Erneuter Aufruf zur Beteiligung an einem Mitgliederbegehren
Hiermit beantragen wir die Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung und dem Zweck, eine Abstimmung über den unter TOP 3 aufgeführten Antrag durchzuführen:
TOP 1: Bericht zur Lage des KFC seitens des Insolvenzverwalters
TOP 2: Vorstellung der Konzepte möglicher Parteien (insb. Finanzierung, Trainingsbetrieb, Jugendarbeit, vorgesehene Personen, je Partei maximal 15 Minuten)
TOP 3: Abstimmung über folgenden Antrag: Die außerordentliche Mitgliederversammlung empfiehlt dem Verwaltungsrat, den aktuellen Vorstand vollständig mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
Aber es gibt immer noch keine zeitliche Vorgabe, oder?
Eine direkte zeitliche Vorgabe gibt es nicht, aber es liegt im Wesen einer AoMV, dass diese so zeitnah wie möglich einzuberufen ist. Das gilt umso mehr in der aktuellen Situation.
Der Vorstand hatte über eine Woche Zeit, sich auf dieses Szenario vorzubereiten. Ich gehe also davon aus, dass morgen ein Statement des Vorstands auf der Homepage erscheint: Man hat zur Kenntnis genommen, dass der Antrag erfolgreich war und kümmert sich sofort um die schnellstmögliche Einberufung der AoMV. Alles andere wäre ja die endgültige Bankrotterklärung des aktuellen Vorstands.
Ich sehe schon das Statement des Vorstands: erhebliche Zweifel an der Rechtsgültigkeit. Wir müssen sorgfältig prüfen und erbitten Zeit. Blabla Grüße Chat GPT
Der Vorstand hätte sobald klar war, dass mehr als ein Konzept eingereicht wird zu MV laden müssen, das wäre erstens für den Verein und für die Mitglieder gewesen und zweitens hätte der Vorstand sein Gesicht wahren können.
Aber, da der Vorstand aktuell nur aus Marionetten besteht der nur für die Interessen seiner Schattengeldgeber arbeitet und nicht für die Mitglieder, agiert er so wie er aktuell agiert.
Keine Infos für die Mitglieder, und wenn dann nur seelenlose Chat GPT Texte und keine Einladung zu einer MV.
Es ist wichtig, dass dieser Vorstand so schnell wie möglich abberufen wird und die Mitglieder über jedes Gremium und somit über das Konzept entscheiden.
Eine direkte zeitliche Vorgabe gibt es nicht, aber es liegt im Wesen einer AoMV, dass diese so zeitnah wie möglich einzuberufen ist. Das gilt umso mehr in der aktuellen Situation.
Der Vorstand hatte über eine Woche Zeit, sich auf dieses Szenario vorzubereiten. Ich gehe also davon aus, dass morgen ein Statement des Vorstands auf der Homepage erscheint: Man hat zur Kenntnis genommen, dass der Antrag erfolgreich war und kümmert sich sofort um die schnellstmögliche Einberufung der AoMV. Alles andere wäre ja die endgültige Bankrotterklärung des aktuellen Vorstands.
doppelt
Eine direkte zeitliche Vorgabe gibt es nicht, aber es liegt im Wesen einer AoMV, dass diese so zeitnah wie möglich einzuberufen ist. Das gilt umso mehr in der aktuellen Situation.
Der Vorstand hatte über eine Woche Zeit, sich auf dieses Szenario vorzubereiten. Ich gehe also davon aus, dass morgen ein Statement des Vorstands auf der Homepage erscheint: Man hat zur Kenntnis genommen, dass der Antrag erfolgreich war und kümmert sich sofort um die schnellstmögliche Einberufung der AoMV. Alles andere wäre ja die endgültige Bankrotterklärung des aktuellen Vorstands.
Oder: Wir werden in den nächsten Wochen mit dem Insolvenzverwalter besprechen, ob wir für eine aoMV Geld ausgeben dürfen.
Oder: Wir werden in den nächsten Wochen mit dem Insolvenzverwalter besprechen, ob wir für eine aoMV Geld ausgeben dürfen.
Da der IV schon signalisiert hat, die Entscheidung über die Zukunft des Vereins in die Hände der Mitglieder legen zu wollen, dürfte der Vorstand, sollte er das so kommunizieren, sich endgültig lächerlich machen.
Wieso beruft der IV " Kraft seines Amtes" und in seiner Funktion als IV keine MV ein???
Jeder IV macht dies im Rahmen eines Verfahrens mit Belegschaften usw.
Auf selbiger wird dann über den aktuellen Stand bzw. auch über evtl. Fortführungen gesprochen.....warum hier nicht.
Wie gesagt, er hat die Möglichkeit ( in meinen Augen sogar die Pflicht) hierzu.
Ich habe im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eines früheren Arbeitgebers auch eine solche Veranstaltung auf Einladung des IV erlebt.
Bei einer solchen Veranstaltung ging es aber nur/ konnte es nur um die Information der Beschäftigten gehen.
Beschlüsse über die Zusammensetzung des Vorstands o.Ä. könnten auf einer vom IV einberufenen Versammlung aber nicht beschlossen werden.
Deshalb muss es jetzt tatsächlich ein Vorgehen wie in der Satzung des Vereins vorgesehen geben.
Leider ist dort keine zeitliche Frist vorgegeben. Eine von vielen Schwächen der Satzung.
Wieso beruft der IV " Kraft seines Amtes" und in seiner Funktion als IV keine MV ein???
Jeder IV macht dies im Rahmen eines Verfahrens mit Belegschaften usw.
Auf selbiger wird dann über den aktuellen Stand bzw. auch über evtl. Fortführungen gesprochen.....warum hier nicht.
Wie gesagt, er hat die Möglichkeit ( in meinen Augen sogar die Pflicht) hierzu.
Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt zu einer MV einzuladen. Seine Rechte enden dort, wo es nicht um die Rechte der beteiligten Gläubiger geht. Er kann auch keinen Vorstand abberufen. Vereins- oder gesellschaftsrechtliche Themen liegen außerhalb seines rechtlichen Kompetenzbereichs. Ausnahme: Im Insolvenzplan kann man in Satzungen oder gesellschaftsrechtliche Regeln eingreifen. Aber davon sind wir ja hier noch weit entfernt. Aktuell wissen wir ja nicht einmal, ob und wie und mit wem es hier weitergeht.
Der Insolvenzverwalter kann allenfalls zu einer unverbindlichen Informationsveranstaltung einladen, die aber keine vereinsrechtlich relevanten Beschlüsse fassen kann.
Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt zu einer MV einzuladen. Seine Rechte enden dort, wo es nicht um die Rechte der beteiligten Gläubiger geht. Er kann auch keinen Vorstand abberufen. Vereins- oder gesellschaftsrechtliche Themen liegen außerhalb seines rechtlichen Kompetenzbereichs. Ausnahme: Im Insolvenzplan kann man in Satzungen oder gesellschaftsrechtliche Regeln eingreifen. Aber davon sind wir ja hier noch weit entfernt. Aktuell wissen wir ja nicht einmal, ob und wie und mit wem es hier weitergeht.
Der Insolvenzverwalter kann allenfalls zu einer unverbindlichen Informationsveranstaltung einladen, die aber keine vereinsrechtlich relevanten Beschlüsse fassen kann.
Stimmt nicht. Er darf zwar nicht in die Handlungen des Vereins eingreifen, er ist aber den Gläubigern gegenüber verpflichtet. Bekanntlich haben die einzelnen Gruppen (gibt eigentlich 2 oder 3????) Gelder für die Quote hinterlegt und hier müsste er jetzt aktiv werden. Eigentlich müsste er der Gruppe mit der höchsten Quote den "Zuschlag" geben.
Stimmt nicht. Er darf zwar nicht in die Handlungen des Vereins eingreifen, er ist aber den Gläubigern gegenüber verpflichtet. Bekanntlich haben die einzelnen Gruppen (gibt eigentlich 2 oder 3????) Gelder für die Quote hinterlegt und hier müsste er jetzt aktiv werden. Eigentlich müsste er der Gruppe mit der höchsten Quote den "Zuschlag" geben.
Wozu dann noch eine Mitgliederversammlung wenn der IV eh mit der höchsten Quote eine Gläubigerversammlung einberuft um diese anzubieten?
Richtig, weil es den Mitgliedern nicht nur um die höchste Quote gehen sollte, sondern auch auf welche Art und mit wem in Verantwortung der Verein weitergeführt werden soll.
Sich nur nach der höchsten Quote zu richten kann ein torpedieren der Mitglieder darstellen, und das sollte auch nicht sinn der Sache sein.
Im übrigen verwechselst Du wohl Mitglieder- mit Gläubiger- oder eine andere Art an Versammlung um zb. die Belegschaft oder die Mitarbeiter über das weitere Vorgehen zu informieren.
Eine Mitgliederversammlung hat einen rechtlich gesonderten Status, welcher über die Satzung geregelt wird.
Stimmt nicht. Er darf zwar nicht in die Handlungen des Vereins eingreifen, er ist aber den Gläubigern gegenüber verpflichtet. Bekanntlich haben die einzelnen Gruppen (gibt eigentlich 2 oder 3????) Gelder für die Quote hinterlegt und hier müsste er jetzt aktiv werden. Eigentlich müsste er der Gruppe mit der höchsten Quote den "Zuschlag" geben.
Wie gesagt, der IV kann zu keiner MV einladen, die wirksame Beschlüsse fasst. Ist so. Er kann natürlich selbst zu einer Infoveranstaltung einladen, um sich ein Stimmungsbild einzuholen, so zum Beispiel über die Rückendeckung verschiedener Sanierungskonzepte in der Mitgliedschaft. Aber es ist dann eben keine vereinsrechtlich beschlussfähige MV oder aoMV.
Sofern es mehrere durchführbare Konzepte gibt, wie Beteiligte das Insolvenzverfahren über einen Plan zum Abschluss bringen wollen, dann muss er diese den Gläubigern zur Entscheidung vorlegen. Dafür beruft dann das Gericht eine Gläubigerversammlung oder direkt einen Erörterungs- und Abstimmungstermin über einen Insolvenzplan ein. Darüber entscheiden aber dann ausschließlich die Gläubiger. Neben der Höhe der Quote wird es allerdings auch darauf ankommen wie realistisch die erfolreiche Umsetzung eines Konzeptes ist und wie wahrscheinlich eine Folgeinsolvenz. Gerade Gläubiger wie Finanzamt oder Krankenkassen werden kaum einem Konzept zustimmen, das kaum Aussicht hat, mittelfristig zu funktionieren, selbst wenn die zugesagte Quote 5 % höher ist als bei der Alternative. Dann bekäme eher ein Konzept die Zustimmung, das vielleicht weniger verspricht aber die Aussicht es zu halten viel größer ist.
Klingt Fair. Besteht die Frage, wann ist die Gläubigerversammlung. Daran hängt es. Je früher entschieden wird, desto schneller kann eine Seite beginnen. Oder es ist eben Feierabend.
Klingt Fair. Besteht die Frage, wann ist die Gläubigerversammlung. Daran hängt es. Je früher entschieden wird, desto schneller kann eine Seite beginnen. Oder es ist eben Feierabend.
Mal ein paar Fristen:
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 01.07.2025.
Quelle: Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichts Krefeld
Danke. Was heißt das jetzt? Bis zum 6.6. bzw. 1.7. ist ja noch ein Weilchen hin. Was kann bis dahin überhaupt in Angriff genommen werden?
Danke. Was heißt das jetzt? Bis zum 6.6. bzw. 1.7. ist ja noch ein Weilchen hin. Was kann bis dahin überhaupt in Angriff genommen werden?
Die Einberufung einer Mitgliederversammlung. Das ist nämlich schon seit ein paar Wochen überfällig.
Die Einberufung einer Mitgliederversammlung. Das ist nämlich schon seit ein paar Wochen überfällig.
würde das aktuell nicht machen. Frühestens nach dem 6.6. und dann je nachdem.
Was soll denn auf einer MV entschieden werden, wenn doch nichts wesentlich bekannt ist? Entscheidungen sind davon abhängig, was die Gläubiger entscheiden. Darauf baut sich alles weitere auf.
würde das aktuell nicht machen. Frühestens nach dem 6.6. und dann je nachdem.
Was soll denn auf einer MV entschieden werden, wenn doch nichts wesentlich bekannt ist? Entscheidungen sind davon abhängig, was die Gläubiger entscheiden. Darauf baut sich alles weitere auf.
Wir haben ja auch noch die Ladungsfrist zur MV. Man könnte daher durchaus schon mal loslegen.
Wir haben ja auch noch die Ladungsfrist zur MV. Man könnte daher durchaus schon mal loslegen.
Das ist richtig. Mittwoch, 7.6 wäre ein guter Zeitpunkt für eine MV.
Amüsant ist, Ritzenfeld vor 4 Monaten noch selber eine aoMV zwecks Abberufung des damaligen Vorstands promotet um dem Willen der Mitglieder rechnung zu tragen, aber jetzt, kaum selber im Vorstand, scheint ihm das Mitgliederbegehr plötzlich am arsch vorbeizugehen.