Karst
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„Fristen
1. Die in der Lizenzierungsordnung und in erteilten Bedingungen genannten Ausschlussfristen sind nur gewahrt, wenn die geforderten Dokumente vor Ablauf der Frist bei der DFL eingehen. Dies gilt auch für die beim Vorstand des Ligaverbandes bzw. beim Lizenzierungsausschuss einzulegenden Be- schwerden. Die Übermittlung per Telekopie ist ausreichend. Die Originale sind in diesem Fall unverzüglich nachzureichen.
Alle sonstigen in der Lizenzierungsordnung genannten Vorlage- und Nach- weisfristen sind gewahrt, wenn die Unterlagen am letzten Tag der Frist abge- sandt werden und die Absendung durch Poststempel nachgewiesen wird.
2. Sofern für die Erfüllung einer Bedingung innerhalb einer Ausschlussfrist ei- ne Liquiditätsreserve als Guthaben auf einem Bankkonto der DFL zu stellen ist, ist die Frist nur gewahrt, wenn vor Ablauf der Frist die Gutschrift auf dem Konto erfolgt ist.“
Puh, Punkt 2 macht mir wenig Mut. Hab die Lizensierungsordnung grad mal überflogen, wichtig ist vor allem §8 Punkt 7:
Kapitalgesellschaften müssen zum Zeitpunkt der erstmaligen Lizenzertei- lung zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit darlegen, dass das gezeichnete Kapital (§ 272 Abs. 1 HGB) mindestens € 2.500.000 be- trägt. Für Aufsteiger in die 2. Bundesliga kann der Ligaverband Ausnahme- genehmigungen erteilen.
Bei der erstmaligen Lizenzerteilung an eine Kapitalgesellschaft gemäß § 9 kann der Ligaverband abweichend von Nr. 1 die Vorlage anderer oder weiterer Unterlagen der Kapitalgesellschaft oder des Lizenzvereins fordern.
Falls es hart auf hart kommt steigen wir halt ein Jahr später als Meister auf!
Was die Grünen in ihrer Pressemitteilung übrigens exakt so geschrieben haben!
„Krefelder Grüne für Sanierung der Grottenburg.
Nach eingehender Beratung haben die Grünen beschlossen, eine Sanierung der Grotenburg zur Herstellung der Drittligatauglichkeit mitzutragen.
Gleichzeitig allerdings erwarten und fordern sie, dass sich der KFC über eine deutliche, im konkreten Umfang von der jeweiligen Ligazugehörigkeit abhängigen Erhöhung des Mietzinses angemessen an den Kosten beteiligt. Die Verwaltung wird gebeten, zum gegebenen Zeitpunkt entsprechende Verhandlungen mit dem KFC aufzunehmen.
Eine weitere Voraussetzung für ihre Zustimmung besteht für die Grünen darin, dass das finanziell notwendige Engagement für die Sanierung keinesfalls zu Lasten des Breitensports geht. Insbesondere bei der Bezirkssportanlagen besteht angesichts teils maroder, ebenfalls über lange Zeit hinweg vernachlässigter Sportanlagen ein mindestens ebenso großer Bedarf.“