AOVM am 16.06.2025
Ich befürchte, sowohl mit dieser Einladung durch den VWR wie auch mit der ausbleibenden Einladung durch den Vorstand werden sich die Gerichte beschäftigen müssen.
Insgesamt ein beschämendes Bild, das die Vereinsgremien diese Saison abgeben.
Wenn dies so stimmen würde, dann hat der IV ja gegen die Interessen der Gläubiger gehandelt.
@Ötzi und KFCfan45: Deswegen...NEIN
Ich befürchte, sowohl mit dieser Einladung durch den VWR wie auch mit der ausbleibenden Einladung durch den Vorstand werden sich die Gerichte beschäftigen müssen.
Insgesamt ein beschämendes Bild, das die Vereinsgremien diese Saison abgeben.
Ob man möchte oder nicht aber der Vorstand ist verpflichtet es zu prüfen. Ich kenn jemanden der kein Mitglied mehr ist aber bei der Unterschriftensammlung mitgemacht hat, da er Ausweis und alles hatte. Ich habe bei der letzten wo es um K+R ging schon die gesagt, dass die Liste nicht aktuell sei, da ich drauf stand aber zum 31.12.2024 gekündigt hatte.
Du kennst dich ja besser aus als ich. Wie sieht es mit dem Punkt der Sichtung der Stimmen für die AOVM aus. Darf der VWR und Ehrenrat diese prüfen und daraufhin einberufen oder ist auch dies nur dem Vorstand vorbehalten?
Die Prüfung dürfte Aufgabe des Vorstands sein. Der könnte es delegieren und auf das Ergebnis des VWR Vertrauen. Eine konkretere Regelung gibt es nicht. Die Variante des VWR sehe ich allerdings nicht als satzungskonform an.
Ob man möchte oder nicht aber der Vorstand ist verpflichtet es zu prüfen. Ich kenn jemanden der kein Mitglied mehr ist aber bei der Unterschriftensammlung mitgemacht hat, da er Ausweis und alles hatte. Ich habe bei der letzten wo es um K+R ging schon die gesagt, dass die Liste nicht aktuell sei, da ich drauf stand aber zum 31.12.2024 gekündigt hatte.
Gegen eine Prüfung spricht nichts. Ich denke, nach knapp einer Woche kann man langsam mit einem Ergebnis rechnen. Wenn die Zeit nicht reicht, kann der Ehrenrat sicherlich bei der Auswertung unterstützen. Das wäre aufgrund der Brisanz vielleicht ohnehin wünschenswert.
Gegen eine Prüfung spricht nichts. Ich denke, nach knapp einer Woche kann man langsam mit einem Ergebnis rechnen. Wenn die Zeit nicht reicht, kann der Ehrenrat sicherlich bei der Auswertung unterstützen. Das wäre aufgrund der Brisanz vielleicht ohnehin wünschenswert.
Vier Werktage und heute hat der Vorstand offenbar angekündigt, die MV machen zu wollen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Der Vorstand hat in der Vergangenheit nicht mit Einhaltung von Versprechen geglänzt, das weiß ich auch.
Aber das VWR und ER trotz aller Beteuerungen von FuF, nicht mit Ehemaligen zusammenzuarbeiten, hier offenbar weiterhin eine wichtige Rolle spielen, erzeugt auch kein Vertrauen.
Gegen eine Prüfung spricht nichts. Ich denke, nach knapp einer Woche kann man langsam mit einem Ergebnis rechnen. Wenn die Zeit nicht reicht, kann der Ehrenrat sicherlich bei der Auswertung unterstützen. Das wäre aufgrund der Brisanz vielleicht ohnehin wünschenswert.
Seltsam. In den ganzen Monaten zuvor, als hier von Deinem Lager tausendmal krasser auf Zeit gespielt wurde, habe ich solche Aussagen von Dir nicht vernommen.
Und tu doch nicht immer so pseudo-neutral, das ist echt anstrengend. Da ist mir km in seiner ganzen Einfältigkeit ja noch lieber, der sagt wenigstens klar auf welcher Seite er steht.
Seltsam. In den ganzen Monaten zuvor, als hier von Deinem Lager tausendmal krasser auf Zeit gespielt wurde, habe ich solche Aussagen von Dir nicht vernommen.
Und tu doch nicht immer so pseudo-neutral, das ist echt anstrengend. Da ist mir km in seiner ganzen Einfältigkeit ja noch lieber, der sagt wenigstens klar auf welcher Seite er steht.
Vor ein paar Monaten war das noch gar nicht mein Lager.
Dass hier aber jetzt noch irgendjemand neutral ist, schließe ich mal fast aus. Das will doch hoffentlich keiner mehr von sich behaupten. Ich jedenfalls nicht.
Leute, nehmt mal Vernunft an und hört auf, darüber zu schreiben, wie viele Tage man braucht, um 300 Unterschriften zu überprüfen!
"Ich befürchte, sowohl mit dieser Einladung durch den VWR wie auch mit der ausbleibenden Einladung durch den Vorstand werden sich die Gerichte beschäftigen müssen."
Wenn es dazu kommt, dass jetzt Gerichte eingeschaltet werden, gibt es Chaos und irreversible Zeitverzögerungen.
Der VORSTAND (als allein in der Satzung vorgesehene Instanz) MUSS jetzt zu einer MV einladen (oder die Einladung zur a.o.MV stützen) und eine Entscheidung der Mitglieder herbeiführen.
Dazu gibt es keine Alternative.
Oh unser VWR und ER leben. Das waren die einen, die heimlich zurückgetreten sind. Wobei man nie genau weiß, wann das zählt. Bei gegen Platzer sind sie im Amt und wenn es für Platzer wäre, dann ist man zurückgetreten. Ah und da ist noch der ER, der nicht Beschlussfähig ist, weil einer zurückgetreten ist. Aber hey, da sind ja auch Leute bei der Sitzung, die keinen Posten haben.
Kannste dir alles nicht mehr ausdenken.
Mal sehen was die Gläubiger sagen, wenn der IV eine niedrige Quote zulässt.
Gegen eine Prüfung spricht nichts. Ich denke, nach knapp einer Woche kann man langsam mit einem Ergebnis rechnen. Wenn die Zeit nicht reicht, kann der Ehrenrat sicherlich bei der Auswertung unterstützen. Das wäre aufgrund der Brisanz vielleicht ohnehin wünschenswert.
Wenn ich im Vorstand wäre, wäre mein Vertrauen in den VWR sowie ER gegen 0!
Was ich an netten Fun Fact betrachte, der Austragungsort.
Wenn ich im Vorstand wäre, wäre mein Vertrauen in den VWR sowie ER gegen 0!
Was ich an netten Fun Fact betrachte, der Austragungsort.
Das Mitgliederbegehren nur vom Vorstand, der abgewählt werden könnte, zu prüfen scheint mir aber auch nicht gerade vertrauensbildend. Dann brauchen wir externe Untertürzung.
Das Mitgliederbegehren nur vom Vorstand, der abgewählt werden könnte, zu prüfen scheint mir aber auch nicht gerade vertrauensbildend. Dann brauchen wir externe Untertürzung.
Gibt doch noch paar Ex Vorstände, die prüfen gut und gerne
Die Prüfung dürfte Aufgabe des Vorstands sein. Der könnte es delegieren und auf das Ergebnis des VWR Vertrauen. Eine konkretere Regelung gibt es nicht. Die Variante des VWR sehe ich allerdings nicht als satzungskonform an.
Vertrauen und VWR, dat passt nicht ganz🤣🤣🤣
Das Mitgliederbegehren nur vom Vorstand, der abgewählt werden könnte, zu prüfen scheint mir aber auch nicht gerade vertrauensbildend. Dann brauchen wir externe Untertürzung.
Die kann man sicherlich per Gericht bekommen, wenn der Vorstand zu einem anderen Ergebnis als der Antragsteller kommt. Zunächst hat aber jede Seite mal ein Recht, die Fakten zu prüfen.
Ja klar. Und man sollte sich Zeit lassen für die Überprüfung.
Schließlich droht ja je nach Überprüfungsergebnis eine Versammlung der Mitglieder, bei der die entscheiden können, wie es weitergeht.
Und wer will das schon riskieren, gell?
Ja klar. Und man sollte sich Zeit lassen für die Überprüfung.
Schließlich droht ja je nach Überprüfungsergebnis eine Versammlung der Mitglieder, bei der die entscheiden können, wie es weitergeht.
Und wer will das schon riskieren, gell?
Klar, wer weiß, dass er Recht hat, kann auch von allen anderen verlangen, dass sie das genauso sehen.
Du hast schon realisiert, dass mein Post Ironie war, oder?
Meiner auch. Aber Ironie funktioniert im Social Web nicht. Nun gut, schöne Woche noch, es bleibt sicherlich spannend.