Stroem
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Das ist richtig und wird hier ja bereits seit langer Zeit diskutiert.
Problem ist, dass man erstmal rund 350 Mitglieder (ca. 1/3 der Gesamtmitglieder) finden muss die schriftlich einen gleichlautenden Antrag stellen. Die Satzung spricht zwar nur von stimmberechtigten Mitgliedern (entsprechend könnte die Anzahl etwas geringer sein, da die Jugend (unter 18 Jahre) raus fällt), aber diese Formulierung ist umstritten.
Weiteres Problem. Man bräuchte die Anschriften der Mitglieder, damit diese einen gemeinsamen/gleichlautenden Antrag unterschreiben könnten. Grundsätzlich besteht ein Anspruch, dass diese herausgegeben werden müssen. Es wurde laut Forum hier auch bereits versucht. Erfolgreich war dies - soweit ich mich erinnere - jedoch nicht. Bleibt natürlich der Rechtsweg, aber den möchte dann eher keiner gehen.
Haben wir ja gestern gehört, dass E-Mails manchmal nicht da landen wo sie hingehören.
Das sollte natürlich so nicht sein, aber aktuell läuft halt nichts wie es in einem guten Verein sein sollte.
Ich konnte gestern leider nicht alles hören und warte gespannt auf darauf, dass es online gestellt wird. Kann jemand etwas zum Punkt Ultras sagen. War Daniel Staude auch dabei, gab es die Aussprache?
Starke Sache mit dem Trikotangebot. Vielleicht kann Radio BlauRot da ja vermitteln. Und passend zum Motto 11Freunde wäre es super, wenn du auch noch die 11. Mail versendet würdest. Unsere Jugend kann die Unterstützung gebrauchen.
Die einfachste Lösung wäre, wenn der VWR zwei Personen denen Platzer vertraut in der Vorstand beruft.
Team Platzer wäre sofort handlungsfähig und hätte die Fäden in der Hand. Die anderen beiden könnten nichts mehr ohne Zustimmung entscheiden.
Eine MV wäre möglich und die Mitglieder könnten weitere Entscheidung treffen und die Weichen für die Zukunft stellen.
Es steht und fällt mit der Tätigkeit oder Untätigkeit des Verwaltungsrats.
Zwei Anmerkungen zu Satzungsfragen von gestern:
1. MV - Zur MV lädt der Vorstand, nicht der 1. Vorsitzende. Es ist also eine Mehrheit notwendig. Dazu reicht es aktuell aus, wenn zwei Vorstandsmitglieder (einer davon der Vorsitzende, der als einziger einladen darf) bei einer Vorstandssitzung anwesend sind. Klingt erstmal nach einem Patt, aber die Stimme von Platzer zählt bei Unentschieden doppelt.
Sollte Frau Zell übrigens in den Vorstand berufen werden, hätte TP und YZ zwar immer eine Mehrheit (Wenn sie der gleichen Meinung sind), allerdings wäre der Vorstand gar nicht beschlussfähig, falls die anderen beiden Herren gar nicht anwesend sind. Es sollte daher unbedingt noch ein weiteres Vorstandsmitglied berufen werden.
Auszug Satzung: "Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist."
2. Satzungsänderungen müssen bereits mit der Einladung der MV angekündigt werden. Werden diese Satzungsänderungen beschlossen (3/4 Mehrheit notwendig), sind die Inhalte jedoch nicht direkt wirksam. Voraussetzung ist hier der Eintrag im Vereinsregister (anders als bei der Besetzung der Vorstandsposten). § 71 BGB
Ihr Lieben, spart euch doch die Energie für konstruktive Vorschläge.
Finde Dmitry Voronov hatte da doch einige gute Ideen gestern. Jetzt könnte ja jeder mal überlegen, wie man das unterstützen kann.
Richtige Einstellung!
Als Verein nichts gebacken bekommen, an einer Lösung nur stümperhaft zu arbeiten und sich dann hinstellen und zu sagen "ich zahl einfach nix", aber in den Tagen drauf wieder von Dritten die volle Leistung und volles Vertrauen verlangen, geht einfach nicht.
Macht bei 10 Jahren pro Jahr 200.000 Euro die nicht für Luftschlösser ausgegeben werden können, sondern für die Schuldentilgung. Im beste Fall erzielt man sogar einen Vergleich und zahlt nur einen Teil der offenen Summe. Durchaus machbar.
Solche Treffen können auch online stattfinden. Es geht ja nicht darum ein Gespräch mit der Stadt, Sponsoren etc. zu führen. Da würde ich persönliche Gespräche bevorzugen, aber um regelmäßig durchzusprechen. Wie lief der letzte Spieltag, was haben wir eingenommen, was für Ausgaben stehen an, gibt es Gespräche mit neuen Sponsoren, wie läuft die Kaderplanung, sind wir im grünen Bereich bei der Budgetplanung... Das kann ich auch per Zoom erledigen. Was ja nicht heißt, dass man sich nicht hin und wieder vor Ort trifft. Wie gesagt der VWR. Beim Vorstand würde ich das anderes sehen.
Wichtig ist insbesondere, dass wir dort fähige Leute haben die den Job ernst nehmen. Auf diesen Punkt können wir uns sicherlich einigen. ;-)
Deshalb würde ich JW auch nicht im Vorstand sehen, sondern "nur" im VWR. Da ist er nicht täglich im Geschehen drin. Bei den anderen genauso.
VWR: Jörg Wiczorek, Frank Tichelkamp, Klaus Bäcker, Benedikt Winzen, Fabian von der Venn
Nur mal beispielhaft wie so ein VWR aussehen könnte
Wobei ein Insolvenzverwalter eigentlich gründlich prüfen sollte welche Ansprüche berechtigt sind und wichtiger noch, gegen wen der KFC eventuell noch Ansprüche geltend machen kann. Fürchte aber auch, dass dies nicht passieren wird.
Ja, ich glaube, dass das möglich ist. Aber er wird dazu einen langen Atem brauchen. Für die Schuldentilgung werden wir sicherlich 5-10 Jahre brauchen.
Ich teile diese Idee zwar nicht - im Gegenteil - aber das ist doch zumindest mal eine klare Aussage mit der man arbeiten kann.
Aus meiner Sicht kommt diese Variante zu spät. Ende der letzten Saison wäre dies eine Option gewesen. Vielleicht hätte man Esre sogar dazu bewegen können, diesen Weg mitzugehen. Jetzt ist es aber für diese Variante zu spät, da der Schuldenstand wieder um 500-700.000 angewachsen sein dürfte. Und die laufenden Kosten der Restsaison nicht annähernd gedenkt sein dürften.
Im Falle einer Insolvenz wäre Eser mit Sicherheit raus. Dann hätte er nämlich rund eine halbe Millionen in den Sand gesetzt. Seine Darlehen wären dann nämlich nichts mehr wert. Im Gegenteil er soll dann auch noch mal extra zahlen, um eine Quote für die Gläubiger anzubieten, damit der Verein nicht sofort aufgelöst wird. Sprich es kämen nochmal 100.000 bis 300.000 Euro oben drauf.
Inhaltlich finde ich die Nachbesetzung mit B.W. nicht so dramatisch. Der Weg ist allerdings nicht korrekt.
Da sollten wir schon konsequent bleiben. Wir können die Satzung nicht mal so und mal so anwenden.
Die Mitglieder haben das alleinige Recht zu entscheiden wer in den Ehrenrat kommt. Daraus ergibt sich ja dann der VWR und dann den Vorstand. So klein ist der Einfluss gar nicht. Auch wenn es sonst wenig andere Aufgaben gibt und schon gar keine Sanktionsmöglichkeiten. Man kann sich vorstellen, dass ein Ehrenrat der aus (nur ein Beispiel) Funkel, Herget, Tichelkamp, Meyer und Toeller besteht, andere VWR Mitglieder vorstellt als Thißen, Scholten, Gummert, Ludenberg und Schürmann. Nur um mal ein krasses Beispiel zu nennen.
Die Satzung regelt da leider nicht viel. Meiner Meinung nach ist eine Abberufung des VWR oder des ER durch eine Mehrheitsentscheidung der MV denkbar. Wenn die Satzung nichts hergibt, gelten die allgemeinen Regelungen des BGB. Dort gibt es jedoch nur eine Regelung für den Vorstand (§ 27). Man könnte jetzt auf die Idee kommen, diese BGB Regelung mangels Satzungsregel auch auf den VWR und ER anzuwenden.
Problem: Es braucht eine MV bzw. aoMV. Damit sind wir wieder da wo wir schon vor ein paar Monaten waren. Gemeinsamer Antrag von 1/3 der Mitglieder.
Vollkommen richtig. Der Ehrenrat kann seine Mitglieder nicht selbst bestimmen. Dies ist nur im VWR möglich, wenn ansonsten die Mindestzahl nicht erreicht würde.
Aktuell gibt es eine kleine Unstimmigkeit. Auf der Homepage wird von 5 Ehrenratsmitgliedern laut Satzung gesprochen. In der Satzung selber ist die Zahl 3 genannt. Hier müsste einmal geprüft werden, was die MV verabschiedet hat und was ans Vereinsregister gemeldet wurde. Sollte tatsächlich die 5 stimmen, müsste ein weiteres Mitglied von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
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