Schluesselszene.net

AOVM am 16.06.2025

Antwort auf km1905

Oha, da hat es doch tatsächlich kurz gezuckt, etwa selbstbewusst genug für nen kleines Tänzchen?

Zwar seit 30 Jahren keinen Wald oder Wiese mehr umgewälzt, aber schätze reicht noch.

Hool-Boomer, besser wird's heute nicht mehr 😀

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Was macht Matthes eigentlich?

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km1905
Antwort auf traritrara

Hool-Boomer, besser wird's heute nicht mehr 😀

Boomer haben vom System profitiert, ich sicherlich nicht.

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Antwort auf traritrara

Hool-Boomer, besser wird's heute nicht mehr 😀

Der war früher Türsteher in der Eule.

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Putin

Thomas + Mehmet auf die EINS!

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Antwort auf Putin

Thomas + Mehmet auf die EINS!

Haben wir von Dir jemals auch einen im Ansatz konstruktiven Beitrag gelesen?
Ich denke nicht .....
Was bringt Dir die gebetsmühlenhafte Wiederholung Deiner Phrase?
Nichts.
Also lass´ sie doch in Deinem Hirn.
Oder hast Du jetzt wieder den inneren Vorbeimarsch, dass einer gantwortet hat?

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Stroem

Wird ja auch lustig, wie die Versammlung aussehen soll. Da der Vorstand ja (berechtigter Weise) die rechtmäßige Einladung anzweifelt, müsste er diese Versammlung auch noch leiten oder aktiv die Leitung an jemanden abgeben. Wie das passieren soll, ist mir ein Rätsel.

Auszug aus der Satzung:
"Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung einem Stellvertreter. Der Vorstand kann diese Aufgabe auch einem Vereinsmitglied übertragen."

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Antwort auf Stroem

Wird ja auch lustig, wie die Versammlung aussehen soll. Da der Vorstand ja (berechtigter Weise) die rechtmäßige Einladung anzweifelt, müsste er diese Versammlung auch noch leiten oder aktiv die Leitung an jemanden abgeben. Wie das passieren soll, ist mir ein Rätsel.

Auszug aus der Satzung:
"Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung einem Stellvertreter. Der Vorstand kann diese Aufgabe auch einem Vereinsmitglied übertragen."

Vielleicht beugt man das auch und sieht den VWR-Vorsitzenden als rechtmäßigen Stellvertreter. Es ist in der Satzung nicht von "dem", sondern nur von "einem" Stellvertreter des Vorstands die Rede. Daher könnte man argumentieren, dass das nicht notwendigerweise der stellvertretende Vorsitzender sein muss.

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Vielleicht beugt man das auch und sieht den VWR-Vorsitzenden als rechtmäßigen Stellvertreter. Es ist in der Satzung nicht von "dem", sondern nur von "einem" Stellvertreter des Vorstands die Rede. Daher könnte man argumentieren, dass das nicht notwendigerweise der stellvertretende Vorsitzender sein muss.

Die Leitung obliegt... einem Vorstandsmitglied. Es muss nicht der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein. Alternativ kann der Vorstand die Leitung auch auf einen Dritten übertragen. Wobei ich da Mitglieder des VWR und des ER definitiv ausschließe.

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