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Stroem

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FuF Infoveranstaltungen ·

Müssen sie ja. Sonst macht der ganze Aufwand keine Sinn. Kein Insolvenzplan, keine Fortführung. Ob man sich allerdings in die Karten schauen lässt, würde ich bezweifeln. Man wird versuchen möglichst günstig aus der Sache rauszukommen. Ist ja aus deren Sicht auch absolut nachvollziehbar.

Ist ärgerlich, aber vermutlich sinnvoll. Es wird so viele Dinge geben, die sich nicht verlässlich rekonstruieren lassen und unterm Strich zu nichts führen. Die jetzt vorhandene Energie damit zu verschwenden, ist nicht zielführend.

Anders wäre es, wenn man stichhaltig Verfehlungen nachweisen könnte und dann Schadenersatzansprüche stellen könnte. Aber nicht jede Fehlentscheidung macht jemanden schadenersatzpflichtig. Daher Blick nach vorne!

Tschüss

FuF Infoveranstaltungen ·

Vielleicht ist ja geplant, dass die Aufteilung Breitensport und Leistungsbereich bereits früher beginnt. Beim KFC ging es ja zunächst einmal darum die Mindestanzahl an Mannschaften zu stellen und die mussten aus den älteren Jahrgängen stammen.

FuF Infoveranstaltungen ·

Fixe Verträge mit dem KFC kann es ja in der aktuellen Situation eigentlich noch nicht geben. Vermutlich gibt es eine handvoll die tatsächlich fest zugesagt haben und bei den anderen wird man weiter am Ball bleiben müssen. Spannend wird auch, ob Biolectra wieder einsteigt. Und was ist mit Herbrand. Wären die bei einem Eser Abschied zu 100% raus oder bleiben die vielleicht auch an Board.

FuF Infoveranstaltungen ·

Daher wahrscheinlich auch die Idee einer U21 Mannschaft der FuF1905. Man wird es insbesondere in den ersten Jahren nicht schaffen, dass die Jugendspieler den Sprung in die Erste schaffen. So kann man aber Spieler halten und nach und nach die Qualität (und auch Liga) steigern.

Damit man Jugendspieler für den Verein gewinnen kann, müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen. Die größeren Clubs in der Gegend scouten immer früher und bieten den Jungs (zunehmend auch Mädels) auch etwas. Da gibt es tolle Trainingsgelände, gute Trainingsausstattungen, viele Fahrten zu spielen (teilweise ziemlich weit weg) usw. Das kostet Geld.

FuF Infoveranstaltungen ·

Daher umso wichtiger hier einen großzügigen Etat zu planen. Sollten am Ende nur 150.000 Euro ausgegeben werden, aber alles wurde gezahlt und die Ziel erfüllt, wird sich niemand beschweren.

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Es sollte auch kein direkter Vergleich sein. Davon ab, dass es ja nur auf sehr niedrigem Level bei RWO ist. Mainz und der HSV (7,5 bzw. 13 Millionen) sind da noch eine ganz andere Hausnummer. Aber 30% der RWO Betrags finde ich in Anbetracht, dass wir eigentlich nichts an Struktur und Ausrüstung haben, nicht übertrieben.

Alleine die Tatsache, dass der SC Krefeld vor kurzem der Jugend einen guten fünfstelligen Betrag organisiert hat, zeigt, dass es an allen Ecken und Enden fehlt.

https://www.fupa.net/news/sc-krefeld-startet-hilfsaktion-fuer-den-kfc-nachwuchs-3075332

FuF Infoveranstaltungen ·

Da ja einige über die 200.000 Euro für die Jugend meckern. Hier mal ein Beitrag von RWO in welchen Bereichen sich ein NLZ (da sind wir natürlich ganz weit von weg) bewegen. Aber RWO hat dies als Kosten für eine zumindest bereits grundlegend bestehende (!), über Jahre gewachsene Struktur. Die haben wir nicht bzw. müssten uns beim SC Krefeld entsprechend beteiligen (für diese Struktur zahlen).

https://www.reviersport.de/fussball/junioren/a545548---anforderungen-hoch-rwo-gibt-sein-nlz.html

Wer Lust hat sich dann mal mit den richtig großen NLZs zu beschäftigen , kann hier mal einen Blick drauf werfen.
https://www.hsv-arena.hamburg/2024/08/16/vorzeige-nlz-geldvernichtungs-nlz/

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T/E können ja ein besseres Angebot für einen Insolvenzplan machen. Sie haben es weiterhin in der Hand.

FuF Infoveranstaltungen ·

Ist die MV nicht aufgrund einer Abstimmung abgebrochen worden?

Das heißt bei Wahlen hörst du auch nur Personen zu die schon im Parlament sitze und keinen Leuten die sich auf einen Sitz dafür bewerben. Kann man so machen.
Nur weil man sich etwas anhört, muss man dem ja anschließend nicht zustimmen.

Spontan würde ich sagen alles. Man kann aber natürlich einen Insolvenzplan vereinbaren. Das ist dann Teil des Insolvenzverfahrens.

Durch vollständige Zahlung kann man das immer beenden. Spätestens jetzt sind aber die 9 Punkte weg.

Hier der Text:

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 1/25 


Über das Vermögen 

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld unter VR 1036 eingetragenen  Verein Krefelder Fußball-Club Uerdingen 05 e.V. (KFC Uerdingen 05 e.V.), gegründet am 06.02.1920, Violstraße 31, 47800 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Platzer, Am Kaiserweiher 7 A, 87600 Kaufbeuren und  Herrn Christian Ritzenfeld, Marthastraße 2, 44791 Bochum und Herrn Dmitry Mihajlovic Voronov, Neißestraße 10, 50765 Köln

 
 
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 08:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie eines am 13.01.2025 eingegangenen Antrags des Schuldners und eines weiteren am 04.02.2025 Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 500 IN 1/25 und 500 IN 10/25 und 500 IN 38/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf, Telefon: 0211 355 88700, Fax: 0211 355 88701.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist 

der 01.07.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- 	zur Person des Insolvenzverwalters, 
- 	zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), 
	
- 	zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- 	zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- 	zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- 	zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- 	zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- 	die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- 	die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- 	die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- 	die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- 	die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- 	die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- 	zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- 	zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- 	zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. 

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7, 18 Abs. 1 RPflG).



Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei  dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. 
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. 
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 1/25
Krefeld, 01.04.2025 
Mitteilung 31.03.2025 ·

Auf Facebook wurde gerade ein Screenshot der Insolvenzeröffnung veröffentlicht. Mit dem Hinweis, dass es kein Aprilscherz ist.

Edit: Hier der Eintrag bei Gericht

https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/text.xhtml?x=0.2958501723390865

Mitteilung 31.03.2025 ·

Hier mal ein Teil der Gläubigerliste die ich mir vorstellen könnte:

Finanzamt

Berufsgenossenschaft

AOK

Weitere Krankenkassen

Factory Krefeld

Stadt Krefeld

Verband

Diverse Trainer

Diverse Spieler

Diverse Geschäftsstellen/Orga-Mitarbeiter

Busunternehmer

VIP Mainevent

Capelli

Da hätte es schon einige Gespräche geben können.

Hier auch ein Auszug (Kasten im Text):
https://www.reviersport.de/fussball/regionalliga/a613386---kfc-uerdingen-eser-stellt-eigene-forderungen-hinten-schulden-hoch-angenommen.html

Mitteilung 31.03.2025 ·

Bei der Gläubigerliste kommt es eventuell auch etwas auf die Zählweise an. Nimmt man z.B. Prämien für die Mannschaft als einen Gläubiger oder listet man korrekterweise jeden einzelnen Spieler auf.

FuF Infoveranstaltungen ·

Wenn der SC Krefeld 05 in Person von Herrn Heydel jetzt zu den FuF1905 gehört, ist der Weg eigentlich schon ziemlich klar wohin die Reise geht. Der KFC hat sonst kein Trainingsgelände und keinen Unterbau.

Nächste Spiele

25.10. 15:00 SSVg Velb. -:- Holzheim
25.10. 15:00 SF Baumb. -:- Dingden
25.10. 15:00 TSV Meerb. -:- Rat. 04/19
25.10. 15:00 Sonsbeck -:- Wupperta
25.10. 15:00 Scherpen -:- Büderich
25.10. 15:30 Solingen -:- VFL Jüch

Letzte Spiele

18.10. 15:00 1. FC Mo 4:2 TSV Meerb.
18.10. 15:00 VFL Jüch 1:1 KFC Uerd.
18.10. 15:00 Schonneb. 4:1 Scherpen
18.10. 15:30 Solingen 2:3 SSVg Velb.
18.10. 15:30 SC Tönis 1:0 Holzheim
23.10. 19:30 Fortuna 1:1 SC Tönis
24.10. 17:30 ETB Essen 1:4 Schonneb.
24.10. 18:00 KFC Uerd. 0:1 1. FC Mo