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Mitgliederbrief

nebomb
Antwort auf Wittenberg

Richtig. Um nur ein Beispiel exemplarisch raus zu nehmen.

Die schreiben: " Auch nach Ende des Geschäftsjahres 2022 konnte weder ein Jahresabschluss noch verlässliche Zahlen über das Ergebnis 2022 erstellt werden."

Das wird jetzt einfach so nebenbei Ende 2024 den Mitgliedern mitgeteilt. Warum gab es dann keine Mitgliederversammlung zu der Zeit, der Vorstand unter Raths wird öffentlich angezählt oder warum gab es da keine Mitgliederinformation.

Das wirkt nun leider so als ob der VWR seine Felle etwas davon schwimmen sieht und irgendwie gezwungen sah reagieren zu müssen.

PS. Bei den ganzen über die Jahre genannten Missständen in dem Brief war immer Andreas Scholten mit im Vorstand. Wenn es immer Probleme gab warum wurde er dann immer wieder vom VWR auch für den nachfolgenden Vorstand ernannt.

Können wir jetzt mal aufhören immer wieder auf den Scholten rumzuhacken? Niemand von uns weiß wie die Vorstandsarbeit im Hintergrund wirklich lief. Die haben da alle versagt und niemand darf aus der Haftung genommen werden

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Gogo
Antwort auf nebomb

Du hast natürlich recht, der VWR muss einschreiten und nicht nur immer ermahnen. ABER was hätte der VWR machen können?? Also welche Möglichkeiten genau hat er? Er kann nicht mal den Vorstand abberufen, oder?

Gemäß Satzung $12, Absätzen 15-18 gilt u.a.:

17. Liegt nach Auffassung des Verwaltungsrates ein wichtiger Grund vor, kann der Verwaltungsrat auf Empfehlung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abberufen.

Aber über Absatz 16 könnte der VR aktuell einen Trick anwenden und den Vorsitzenden abberufen:
16. Der Vorstandsvorsitzende schlägt die weiteren Vorstandsmitglieder vor. Diese bestellt der Verwaltungsrat ebenfalls. Wird dem Vorschlag ganz oder teilweise nicht entsprochen, muss der Vorstandsvorsitzende innerhalb einer Frist von zwei Wochen einen neuen Vorschlag unterbreiten. Wird auch diesem nicht oder nur teilweise entsprochen, bestellt der Verwaltungsrat einen anderen Vorsitzenden. Der Verwaltungsrat entscheidet mit ¾ Mehrheit auch, ob die Vorstandsmitglieder ehren- oder hauptamtlich tätig sind. Die Vereinbarungen über eine hauptamtliche Vorstandstätigkeit trifft der Verwaltungsrat.

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Einwurf05
Antwort auf Kotbullar

Das ist zwar richtig, aber nur die „halbe Wahrheit“. In der Satzung steht, dass der Verwaltungsrat den Vorstand kontrolliert. Und das bedeutet konkret?

Laut Satzung bedarf der Vorstand der Zustimmung des Verwaltungsrats bei Geschäften, die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als 100.000,00 € haben. Damit waren die Verträge von Acar und Sahan wohl nicht zustimmungspflichtig. Und die ganzen Spieler ohnehin nicht.

Vielleicht sollte man diejenigen mal fragen, die seinerzeit die Satzung verabschiedet haben? Werden ja irgendwann einmal die Mitglieder gewesen sein.

Edit: wenn ich richtig nachdenke, haben Acar und Sahan Verträge über drei Jahre, oder? Dann wären diese zustimmungspflichtig gewesen.

Zu den "Verträge[n] von Acar und Sahan":

Jain, §13.9 "Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates [...] Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit [...] 2 Jahre überschreitet". Bei Sahan war die Laufzeit doch 3 Jahre, oder nicht?

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Kotbullar
Antwort auf Einwurf05

Zu den "Verträge[n] von Acar und Sahan":

Jain, §13.9 "Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates [...] Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit [...] 2 Jahre überschreitet". Bei Sahan war die Laufzeit doch 3 Jahre, oder nicht?

ja, dürfte richtig sein, ich hatte in der Zwischenzeit meinen Beitrag dazu editiert

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Gogo
Antwort auf Kotbullar

ja, dürfte richtig sein, ich hatte in der Zwischenzeit meinen Beitrag dazu editiert

...

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Antwort auf Einwurf05

Zu den "Verträge[n] von Acar und Sahan":

Jain, §13.9 "Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates [...] Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit [...] 2 Jahre überschreitet". Bei Sahan war die Laufzeit doch 3 Jahre, oder nicht?

War da nicht schon unklar, ob der Vorstand mit dem Abschluss schon seine Kompetenzen überschritten hatte? Der VWR kann auch nur den zustimmen, von dem er weiß, d.h. höchstens nachher den Vorstand darauf ansprechen.

Mit Platzer hat das aber so oder so nichts zu tun.

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