Schluesselszene.net

AOVM am 16.06.2025

toni361
Antwort auf BlauRot1975

Stimmt. Sorry, habe ich im Suff geschrieben.

Welche Posts schreibst du denn überhaupt mal nicht im Suff?

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BlauRot1975

Zumindestens habe ich den Überblick auf der Kaderseite von FUF.

Wenn du Hilfe dazu brauchen solltest, melde dich einfach bei Photoshop Philipp. Der versteht dich ganz bestimmt.

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toni361
Antwort auf BlauRot1975

Zumindestens habe ich den Überblick auf der Kaderseite von FUF.

Wenn du Hilfe dazu brauchen solltest, melde dich einfach bei Photoshop Philipp. Der versteht dich ganz bestimmt.

Wahnsinn um die Uhrzeit ist der Braunblaurote schon wieder blau… lass doch einfach mal den Alkohol und die Tabletten aus dem Körper…

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BlauRot1975

Brauchst du Hilfe auf der FUF Seite?

Meld dich bitte bei Photoshop Philipp der kann dir ganz bestimmt Helfen.

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Gibt es keine Erklärung, warum die Einladung weg ist?

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flojo

Gibt es keine Erklärung, warum die Einladung weg ist?

Die AOVM wurde aufgrund einer einstweiligen Verfügung abgesagt.

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David
Antwort auf Klinsi18

Eser war eigentlich nur der Berater.

Der Berater der die Gehälter und Abfindungen bezahlt hat.

Warum ist denn der VWR nicht eingeschritten??

Eser jetzt "nur" als den Berater darzustellen hat doch mit der Realität nichts zu tun.

Jeder weiss, dass er das Sagen hatte ausgestattet mit vielen Rechten am Verein.

Alleine, dass so ein Kommentar auch noch Daumen hoch bekommt, zeigt deutlich, wie einige sich hier die Fakten zurechtdrehen, nur um kein bisschen abzuweichen.

Die Glaubwürdigkeit leidet darunter sehr.

Egal was man schreibt, der Inhalt ist bei Einigen oft nur Nebensache.

"Wichtig ist auf dem Platz" hat einer mal gesagt und so ist es.

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wise
Antwort auf flojo

Die AOVM wurde aufgrund einer einstweiligen Verfügung abgesagt.

Sollte es so sein, interessiert mich ja, wer diese Verfügung erwirkt hat uns sich so offensiv damit gegen unsere Satzung und die Mitglieder stellt. Ich vermute ja, dass es der VWR diesmal nicht sein wird.

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Schachfuchs
Antwort auf wise

Sollte es so sein, interessiert mich ja, wer diese Verfügung erwirkt hat uns sich so offensiv damit gegen unsere Satzung und die Mitglieder stellt. Ich vermute ja, dass es der VWR diesmal nicht sein wird.

Wo steht denn in der Satzung, dass Ehren- und Verwaltungsrat eine (ao)MV einberufen dürfen?

Edit: und gegen mich als Mitglied hätte sich durch die einstweilige Verfügung auch niemand gestellt. Ich hatte nach der Einladung auf der Homepage schon direkt geschrieben, dies sei rechtswidrig. (siehe Post)

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nebomb
Antwort auf wise

Sollte es so sein, interessiert mich ja, wer diese Verfügung erwirkt hat uns sich so offensiv damit gegen unsere Satzung und die Mitglieder stellt. Ich vermute ja, dass es der VWR diesmal nicht sein wird.

Es sollte ja der VWR und IV langsam eine Mitteilung rausgeben, die haben schließlich eingeladen ;) Und wer die Verfügung beantragt hat, dürfte klar sein

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David
Antwort auf Schachfuchs

Wo steht denn in der Satzung, dass Ehren- und Verwaltungsrat eine (ao)MV einberufen dürfen?

Edit: und gegen mich als Mitglied hätte sich durch die einstweilige Verfügung auch niemand gestellt. Ich hatte nach der Einladung auf der Homepage schon direkt geschrieben, dies sei rechtswidrig. (siehe Post)

Ja, aber es ist auch satzungswidrig eine AoM nicht einzuberufen.

Der Vorstand ist dazu verpflichtet.

Das darf man bitte auch nicht vergessen, wenn man sich hier immer auf die Satzung beruft.

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flojo
Antwort auf wise

Sollte es so sein, interessiert mich ja, wer diese Verfügung erwirkt hat uns sich so offensiv damit gegen unsere Satzung und die Mitglieder stellt. Ich vermute ja, dass es der VWR diesmal nicht sein wird.

Jetzt mal nur rechtlich gesehen und ohne das ich das Verhalten befürworte oder negativ finde.

Der VWR und Ehrenrat dürfen nicht zu einer AOVM laden, zumal der Ehrenrat eh nicht beschlussfähig ist und wie der VWR den selben Fehler wie im November machen kann, ist auch unerklärlich.

Das dann der Vorstand dagegen vorgeht, ist aus dem rechtlichen Punkt, mehr als nachvollziehbar und scheinbar sieht das Gericht es ja genau so.

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Stroem
Antwort auf nebomb

Es sollte ja der VWR und IV langsam eine Mitteilung rausgeben, die haben schließlich eingeladen ;) Und wer die Verfügung beantragt hat, dürfte klar sein

Der IV hat nicht eingeladen. Es war der VWR.

Da ja davon auszugehen ist, dass der aktuelle Vorstand rechtlich (und zwar völlig berechtigt) gegen die Einladung vorgegangen ist, geh ich davon aus, dass genau dieser Vorstand, dem die Einhaltung der Satzung ja, ebenfalls völlig berechtigter Weise, so wichtig ist, umgehend zur aoMV einlädt oder die nicht Einladung stichhaltig begründet. Alternativ könnte natürlich auch umgehend die Einladung zur längst überfälligen ordentlichen MV erfolgen.

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flojo
Antwort auf David

Ja, aber es ist auch satzungswidrig eine AoM nicht einzuberufen.

Der Vorstand ist dazu verpflichtet.

Das darf man bitte auch nicht vergessen, wenn man sich hier immer auf die Satzung beruft.

Ja das stimmt. Aber wenn es stimmt das es Unklarheiten bei Unterschriften gab oder Leute unterschrieben haben die kein Mitglied mehr sind, dann ist die AOVM nunmal nicht durchführbar. Weil laut Satzung müssen ja 1/3 der Mitglieder unterschreiben und wenn diese aus oben genannten Gründen nicht erreicht werden, dann findet diese halt nicht statt. Auch das kann man gut oder scheiße finden, aber wenn man sich auf die Satzung beruft, ist das Verhalten vom Vorstand schon verständlich.

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wise
Antwort auf Schachfuchs

Wo steht denn in der Satzung, dass Ehren- und Verwaltungsrat eine (ao)MV einberufen dürfen?

Edit: und gegen mich als Mitglied hätte sich durch die einstweilige Verfügung auch niemand gestellt. Ich hatte nach der Einladung auf der Homepage schon direkt geschrieben, dies sei rechtswidrig. (siehe Post)

Ich vermute du hast das Mitgliederbegehren einfach nur verpasst? Nicht schlimm, kann bei den vielen Infos in den letzten Woche untergegangen sein.

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wise
Antwort auf nebomb

Es sollte ja der VWR und IV langsam eine Mitteilung rausgeben, die haben schließlich eingeladen ;) Und wer die Verfügung beantragt hat, dürfte klar sein

Der IV hat nicht eingeladen.

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Schachfuchs
Antwort auf David

Ja, aber es ist auch satzungswidrig eine AoM nicht einzuberufen.

Der Vorstand ist dazu verpflichtet.

Das darf man bitte auch nicht vergessen, wenn man sich hier immer auf die Satzung beruft.

Da hast Du recht und ich widerspreche Dir da nicht. Ich bin genauso der Meinung, der Vorstand sollte sich dringend zum Antrag auf aoMV und zum Ergebnis des Quorum äußern.

Das ändert aber nicht die Sach- und Rechtslage zur Homepageeinladung dieser unsäglichen Vereinsorgane Ehren- und Verwaltungsrat!

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Schachfuchs
Antwort auf wise

Ich vermute du hast das Mitgliederbegehren einfach nur verpasst? Nicht schlimm, kann bei den vielen Infos in den letzten Woche untergegangen sein.

Gäääääähn!

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wise
Antwort auf flojo

Jetzt mal nur rechtlich gesehen und ohne das ich das Verhalten befürworte oder negativ finde.

Der VWR und Ehrenrat dürfen nicht zu einer AOVM laden, zumal der Ehrenrat eh nicht beschlussfähig ist und wie der VWR den selben Fehler wie im November machen kann, ist auch unerklärlich.

Das dann der Vorstand dagegen vorgeht, ist aus dem rechtlichen Punkt, mehr als nachvollziehbar und scheinbar sieht das Gericht es ja genau so.

Und wieso sieht der Vorstand nicht die Notwendigkeit eine aoMV einzuberufen? Nichts gegen diese Verfügung aber im gleichen Atemzug hätte man doch die Einladung zu einer satzungsgemäßen Einladung durch den Vorstand erwarten dürfen. Idealerweise bereits vor dieser Verfügung, um nicht noch weiter unnötig Zeit zu verlieren.

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David
Antwort auf flojo

Ja das stimmt. Aber wenn es stimmt das es Unklarheiten bei Unterschriften gab oder Leute unterschrieben haben die kein Mitglied mehr sind, dann ist die AOVM nunmal nicht durchführbar. Weil laut Satzung müssen ja 1/3 der Mitglieder unterschreiben und wenn diese aus oben genannten Gründen nicht erreicht werden, dann findet diese halt nicht statt. Auch das kann man gut oder scheiße finden, aber wenn man sich auf die Satzung beruft, ist das Verhalten vom Vorstand schon verständlich.

So etwas muss man aber schon belegen, dass kein Drittel erreicht wurde.

So macht es doch eher den Anschein, dass ein Mitgliederentscheid nicht gewollt ist.

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Antwort auf toni361

Wahnsinn um die Uhrzeit ist der Braunblaurote schon wieder blau… lass doch einfach mal den Alkohol und die Tabletten aus dem Körper…

Rege Dich doch nicht über andere so auf, sei froh das Du Interviews um 21 Uhr schon lesen konntest, die erst um 23.30 hochgeladen worden sind .

Das hat schon was von über Wasser gehen 😂😂😂😂😂

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JP57

"Sollte es so sein, interessiert mich ja, wer diese Verfügung erwirkt hat uns sich so offensiv damit gegen unsere Satzung und die Mitglieder stellt"

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass der VWR laut Satzung NICHT zu einer a.o.MV oder MV einladen kann, diese Einladung war ein grober Fehler.

Eine Erklärung dafür, dass der Vorstand sich nicht zur Gültigkeit der eingereichten Unterschriften äußert, gibt es allerdings auch nicht. Das widerspricht grob den Rechten und Interessen der Mitglieder.

Ich habe erst vor ein paar Minuten entdeckt, dass der Vorstand inzwischen eine eigene FB-Seite betreibt. Dort findet sich eine einzige Stellungnahme zum Mitgliederbegehren (2.6.), in welcher es u.a. heißt: "Um einer endlosen Überprüfung aus dem Weg zu gehen, haben wir heute Kontakt zu den Initiatoren um Christoph Epping aufgenommen. In einem persönlichen Gespräch werden wir versuchen eine Lösung zu finden."

Das Gespräch ist bekanntermaßen nicht zu Stande gekommen, für die Prüfung waren seit dem 2.6. weitere 11 Tage Zeit.

Die letzte Mitteilung des Vorstands insgesamt datiert vom 5.6., gute Informationspolitik sieht anders aus.

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Habe nur ich den Eindruck, dass wir uns die ganze Zeit im Kreis drehen?

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JP57

Ja, weil es nicht zu einer endgültigen Entscheidung kommt.

Deshalb: Der Vorstand lädt auf der Stelle zu einer Mitgliederversammlung ein mit den TO-Punkten 1. Bericht des IV, 2.Vorstellung der Konzepte von Vorstand und FuF incl. vorgeschlagener Personen für den Vorsitz und die anderen Vorstandsposten, 3. Abstimmung über die Konzepte, 4. Neuwahl des Ehrenrats, 5. Neuwahl des VWR

Der neugewählte VWR ernennt dann unmittelbar nach der MV den neuen Vorstandsvorsitzenden und bestätigt die vom Vorsitzenden vorgeschlagenen weiteren Vorstandsmitglieder.

Dann gäbe es Ruhe.

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