Stroem
- Dabei seit
- 23.05.2012
- Beiträge
- 5578
- Zuletzt angemeldet
- 29.10.2026
Beiträge
Nicht wirklich etwas richtig neues. Nur etwas detailieter. Er hat die WZ Redaktion besucht. Gut, dass er versucht mit der Presse ind Gespräch zu kommen.
Wurden dafür nicht u. A. sogar die Supporters gegründet?
<div>Sagt halt, dass wir in Insolvenz gehen, und fertig.<br></div>
Und warum soll uns der Vorstand jetzt anlügen?
Ich fände das übel, wenn MP da so raus käme, aber wenn es clever gemacht ist, wird es halt schwierig. Davon ab waren bei seiner Übernahme von Lakis auch erhebliche Schulden da. Einen Teil der Lakis-Darlehen hat er zwar "aus der Welt geschaffen", aber trotzdem waren wir in den Miesen. Darf man auch nicht vergessen.
Spitzenspiel
Er trifft wieder - gegen Stefan Krämer:
https://www.grenzecho.net/58416/artikel/2021-07-03/kayembe-trifft-eupen-mit-11-gegen-saarbrucken
PS: Und Zeit für Kaffee und Kuchen sollten man sich immer nehmen. ;-)
Ich fand z.B. den Trödelmarkt in der Grotenburg super. Wenn man sowas nochmal hinbekommen könnte und vielleicht sogar eine Mannschaft hat die sich vorstellen kann bzw. vorgestellt wird, mit ein paar Interviews, wäre das schon klasse. (Johannes guck mal in deinen Kalender ;-))
Dazu was zu Essen und Trinken um die e.V. Kasse zu füllen. Um die Vereinszugehörigkeit zu demonstrieren, könnte man statt einem Spiel der 1. Mannschaft vielleicht einfach die Jugend auf dem Kunstrasenplatz spielen lassen.
Man könnte über eine 2. Mannschaft nachdenken. Die müssten natürlich ganz unten anfangen. Macht aber ja nichts.
Wenn man uns richtig an Bein p... möchte, gibt es übrigens noch diese heftige (aber im Grundsatz richtige) Regelung:
§ 24a Überfällige Verbindlichkeiten
(1)Vereine müssen ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber Spielern und anderen Vereinen entsprechend den mit ihren Vertrags-und Lizenzspielern abgeschlossenen Verträgen und den Transfervereinbarungen erfüllen.
(2)Ein Verein, der eine fällige Zahlung prima facie ohne vertragliche Grundlage für mehr als 30 Tage versäumt, kann gemäß Abs. 4. sanktioniert werden. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, insbesondere den Arbeitsgerichten, ist vorrangig und vorab zu beschreiten. Das Gleiche gilt im Hinblick auf bestehende verbandsinterne Rechtschutzmöglichkeiten innerhalb der FIFA und ihrer Mitgliedsverbände. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine ausschließliche Zuständigkeit der FIFA gemäß Artikel 22 in Verbindung mit Artikel 23 und 24 des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern.
(3)Damit ein Verein als Schuldner mit überfälligen Verbindlichkeiten im Sinne dieser Bestimmung gilt, muss ihn der Gläubiger (Spieler oder Verein) schriftlich in Verzug setzen und ihm eine Frist von mindestens zehn Tagen zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen setzen
(4)Die Rechtsorgane des DFB bzw. seiner Mitgliedsverbände können bei Verstößen folgende Sanktionen verhängen:a) Ermahnung,b) Verweis,c) Geldstrafe,d) Verbot für eine oder zwei vollständige und aufeinanderfolgende W echselperioden auf nationaler und internationaler Ebene neue Spieler zu verpflichten.
Wir können es uns ganz einfach machen. Einfach ein Blick in die Spielordnung:
Zur Teilnahme an Spielen jeder Art sind nur die Vereinsmitglieder berechtigt, die im Besitz einer Spielerlaubnis für ihren Verein und damit registriert sind. Die Mitwirkung bei Spielen oder fußballsportähnlichen Veranstaltungen außerhalb des Spielbetriebes des W DFV, seiner Landesverbände und der Vereine ist nur mit vorheriger Zustimmung des für den Spieler zuständigen Landesverbandes zulässig.Durch die Registrierung verpflichtet sich der Spieler, die Statuten und Reglemente der FIFA und der UEFA sowie die Satzungen und Ordnungen des DFB und des WDFV einzuhalten.(2)Ein Spieler darf grundsätzlich nur in Mannschaften des Vereins spielen, für den er die Spielerlaubnis erhalten hat. Das Spielen in kombinierten Vereinsmannschaften ist nur mit der vorherigen Zustimmung des für den Spieler zuständigen Kreises zulässig. Für das Spielen in Mannschaften ausländischer Vereine ist die Zustimmung des DFB-Spielausschusses erforderlich.
In Freundschaftsspielen von Amateurmannschaften im Seniorenbereich können auf Antrag des betroffenen Vereins Gastspieler eingesetzt werden, soweit dem die Wettbewerbsbestimmungen nicht entgegenstehen. Die Gastspielerlaubnis ist vom Antragsteller bei seinem Landesverband zu beantragen. Dem Antrag ist die Zustimmung des abstellenden Vereins, -auch bei Spielern ausländischer Vereine -beizufügen. Bei Spielern anderer Mitgliedsverbände der FIFA ist für den Fall der Nichtvorlage der Zustimmung oder bei Zweifel an der Zustimmung des Vereins die Einwilligung des zuständigen Nationalverbandes erforderlich.
Über das Verfahren und die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr entscheiden die Landesverbände in eigener Zuständigkeit. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 31 der SpO/DFB.
-> Es geht also vom Grundsatz, aber sie müssen halt entweder im Verein sein oder eine Gastspielerlaubnis (kostenpflichtig, aber nur ein paar Euro) und soweit nicht vereinslos, eine Freigabe vom aktuellen Verein haben. Irgendwo gab es auch noch etwas zur Begrenzung der Anzahl der Gastspieler (das klang aber eher nach Jugendbereich).
Nächste Spiele
Letzte Spiele
| 23.10. 19:30 |
Fortuna
|
1:1 |
|
| 24.10. 17:30 |
ETB Essen
|
1:4 |
|
| 24.10. 18:00 |
KFC Uerd.
|
0:1 |
1. FC Mo
|
| 25.10. 15:00 |
SSVg Velb.
|
4:1 |
Holzheim
|
| 25.10. 15:00 |
SF Baumb.
|
2:1 |
Dingden
|
| 25.10. 15:00 |
TSV Meerb.
|
2:2 |
|
| 25.10. 15:00 |
Sonsbeck
|
0:3 |
|
| 25.10. 15:00 |
Scherpen
|
3:0 |
|
| 25.10. 15:30 |
Solingen
|
1:2 |
VFL Jüch
|