcenter eröffnen und dann aufrechnen 🙄

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Und der Insolvenzverwalter hat das bestimmt verpeilt , dass man die zurückzahlen muss. Wartet doch einfach mal ab. Kruth hat bis jetzt keinen anlass dafür gegeben so fahrlässig zu arbeiten 
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Stroem
Antwort auf pookas
Mist, die Coronahilfen hatte ich ganz vergessen.

Forderungen aus "unerlaubter Handlung" unterliegen ja nicht der Restschuldbefreiung.


Schnell ein KFC-Testcenter eröffnen und dann aufrechnen 🙄

Restschuldbefreiung ist ja bei Privatinsolvenz. Wie verhält sich das bei Kapitalgesellschaften. Die GmbH selbst kann strafrechtlich ja glaube ich gar nicht belangt werden. 
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Lasst euch nicht verrückt machen

Eine GmbH kann nicht restschuldbefreit werden. Ist auch nicht notwendig, da sie entweder liquidiert wird oder wieder am Geschäftsverkehr teilnimmt. Strafrechlich belangt werden kann die GmbH auch nicht, sondern in der Regel nur die Geschäftsführer.

Die Coronahilfe müsste natürlich zurückgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung nicht vorgelegen haben. Das ist ja klar. Aber die Coronahilfe nimmt ganz normal am Insolvenzplan teil und wird quotal bedient.
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Antwort auf pookas
Mist, die Coronahilfen hatte ich ganz vergessen.

Forderungen aus "unerlaubter Handlung" unterliegen ja nicht der Restschuldbefreiung.


Schnell ein KFC-Testcenter eröffnen und dann aufrechnen 🙄

Da käme dann aber auch wieder in Betracht, zu versuchen, sich das Geld von den handelnden Personen zurückzuholen.
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Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/21  


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen


 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16359 eingetragenen KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH, Dießemer Bruch 100A, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolas Weinhart,


wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).


Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.06.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.  


Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.


 

91 IN 3/21

Amtsgericht Krefeld, 01.06.2021

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Das heisst jetzt ,Was????
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TimK
Ok jetzt wird es spannend.

Wenn Bedingung ist, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und die Bedingung bis zum 2.6. erfüllt sein muss, Widersprüche aber bis zum 9.6. eingereicht werden können, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass wir die Bedingungen nicht erfüllen können und somit für mich die Lizenz in Gefahr wäre.

Da aber keiner die Bedingung des DFB kennt, ist das auch purer Spekulatius und schwierig zu beurteilen.
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Antwort auf Nils_1973

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/21  


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen


 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16359 eingetragenen KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH, Dießemer Bruch 100A, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolas Weinhart,


wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).


Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.06.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.  


Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.


 

91 IN 3/21

Amtsgericht Krefeld, 01.06.2021

So viel zum Thema Datenschutz in Deutschland :D Überall auf Mimimi machen und dann bei so Sachen einfach mal die komplette Adresse für jeden Zugänglich raushauen. Genau mein Humor.


Und was heißt das ganze jetzt ?!

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Antwort auf Inrather61
Das heisst jetzt ,Was????

Keine Ahnung, ist aber aus dem offiziellen Insolvenzregister.

Kann jeder einsehen:

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

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Antwort auf TimK
Ok jetzt wird es spannend.

Wenn Bedingung ist, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und die Bedingung bis zum 2.6. erfüllt sein muss, Widersprüche aber bis zum 9.6. eingereicht werden können, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass wir die Bedingungen nicht erfüllen können und somit für mich die Lizenz in Gefahr wäre.

Da aber keiner die Bedingung des DFB kennt, ist das auch purer Spekulatius und schwierig zu beurteilen.
Naja aber das Insolvenzverfahren von Chemnitz lief ja auch noch par Monate bevor es zum Abschluss gekommen ist. Gleiches gilt bei Lautern. Die Strafe für die Insolvenz haben wir mit den 3 Punkten Abzug ja schon bekommen. 
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Antwort auf TimK
Ok jetzt wird es spannend.

Wenn Bedingung ist, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und die Bedingung bis zum 2.6. erfüllt sein muss, Widersprüche aber bis zum 9.6. eingereicht werden können, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass wir die Bedingungen nicht erfüllen können und somit für mich die Lizenz in Gefahr wäre.

Da aber keiner die Bedingung des DFB kennt, ist das auch purer Spekulatius und schwierig zu beurteilen.
Auch das hätte Kruth aber doch wohl auf dem Schirm gehabt. Und auch Ende Mai wäre dann mit Überprüfung zu spät für die Lizenz gewesen.
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Antwort auf TimK
Ok jetzt wird es spannend.

Wenn Bedingung ist, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und die Bedingung bis zum 2.6. erfüllt sein muss, Widersprüche aber bis zum 9.6. eingereicht werden können, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass wir die Bedingungen nicht erfüllen können und somit für mich die Lizenz in Gefahr wäre.

Da aber keiner die Bedingung des DFB kennt, ist das auch purer Spekulatius und schwierig zu beurteilen.
Unwahrscheinlich, weil Kruth nicht kommuniziert hat, das Verfahren bis Ende Mai sicher abzuschließen und weil Kaiserslautern m. W. letztes Jahr zum Beispiel auch später dran war als wir jetzt.
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