Antrag Außerordentliche Mitglieder Versammlung
Die Ultras Krefeld sammeln nun Unterschriften für eine Außerordentliche Mitgliederversammlung. Meiner Meinung nach ein ganz wichtiger Schritt für die Neugestaltung des KFC Uerdingen.
Man braucht von 1/3 der Mitglieder die Unterschrift dann muss eine Versammlung durchgeführt werden. Also schnell unterschreiben und weg schicken.
Zum Antrag
Die Ultras Krefeld sammeln nun Unterschriften für eine Außerordentliche Mitgliederversammlung. Meiner Meinung nach ein ganz wichtiger Schritt für die Neugestaltung des KFC Uerdingen.
Man braucht von 1/3 der Mitglieder die Unterschrift dann muss eine Versammlung durchgeführt werden. Also schnell unterschreiben und weg schicken.
Zum Antrag
Ich denke das die die Verantwortlichen im Verein die diesen retten wollen im Moment ( mal wieder) alle Hände voll zu tun haben.
Daher würde ich zumindest zu diesem Zeitpunkt von weiteren Aufgaben /Anforderungen mit einer Ausnahme absehen wollen:
Es sollten regelmäßig Informationen an die MItglieder gehen.
Schriftlich oder es lässt sich
Ggf. ein Online Infoportal ausschließlich für Mitglieder einrichten über das kontinuierlich informiert wird .
Ich denke das die die Verantwortlichen im Verein die diesen retten wollen im Moment ( mal wieder) alle Hände voll zu tun haben.
Daher würde ich zumindest zu diesem Zeitpunkt von weiteren Aufgaben /Anforderungen mit einer Ausnahme absehen wollen:
Es sollten regelmäßig Informationen an die MItglieder gehen.
Schriftlich oder es lässt sich
Ggf. ein Online Infoportal ausschließlich für Mitglieder einrichten über das kontinuierlich informiert wird .
2. Sollten wir versuchen möglichst ALLE Fans einzubinden und nicht nur Mitglieder.
Wird ein Vorstand entlastet, bedeutet das, dass keine Schadensersatzansprüche gegen ihn mehr geltend gemacht werden können. Allerdings gilt das auch nur für bekannte Dinge. Wenn man sie also nachher verklagen möchte, sollte man sie nicht entlasten.
Wenn ein Vorstand nicht entlastet wird, passiert aber auch erst einmal von alleine nichts.
Ich nehme an das es sowas bereits gibt und eine blöde Frage ist aber würde mich trotzdem mal interessieren 🙈
Wird ein Vorstand entlastet, bedeutet das, dass keine Schadensersatzansprüche gegen ihn mehr geltend gemacht werden können. Allerdings gilt das auch nur für bekannte Dinge. Wenn man sie also nachher verklagen möchte, sollte man sie nicht entlasten.
Wenn ein Vorstand nicht entlastet wird, passiert aber auch erst einmal von alleine nichts.
Übrigens brauchen wir auch keinen Verwaltungsrat mehr, der sich wie ein Fähnchen im Wind bestimmt wieder dem nächsten Vorstand anbiedert. So als ob nie was gewesen wäre.
Übrigens brauchen wir auch keinen Verwaltungsrat mehr, der sich wie ein Fähnchen im Wind bestimmt wieder dem nächsten Vorstand anbiedert. So als ob nie was gewesen wäre.
Nein, normalerweise nicht. Nur, wenn man ihnen nachweisen können, dass sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und man den Schaden nachweisen kann.
Allerdings reden wir hier nur vom Verein, nicht von der GmbH. Da ist die Frage des Schadens. Die Schulden des Vereins gibt es schon länger. Der Verein hat eine GmbH ohne wesentliche Werte verloren. Das schlimmste ist der Verlust der Drittliga-Lizenz. Die ist aber nicht verlorengegangen, weil man jemanden eingestellt hätte, der offenbar damit überfordert war oder Fristen ignoriert hätte, sondern weil man keinen gefunden hat, der Verluste ausgleicht.
Ich bin kein Jurist, das kann sicher noch jemand besser erklären.
Nein, normalerweise nicht. Nur, wenn man ihnen nachweisen können, dass sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und man den Schaden nachweisen kann.
Allerdings reden wir hier nur vom Verein, nicht von der GmbH. Da ist die Frage des Schadens. Die Schulden des Vereins gibt es schon länger. Der Verein hat eine GmbH ohne wesentliche Werte verloren. Das schlimmste ist der Verlust der Drittliga-Lizenz. Die ist aber nicht verlorengegangen, weil man jemanden eingestellt hätte, der offenbar damit überfordert war oder Fristen ignoriert hätte, sondern weil man keinen gefunden hat, der Verluste ausgleicht.
Ich bin kein Jurist, das kann sicher noch jemand besser erklären.
Natürlich können die Mitglieder die Entlastung des Vorstandes verweigern. Aber dann braucht es immer noch einen Vermögensschaden des e.V., um Ansprüche geltend zu machen. Das, was MP mit der GmbH gemacht hat, spielt eigentlich keine Rolle. Die Schulden des e.V. gab es ohnehin vorher.
MP ist nach meiner Ansicht so oder so nicht zu belangen.
Wie gesagt, es ist eine Frage.......
Wie gesagt, es ist eine Frage.......
Wie gesagt, es ist eine Frage.......
Die Geschäftsführer der GmbH haften bei Schäden kraft Amtes der GmbH gegenüber. Die können nicht entlastet werden.
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