Schluesselszene.net

Stellungnahme Vorstand 01.06 2025 in der KFC Family

Der VR hat zu einer aoMV eingeladen, obwohl er dazu lt. Satzung gar nicht berechtigt ist. Insofern sind dort gefasste Beschlüsse rechtsunwirksam. Vor diesem Hintergrund müssen doch erst gar keine Stimmen auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden.

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nebomb
Antwort auf MoritzWuschel

Der VR hat zu einer aoMV eingeladen, obwohl er dazu lt. Satzung gar nicht berechtigt ist. Insofern sind dort gefasste Beschlüsse rechtsunwirksam. Vor diesem Hintergrund müssen doch erst gar keine Stimmen auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden.

Vllt erzählt der VWR ja mal was die wahre Intention dieser Einladung ist... nur nicht schüchtern sein

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Klinsi18
Antwort auf nebomb

Ich hoffe Du hast Beweise, Fotos? Videos mit Uhr?

Wenn mehrere Leute, unabhängig voneinander, das selbe erzählen, glaube ich denen.

Eine Bild-/ und Tonaufnahme können sie nicht liefern.

Wenn meine Aussagen immer in Frage gestellt werden,und ich beweise liefern soll, die ich stets geliefert habe...

Frage ich Euch, wo sind Eure Beweise das meine Aussagen nicht zutreffend sind?

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Leon97
Antwort auf Klinsi18

Ist doch schon mehrfach von diversen Leuten gesagt worden.

Du willst es einfach nicht lesen wer wann wo und mit wem Kontakt hatte.

Aber so viel mal dazu. JW hatte sehr häufig Kontakt zu K+R

Über was dann gesprochen wurde, jeder darf es für sich denken

Klar, einer sagt es, andere plappern es nach. Und schon ist es wahr. So ist das mit Gerüchten.

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JimPanse
Antwort auf nebomb

Vllt erzählt der VWR ja mal was die wahre Intention dieser Einladung ist... nur nicht schüchtern sein

Jetzt musste aufpassen, gleich biste Schwurbler, wenn du keine Beweise hast.

Wundert mich, wir haben doch so viele Schlaumeier, warum noch niemand drauf gekommen ist, warum der VWR einlädt obwohl das anfechtbar ist... Was daraus die Konsequenz sein könnte.

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Klinsi18
Antwort auf Leon97

Klar, einer sagt es, andere plappern es nach. Und schon ist es wahr. So ist das mit Gerüchten.

Mir ist das wirklich egal was ihr denkt.

Passt aber zu unserem Verein. Man sieht nur das was man sehen möchte

Fakt ist das die Zeit rennt. Thema schlagfertige Truppe für die kommende Saison wird von Tag zu Tag nicht einfacher

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aphex2
Antwort auf JimPanse

Jetzt musste aufpassen, gleich biste Schwurbler, wenn du keine Beweise hast.

Wundert mich, wir haben doch so viele Schlaumeier, warum noch niemand drauf gekommen ist, warum der VWR einlädt obwohl das anfechtbar ist... Was daraus die Konsequenz sein könnte.

Ist jetzt wirklich ernst gemeint: Wenn die Einladung nicht rechtens ist, wonach es ja sehr aussieht, was bringt die Einladung dann? Ja, das Amtsgericht könnte die Veranstaltung absagen und gleichzeitig den Vorstand drängen, die Unterschriften auszuwerten. Sonst noch was?

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Antwort auf aphex2

Ist jetzt wirklich ernst gemeint: Wenn die Einladung nicht rechtens ist, wonach es ja sehr aussieht, was bringt die Einladung dann? Ja, das Amtsgericht könnte die Veranstaltung absagen und gleichzeitig den Vorstand drängen, die Unterschriften auszuwerten. Sonst noch was?

Das Amtsgericht würde das nicht gleichzeitig machen. Das würde zunächst auf Betreiben eines Mitglieds oder des Vorstands die Veranstaltung absagen, wie das bereits in der Vergangenheit schon einmal von den Gegnern des Vorstands passiert ist.

Die drei Initiatoren können sich gerichtlich die Erlaubnis holen, eine aoMV (auf eigene Kosten) durchzuführen. Aber auch da wäre ich vorsichtig, weil der Vorstand eine akzeptable Zeit haben muss, das zu organisieren. Das sind im allgemeinen mindestens 14 Tage und der Vorstand könnte einwenden, dass er den Sicherheitsdienst braucht und die Genehmigung für die Kostenübernahme durch den IV einholen muss.

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JP57

"Der VR hat zu einer aoMV eingeladen, obwohl er dazu lt. Satzung gar nicht berechtigt ist. Insofern sind dort gefasste Beschlüsse rechtsunwirksam. Vor diesem Hintergrund müssen doch erst gar keine Stimmen auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden."

Es hat - initiiert von 3 Mitgliedern - ein Mitgliederbegehren für eine a.o.MV gegeben. Mehr als 300 Mitglieder haben das Begehren unterstützt, vor mehr als einer Woche wurde das Begehren dem Vorstand übergeben. Laut Satzung hat er nach einem erfolgreichen Mitgliederbegehren zu einer a.o.MV einzuladen und diese zu organisieren.

Selbstverständlich hat der Vorstand die Unterschriften zu überprüfen, um festzustellen, ob das Quorum erreicht wurde.

Die Einladung durch den VWR erfolgte erst, als der (m.M. nach nicht unberechtigte) Eindruck entstand, der Vorstand würde seiner satzungsgemäßen Verpflichtung nicht nachkommen, um die a.o.MV zu verhindern.

Eine Einladung durch den VWR sieht die Satzung nicht vor, damit werden Beschlüsse der a.o.MV rechtsunwirksam sein.

Das ändert aber nichts daran, dass der Vorstand selbst (eigentlich) dazu gezwungen ist, diese a.o.MV selbst einzuberufen.

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Ötzi
Antwort auf Schachfuchs

Ich habe halt weder Lust, mich erpressen oder manipulieren zu lassen, noch Lust, mir über Monate hinweg Fußballspiele anzusehen, die am Ende keine sportliche Bedeutung haben.

Das mit den sportlich belanglosen Spielen haben wir seit zig Jahren. Spätestens ab Lakis.

Letzte Chance auf Besserung.

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Ich empfehle mal dem ein oder anderen sich 5 Minuten Zeit zu nehmen und die Satzung zu lesen.

Die Satzung regelt nicht wer zu einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen darf. Nur eine “normale” Mitgliederversammlung ist geregelt. (Deswegen war die gerichtliche Absage der ordentlichen MV im Januar auch folgerichtig, die außerordentliche fand ja statt). Wenn sich jemand also dazu entschließt gegen die AOMV gerichtlich vorzugehen, ist die Entscheidung meiner Meinung nach offen. Wenn man argumentiert dass der VWR also nicht berechtigt ist zur AOMV einzuladen, müsste man auch aufgrund der fehlenden Regelung des Einldungaprozederes auch Argumentieren, dass es der Vorstand auch nicht darf.

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nebomb
Antwort auf aphex2

Ist jetzt wirklich ernst gemeint: Wenn die Einladung nicht rechtens ist, wonach es ja sehr aussieht, was bringt die Einladung dann? Ja, das Amtsgericht könnte die Veranstaltung absagen und gleichzeitig den Vorstand drängen, die Unterschriften auszuwerten. Sonst noch was?

Fragen wir doch den VWR

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aphex2

Das Amtsgericht würde das nicht gleichzeitig machen. Das würde zunächst auf Betreiben eines Mitglieds oder des Vorstands die Veranstaltung absagen, wie das bereits in der Vergangenheit schon einmal von den Gegnern des Vorstands passiert ist.

Die drei Initiatoren können sich gerichtlich die Erlaubnis holen, eine aoMV (auf eigene Kosten) durchzuführen. Aber auch da wäre ich vorsichtig, weil der Vorstand eine akzeptable Zeit haben muss, das zu organisieren. Das sind im allgemeinen mindestens 14 Tage und der Vorstand könnte einwenden, dass er den Sicherheitsdienst braucht und die Genehmigung für die Kostenübernahme durch den IV einholen muss.

Ich habe bei den ganzen Einladungen etwas den Überblick verloren, aber soweit ich mich erinnern kann, hat das Gericht keine AoMV untersagt.

Das wird dann wahrscheinlich erstmalig bei dieser AoMV der Fall sein.

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nebomb
Antwort auf BlueMonday

Ich empfehle mal dem ein oder anderen sich 5 Minuten Zeit zu nehmen und die Satzung zu lesen.

Die Satzung regelt nicht wer zu einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen darf. Nur eine “normale” Mitgliederversammlung ist geregelt. (Deswegen war die gerichtliche Absage der ordentlichen MV im Januar auch folgerichtig, die außerordentliche fand ja statt). Wenn sich jemand also dazu entschließt gegen die AOMV gerichtlich vorzugehen, ist die Entscheidung meiner Meinung nach offen. Wenn man argumentiert dass der VWR also nicht berechtigt ist zur AOMV einzuladen, müsste man auch aufgrund der fehlenden Regelung des Einldungaprozederes auch Argumentieren, dass es der Vorstand auch nicht darf.

Also das Gremium, welches das operative Geschäft betreibt ist gleich zusetzen mit einem kontollgremium? Das klingt schon sehr verzweifelt

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aphex2
Antwort auf nebomb

Fragen wir doch den VWR

Warum nicht Jim, wenn der es auch weiß?

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Antwort auf aphex2

Ich habe bei den ganzen Einladungen etwas den Überblick verloren, aber soweit ich mich erinnern kann, hat das Gericht keine AoMV untersagt.

Das wird dann wahrscheinlich erstmalig bei dieser AoMV der Fall sein.

Doch, es musste meines Wissens die erste geplante aoMV wegen der zu knappen Frist in einer Informationsveranstaltung umgewandelt werden oder erinnere ich mich falsch?

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nebomb
Antwort auf aphex2

Warum nicht Jim, wenn der es auch weiß?

Na wenn der VWR es nicht...

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Antwort auf JP57

"Der VR hat zu einer aoMV eingeladen, obwohl er dazu lt. Satzung gar nicht berechtigt ist. Insofern sind dort gefasste Beschlüsse rechtsunwirksam. Vor diesem Hintergrund müssen doch erst gar keine Stimmen auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden."

Es hat - initiiert von 3 Mitgliedern - ein Mitgliederbegehren für eine a.o.MV gegeben. Mehr als 300 Mitglieder haben das Begehren unterstützt, vor mehr als einer Woche wurde das Begehren dem Vorstand übergeben. Laut Satzung hat er nach einem erfolgreichen Mitgliederbegehren zu einer a.o.MV einzuladen und diese zu organisieren.

Selbstverständlich hat der Vorstand die Unterschriften zu überprüfen, um festzustellen, ob das Quorum erreicht wurde.

Die Einladung durch den VWR erfolgte erst, als der (m.M. nach nicht unberechtigte) Eindruck entstand, der Vorstand würde seiner satzungsgemäßen Verpflichtung nicht nachkommen, um die a.o.MV zu verhindern.

Eine Einladung durch den VWR sieht die Satzung nicht vor, damit werden Beschlüsse der a.o.MV rechtsunwirksam sein.

Das ändert aber nichts daran, dass der Vorstand selbst (eigentlich) dazu gezwungen ist, diese a.o.MV selbst einzuberufen.

Fast alles richtig. Nur warum man zigmal wiederholen muss, dass der Vorstand genug Zeit gehabt hätte, verstehe ich nicht. Kein Gericht der Welt wird eine Frist von vier Werktagen als ausreichend ansehen.

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Stroem
Antwort auf BlueMonday

Ich empfehle mal dem ein oder anderen sich 5 Minuten Zeit zu nehmen und die Satzung zu lesen.

Die Satzung regelt nicht wer zu einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen darf. Nur eine “normale” Mitgliederversammlung ist geregelt. (Deswegen war die gerichtliche Absage der ordentlichen MV im Januar auch folgerichtig, die außerordentliche fand ja statt). Wenn sich jemand also dazu entschließt gegen die AOMV gerichtlich vorzugehen, ist die Entscheidung meiner Meinung nach offen. Wenn man argumentiert dass der VWR also nicht berechtigt ist zur AOMV einzuladen, müsste man auch aufgrund der fehlenden Regelung des Einldungaprozederes auch Argumentieren, dass es der Vorstand auch nicht darf.

In der Satzung steht, dass der Vorstand zu Mitgliederversammlungen lädt. Dort wird nicht nur von der ordentlichen MV, sondern von allen gesprochen.

Lädt der Vorstand nicht zu einer aoMV auf Mitgliederantrag ist laut BGB das Amtsgericht anzurufen. Eine Regelung die dieses dem VWR gestattet sieht unsere Satzung nicht vor. Das sollte man in Zukunft vielleicht ändern.

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Antwort auf Stroem

In der Satzung steht, dass der Vorstand zu Mitgliederversammlungen lädt. Dort wird nicht nur von der ordentlichen MV, sondern von allen gesprochen.

Lädt der Vorstand nicht zu einer aoMV auf Mitgliederantrag ist laut BGB das Amtsgericht anzurufen. Eine Regelung die dieses dem VWR gestattet sieht unsere Satzung nicht vor. Das sollte man in Zukunft vielleicht ändern.

Auf jeden Fall. Generell sollte man auch prüfen, bei welchen Satzungsverstößen der VWR welche Eingriffsmöglichkeiten benötigt. Ein VWR, der einen Vorstand nicht abberufen kann, wenn der keine Planung vorlegt oder keine turnusmäßigen MV einberuft, dürfte eigentlich auch nicht sein. Dazu könnten Eskalationsschritte und Fristen festgelegt werden.

Das würde zwar in der aktuellen Situation eher nicht helfen, hätte aber für eine Abberufung von Platzer im Herbst gesorgt.

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Looxus
Antwort auf JP57

"Der VR hat zu einer aoMV eingeladen, obwohl er dazu lt. Satzung gar nicht berechtigt ist. Insofern sind dort gefasste Beschlüsse rechtsunwirksam. Vor diesem Hintergrund müssen doch erst gar keine Stimmen auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden."

Es hat - initiiert von 3 Mitgliedern - ein Mitgliederbegehren für eine a.o.MV gegeben. Mehr als 300 Mitglieder haben das Begehren unterstützt, vor mehr als einer Woche wurde das Begehren dem Vorstand übergeben. Laut Satzung hat er nach einem erfolgreichen Mitgliederbegehren zu einer a.o.MV einzuladen und diese zu organisieren.

Selbstverständlich hat der Vorstand die Unterschriften zu überprüfen, um festzustellen, ob das Quorum erreicht wurde.

Die Einladung durch den VWR erfolgte erst, als der (m.M. nach nicht unberechtigte) Eindruck entstand, der Vorstand würde seiner satzungsgemäßen Verpflichtung nicht nachkommen, um die a.o.MV zu verhindern.

Eine Einladung durch den VWR sieht die Satzung nicht vor, damit werden Beschlüsse der a.o.MV rechtsunwirksam sein.

Das ändert aber nichts daran, dass der Vorstand selbst (eigentlich) dazu gezwungen ist, diese a.o.MV selbst einzuberufen.

Es ist einfach dieses zweierlei Maß, mit dem hier immer wieder gemessen wird. Beim ersten Mitgliederbegehren wurde am 19. Januar die erforderliche Stimmenanzahl erreicht und die Stimmen am 20. Januar an den Vorsitzenden übergeben. Die Einladung zur Versammlung erfolgte dann am 4. Februar, also 15 Tage später. Das war für diejenigen, die jetzt am lautesten schreien, völlig normal, einige hielten eine solche Versammlung sogar für obsolet. Jetzt wurden die erforderlichen Stimmen am 25. Mai erreicht und auch gleich an den Vorstand weitergeleitet; das ist neun Tage her. Man sieht also, dass wir uns noch im gleichen Zeitrahmen wie im Januar befinden. Hier wird jedoch so getan, als wolle der Vorstand die Versammlung verhindern, und der gleiche VWR wie im Januar spielt sich als Schwert der Mitglieder auf und lädt satzungswidrig zu einer Versammlung. Wenn es doch so wichtig ist, den Willen für eine AOMV so schnell wie möglich und ohne große Prüfung umzusetzen, warum hat der VWR das im Januar dann nicht auch so gemacht?

Nur mal für die ganz verblendete: Hier geht es nicht um die Sorgen und Ängste der Mitglieder, die sind dem VWR und seinem Anhängsel erst einmal egal, die sind nur ein nützlicher Helfer, um persönliche Interessen durchzusetzen.

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JP57

@Looxus: Die Einladung des VWR zur a.o.MV ist ein Satzungsverstoß, da gibt es nichts zu diskutieren, das hätte auf keinen Fall passieren dürfen.

Vergleichbar ist die aktuelle Situation mit dem Januar allerdings nicht.

Im Januar konnte die eine Partei (K+R und der VWR) kein Interesse an der geforderten MV haben, die andere (TP + ME) aber sehr wohl.

Heute befindet sich der Verein in einem die Existenz bedrohenden Insolvenzprozess und einem Grabenkampf, der unbedingt beendet werden muss, was nur durch einen Richtungsentscheid der Mitglieder beendet werden kann.

Deshalb sollte auch die nunmehrige Vorstandsseite ein Interesse an einer möglichst schnellen Einberufung einer MV haben.

Zumal ja auch eine Saison geplant werden muss.

Dein Post lässt jegliche Dringlichkeit vermissen ... ich kann diese "Geduld" nicht nachvollziehen.

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nebomb
Antwort auf JP57

@Looxus: Die Einladung des VWR zur a.o.MV ist ein Satzungsverstoß, da gibt es nichts zu diskutieren, das hätte auf keinen Fall passieren dürfen.

Vergleichbar ist die aktuelle Situation mit dem Januar allerdings nicht.

Im Januar konnte die eine Partei (K+R und der VWR) kein Interesse an der geforderten MV haben, die andere (TP + ME) aber sehr wohl.

Heute befindet sich der Verein in einem die Existenz bedrohenden Insolvenzprozess und einem Grabenkampf, der unbedingt beendet werden muss, was nur durch einen Richtungsentscheid der Mitglieder beendet werden kann.

Deshalb sollte auch die nunmehrige Vorstandsseite ein Interesse an einer möglichst schnellen Einberufung einer MV haben.

Zumal ja auch eine Saison geplant werden muss.

Dein Post lässt jegliche Dringlichkeit vermissen ... ich kann diese "Geduld" nicht nachvollziehen.

Damals war der Verein im Grunde auch nicht Handlungsunfähig und da war auch Eile geboten....

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