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Ordentliche Mitgliederversammlung

flojo

Liebe Mitglieder des KFC Uerdingen,

bitte merkt euch den Termin für unsere ordentliche Mitgliederversammlung vor: Montag, 13. Januar 2025.
Ort und Uhrzeit, sowie die Tagesordnungspunkte werden rechtzeitig mit der Einladung bekannt gegeben.

Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

Thomas Platzer,
Vorstandsvorsitzender

https://www.kfc-uerdingen.de/2024/11/save-the-date-ordentliche-mitgliederversammlung/

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Johannes

Hinter den Kulissen wird also tatsächlich gearbeitet! Bin sehr gespannt. Termin ist notiert.

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NurderKFC

Bedeutet dementsprechend dass die vom Verwaltungsrat berufene Versammlung nicht stattfindet oder?

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flojo
Antwort auf NurderKFC

Bedeutet dementsprechend dass die vom Verwaltungsrat berufene Versammlung nicht stattfindet oder?

Bisher habe ich nichts gelesen, das Sie abgesagt ist. Ich denke aber mal, mit Verkündung des Sponsors, wird auch die AOVM offiziell abgesagt.

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nebomb
Antwort auf flojo

Bisher habe ich nichts gelesen, das Sie abgesagt ist. Ich denke aber mal, mit Verkündung des Sponsors, wird auch die AOVM offiziell abgesagt.

Scheinbar wurde gestern getagt und Dinge entschieden.

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Unit1905
Antwort auf NurderKFC

Bedeutet dementsprechend dass die vom Verwaltungsrat berufene Versammlung nicht stattfindet oder?

Richtig, da der VWR nicht einberufen darf.

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Siegeszug

Na dann speichern wir uns doch direkt mal den Termin. :-)

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Lanker83

Neuer Hauptsponsor, Einladung zur Mitgliederversammlung, Infos auf der Homepage, nächstes Heimspiel ausverkauft… ist das noch mein KFC? Ja!

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Siegeszug
Antwort auf Lanker83

Neuer Hauptsponsor, Einladung zur Mitgliederversammlung, Infos auf der Homepage, nächstes Heimspiel ausverkauft… ist das noch mein KFC? Ja!

Du meinst, endlich mal wieder ein "normaler" Fußballverein? :-)

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Lanker83
Antwort auf Siegeszug

Du meinst, endlich mal wieder ein "normaler" Fußballverein? :-)

Normal, das wäre ja langweilig. Aber ein bisschen Normalität tut ganz gut :-)

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vandeLoo

Der Vorstand nimmt seit letzter Woche den Kritikern und damit auch der "Opposition" so ziemlich den Wind aus den Segeln. Das darf von mir aus gerne so weiter gehen!

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TheJinx1
Antwort auf vandeLoo

Der Vorstand nimmt seit letzter Woche den Kritikern und damit auch der "Opposition" so ziemlich den Wind aus den Segeln. Das darf von mir aus gerne so weiter gehen!

Hoffentlich hat man hinreichend Segel :-)

Hört sich aber tatsächlich an, als tue sich etwas. Jedenfalls bin ich zur Zeit sehr gespannt anstatt geängstigt zu sein. Hoffentlich hält dieses überraschende Grfühl länger an...

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KFC Alien

Sehr gut ! es wird Leute !!!!

(Schade nur , dass bei dem Bild die Farbfolge nicht stimmt komm bisken meckern geht immer , denn das nun mal auch wichtig finde ich .-) ,,nicht mir jetzt böse sein meins nur gut )

3
Einwurf05
Antwort auf KFC Alien

Sehr gut ! es wird Leute !!!!

(Schade nur , dass bei dem Bild die Farbfolge nicht stimmt komm bisken meckern geht immer , denn das nun mal auch wichtig finde ich .-) ,,nicht mir jetzt böse sein meins nur gut )

Für mich passts. Die Stühle sind ja hervorragend vom Hintergrund eingerahmt: Blau und Rot. ;)

-1
Einwurf05

Zum Thema: endlich eine Einladung! Fast unheimlich. Überlängst Überfällig.
Es scheint, dass wir endlich einen Vorstand haben, der die Notwendigkeit dazu anerkennt und
der gewillt ist, sich einem wahrscheinlich teils ungemütlichen Themenabend zu stellen.

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Siegeszug
Antwort auf vandeLoo

Der Vorstand nimmt seit letzter Woche den Kritikern und damit auch der "Opposition" so ziemlich den Wind aus den Segeln. Das darf von mir aus gerne so weiter gehen!

Ja, absolut. Doch muss man auch offen sagen dürfen, dass es längst überfällig ist und die Nichtkommunikation in den ersten Monaten nach Amtsantritt sehr negativ waren. Das muss und wird zur Mitgliederversammlung angesprochen werden.

Dennoch, und da bin ich völlig bei dir, heißt es nun nach Vorne schauen.

4
Inrather61

Aber "Entlastung" des oder der "alten" Vorstände wird es doch wohl nicht geben, oder?

Ich kenn mich da nicht so gut aus 🙈

4
vandeLoo

Das wird erstmal auf die Tagesordnung ankommen und dann sicherlich auf das was inhaltlich präsentiert wird.

Von dem was zuletzt genannt wurde, kann ich mir das aktuell tatsächlich eher schlecht vorstellen. Zum Beispiel das Thema mit der nicht vorhandenen Buchhaltung.

Da wäre es von den Mitgliedern schon fast fahrlässig, die alten Vorstände zu "entlasten".

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Kfcrene

Mich würde mal das Thema ``persönliche Haftbarkeit`` in unserem Fall interessieren...

Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus?!

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Kotbullar
Antwort auf Kfcrene

Mich würde mal das Thema ``persönliche Haftbarkeit`` in unserem Fall interessieren...

Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus?!

Ich schreibe kurz was dazu:

§ 31a BGB bestimmt die Haftung bei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, die nicht mehr als 720 € jährlich erhalten, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

In meinem Kommentar (Grüneberg, 84. Auflage) umfasst die Kommentierung gerade einmal eine Seite. § 249 BGB z.B., der Art und Umfang eines Schadensersatzes bestimmt, hat dagegen 14 Seiten, und zwar nicht, weil die Norm besonders kompliziert wäre, sondern weil wesentlich mehr Einzelfälle bekannt sind und daher kommentiert werden.

§ 31 BGB regelt die generelle Haftung bei hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern. Da reicht einfaches Verschulden - das benötigt man im deutschen Recht aber immer - aus. Hier ist die Kommentierung zwei Seiten.

Zunächst müsste also geschaut werden, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich. Schürmann (wahrscheinlich ehrenamtlich tätig, oder? ) müsste also grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden können. Bei Damien Raths (sicher hauptamtlich tätig) reicht einfache Fahrlässigkeit aus.

Für mich lautet eigentlich die zentrale Frage: Was ist der Schaden? DASbob war eine Luftnummer, klar. Aber, wenn Schürmann und Raths die Nummer nicht gemacht hätten, wäre von DASbob ja auch kein Geld gekommen. Ohne diese Nummer wäre Biolectra nicht raus gewesen. Das ist denkbar. Oder die nicht gezahlten SV-Beiträge. Vielleicht ergeben sich Zinsschäden.

Jedenfalls ist die Bezifferung des Schadens wahrscheinlich schwierig, um am Ende zu sagen, der Verein bekommt von Vorstandsmitglied A X Euro und von B Y Euro.

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Kfcrene
Antwort auf Kotbullar

Ich schreibe kurz was dazu:

§ 31a BGB bestimmt die Haftung bei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, die nicht mehr als 720 € jährlich erhalten, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

In meinem Kommentar (Grüneberg, 84. Auflage) umfasst die Kommentierung gerade einmal eine Seite. § 249 BGB z.B., der Art und Umfang eines Schadensersatzes bestimmt, hat dagegen 14 Seiten, und zwar nicht, weil die Norm besonders kompliziert wäre, sondern weil wesentlich mehr Einzelfälle bekannt sind und daher kommentiert werden.

§ 31 BGB regelt die generelle Haftung bei hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern. Da reicht einfaches Verschulden - das benötigt man im deutschen Recht aber immer - aus. Hier ist die Kommentierung zwei Seiten.

Zunächst müsste also geschaut werden, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich. Schürmann (wahrscheinlich ehrenamtlich tätig, oder? ) müsste also grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden können. Bei Damien Raths (sicher hauptamtlich tätig) reicht einfache Fahrlässigkeit aus.

Für mich lautet eigentlich die zentrale Frage: Was ist der Schaden? DASbob war eine Luftnummer, klar. Aber, wenn Schürmann und Raths die Nummer nicht gemacht hätten, wäre von DASbob ja auch kein Geld gekommen. Ohne diese Nummer wäre Biolectra nicht raus gewesen. Das ist denkbar. Oder die nicht gezahlten SV-Beiträge. Vielleicht ergeben sich Zinsschäden.

Jedenfalls ist die Bezifferung des Schadens wahrscheinlich schwierig, um am Ende zu sagen, der Verein bekommt von Vorstandsmitglied A X Euro und von B Y Euro.

Danke dir!!

Es kommt ja dann doch irgendwann das Gefühl auf , das eine Seite massiv stören oder auf Zeit ``spielen`` möchte...

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Stroem
Antwort auf Kotbullar

Ich schreibe kurz was dazu:

§ 31a BGB bestimmt die Haftung bei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, die nicht mehr als 720 € jährlich erhalten, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

In meinem Kommentar (Grüneberg, 84. Auflage) umfasst die Kommentierung gerade einmal eine Seite. § 249 BGB z.B., der Art und Umfang eines Schadensersatzes bestimmt, hat dagegen 14 Seiten, und zwar nicht, weil die Norm besonders kompliziert wäre, sondern weil wesentlich mehr Einzelfälle bekannt sind und daher kommentiert werden.

§ 31 BGB regelt die generelle Haftung bei hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern. Da reicht einfaches Verschulden - das benötigt man im deutschen Recht aber immer - aus. Hier ist die Kommentierung zwei Seiten.

Zunächst müsste also geschaut werden, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich. Schürmann (wahrscheinlich ehrenamtlich tätig, oder? ) müsste also grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden können. Bei Damien Raths (sicher hauptamtlich tätig) reicht einfache Fahrlässigkeit aus.

Für mich lautet eigentlich die zentrale Frage: Was ist der Schaden? DASbob war eine Luftnummer, klar. Aber, wenn Schürmann und Raths die Nummer nicht gemacht hätten, wäre von DASbob ja auch kein Geld gekommen. Ohne diese Nummer wäre Biolectra nicht raus gewesen. Das ist denkbar. Oder die nicht gezahlten SV-Beiträge. Vielleicht ergeben sich Zinsschäden.

Jedenfalls ist die Bezifferung des Schadens wahrscheinlich schwierig, um am Ende zu sagen, der Verein bekommt von Vorstandsmitglied A X Euro und von B Y Euro.

Spannend finde ich dazu die Anmerkung im MüKo, dass nicht nur der Vorstand, sondern auch der Aufsichtsrat in die Haftung genommen werden kann.

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Antwort auf Kotbullar

Ich schreibe kurz was dazu:

§ 31a BGB bestimmt die Haftung bei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, die nicht mehr als 720 € jährlich erhalten, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

In meinem Kommentar (Grüneberg, 84. Auflage) umfasst die Kommentierung gerade einmal eine Seite. § 249 BGB z.B., der Art und Umfang eines Schadensersatzes bestimmt, hat dagegen 14 Seiten, und zwar nicht, weil die Norm besonders kompliziert wäre, sondern weil wesentlich mehr Einzelfälle bekannt sind und daher kommentiert werden.

§ 31 BGB regelt die generelle Haftung bei hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern. Da reicht einfaches Verschulden - das benötigt man im deutschen Recht aber immer - aus. Hier ist die Kommentierung zwei Seiten.

Zunächst müsste also geschaut werden, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich. Schürmann (wahrscheinlich ehrenamtlich tätig, oder? ) müsste also grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden können. Bei Damien Raths (sicher hauptamtlich tätig) reicht einfache Fahrlässigkeit aus.

Für mich lautet eigentlich die zentrale Frage: Was ist der Schaden? DASbob war eine Luftnummer, klar. Aber, wenn Schürmann und Raths die Nummer nicht gemacht hätten, wäre von DASbob ja auch kein Geld gekommen. Ohne diese Nummer wäre Biolectra nicht raus gewesen. Das ist denkbar. Oder die nicht gezahlten SV-Beiträge. Vielleicht ergeben sich Zinsschäden.

Jedenfalls ist die Bezifferung des Schadens wahrscheinlich schwierig, um am Ende zu sagen, der Verein bekommt von Vorstandsmitglied A X Euro und von B Y Euro.

Eine nicht vorhandene Buchhaltung ist ein so grundsätzliches Problem, dass ich vermuten würde, dass man damit schon im Bereich der groben Fahrlässigkeit ist.

Die Frage der tatsächlichen Schäden ist natürlich sehr schwer zu beantworten. Viele Dinge, wie zum Beispiel den Verlust von Sponsoren, kann man stark vermuten, aber wohl kaum ausreichend eindeutig beziffern und beweisen. Bleiben noch Strafzahlungen an Verbände wegen der fehlenden Abrechnung. Aber dafür klagt auch keiner...

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Peter Falter

alles nur Spekulatius...

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