Erneuter Aufruf zur Beteiligung an einem Mitgliederbegehren
Hiermit beantragen wir die Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung und dem Zweck, eine Abstimmung über den unter TOP 3 aufgeführten Antrag durchzuführen:
TOP 1: Bericht zur Lage des KFC seitens des Insolvenzverwalters
TOP 2: Vorstellung der Konzepte möglicher Parteien (insb. Finanzierung, Trainingsbetrieb, Jugendarbeit, vorgesehene Personen, je Partei maximal 15 Minuten)
TOP 3: Abstimmung über folgenden Antrag: Die außerordentliche Mitgliederversammlung empfiehlt dem Verwaltungsrat, den aktuellen Vorstand vollständig mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Aber es gibt immer noch keine zeitliche Vorgabe, oder?
Eine direkte zeitliche Vorgabe gibt es nicht, aber es liegt im Wesen einer AoMV, dass diese so zeitnah wie möglich einzuberufen ist. Das gilt umso mehr in der aktuellen Situation.
Der Vorstand hatte über eine Woche Zeit, sich auf dieses Szenario vorzubereiten. Ich gehe also davon aus, dass morgen ein Statement des Vorstands auf der Homepage erscheint: Man hat zur Kenntnis genommen, dass der Antrag erfolgreich war und kümmert sich sofort um die schnellstmögliche Einberufung der AoMV. Alles andere wäre ja die endgültige Bankrotterklärung des aktuellen Vorstands.
Ich sehe schon das Statement des Vorstands: erhebliche Zweifel an der Rechtsgültigkeit. Wir müssen sorgfältig prüfen und erbitten Zeit. Blabla Grüße Chat GPT
Der Vorstand hätte sobald klar war, dass mehr als ein Konzept eingereicht wird zu MV laden müssen, das wäre erstens für den Verein und für die Mitglieder gewesen und zweitens hätte der Vorstand sein Gesicht wahren können.
Aber, da der Vorstand aktuell nur aus Marionetten besteht der nur für die Interessen seiner Schattengeldgeber arbeitet und nicht für die Mitglieder, agiert er so wie er aktuell agiert.
Keine Infos für die Mitglieder, und wenn dann nur seelenlose Chat GPT Texte und keine Einladung zu einer MV.
Es ist wichtig, dass dieser Vorstand so schnell wie möglich abberufen wird und die Mitglieder über jedes Gremium und somit über das Konzept entscheiden.
Eine direkte zeitliche Vorgabe gibt es nicht, aber es liegt im Wesen einer AoMV, dass diese so zeitnah wie möglich einzuberufen ist. Das gilt umso mehr in der aktuellen Situation.
Der Vorstand hatte über eine Woche Zeit, sich auf dieses Szenario vorzubereiten. Ich gehe also davon aus, dass morgen ein Statement des Vorstands auf der Homepage erscheint: Man hat zur Kenntnis genommen, dass der Antrag erfolgreich war und kümmert sich sofort um die schnellstmögliche Einberufung der AoMV. Alles andere wäre ja die endgültige Bankrotterklärung des aktuellen Vorstands.
doppelt
Eine direkte zeitliche Vorgabe gibt es nicht, aber es liegt im Wesen einer AoMV, dass diese so zeitnah wie möglich einzuberufen ist. Das gilt umso mehr in der aktuellen Situation.
Der Vorstand hatte über eine Woche Zeit, sich auf dieses Szenario vorzubereiten. Ich gehe also davon aus, dass morgen ein Statement des Vorstands auf der Homepage erscheint: Man hat zur Kenntnis genommen, dass der Antrag erfolgreich war und kümmert sich sofort um die schnellstmögliche Einberufung der AoMV. Alles andere wäre ja die endgültige Bankrotterklärung des aktuellen Vorstands.
Oder: Wir werden in den nächsten Wochen mit dem Insolvenzverwalter besprechen, ob wir für eine aoMV Geld ausgeben dürfen.
Oder: Wir werden in den nächsten Wochen mit dem Insolvenzverwalter besprechen, ob wir für eine aoMV Geld ausgeben dürfen.
Da der IV schon signalisiert hat, die Entscheidung über die Zukunft des Vereins in die Hände der Mitglieder legen zu wollen, dürfte der Vorstand, sollte er das so kommunizieren, sich endgültig lächerlich machen.
Wieso beruft der IV " Kraft seines Amtes" und in seiner Funktion als IV keine MV ein???
Jeder IV macht dies im Rahmen eines Verfahrens mit Belegschaften usw.
Auf selbiger wird dann über den aktuellen Stand bzw. auch über evtl. Fortführungen gesprochen.....warum hier nicht.
Wie gesagt, er hat die Möglichkeit ( in meinen Augen sogar die Pflicht) hierzu.
Ich habe im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eines früheren Arbeitgebers auch eine solche Veranstaltung auf Einladung des IV erlebt.
Bei einer solchen Veranstaltung ging es aber nur/ konnte es nur um die Information der Beschäftigten gehen.
Beschlüsse über die Zusammensetzung des Vorstands o.Ä. könnten auf einer vom IV einberufenen Versammlung aber nicht beschlossen werden.
Deshalb muss es jetzt tatsächlich ein Vorgehen wie in der Satzung des Vereins vorgesehen geben.
Leider ist dort keine zeitliche Frist vorgegeben. Eine von vielen Schwächen der Satzung.