Schluesselszene.net

Nikolas Weinhart

Ich habe diese Bilder im Kopf, wie Dobby-Toadward Weinhart im Shakira-Move in BIG P's ViP-Box "Wacker, Wacker, this time for R-U-S-S-I-A" trällert. 
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Antwort auf Johannes

Ich hätte fast das Bedürfnis, sie zu warnen, aber dass sie bei der Presse der letzten Monate nicht wissen, worauf sie sich einlassen, halte ich für ausgeschlossen, insofern: Tut mir leid um diejenigen im Verein, die nun auf bessere Zeiten hoffen.

https://tivoli12.at/forum/viewtopic.php?f=16&t=4554&sid=d5c1a950930b19f42d7b5b2d83a67874&start=3310


Werde nächste Tage dort mal ein paar Seiten lesen.

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Alle Verräter sollen brennen auf ewig in der Hölle mit 1905 Jahre Dünnschiss !!!!!!!!!
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Die Welt ist noch gerecht, wenn er vor allem noch Jobs bei MP bekommt. Da haben andere Geschäftsführer von Pleitevereinen andere Karrieren gemacht. Verstehe ich nicht. Als hätten die damit nichts zu tun gehabt. 
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Gegen Nikolas Weinhart hat das Amtsgericht Bochum am 5. November 2021 das Insolvenzverfahren eröffnet
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Antwort auf Kotbullar
Gegen Nikolas Weinhart hat das Amtsgericht Bochum am 5. November 2021 das Insolvenzverfahren eröffnet
Hat der etwa kein Gehalt von MP Bekommen ?!?!?!? :D :D :D 
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Sabo05
So ist er wahrscheinlich aus der Haftung wegen evtl. Insolvenzverschleppung beim KFC raus.
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pookas
Wünsche dem fiesen Speichellecker eine gerechte Strafe noch mehr als Herrn P. 
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War die Reinigung des braunen Halses teurer als das was er als Gehalt bekommen hat
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Stroem
Antwort auf Sabo05
So ist er wahrscheinlich aus der Haftung wegen evtl. Insolvenzverschleppung beim KFC raus.
Strafbare Handlungen sind allerdings von einer Restschuldbefreiung ausgenommen.
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Stoffel

Wo wir gerade die nächste Insolvenz befürchten: gab es für Weinhart eigentlich irgendwelche Konsequenzen nach der letzten? Hat jemand das Gerichtsverfahren verfolgt?

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Kotbullar
Antwort auf Stoffel

Wo wir gerade die nächste Insolvenz befürchten: gab es für Weinhart eigentlich irgendwelche Konsequenzen nach der letzten? Hat jemand das Gerichtsverfahren verfolgt?

Klar, ein wenig zumindest: das Insolvenzverfahren wurde am 5. November 2021 eröffnet.

Weinhart hat Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt, was üblich ist. Für Forderugen, denen eine unerlaubte Handlung (Straftat, Schadensersatz) zugrundeliegt, kann er nicht restschuldbefreit werden.

Das Gericht hat zweimal einen weiteren Prüfungsstichtag für angemeldete Forderungen angesetzt, das waren der 9. März 2023 und der 9. August 2023 (üblich bei Nachzüglern).

Ob gleichzeitig ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung läuft, konnte ich bisher nicht finden. Die Frage ist auch, ob es eine Verschleppung wäre. Der Geschäftsführer einer GmbH muss sich praktisch täglich fragen, ob die GmbH in der Lage ist, innerhalb der folgenden drei Wochen 90% der fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen. Das ist in solchen Konstrukten immer das Problem. Z.B. wird ein Geschäftsführer einer GmbH, in der er gleichzeitig Alleingesellschafter ist, dieses Problem immer mit einem Gesellschafterdarlehen abfedern können.....falls er selbst ausreichende Mittel hat. Im Falle KFC gibt es ja nun bekanntlich die sogenannte Patronatserklärung von Ponomarev. Wenn ich der Anwalt von Weinhart im Strafverfahren wäre, würde ich argumentieren, dass ich den Insolvenzantrag gestellt hätte, als klar war, dass Ponomarev nicht aus der Patronatserklärung eintreten würde und der KFC auch keine Mittel hatte, den gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Wenn zwischen dieser "Erkenntnis" und dem Antrag maximal drei Wochen gelegen haben, ist er raus. Man muss sich dazu noch einmal genau anschauen, wann Ponomarev seinen Ausstieg verkündet hat und wann der Antrag gestellt wurde. Viel Zeit war da nicht dazwischen. M. E. reicht ein Aufforderungsschreiben an Ponomarev, dass er für alle Verbindlichkeiten aus der Patronatserklärung zu haften habe. "Bitte erkläre dich uns und den Gläubiger gegenüber innerhalb einer Frist von zwei Wochen." Da wären wir dann insgesamt schon bei fünf Wochen, zwei aus der Frist und drei für den Antrag. Dass das subjektiv anders gelaufen sein mag, muss die Staatsanwaltschaft erst einmal nachweisen.

Dass Weinhart selbst Insolvenz anmelden muss, hat ja mit einer Insolvenzverschleppung erst einmal nichts zu tun, sondern könnte der Tatsache geschuldet sein, dass er gegenüber der Insolvenzmasse irgendwie haftet und sei es nur für die Barkasse. Oder er ist einfach in der Annahme, der KFC sei auf Dauer hochprofitabel, Verbindlichkeiten eingegangen, die er nach seinem Ende als Geschäftsführer einfach nicht mehr bedienen konnte und sein Insolvenzverfahren hat mit der KFC-Insolvenz eigentlich gar nichts zu. Das ist natürlich spekulativ.

Wer ein paar rechtliche Einzelheiten benötigt, kann gerne eine PN schreiben.

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Stoffel
Antwort auf Kotbullar

Klar, ein wenig zumindest: das Insolvenzverfahren wurde am 5. November 2021 eröffnet.

Weinhart hat Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt, was üblich ist. Für Forderugen, denen eine unerlaubte Handlung (Straftat, Schadensersatz) zugrundeliegt, kann er nicht restschuldbefreit werden.

Das Gericht hat zweimal einen weiteren Prüfungsstichtag für angemeldete Forderungen angesetzt, das waren der 9. März 2023 und der 9. August 2023 (üblich bei Nachzüglern).

Ob gleichzeitig ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung läuft, konnte ich bisher nicht finden. Die Frage ist auch, ob es eine Verschleppung wäre. Der Geschäftsführer einer GmbH muss sich praktisch täglich fragen, ob die GmbH in der Lage ist, innerhalb der folgenden drei Wochen 90% der fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen. Das ist in solchen Konstrukten immer das Problem. Z.B. wird ein Geschäftsführer einer GmbH, in der er gleichzeitig Alleingesellschafter ist, dieses Problem immer mit einem Gesellschafterdarlehen abfedern können.....falls er selbst ausreichende Mittel hat. Im Falle KFC gibt es ja nun bekanntlich die sogenannte Patronatserklärung von Ponomarev. Wenn ich der Anwalt von Weinhart im Strafverfahren wäre, würde ich argumentieren, dass ich den Insolvenzantrag gestellt hätte, als klar war, dass Ponomarev nicht aus der Patronatserklärung eintreten würde und der KFC auch keine Mittel hatte, den gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Wenn zwischen dieser "Erkenntnis" und dem Antrag maximal drei Wochen gelegen haben, ist er raus. Man muss sich dazu noch einmal genau anschauen, wann Ponomarev seinen Ausstieg verkündet hat und wann der Antrag gestellt wurde. Viel Zeit war da nicht dazwischen. M. E. reicht ein Aufforderungsschreiben an Ponomarev, dass er für alle Verbindlichkeiten aus der Patronatserklärung zu haften habe. "Bitte erkläre dich uns und den Gläubiger gegenüber innerhalb einer Frist von zwei Wochen." Da wären wir dann insgesamt schon bei fünf Wochen, zwei aus der Frist und drei für den Antrag. Dass das subjektiv anders gelaufen sein mag, muss die Staatsanwaltschaft erst einmal nachweisen.

Dass Weinhart selbst Insolvenz anmelden muss, hat ja mit einer Insolvenzverschleppung erst einmal nichts zu tun, sondern könnte der Tatsache geschuldet sein, dass er gegenüber der Insolvenzmasse irgendwie haftet und sei es nur für die Barkasse. Oder er ist einfach in der Annahme, der KFC sei auf Dauer hochprofitabel, Verbindlichkeiten eingegangen, die er nach seinem Ende als Geschäftsführer einfach nicht mehr bedienen konnte und sein Insolvenzverfahren hat mit der KFC-Insolvenz eigentlich gar nichts zu. Das ist natürlich spekulativ.

Wer ein paar rechtliche Einzelheiten benötigt, kann gerne eine PN schreiben.

Danke Dir für die ausführliche Erläuterung!

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