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Gedanken zum Neuaufbau

Looxus
Ich hoffe ja und gehe eigentlich auch davon aus, dass man die Lizenzen trotz allem beantragen wird. Meiner Meinung nach wäre es extrem fahrlässig dies nicht zu tun, denn wie MP richtig sagte, die Lizenz ist momentan unser größter Trumpf. Klar, das Lizensierungsverfahren kostet auch Ressourcen, aber ich denke auf das gesamte Budget gesehen, sind das nur Peanuts. Denn nichts wäre dümmer, als wenn man Aufsteigen könnte oder sich ein Investor fände und es würde an der fehlenden Lizenz scheitern.
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Antwort auf Looxus
Ich hoffe ja und gehe eigentlich auch davon aus, dass man die Lizenzen trotz allem beantragen wird. Meiner Meinung nach wäre es extrem fahrlässig dies nicht zu tun, denn wie MP richtig sagte, die Lizenz ist momentan unser größter Trumpf. Klar, das Lizensierungsverfahren kostet auch Ressourcen, aber ich denke auf das gesamte Budget gesehen, sind das nur Peanuts. Denn nichts wäre dümmer, als wenn man Aufsteigen könnte oder sich ein Investor fände und es würde an der fehlenden Lizenz scheitern.
Im Grunde hast du recht, aber auf welcher Basis soll eine Lizenz beantragt werden?

Zum Lizenzantrag gehört der "Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit", meines Wissens muss dieser von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.

Ohne MP und ohne neuen Investor keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Oder, andersherum betrachtet, bis zum 01.03. muss vorhanden sein:
1. Investor
2. vollständiger Lizenzantrag
3. Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit den Daten des neuen Investors
4. Testat des Wirtschaftsprüfer.

2, 3 und 4 werden nicht an einem Tag fertig werden, daher müsste die Einigung mit einem neuem Investor deutlich vor dem 01.03. erfolgen.


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Thomas13
Im Grunde hast du recht, aber auf welcher Basis soll eine Lizenz beantragt werden?

Zum Lizenzantrag gehört der "Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit", meines Wissens muss dieser von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.

Ohne MP und ohne neuen Investor keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Oder, andersherum betrachtet, bis zum 01.03. muss vorhanden sein:
1. Investor
2. vollständiger Lizenzantrag
3. Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit den Daten des neuen Investors
4. Testat des Wirtschaftsprüfer.

2, 3 und 4 werden nicht an einem Tag fertig werden, daher müsste die Einigung mit einem neuem Investor deutlich vor dem 01.03. erfolgen.


Der Antrag muss bis zum 01.03. eingereicht werden, aber m.W.n. können Nachweise auch nachgereicht werden. 
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Antwort auf Thomas13
Der Antrag muss bis zum 01.03. eingereicht werden, aber m.W.n. können Nachweise auch nachgereicht werden. 

Ich empfehle das Statut der dritten Liga zu lesen, bis zum 01.03. müssen vollständige Unterlagen eingereicht werden. Sollten die Unterlagen unvollständig sein gibt es bis zu 24 Stunden Nachfrist, ansonsten wird der Antrag abgewiesen.


STATUT 3. LIGA

§ 6 Nr. 4. Voraussetzung für die Zulassung ist außerdem die fristgerechte Bewerbung um die Zulassung zur 3. Liga mit allen erforderlichen Unterlagen entsprechend den Richtlinien für die „Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 3. Liga“ sowie den Richtlinien für die „Technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga“.

§ 7 Nr. 1. Termin zur Abgabe der Bewerbung um die Zulassung zur 3. Liga ist für Vereine der 3. Liga und der 4. Spielklassenebene der 1. März, 17:00 Uhr, vor Beginn des Spieljahres. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die gemäß § 6 Nr. 4. einzureichenden Unterlagen vorzulegen

§ 8 Nr. 3. Sind diese Unterlagen unvollständig oder nicht fristgerecht eingereicht, weist sie den Antrag zurück. Im Falle der Unvollständigkeit erfolgt die Zurückweisung erst nach erfolglosem Ablauf einer von der DFB-Zentralverwaltung zu setzenden Nachfrist von bis zu 24 Stunden; § 193 BGB gilt entsprechend. Bei Zurückweisung ist die Beschwerde an den Zulassungsbeschwerdeausschuss zulässig.


https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/229898-05_Statut_3_Liga.pdf

Ich hoffe der Link funktioniert ...


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Thomas13

Ich empfehle das Statut der dritten Liga zu lesen, bis zum 01.03. müssen vollständige Unterlagen eingereicht werden. Sollten die Unterlagen unvollständig sein gibt es bis zu 24 Stunden Nachfrist, ansonsten wird der Antrag abgewiesen.


STATUT 3. LIGA

§ 6 Nr. 4. Voraussetzung für die Zulassung ist außerdem die fristgerechte Bewerbung um die Zulassung zur 3. Liga mit allen erforderlichen Unterlagen entsprechend den Richtlinien für die „Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 3. Liga“ sowie den Richtlinien für die „Technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga“.

§ 7 Nr. 1. Termin zur Abgabe der Bewerbung um die Zulassung zur 3. Liga ist für Vereine der 3. Liga und der 4. Spielklassenebene der 1. März, 17:00 Uhr, vor Beginn des Spieljahres. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die gemäß § 6 Nr. 4. einzureichenden Unterlagen vorzulegen

§ 8 Nr. 3. Sind diese Unterlagen unvollständig oder nicht fristgerecht eingereicht, weist sie den Antrag zurück. Im Falle der Unvollständigkeit erfolgt die Zurückweisung erst nach erfolglosem Ablauf einer von der DFB-Zentralverwaltung zu setzenden Nachfrist von bis zu 24 Stunden; § 193 BGB gilt entsprechend. Bei Zurückweisung ist die Beschwerde an den Zulassungsbeschwerdeausschuss zulässig.


https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/229898-05_Statut_3_Liga.pdf

Ich hoffe der Link funktioniert ...


Danke für die Info, hatte ich anders in Erinnerung :-) Vielleicht auch was verhackbuxelt.... :-)
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Ich empfehle das Statut der dritten Liga zu lesen, bis zum 01.03. müssen vollständige Unterlagen eingereicht werden. Sollten die Unterlagen unvollständig sein gibt es bis zu 24 Stunden Nachfrist, ansonsten wird der Antrag abgewiesen.


STATUT 3. LIGA

§ 6 Nr. 4. Voraussetzung für die Zulassung ist außerdem die fristgerechte Bewerbung um die Zulassung zur 3. Liga mit allen erforderlichen Unterlagen entsprechend den Richtlinien für die „Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 3. Liga“ sowie den Richtlinien für die „Technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga“.

§ 7 Nr. 1. Termin zur Abgabe der Bewerbung um die Zulassung zur 3. Liga ist für Vereine der 3. Liga und der 4. Spielklassenebene der 1. März, 17:00 Uhr, vor Beginn des Spieljahres. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die gemäß § 6 Nr. 4. einzureichenden Unterlagen vorzulegen

§ 8 Nr. 3. Sind diese Unterlagen unvollständig oder nicht fristgerecht eingereicht, weist sie den Antrag zurück. Im Falle der Unvollständigkeit erfolgt die Zurückweisung erst nach erfolglosem Ablauf einer von der DFB-Zentralverwaltung zu setzenden Nachfrist von bis zu 24 Stunden; § 193 BGB gilt entsprechend. Bei Zurückweisung ist die Beschwerde an den Zulassungsbeschwerdeausschuss zulässig.


https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/229898-05_Statut_3_Liga.pdf

Ich hoffe der Link funktioniert ...


Ein weiteres Problem ist das Stadion. Ich gehe mal davon aus, dass die Grotenburg bis zum Beginn der neuen Saison nicht soweit fertig gestellt ist, dass sie den Status der Drittligatauglichkeit hat. Mehrkosten für ein Ausweichstadion sind dann die Folge.
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Da muss noch ein Wunder geschehen.
Ich wette, die Stadt stellt aufgrund der aktuellen Situation maximal die Regionalligatauglichkeit her.
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pookas
Antwort auf MoritzWuschel
Ein weiteres Problem ist das Stadion. Ich gehe mal davon aus, dass die Grotenburg bis zum Beginn der neuen Saison nicht soweit fertig gestellt ist, dass sie den Status der Drittligatauglichkeit hat. Mehrkosten für ein Ausweichstadion sind dann die Folge.
Manchmal frage ich mich, ob manche Fans&Forumsteilnehmer das letzte Jahr auf dem Mond verbracht haben.......🙄
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Crossy
Wir gehen mal von einem guten Ende aus - auch wenn man es noch nicht sieht.

Also Erhalt der 3. Liga; zur Not Regio- oder Oberliga.


Je nachdem was passiert wäre die Bespielbarkeit der Grotenburg das Wichtigste. So wie in Saarbrücken. Wenn es die kostengünstigere Variante bei einer möglichen Verzögerung wäre, dann müsste man leider weiter ohne Fans - oder nur mit wenigen Fans - spielen. Das könnte schmerzfreier sein als fremde Stadien zu finanzieren.

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Antwort auf KingColone
Da muss noch ein Wunder geschehen.
Ich wette, die Stadt stellt aufgrund der aktuellen Situation maximal die Regionalligatauglichkeit her.
Wegen Corona vor Anfang Februar eh keine Ratssitzung mehr.
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Antwort auf 171105

Nur Meine persönl. Meinung:

Der Insolvenzantrag für die GmbH ist von M.P.'s Helfern im Hintergrund bereits geschrieben.

Nach derzeitiger Gesetzeslage (siehe heute 14.01.2021 den Artikel in der Printausgabe der Rhein. Post, Wirtschaft Seite B 1 links unten) hat M.P. bis drei Wochen nach dem 31.12.2020 (also 21.01.2021) noch Zeit, den beim Amtsgericht KR einzureichen. Die Pflicht zur Antragstellung bei Überschuldung besteht nämlich wieder!  (allerdings könnte sich die Gesetzeslage wegen Corona wieder ändern und somit die Antragspflicht zur Insolvenzeröffnung wieder ausgesetzt werden) .  

Die Insolvenz für M.P.'s GmbH hätte für ihn drei wesentliche Vorteile: Für drei Monate würde Insolvenzausfallgeld durch das Arbeitsamt "Agentur für Arbeit"  an die Angestellten und Spieler der KFC Uerdingen GmbH bezahlt. Die Restsaison wäre damit zumindest bis Ende April durch öffentl. Kassen gesichert. Die übliche Verbandsstrafe des DFB (Punktabzug etc.) entfällt wohl (da lass ich mich ggfs. gerne korrigieren, sofern der DFB die Corona-Regeln kurzfristig geändert hätte). Der Insolvenzverwalter würde die Gesellschaftanteile an der KFC Uerdingen GmbH evtl. -für nen Appel und ein Ei- an einen Investor verkauft bekommen.  Der langersehnte neue Investor wäre dann da und M.P. wird uns dann erzählen, er (nur er, M.P. himself) habe mit der Insolvenz und seinem "Gewinnverzicht" erst den Weg dazu freigemacht... ...

Die anschließende Problematik ist aber bestimmt schlimmer: Die ca. zwei Millionen Euro Schulden, die der eingetragene Verein (e.V.) hat und für die bislang höchstwahrscheinlich M.P.'s KFC Uerdingen GmbH gegenüber den Banken eingestanden hat, werden dem e.V. (mit der Insolvenz der GmbH) wieder auf die Füße fallen. Damit wird der e.V. dann überschuldet sein und seinerseits auch Insolvenz anmelden müssen.

Sollte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des KFC Uerdingen 1905 e.V. "mangels Masse" nicht eröffnet werden (so sieht es nämlich aus!), würde der Verein "von amtswegen" (also quasi automatisch) durch das Amtsgericht Krefeld im Vereinsregister gelöscht werden!!!  

Dann können wir erstmal einen neuen Verein gründen (und bis zur Zuteilung von völlig abstrusen Trainingszeiten auf irgendeiner verwahrlosten städt. Bezirkssportanlage) im Stadtpark Uerdingen oder im Stadtwald Krefeld trainieren.

Für einen Neuanfang in einer höheren Amateuerklasse kann man das Beispiel des FC Gütersloh 2000 e.V. erwähnen. Grundlage für die Eingruppierung des neugegründeten Vereins vor ca. zwanzig Jahren in eine hohe Amateur-Liga war zumindest damals -und wahrscheinlich auch noch heute-  dass man a) eine Spielstätte vorweisen kann und b) wesentliche Teile des bisherigen Jugendfussballbereichs in den "neuen" Verein "rüberschaufeln" kann (mit Trainern, Trainingsmöglichkeiten usw.).

Ich bin da also insgesamt skeptisch.

Ein Lösungsvorschlag von mir :

1) Die Verantwortlichen des SC Bayer an die Einhaltung der Zusicherung der damaligen Vereinsverantwortlichen in der Mitglieder-Versammlung von 1995 (HerausTrennung der anderen Abteilungen aus unserem Fußballverein) pochen, nämlich dass die Jugend (also der Breitensport innerhalb unseres Fußballvereins) weiterhin unterstützt wird und zwar in der Form, dass diese "umsonst" auf dem Bayer-Gelände am Löschenhofweg spielen/trainieren dürfen. Ja, ich weiß, dass Hermann Tecklenburg später die Kündigung für den "Profi"-Bereich bekommen hat (weil er die überhöhte Miete für uns als Drittligisten nicht bezahlen wollte/konnte) . Zumindest müsste man aber im Jugend/Breitensport mit dem SC Bayer e.V.  eine gemeinsame Lösung (z.B. Spielgemeinschaft) finden.

2) Wenigstens die Fertigstellung des Rasens und die Neu"bestuhlung" der Sitzplätze auf der Südtribüne in der Grotenburg müssten angestrebt werden für eine Oberliga-Anmeldung mit der Grotenburg als Spielstätte.  Da müsste man den OB Meyer ins Boot nehmen!!!

3) Auf der Randstraße in Krefelds Westen gab bzw. gibt es (noch?)  -wenn mich die Erinnerung nicht trügt- eine Bezirkssportanlage, die laut Presseberichten von vor ca. einem Jahr, wegen Altlasten im Boden nicht mehr oder nicht komplett genutzt werden kann. Hier wäre vielleicht die Chance, eine Fläche zu kaufen (ggfs. in Erbbaurecht) oder zu mieten, wenn denn jemand von uns eine preisgünstige Lösung zur Sanierung der Fläche wüsste ... ...   

4) Für "Die Profis" bzw. die erste Mannschaft sollte man versuchen, auch weiterhin -notfalls gegen Mietzahlung- auf dem Löschenhofweg zu trainieren.

5) Wenn erstmal die Bayer AG irgendwann pleite ist (das Monsanto-Fiasko lässt grüßen)  könnte man für den südlichen Teil des Areals auf dem Löschenhofweg hoffentlich eine für uns günstige Lösung finden... ...  


Ich wünsche allen, die sich jetzt für den KFC und dessen Zukunft einsetzen, alle erdenkliche Kraft !!! 

Ich schreibe zwar nur wohlmeinende Ratschläge in's Forum; aber ich ziehe schon jetzt vor denjenigen den Hut, die sich künftig (z.B. in verantwortlicher Position im Vereinsvorstand) für eine finanziell gesunde Zukunft des KFC Uerdingen 05 e.V. einsetzen!    



   

"[...]Die Pflicht zur [Insolvenz-]Antragstellung bei Überschuldung besteht nämlich wieder!  (allerdings könnte sich die Gesetzeslage wegen Corona wieder ändern und somit die Antragspflicht zur Insolvenzeröffnung wieder ausgesetzt werden) . [...]" 


Hierzu aus dem Beschluss der gestrigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

(Text liegt mir vollständig vor)


Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.


Hat die GmbH einen Anspruch auf Hilfeleistung im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme?

Wurde rechtzeitig ein aussichtsreicher Antrag gestellt?


Wenn beides "JA", dann ist die Pflicht zur Antragstellung ausgesetzt. Ist eine der beiden Antworten "NEIN" besteht die Pflicht zur Antragstellung fort.

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Das mit der Insolvenz wäre natürlich eine Möglichkeit, wobei ich glaube, man sollte wegen der Aussetzung der Antragspflicht nicht die grundsätzliche Regelung aus dem Blick verlieren. 

Der Geschäftsführer muss die Liquidiät der GmbH regelmäßig überprüfen und muss den Antrag stellen, wenn die GmbH nicht in der Lage ist, innerhalb von drei Wochen etwa 90% der fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen. Und wenn er das einmal entschieden hat, hat er drei Wochen Zeit für den Antrag. Stellt sich also die Frage, was fällige Verbindlichkeiten sind und welche Quote darauf noch gezahlt werden könnte. 

Insofern macht die Abgabe von Spielern im Hinblick auf die Vermeidung eines solchen Szenarios ohnehin Sinn.

übrigens habe ich irgendwo gelesen, der KFC warte auf staatliche Gelder



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TheJinx1
Ab dem 1. Januar gilt das deutsche Insolvenzrecht wieder, es war bis zum Jahreswechsel wegen Corona außer Kraft gesetzt worden. Deshalb rechnet man auch mit einer Pleitewelle im 1. Halbjahr, mal sehen.


@Kotbullar: Verwechselst Du das mit den staatlichen Geldern mit der Zahlung des DFB? Ich glaube, MP hat irgendwann mal gesagt, dass man darauf noch warte...


Würde eine Insolvenz denn nicht nur die GmbH betreffen? Wenn da nichts passiert, interessiert es den e.V. doch zunächst nicht, oder? Wenn dieser schuldenfrei oder nur mit kleineren Verbindlichkeiten übergeben würde? Die e.V. haftet doch hoffentlich nicht für die GmbH, möchte ich meinen. Insofern würde eine Insolvenz zwar die GmbH einstampfen, aber nicht den e.V. betreffen...

Aber gut, ich bin kein Rechtsanwalt... Da MP ja per heute aus den Ämtern der e.V. zurückgetreten ist, wäre man als e.V. vielleicht gut beraten, wenn man mal einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen würde, der sich auch mit Insolvenzrecht auskennt.

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Welcher Anwalt soll den KFC denn beraten, wenn niemand mehr da ist, der den Anwalt bezahlt ?
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Was mich am meisten Ankotzt ist das sich unser Verein wie immer in den Mantel der Verschwiegenheit hüllt 

Ach was solls  ich gebs auf.


Fahren wir halt nach hönnepel und saufen denen alles leer

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171105

"[...]Die Pflicht zur [Insolvenz-]Antragstellung bei Überschuldung besteht nämlich wieder!  (allerdings könnte sich die Gesetzeslage wegen Corona wieder ändern und somit die Antragspflicht zur Insolvenzeröffnung wieder ausgesetzt werden) . [...]" 


Hierzu aus dem Beschluss der gestrigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

(Text liegt mir vollständig vor)


Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.


Hat die GmbH einen Anspruch auf Hilfeleistung im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme?

Wurde rechtzeitig ein aussichtsreicher Antrag gestellt?


Wenn beides "JA", dann ist die Pflicht zur Antragstellung ausgesetzt. Ist eine der beiden Antworten "NEIN" besteht die Pflicht zur Antragstellung fort.

Hallo Runder Ball & Kotbullar,

vielen Dank für die neuesten Infos und die Einschätzungen zur Lage der Nation...    ääh, unserer KFC GmbH.

Ich denke schon, dass grundsätzlich Anspruch auf staatliche Hilfsleistungen bestehen könnten und dass man einen aussichtsreichen Antrag auf Hilfe gestellt haben könnte...   Dann muss M.P. jetzt keinen Insolvenzantrag stellen...

Vielleicht lässt M.P. die KFC GmbH nur dann in die Insolvenz laufen, wenn ein neuer Investor das gerne hätte???  Mal sehen.  Interessant wird es auf jeden Fall bis zum 01.03.2021, an dem der Lizenzantrag gestellt werden muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein neuer Investor Bock auf Regionalliga (oder tiefer) hat: Denn der Sprung von der dritten Liga in die Geldtöpfe der zweiten Liga wäre ja ungleich kürzer    :-)

Kurz gesagt: Ich habe noch Resthoffnung
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Muss nicht morgen auch irgendwas erbracht worden sein ? Liquidität etc ?? Meine habe sowas im Kopp
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nebomb
Antwort auf KFC Alien
Muss nicht morgen auch irgendwas erbracht worden sein ? Liquidität etc ?? Meine habe sowas im Kopp
Jopp.. nachweis dass die Rückrunde finanziert ist 
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171105

Bezüglich Beantragung DrittLigaLizenz:

Wie wäre es, wenn der e.V. (auch ohne die Hilfe eines Anwaltes), nämlich vertreten durch den Verwaltungsrat oder dessen Vorsitzenden förmlich und unter Fristsetzung eine Stellungnahme von der KFC GmbH (also von M.P.) einfordern würde:

Ob und ggfs. wann er (M.P. bzw. die GmbH) gedenkt, einen Antrag auf DrittligaLizenz stellen zu wollen. Oder ob er dies einem neuen Investor überlassen will??? Ich würde in der Aufforderung an ihn, noch weitere Fragen stellen: Z.B. wie ist die aktuelle finanzielle Lage der GmbH, also Fragen insbesondere zu Liquidität, Cashflow und sonstigen relevanten betriebswirtschaftl. Kennzahlen. Was hat er vor, wenn sich kein Investor findet?? Finanziert er uns ein Jahr Oberliga und wie gedenkt er, mit den ca. 2 Millionen Schulden des e.V. umzu-gehen?  Will er die KFC GmbH in die Insolvenz laufen lassen, jetzt oder zum Ende der Saison? 

Diese schriftliche Anforderung an die GmbH (und deren hoffentlich kurzfristige Antwort) sollte jedem Mitglied dann durch unseren Verwaltungsrat bekanntgegeben werden.

Mir scheint das in der jetzigen Situation dringend notwendig zu sein (denn ich glaube nicht, dass der e.V. durch M.P. bislang immer und zeitnah informiert worden ist. Das belegen mMn schon die Reaktionen und Äußerungen z.B. von GAGA z.B. während bzw. anläßlich der Info-Veranstaltung).    Die 50+1 Regel rechtfertigt ein solches Vorgehen auf jeden Fall. 
3
nebomb
Die Idee ist gut aber ich bin mir sicher, dass keine Antwort kommt 
1
Antwort auf KFC Alien
Muss nicht morgen auch irgendwas erbracht worden sein ? Liquidität etc ?? Meine habe sowas im Kopp
Ja, ich glaube sowas wie eine Nachlizensierung, ich weiss aber nicht
ob der KFC auch dazu verpflichtet worden ist.
Wir werden alles so nehmen müssen, wie es auf uns zukommt, das ist
im Moment unser Los.
So wie hier von allen geschrieben wird, weiss ich auch nicht ob MP noch
grosse Lust hat uns zu helfen.
Aber es muss ja jeder selbst wissen, was er schreibt, man kann erwachsenen Leuten ja
keine Vorschriften machen.
Allerdings weiss ich auch nicht, ob es geholfen hätte, nett zu schreiben, von daher
alles hypothetisch.
Viele Grüße an meinen ausserirdischen Freund
Gute Menschen ihr sein sollt!
Bier du hast, Glückspilz du bist!
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Antwort auf nebomb
Die Idee ist gut aber ich bin mir sicher, dass keine Antwort kommt 
Ich glaube kaum das er persönlich darauf eingeht.

Da könnte doch ein Geflecht von GmbH's existieren was keiner durchschaut.

Um am Ende kommt statt MP irgendein Hansel um die Ecke, behauptet es sei der neue Geschäftsführer von der XY GmbH, die jetzt die Anteile an der KFC GmbH besitzt / verwaltet ...

Oder wie war das nochmal beim KEV?
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nebomb
Antwort auf derlinner
Ja, ich glaube sowas wie eine Nachlizensierung, ich weiss aber nicht
ob der KFC auch dazu verpflichtet worden ist.
Wir werden alles so nehmen müssen, wie es auf uns zukommt, das ist
im Moment unser Los.
So wie hier von allen geschrieben wird, weiss ich auch nicht ob MP noch
grosse Lust hat uns zu helfen.
Aber es muss ja jeder selbst wissen, was er schreibt, man kann erwachsenen Leuten ja
keine Vorschriften machen.
Allerdings weiss ich auch nicht, ob es geholfen hätte, nett zu schreiben, von daher
alles hypothetisch.
Viele Grüße an meinen ausserirdischen Freund
Gute Menschen ihr sein sollt!
Bier du hast, Glückspilz du bist!
Genau... wir sind Schuld. 
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Also morgen !! eine wichtige Deadline für uns !! Liquiditäts Nachweis und erst am 01.03. gehts um die Lizenz
Sorry MP heute ! =weg als GmbH Präsi und morgen so ein wichtiges Datum ...kann Säure riechen ..
Morgen also D Day the First .. Trump weg und MP weg Taggenau manche Sachen kannste dir nicht ausdenken ...
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