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außerordentliche MV

Vielleicht solltest du bei M.P. anrufen, vielleicht kommt er ja unter einen anderen Namen zurück. Das Stadion ist ja jetzt Spieltauglich

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Dominique
Antwort auf flojo

Gummert hat doch auch keine ausreichende Liquidität. Sonst würde er ja nicht noch eine Millionen auf der Kirmes generieren müssen. Und auch sein vorhandenes Geld, ist ja nicht sauber und Bargeld Zahlungen sind alles, nur nicht seriös.

Ich kenne seine Einkommensverhältnisse nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass er kein Geld aus privatem Vermögen investieren möchte. Wahrscheinlich deshalb sollen Einnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen generiert werden.

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Dominique

Schließlich ist mir aber egal, wer Geld mitbringt. Es muss jemand kommen, der für flüssige Mittel im Verein sorgt. Jemand der die Finanzierung zumindest dieser Saison sicherstellt.

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JP57

In KFC-Family auf Facebook habe ich gerade gelesen, dass der VWR laut Satzung gar keine a.o.MV einberufen kann.

Hier gibt es dazu noch keinen Kommentar.

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Stroem
Antwort auf JP57

In KFC-Family auf Facebook habe ich gerade gelesen, dass der VWR laut Satzung gar keine a.o.MV einberufen kann.

Hier gibt es dazu noch keinen Kommentar.

Hab ich heute morgen schon geschrieben. Versuche gleich nochmal etwas dazu zu schreiben. War leider den ganzen Tag beschäftigt und konnte daher nichts ausführlicheres posten.

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nebomb
Antwort auf flojo

Gummert hat doch auch keine ausreichende Liquidität. Sonst würde er ja nicht noch eine Millionen auf der Kirmes generieren müssen. Und auch sein vorhandenes Geld, ist ja nicht sauber und Bargeld Zahlungen sind alles, nur nicht seriös.

Dann bitte, was ist Dein Vorschlag? Scheinbar kommt von Herrn Platzer nur Ankündigungen ohne Folgen. Das Geld von Herrn Gummert wollen wir nicht und die ganzen Leute, die ja Geld geben wollen, kommen dann nicht mehr (Ironie) also.. Wer macht es ?

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Antwort auf nebomb

Dann bitte, was ist Dein Vorschlag? Scheinbar kommt von Herrn Platzer nur Ankündigungen ohne Folgen. Das Geld von Herrn Gummert wollen wir nicht und die ganzen Leute, die ja Geld geben wollen, kommen dann nicht mehr (Ironie) also.. Wer macht es ?

Ich denke nicht, dass wir das von extern gut beurteilen können, was Platzer tatsächlich macht. Es besteht die Möglichkeit, dass er mit Gläubigern verhandelt und den Laden mühsam aufräumt. Das würde erklären, warum er keine Zeit zu kommunizieren hat. Wenn er dann allerdings kommuniziert, ist es jetzt mehrfach bei Ankündigungen (Bieterstreit, Hauptsponsor) geblieben.

Was mir Sorgen macht ist, dass das Aufräumen Zeit braucht, ohne dass man auf den ersten Blick nach außen Erfolge sehen kann. Mit einem Verwaltungsrat, der in zwei Jahren sieben Mal den VV wechselt, gibt es diese Zeit nicht.

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aphex2
Antwort auf Stroem

Hab ich heute morgen schon geschrieben. Versuche gleich nochmal etwas dazu zu schreiben. War leider den ganzen Tag beschäftigt und konnte daher nichts ausführlicheres posten.

Gehlings beruft sich heute in der WZ auf Paragraph 12 Absatz 17 der Satzung, scheint sich aber selbst nicht ganz sicher zu sein...

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Stroem

Berufung der Mitgliederversammlung § 36 BGB

Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

Was sagt die Satzung (§ 11 Nr. 5):

Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand ... unter Einhaltung einer

Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen.

Berufung auf Verlangen einer Minderheit § 37 BGB

(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

Anmerkung: Die Einberufung nach Absatz 1 hat durch das zuständige Organ zu erfolgen.

In der Satzung wäre eine Regelung möglich, die es neben dem Vorstand auch dem VWR gestatten könnte eine (ao)MV einzuberufen. Dies ist jedoch so nicht geregelt. Weder bei den Aufgaben der VWR, noch bei den Regelungen zur MV.

Im Gegenteil:

In § 12 Nr. 8 der Satzung ist konkret genannt, dass der VWR Vorsitzende die VWR Sitzungen beruft.
"Der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder im Falle seiner Verhinderung ein Stellvertreter

berufen die Verwaltungsratssitzungen ein, die entsprechend den Erfordernissen des

Vereins stattfinden."

Hätte man dieses Berufungsrecht auf für die MV gewollte, hätte man dies in der Satzung tun können. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine entsprechende Regelung wurde nicht getroffen.

In § 12 Nr. 17 der Satzung heißt es lediglich:
"Liegt nach Auffassung des Verwaltungsrates ein wichtiger Grund vor, kann der

Verwaltungsrat auf Empfehlung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den

Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abberufen"

Hier steht nicht, dass der VWR auch eine MV einberufen kann. Er kann lediglich nach Beschluss einer MV den Vorstand abberufen.

Da es aus meiner Sicht daher keine Befugnis zur Einberufung einer MV durch den VWR laut Satzung gibt, verbleibt dieses Recht beim Vorstand.

Auch in § 11 Nr. 15 der Satzung wird der VWR mit keiner Silbe erwähnt.

"Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des

Vereins es erfordert oder die Berufung von einem Drittel aller stimmberechtigten

Vereinsmitglieder ... vom Vorstand verlangt wird."

Wir haben hier zwei Möglichkeiten:

  1. 1. "das Interesse des Vereins es erfordert" - diesem Grund kann man sicherlich zustimmen. Die Einberufung muss trotzdem durch den Vorstand erfolgen.

  2. 2. 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder verlangen eine aoMV - auch hier müsste mangels anderer Regelung die Einberuf über den Vorstand erfolgen. (Die Diskussion, ob diese Klausel in dieser Form überhaupt zulässig ist, hatten wir ja schon)

Erfolgt die Einberuf durch den Vorstand nicht, bleibt der in § 37 (2) BGB genante Rechtsweg über das Amtsgericht.

Gibt es keine konkrete Regelung, wird es in der Kommentierung wie folgt beschrieben.

"Bei Schweigen der Satzung liegt die Einberufungskompetenz beim Vorstand" (MüKoBGB/Leuschner BGB § 36 Rn. 1-7)

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JP57

Die Führungskräfte des Vereins sind offenbar in jeglicher Hinsicht inkompetent.

Nicht mal die eigene Satzung kennen sie.

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Antwort auf JP57

Die Führungskräfte des Vereins sind offenbar in jeglicher Hinsicht inkompetent.

Nicht mal die eigene Satzung kennen sie.

Vielleicht interessiert es sie nicht. Denn selbst wenn Platzer klagen würde, kostet das Geld, Nerven und Zeit, die in der aktuellen Saison keiner hat. Was würde es bringen, wenn er gewinnt, aber der KFC dann schon nicht mehr existiert?

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flojo

"Zu dem Hinweis Beschlüsse der ao MV seien ggf. anfechtbar, das sehe ich nicht so, denn es wird keine Beschlüsse geben, die ao MV soll in eine Empfehlung der Mitgliederversammlung an den Verwaltungsrat münden."

Die hat Harald Udo Graasen (VWR) bei Facebook geschrieben.

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Stroem
Antwort auf flojo

"Zu dem Hinweis Beschlüsse der ao MV seien ggf. anfechtbar, das sehe ich nicht so, denn es wird keine Beschlüsse geben, die ao MV soll in eine Empfehlung der Mitgliederversammlung an den Verwaltungsrat münden."

Die hat Harald Udo Graasen (VWR) bei Facebook geschrieben.

Man kann es nennen wie man möchte, Empfehlung, Beschluss etc. wenn die aoMV unzulässig ist, ist auch das dort besprochene nicht von Wirku

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nebomb

Das wäre ja ein Supergau, wenn die AoMV nicht stattfinden kann bzw. Nicht rechtswirksam wäre. Diese Peinlichkeit hatten wir noch nicht.

Aber sollte gerade der VWR unsere Satzung nicht am besten kennen?

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Antwort auf Stroem

Man kann es nennen wie man möchte, Empfehlung, Beschluss etc. wenn die aoMV unzulässig ist, ist auch das dort besprochene nicht von Wirku

Genauso ist es. Sollte der VWR tatsächlich an seiner a.o. MV festhalten, sind die dort evtl. gefassten Beschlüsse nicht rechtswirksam. Punkt.

Noch ein Wort zum VWR: In seiner Einladung mahnt er ein Fortführungskonzept an. Aber genau das hätte er doch schon VOR der Berufung der neuen Vorstandsmitglieder einfordern und die Berufung davon abhängig machen müssen. Hinzu kommt noch die zeitgleiche Geschichte mit den 300.000,-- Euro, die Hr. Platzer in Aussicht gestellt hat. Kann die Fa. Gangbild überhaupt mal so eben diesen Betrag stemmen? Vermutlich hat da der VWR nur die €€ - Zeichen in den Augen gehabt. In meinen Augen hat man demnach so ziemlich blauäugig alles durchgewunken.

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Dominique

Woher will die RP wissen, dass die Etatlücke zwei Millionen Euro betragen soll?

Der Verein selbst hat keine Zahlen, die RP aber schon?

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Dominique
Antwort auf MoritzWuschel

Genauso ist es. Sollte der VWR tatsächlich an seiner a.o. MV festhalten, sind die dort evtl. gefassten Beschlüsse nicht rechtswirksam. Punkt.

Noch ein Wort zum VWR: In seiner Einladung mahnt er ein Fortführungskonzept an. Aber genau das hätte er doch schon VOR der Berufung der neuen Vorstandsmitglieder einfordern und die Berufung davon abhängig machen müssen. Hinzu kommt noch die zeitgleiche Geschichte mit den 300.000,-- Euro, die Hr. Platzer in Aussicht gestellt hat. Kann die Fa. Gangbild überhaupt mal so eben diesen Betrag stemmen? Vermutlich hat da der VWR nur die €€ - Zeichen in den Augen gehabt. In meinen Augen hat man demnach so ziemlich blauäugig alles durchgewunken.

Das stand doch in der Information für die Mitglieder. Es gab vor der Saison eine Fortführungsprognose und einen Budgetplan. Der Vorstand nach der Berufung von Platzer ist nicht unerheblich davon abgewichen. Es wurde anschließend keine neue Budgetierung vorgelegt.

Wo hat der Verwaltungsrat hier etwas zu verantworten? Hier war der Vorstand an der Reihe zu liefern.

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flojo

Ein weiterer Kommentar von Harald Udo Graasen

"Nun es gibt auch andere Sichtweisen, beispielsweise das die Berechtigung zur Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung nach §12(17) der Satzung implizit beim Verwaltungsrat liegt, da in diesem § 13 die Rechte und Pflichten des Verwaltungrates beschrieben sind. Wird die ao MV ausschliesslich vom Vorstand einberufen, könnte der Vorstand das Ansinnen des Verwaltungsrates blockieren, so würde die Satzung sich selbst aushebeln. Die Satzung bedarf sicher einer Überarbeitung und auch einer Schärfung der Rechte des Verwaltungsrates. Zu dem Hinweis Beschlüsse der ao MV seien ggf. anfechtbar"

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JimPanse
Antwort auf Inrather61

Tja, wäre schön ein runder Tisch und es erbarmen sich mal Leute aus Krefeld um sich um den KFC zu kümmern.

Das gehört halt auch zur Wahrheit, der Verein ist halt abhängig von irgendwelchen windigen Typen um überhaupt zu überleben, weil das Desinteresse so gering in der Politik und Wirtschaft ist. Der Verein wäre ganz einfach zu retten und man könnte ihn auch in ganz ruhige Gewässer bekommen. Aber das wird ohne die Stadt Krefeld, die Politik, die Wirtschaft nicht funktionieren. Nur an dem Punkt waren wir schon 100mal.

Jetzt kommt wieder das Argument, ja aber der Verein muss erst einmal seriös werden. Nein, das ist halt einfach nicht möglich. Die Realität ist einfach, nur Krefeld mit seinen Geschäftsleuten kann diesen Verein retten.

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nebomb
Antwort auf JimPanse

Tja, wäre schön ein runder Tisch und es erbarmen sich mal Leute aus Krefeld um sich um den KFC zu kümmern.

Das gehört halt auch zur Wahrheit, der Verein ist halt abhängig von irgendwelchen windigen Typen um überhaupt zu überleben, weil das Desinteresse so gering in der Politik und Wirtschaft ist. Der Verein wäre ganz einfach zu retten und man könnte ihn auch in ganz ruhige Gewässer bekommen. Aber das wird ohne die Stadt Krefeld, die Politik, die Wirtschaft nicht funktionieren. Nur an dem Punkt waren wir schon 100mal.

Jetzt kommt wieder das Argument, ja aber der Verein muss erst einmal seriös werden. Nein, das ist halt einfach nicht möglich. Die Realität ist einfach, nur Krefeld mit seinen Geschäftsleuten kann diesen Verein retten.

Da haste absolut recht. Der Punkt mit dem seriös werden, ist halt eine perfekte Ausrede, für die jeder auch Verständnis aufbringt, deswegen zieht die seit Jahren

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nebomb
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km1905
Antwort auf nebomb

Da haste absolut recht. Der Punkt mit dem seriös werden, ist halt eine perfekte Ausrede, für die jeder auch Verständnis aufbringt, deswegen zieht die seit Jahren

Unsinn, Seriösität ist die Grundbasis damit Politik und Wirtschaft überhaupt erst darüber nachdenken können in den KFC zu investieren.

Weder Politik noch Wirtschaft können sich nähe zu Dilettantismus, Unseriösität oder einfach Dummheit leisten.

Was der VWR aktuell veranstaltet ist dem Verein Schaden zuzufügen und nicht abzuwenden.

Man besitzt nicht den Intellekt die eigene Satzung zu verstehen und kokettiert in teilen mit einer Rückkehr von Gummert.

Dazu noch die Altlasten, keine ordentliche Buchführung und das Ignorieren von gelben Briefen.

Weder Politik noch Wirtschaft kann und darf hier einen Hebel ansetzen um sich einzubringen, zu hoch wäre der eigene Schaden.

Es kann nicht sein das seit Jahren der Verein kontinuierlich durch die Verantwortlichen heruntergewirtschaftet wird und als Joker will man dann die Politik und Wirtschaft heranziehen um die eigenst produzierte Scheisse wegräumen zu lassen.

Einziger Weg, Insolvenz jetzt und Neubesetzung aller Gremien.

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Antwort auf flojo

Ein weiterer Kommentar von Harald Udo Graasen

"Nun es gibt auch andere Sichtweisen, beispielsweise das die Berechtigung zur Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung nach §12(17) der Satzung implizit beim Verwaltungsrat liegt, da in diesem § 13 die Rechte und Pflichten des Verwaltungrates beschrieben sind. Wird die ao MV ausschliesslich vom Vorstand einberufen, könnte der Vorstand das Ansinnen des Verwaltungsrates blockieren, so würde die Satzung sich selbst aushebeln. Die Satzung bedarf sicher einer Überarbeitung und auch einer Schärfung der Rechte des Verwaltungsrates. Zu dem Hinweis Beschlüsse der ao MV seien ggf. anfechtbar"

Tatsächlich erscheint unsere Satzung hier im Vergleich mit anderen, zum Beispiel von Schalke 04 und Union Berlin etwas außergewöhnlich.

Viel wichtiger fänd ich aber Vorschlags- und Kontrollrechte der Mitglieder gegenüber dem Verwaltungsrat.

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