Außerordentliche Mitgliederversammlung am 28. Juni
Selbst wenn Beschlüsse nichtig wären, der VR und die Mitglieder des Vorstands sollen sich vor den Mitgliedern zur aktuelle Lage äußern...
0
[quote='Rhein-Sieg-Express','http://www.schluesselszene.net/thread/3313-au%C3%9Ferordentliche-mitgliederversammlung-am-28-juni/?postID=91418#post91418']Einladung kommt vom Verwaltungsrat unterschrieben. A. Galland.
[/quote]Vielleicht mag Gaga das ja erklären..?
[/quote]Vielleicht mag Gaga das ja erklären..?
0
Aber widerspricht sich auch irgendwie oder?? Dann kann der Verwaltungsrat diese Frage an die Mitglieder überhaupt nicht stellen. Es sei denn der Vorstand lädt zur Versammlung wo es um die eigene Absetzung geht??
0
Lasst euch nicht verunsichern
Paragraf 12 Nr. 17 erlaubt dem Verwaltungsrat die Einberufung einer außerordentlichen MV und diese Regelung geht Paragraf 11 sicher vor
Würde sonst überhaupt keinen Sinn machen
Paragraf 12 Nr. 17 erlaubt dem Verwaltungsrat die Einberufung einer außerordentlichen MV und diese Regelung geht Paragraf 11 sicher vor
Würde sonst überhaupt keinen Sinn machen
0
Der Verwaltungsrat schließt sich der Auffassung der WZ [u]nicht[/u] an. Ich habe das gerade im [url='http://www.schluesselszene.net/thread/3311-au%C3%9Ferordentliche-mitgliederversammlung-am-28-juni-2016/?postID=91424#post91424']Mitgliederbereich[/url] ausführlich begründet.
Insgesamt stellt sich die Frage, was solche Nebelkerzen sollen? [u]Unterstellt[/u], die Einladung wäre nicht wirksam. Würde dann daraus folgen, dass der eventuell auf der Versammlung abzusetzende Vorstand, der ja laut anderer heutiger Presseberichte (Stadtspiegel) zum 30. Juni 2016 zurücktreten [u]möchte[/u], sich daran wegen eines Formfehlers gehindert sieht? Das ist doch vollständiger Humbug!
Der Verwaltungsrat hält an der Einladung für den 28. Juni fest und freut sich auf die Teilnahme der Mitglieder. Wenn dann von betroffener Seite (nicht von der WZ!) Zweifel angemeldet werden, ob die Entscheidung der Mitglieder (wie immer sie aussieht) wirksam ist, schauen wir uns das dann an. Ggf. führen wir (in einer neuen aoMV oder in der ordentlichen JHV) noch einmal einen Beschluss herbei.
Herzlichen Gruß!
Andreas
Insgesamt stellt sich die Frage, was solche Nebelkerzen sollen? [u]Unterstellt[/u], die Einladung wäre nicht wirksam. Würde dann daraus folgen, dass der eventuell auf der Versammlung abzusetzende Vorstand, der ja laut anderer heutiger Presseberichte (Stadtspiegel) zum 30. Juni 2016 zurücktreten [u]möchte[/u], sich daran wegen eines Formfehlers gehindert sieht? Das ist doch vollständiger Humbug!
Der Verwaltungsrat hält an der Einladung für den 28. Juni fest und freut sich auf die Teilnahme der Mitglieder. Wenn dann von betroffener Seite (nicht von der WZ!) Zweifel angemeldet werden, ob die Entscheidung der Mitglieder (wie immer sie aussieht) wirksam ist, schauen wir uns das dann an. Ggf. führen wir (in einer neuen aoMV oder in der ordentlichen JHV) noch einmal einen Beschluss herbei.
Herzlichen Gruß!
Andreas
0
[quote]Das Verfahren, das für normale Mitgliederversammlungen gilt, ist nach Satzung und Gesetz auch bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen anzuwenden.
[/quote]Aha. Und woher genau in "Satzung und Gesetz" hat Herr Esser das? Das ist ja mal locker flockig dahergesagt.
Ich sehe das auch eher so, dass die Vorschrift in Paragraph 12
[quote]Liegt nach Auffassung des Verwaltungsrates ein wichtiger Grund vor, kann der Verwaltungsrat auf Empfehlung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abberufen.
[/quote]überhaupt keinen Sinn ergeben würde, wenn der VR erst vom Vorstand verlangen müsste, eine Versammlung einzuberufen auf der der Vorstand dann abgesägt wird. Wie sollte man denn dann als VR seine Kontrollfunktion wahrnehmen. Der Sinn dieser Vorschrift besteht doch wohl gerade darin, dass der VR eben unabhängig vom Vorstand tätig werden kann.
Mir stellen sich 2 Fragen:
1) Wer hat der WZ eigentlich diese "Information" gesteckt?? Wer hat derzeit Interesse, den Verwaltungsrat so auflaufen zu lassen?
2) Lakis hat doch jetzt geäußert, dass er sowieso zurücktreten will. Also muss er auch nicht mehr abberufen werden. Wozu also müssen da irgendwelche "rechtskräftigen Beschlüsse" gefasst werden? Lakis kann ja seinen Rückzug schriftlich fixieren, wenn er dazu steht, und fertig. Wie man sich dann finanziell einigt hat doch sowieso nichts mit irgendeinem Beschluss der Versammlung zu tun. Aber vielleicht bin ich auch zu blöd das alles zu verstehen.
[/quote]Aha. Und woher genau in "Satzung und Gesetz" hat Herr Esser das? Das ist ja mal locker flockig dahergesagt.
Ich sehe das auch eher so, dass die Vorschrift in Paragraph 12
[quote]Liegt nach Auffassung des Verwaltungsrates ein wichtiger Grund vor, kann der Verwaltungsrat auf Empfehlung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abberufen.
[/quote]überhaupt keinen Sinn ergeben würde, wenn der VR erst vom Vorstand verlangen müsste, eine Versammlung einzuberufen auf der der Vorstand dann abgesägt wird. Wie sollte man denn dann als VR seine Kontrollfunktion wahrnehmen. Der Sinn dieser Vorschrift besteht doch wohl gerade darin, dass der VR eben unabhängig vom Vorstand tätig werden kann.
Mir stellen sich 2 Fragen:
1) Wer hat der WZ eigentlich diese "Information" gesteckt?? Wer hat derzeit Interesse, den Verwaltungsrat so auflaufen zu lassen?
2) Lakis hat doch jetzt geäußert, dass er sowieso zurücktreten will. Also muss er auch nicht mehr abberufen werden. Wozu also müssen da irgendwelche "rechtskräftigen Beschlüsse" gefasst werden? Lakis kann ja seinen Rückzug schriftlich fixieren, wenn er dazu steht, und fertig. Wie man sich dann finanziell einigt hat doch sowieso nichts mit irgendeinem Beschluss der Versammlung zu tun. Aber vielleicht bin ich auch zu blöd das alles zu verstehen.
0
[quote='Michael','http://www.schluesselszene.net/thread/3313-au%C3%9Ferordentliche-mitgliederversammlung-am-28-juni/?postID=91426#post91426'][quote]Das Verfahren, das für normale Mitgliederversammlungen gilt, ist nach Satzung und Gesetz auch bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen anzuwenden.
[/quote]Aha. Und woher genau in "Satzung und Gesetz" hat Herr Esser das? Das ist ja mal locker flockig dahergesagt.
Ich sehe das auch eher so, dass die Vorschrift in Paragraph 12
[quote]Liegt nach Auffassung des Verwaltungsrates ein wichtiger Grund vor, kann der Verwaltungsrat auf Empfehlung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abberufen.
[/quote]überhaupt keinen Sinn ergeben würde, wenn der VR erst vom Vorstand verlangen müsste, eine Versammlung einzuberufen auf der der Vorstand dann abgesägt wird. Wie sollte man denn dann als VR seine Kontrollfunktion wahrnehmen. Der Sinn dieser Vorschrift besteht doch wohl gerade darin, dass der VR eben unabhängig vom Vorstand tätig werden kann.
Mir stellen sich 2 Fragen:
1) Wer hat der WZ eigentlich diese "Information" gesteckt?? Wer hat derzeit Interesse, den Verwaltungsrat so auflaufen zu lassen?
2) Lakis hat doch jetzt geäußert, dass er sowieso zurücktreten will. Also muss er auch nicht mehr abberufen werden. Wozu also müssen da irgendwelche "rechtskräftigen Beschlüsse" gefasst werden? Lakis kann ja seinen Rückzug schriftlich fixieren, wenn er dazu steht, und fertig. Wie man sich dann finanziell einigt hat doch sowieso nichts mit irgendeinem Beschluss der Versammlung zu tun. Aber vielleicht bin ich auch zu blöd das alles zu verstehen.
[/quote]
Vielleicht kann Gaga zu Punkt 2 mal was sagen? ;)
[/quote]Aha. Und woher genau in "Satzung und Gesetz" hat Herr Esser das? Das ist ja mal locker flockig dahergesagt.
Ich sehe das auch eher so, dass die Vorschrift in Paragraph 12
[quote]Liegt nach Auffassung des Verwaltungsrates ein wichtiger Grund vor, kann der Verwaltungsrat auf Empfehlung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abberufen.
[/quote]überhaupt keinen Sinn ergeben würde, wenn der VR erst vom Vorstand verlangen müsste, eine Versammlung einzuberufen auf der der Vorstand dann abgesägt wird. Wie sollte man denn dann als VR seine Kontrollfunktion wahrnehmen. Der Sinn dieser Vorschrift besteht doch wohl gerade darin, dass der VR eben unabhängig vom Vorstand tätig werden kann.
Mir stellen sich 2 Fragen:
1) Wer hat der WZ eigentlich diese "Information" gesteckt?? Wer hat derzeit Interesse, den Verwaltungsrat so auflaufen zu lassen?
2) Lakis hat doch jetzt geäußert, dass er sowieso zurücktreten will. Also muss er auch nicht mehr abberufen werden. Wozu also müssen da irgendwelche "rechtskräftigen Beschlüsse" gefasst werden? Lakis kann ja seinen Rückzug schriftlich fixieren, wenn er dazu steht, und fertig. Wie man sich dann finanziell einigt hat doch sowieso nichts mit irgendeinem Beschluss der Versammlung zu tun. Aber vielleicht bin ich auch zu blöd das alles zu verstehen.
[/quote]
Vielleicht kann Gaga zu Punkt 2 mal was sagen? ;)
0
Ich hab mich bislang nie groß mit der Satzung befasst, aber so wie ich sie jetzt auf Anhieb verstehe, ist der Verwaltungsrat nicht berechtigt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Scheint ja die Mehrheit anders zu sehen.
So oder so MAL WIEDER kein gutes Bild unseres Vereins. Da kann man sich jetzt wieder über die "Schreiberlinge" aufregen, aber es werden ihnen auch immer wieder Steilvorlagen gegeben.
So oder so MAL WIEDER kein gutes Bild unseres Vereins. Da kann man sich jetzt wieder über die "Schreiberlinge" aufregen, aber es werden ihnen auch immer wieder Steilvorlagen gegeben.
0
Also ist es deiner Auffassung nach Gesetz, dass nur der Vorstand zu seiner eigenen Abwahl einladen darf?
0
[font='Arial, Helvetica, sans-serif'][size=12]... Lakis hat die letzten Jahre unseren KFC über Wasser gehalten. Ohne ihn wäre der Verein schon lange Geschichte!
... ich habe die Hoffnung, dass er sich bis zur aoMV besinnt und den Weg für einen Neuanfang unter neuer Regie freimacht.
... eine Abwahl sollte er sich nicht antun, zumal er diese auch nicht verdient hätte! :/
[/size][/font]
... ich habe die Hoffnung, dass er sich bis zur aoMV besinnt und den Weg für einen Neuanfang unter neuer Regie freimacht.
... eine Abwahl sollte er sich nicht antun, zumal er diese auch nicht verdient hätte! :/
[/size][/font]
0
[quote='nebomb','http://www.schluesselszene.net/thread/3313-au%C3%9Ferordentliche-mitgliederversammlung-am-28-juni/?postID=91427#post91427'][quote='Michael','http://www.schluesselszene.net/thread/3313-au%C3%9Ferordentliche-mitgliederversammlung-am-28-juni/?postID=91426#post91426']1) Wer hat der WZ eigentlich diese "Information" gesteckt?? Wer hat derzeit Interesse, den Verwaltungsrat so auflaufen zu lassen?
2) Lakis hat doch jetzt geäußert, dass er sowieso zurücktreten will. Also muss er auch nicht mehr abberufen werden. Wozu also müssen da irgendwelche "rechtskräftigen Beschlüsse" gefasst werden? Lakis kann ja seinen Rückzug schriftlich fixieren, wenn er dazu steht, und fertig. Wie man sich dann finanziell einigt hat doch sowieso nichts mit irgendeinem Beschluss der Versammlung zu tun. Aber vielleicht bin ich auch zu blöd das alles zu verstehen.
[/quote]Vielleicht kann Gaga zu Punkt 2 mal was sagen? ;)
[/quote]Erst einmal zu 1):
Die antiken Römer fragten in diesem Fall: "cui Bono?". Frei übersetzt: "Wem nützt das?"
zu 2)
Das würde ich auch wirklich gerne verstehen! Und egal, für wie bescheuert man den VerwR hält: Dass wir eine solche Einladung an die Mitglieder aussprechen würden, wenn der freiwillige Rücktritt erklärt oder angekündigt wäre, wird doch wohl wirklich niemand glauben....
Gaga
2) Lakis hat doch jetzt geäußert, dass er sowieso zurücktreten will. Also muss er auch nicht mehr abberufen werden. Wozu also müssen da irgendwelche "rechtskräftigen Beschlüsse" gefasst werden? Lakis kann ja seinen Rückzug schriftlich fixieren, wenn er dazu steht, und fertig. Wie man sich dann finanziell einigt hat doch sowieso nichts mit irgendeinem Beschluss der Versammlung zu tun. Aber vielleicht bin ich auch zu blöd das alles zu verstehen.
[/quote]Vielleicht kann Gaga zu Punkt 2 mal was sagen? ;)
[/quote]Erst einmal zu 1):
Die antiken Römer fragten in diesem Fall: "cui Bono?". Frei übersetzt: "Wem nützt das?"
zu 2)
Das würde ich auch wirklich gerne verstehen! Und egal, für wie bescheuert man den VerwR hält: Dass wir eine solche Einladung an die Mitglieder aussprechen würden, wenn der freiwillige Rücktritt erklärt oder angekündigt wäre, wird doch wohl wirklich niemand glauben....
Gaga
0
zu 1) Der Gebrauch römischer Redewendungen kommt mir bekannt vor! Wie war das mit Julius Caesar? :D
0
[quote='Suse','http://www.schluesselszene.net/thread/3313-au%C3%9Ferordentliche-mitgliederversammlung-am-28-juni/?postID=91434#post91434']zu 1) Der Gebrauch römischer Redewendungen kommt mir bekannt vor! Wie war das mit Julius Caesar? :D
[/quote]
Guten Morgen Presidente!
Nur ein kleiner Tipp: Den nächsten Fake-Account vielleicht etwas besser pflegen, und nicht schon wieder einen Frauennamen verwenden.
[/quote]
Guten Morgen Presidente!
Nur ein kleiner Tipp: Den nächsten Fake-Account vielleicht etwas besser pflegen, und nicht schon wieder einen Frauennamen verwenden.
0
In der Satzung ist nicht eindeutig geregelt, wer eine AO MV einberufen darf/soll/ muss.
§11 Absatz 14:
"Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von einem Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und der selben Sache vom Vorstand verlangt wird."
Dementsprechend dürfen alle Organe des Vereins (Vorstand, Verwaltungsrat, Ehrenrat, Mitgliederversammlung) und die Mitglieder (siehe §12 Absatz 14) eine AOMV einberufen bzw. die Einberufung verlangen.
Wenn ich mich recht entsinne werden Vereinssatzungen nicht nur mit dem Fussballverband abgestimmt, sondern auch auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
So viel dann wohl schon mal zu Herrn Essers "Satzung und Gesetz".
Nachtrag für Herrn Esser: Im §12 Absatz 14 findet sich das schöne Wort "oder" wieder. Und es teilt in diesem Fall 2 Sachverhalte:
1. Eine AO MV ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert
2. Eine AO MV ist einzuberufen, wenn ein Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und der selben Sache vom Vorstand verlangt.
Für Punkt 1. ist nicht geregelt, welches Vereinsorgan eine AO MV einberufen darf/soll/muss.
Der Ehrenrat kann also z.B. eine AO MV einberufen, wenn er feststellen würde das Vorstand und / oder der Verwaltungsrat ihren Aufgaben nicht nachkommen würde.
Die MVs sind vom Vorstand einzuberufen, siehe §11 Absatz 4. Dort findet sich aber kein Hinweis auf AO MVs, die sind in §11 Absatz 14 geregelt. Oder eben auch nicht geregelt ;-)
§11 Absatz 14:
"Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von einem Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und der selben Sache vom Vorstand verlangt wird."
Dementsprechend dürfen alle Organe des Vereins (Vorstand, Verwaltungsrat, Ehrenrat, Mitgliederversammlung) und die Mitglieder (siehe §12 Absatz 14) eine AOMV einberufen bzw. die Einberufung verlangen.
Wenn ich mich recht entsinne werden Vereinssatzungen nicht nur mit dem Fussballverband abgestimmt, sondern auch auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
So viel dann wohl schon mal zu Herrn Essers "Satzung und Gesetz".
Nachtrag für Herrn Esser: Im §12 Absatz 14 findet sich das schöne Wort "oder" wieder. Und es teilt in diesem Fall 2 Sachverhalte:
1. Eine AO MV ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert
2. Eine AO MV ist einzuberufen, wenn ein Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und der selben Sache vom Vorstand verlangt.
Für Punkt 1. ist nicht geregelt, welches Vereinsorgan eine AO MV einberufen darf/soll/muss.
Der Ehrenrat kann also z.B. eine AO MV einberufen, wenn er feststellen würde das Vorstand und / oder der Verwaltungsrat ihren Aufgaben nicht nachkommen würde.
Die MVs sind vom Vorstand einzuberufen, siehe §11 Absatz 4. Dort findet sich aber kein Hinweis auf AO MVs, die sind in §11 Absatz 14 geregelt. Oder eben auch nicht geregelt ;-)
0
wieder einmal eine weitere KFC-Posse. Schade, dass man nicht in der Lage ist, diese Dinge intern zu regeln und alle Priorität auf eine professionelle Saisonvorbereitung zu setzen. Zeigt, dass es hier doch mehr um persönliche Befindlichkeiten und Eitelkeiten geht, als um den KFC. Aber das ist von den Verantwortlichen wahrscheinlich auch zu viel verlangt......
0
Eine Mitgliederversammlung ist doch intern!?
Mit Andreas Galland haben wir einen sach- & fachkundigen VR-Vorsitzenden, der genauso KFC verrückt ist wie wir. Er möchte nur das beste für den Verein. Daher vertraue ich ihm 100% und werde seinem Vorschlag folgen.
Warten wir doch einfach mal ab!
Zum Vorschlag Lakis als Ehrenpräsident: JEDES Mitglied kann dies auf einer MV vorschlagen bzw. vorher beantragen die TO um diesen Punkt zu erweitern.
Mit Andreas Galland haben wir einen sach- & fachkundigen VR-Vorsitzenden, der genauso KFC verrückt ist wie wir. Er möchte nur das beste für den Verein. Daher vertraue ich ihm 100% und werde seinem Vorschlag folgen.
Warten wir doch einfach mal ab!
Zum Vorschlag Lakis als Ehrenpräsident: JEDES Mitglied kann dies auf einer MV vorschlagen bzw. vorher beantragen die TO um diesen Punkt zu erweitern.
0
[quote='Thomas13','http://www.schluesselszene.net/thread/3313-au%C3%9Ferordentliche-mitgliederversammlung-am-28-juni/?postID=91436#post91436']In der Satzung ist nicht eindeutig geregelt, wer eine AO MV einberufen darf/soll/ muss.
§11 Absatz 14:
"Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von einem Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und der selben Sache vom Vorstand verlangt wird."
Dementsprechend dürfen alle Organe des Vereins (Vorstand, Verwaltungsrat, Ehrenrat, Mitgliederversammlung) und die Mitglieder (siehe §12 Absatz 14) eine AOMV einberufen bzw. die Einberufung verlangen.
Wenn ich mich recht entsinne werden Vereinssatzungen nicht nur mit dem Fussballverband abgestimmt, sondern auch auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
So viel dann wohl schon mal zu Herrn Essers "Satzung und Gesetz".
Nachtrag für Herrn Esser: Im §12 Absatz 14 findet sich das schöne Wort "oder" wieder. Und es teilt in diesem Fall 2 Sachverhalte:
1. Eine AO MV ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert
2. Eine AO MV ist einzuberufen, wenn ein Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und der selben Sache vom Vorstand verlangt.
Für Punkt 1. ist nicht geregelt, welches Vereinsorgan eine AO MV einberufen darf/soll/muss.
Der Ehrenrat kann also z.B. eine AO MV einberufen, wenn er feststellen würde das Vorstand und / oder der Verwaltungsrat ihren Aufgaben nicht nachkommen würde.
Die MVs sind vom Vorstand einzuberufen, siehe §11 Absatz 4. Dort findet sich aber kein Hinweis auf AO MVs, die sind in §11 Absatz 14 geregelt. Oder eben auch nicht geregelt ;-)
[/quote]Genauso mit dem Wort ODER sehe ich das auch, alles hinter dem ODER hat mit den "Interessen des Vereines" satztechnisch nichts mehr zu tun. Ist also nur die Frage wie man die Interesse des Vereins definiert, aber meine Erachtens gehört da der Verwaltungsrat am ehesten mit hin.
§11 Absatz 14:
"Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von einem Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und der selben Sache vom Vorstand verlangt wird."
Dementsprechend dürfen alle Organe des Vereins (Vorstand, Verwaltungsrat, Ehrenrat, Mitgliederversammlung) und die Mitglieder (siehe §12 Absatz 14) eine AOMV einberufen bzw. die Einberufung verlangen.
Wenn ich mich recht entsinne werden Vereinssatzungen nicht nur mit dem Fussballverband abgestimmt, sondern auch auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
So viel dann wohl schon mal zu Herrn Essers "Satzung und Gesetz".
Nachtrag für Herrn Esser: Im §12 Absatz 14 findet sich das schöne Wort "oder" wieder. Und es teilt in diesem Fall 2 Sachverhalte:
1. Eine AO MV ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert
2. Eine AO MV ist einzuberufen, wenn ein Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und der selben Sache vom Vorstand verlangt.
Für Punkt 1. ist nicht geregelt, welches Vereinsorgan eine AO MV einberufen darf/soll/muss.
Der Ehrenrat kann also z.B. eine AO MV einberufen, wenn er feststellen würde das Vorstand und / oder der Verwaltungsrat ihren Aufgaben nicht nachkommen würde.
Die MVs sind vom Vorstand einzuberufen, siehe §11 Absatz 4. Dort findet sich aber kein Hinweis auf AO MVs, die sind in §11 Absatz 14 geregelt. Oder eben auch nicht geregelt ;-)
[/quote]Genauso mit dem Wort ODER sehe ich das auch, alles hinter dem ODER hat mit den "Interessen des Vereines" satztechnisch nichts mehr zu tun. Ist also nur die Frage wie man die Interesse des Vereins definiert, aber meine Erachtens gehört da der Verwaltungsrat am ehesten mit hin.
0
Man sollte mit seinem Vertrauen vorsichtig umgehen.... Wir haben doch allein beim KFC gesehen das auch Vertrauensvolle Leute eher.... na sagen wir Flexibel sind.
0
Je mehr ich drüber nachdenke desto sinnfreier ist dieser ganze Formfehler-Quatsch der WZ. Es gibt doch nur ein Szenario, in dem das überhaupt relevant werden könnte: Nämlich Lakis würde auf der Versammlung abgewählt und sich dann anschließend entgegen dem ausdrücklichen Mitgliederwunsch und entgegen seinem eigenen öffentlich geäußerten Willen vor Gericht in das Präsidentenamt zurückklagen. Nur um dann eben 4 Wochen später ohne Formfehler abgewählt zu werden. Dieses Szenario ist komplett absurd. Also halte ich das ganze Theater um einen Formfehler für völlig irrelevant.
0
Nächste Spiele
23.11. 14:00 | KFC Uerd. | -:- | |
23.11. 14:00 | KFC Uerd. | -:- | S04 II |
23.11. 14:00 | Hkepp | -:- | |
23.11. 14:00 | -:- | FC Dür. | |
23.11. 14:00 | Türk | -:- | KFC Uerd. |
23.11. 14:00 | -:- | KFC Uerd. | |
23.11. 14:00 | -:- | ||
24.11. 14:00 | Pader2 | -:- |
Letzte Spiele
22.11. 19:30 | : | Wiedbr. |