Schluesselszene.net

Neuer Hauptsponsor

nebomb
Antwort auf Segler

Die Märchenerzählungen auch von Seiten des KFC gehen unvermindert weiter:

Heute in der RP ein Bericht über den sagenumworbenen " Plan B".

Da steht dann am Ende folgendes:

Zitat: Seit der Vorstellung des Plans B sind laut dem Verein (!!) 15 bis 50 Buchungen eingegangen" Zitat Ende

Ja was denn nun, können die jetzt auch nicht mehr zählen, ok, bei diesem ganzen Zahlenwirrwarr in diesem Verein ist nichts mehr außergewöhnlich..

Aber...wenn es sich um Buchungen handelt, dann kann ich doch diese mal eben zählen. Sind es jetzt 15, oder 50 Buchungen?

Nein, man liegt " dazwischen" und kann keine exakte Zahl nennen.

Mal ganz ehrlich, der KFC spielt neuerdings Regierung: Völlig unfähig und inkompetent, kennt sich mit Zahlen nicht aus, schleudert irgendwas in die Öffentlichkeit ohne Plan.

Das alles ist doch nur noch Chaos pur.

Gott sei dank hat die schreibende Presse noch nie was aus einem Kontext gerissen oder Aussagen anders interpretiert.

3
blabala

Bleibt doch einfach bei den Fakten die der Verein mitteilt.

Der Vertrag mit dem Hauptsponsor wurde gekündigt.

Plan B greift.

Die ersten drei Sponsoren wurden verkündet.

Alles andere ist Presse und/oder Spekulationen...

2
nebomb
Antwort auf DannyTheMan

Wir als KFC sollten eine Stellungnahme vordern oder den Rücktritt von Marc Schürmann!!!

Was hat MS Dir getan?? Du forderst dauernd seinen "Kopf"

Ich helfe Dir... beantrage einen Mitgliederversammlung, eine außerordentliche natürlich. Da kannst Du die Abwahl beantragen. Hier im Forum wird Dir deinen Wunsch erfüllen.

Außerdem ist es nicht seriös wenn man als Verein zu jedem Zeitungsbericht, Interview usw. eine Stellungsnahme abgibt. Erstens ist ein öffentlicher Schlagabtausch nur für die Presse und die Schadenfreude dritter dienlich und nicht vergessen, laut Verein befinden wir uns in einem laufenden Rechtsverfahren und da ist man gut beraten, eh die Klappe zu halten.

5
aphex2
Antwort auf Kotbullar

Ich kenne jemanden, der die Frage einigermaßen beantworten kann ;-), Ich hoffe, ich habe sie richtig verstanden

Es kommt nicht auf den Versand des Bescheides an, sondern auf das Entstehen des Anspruchs. Im Grunde hast du die Frage schon selbst beantwortet.

Wäre der Anspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, wäre dieser in das Verfahren hineingefallen. Wir hatten schon einmal darüber gesprochen, dass es für den Verein als juristische Person im Grunde keine "echte" Restschuldbefreiung geben kann, sondern nur Einigung mit den Gläubigern ( was faktisch so ähnlich ist) oder Liquidation/ Löschung. Der e.V. war, nach allem, was zu lesen war, aus dem eigenen Geschäftsbetrieb praktisch schuldenfrei, wurde nur als Anteilseigner der GmbH im Wege einer sogenannten "Organhaftung" in Anspruch genommen. Diese Organhaftung, wobei der Begriff etwas missverständlich ist, weil der e.V. nicht Organ der GmbH war, bezieht sich auch auf BG-Verbindlichkeiten (habe ich gerade nachgeschaut). Am Ende des Insolvenzverfahrens waren alle Altlasten, selbst die, die nicht bekannt waren, weg. Es gab in der GmbH auch BG-Verbindlichkeiten, weiß ich aus eigener Anschauung.

Jedenfalls ist die oft geäußerte Ansicht, der e.V. wäre am Ende des Insolvenzverfahrens schuldenfrei gewesen, falsch, weil grundsätzlich Neuverbindlichkeiten nach Insolvenzeröffnung eingegangen werden dürfen. (Das ist entgegen der allgemeinen Meinung bei Verbraucherinsolvenzverfahren übrigens auch so.) Denklogisch würde das aber keinen Sinn machen, wenn die aktuellen BG-Verbindlichkeiten solche wären, die während des laufenden Insolvenzverfahrens entstanden wären. Die BG wäre ganz schön bescheuert, wenn sie dann unter diesen Umständen einer Entschuldung zugestimmt hätte.

Es bleibt im Ergebnis also nur die Variante, dass die BG-Verbindlichkeiten aus einer Zeit nach Ende des Insolvenzverfahrens stammen. Wobei wir ja schon einmal über die Höhe diskutiert hatten. Die BG berechnet ihre Beiträge aufgrund eines Faktors, der in der Regel vom Risiko abhängig ist. Bei Fußballern ist das Risiko als hoch einzuschätzen. Das wird dann ins Verhältnis zum Gehalt gesetzt. Kann man sich auf der Homepage der BG mal anschauen, ist kompliziert. Mit der Entscheidung, auch Spieler zu beschäftigen, die noch irgendwo einen anderen Job haben, sinken dann auch die BG-Beiträge, weil weniger Gehalt gezahlt werden dürfte. Um die Frage genau zu beantworten, müsste man mal wissen, was andere Verein bezahlen, die auch strukturell eher nicht der "Dorfclub" sind.....Ratingen oder SW Essen z.B.

"Denklogisch würde das aber keinen Sinn machen, wenn die aktuellen BG-Verbindlichkeiten solche wären, die während des laufenden Insolvenzverfahrens entstanden wären. Die BG wäre ganz schön bescheuert, wenn sie dann unter diesen Umständen einer Entschuldung zugestimmt hätte."

Die Sache ist etwas komplizierter, da es bis 2022 in der VBG keine Abschlagszahlungen gab und die Beiträge immer erst Mitte Mai des Folgejahres fällig geworden sind. Es kann also eigentlich bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens gar keine offene Forderungen der VBG gegeben haben, die sich auf den Zeitraum zweites Halbjahr 2021 beziehen.

Hinzu kommt: Aufgrund der Umstellung von nachgelagerter Abrechnung auf Abschlagszahlungen, hat die VBG generell gar keine Beiträge für 2021 erhoben, denn sonst wäre es ja zu einer Doppelbelastung der Unternehmen in 2022 gekommen.

Was dann mit den Vorschusserhebungen ab 2022 passiert ist, ist mir auch nicht ganz klar. Entweder sind die vom Verein ignoriert worden oder es gab die halt gar nicht, weil der Verein keine Entgeltmeldung an die VBG vorgenommen hat.

Zur Größenordnung der möglichen Verbindlichkeiten an die BG: Es werden (bis zu einer für uns nicht relevanten Bemessungsgrenze) für Fußballer ca. 30% des Jahresgehalts an Beiträgen an die BG fällig.

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Segler
Antwort auf blabala

Über eine Berichterstattung in der RP dem KFC Chaos vorzuwerfen finde ich sehr gewagt. 15 - 50 kann auch ein Druckfehler sein....

Wenn es " Buchungen" sind, sind es Buchungen und die kann man zum aktuellen Ablesedatum zählen. Wenn 25 Buchungen eingegangen sind, sind es nun mal 25, aber der KFC benutzt die schwammige Formulierung von -bis.

Das alles soll also so seriös sein, dass ich dort mein Geld abgebe?? Wohl kaum, jetzt wird einem auch so allmählich klar, warum der KFC nach einem Tag Schuldenfrei wieder ganz " plötzlich" Altschulden auf sich zukommen sah....

Ne BG kommt ja 1x im Jahr so ganz überraschend, ist so wie Weihnachten, beim KFC stellt man dann am 23.12. fest, hey, morgen ist ja Weihnachten, wussten wir gar nicht.

2

Der Verein befindet sich in einem Rechtsverfahren. Scheint wohl so richtig zu sein. Der Verein sind aber die Mitglieder - nicht nur der Vorstand. Ein Vorstand ist von den Mitgliedern beauftragt (gewählt) worden die "Geschäfte/Angelegenheiten" des Vereins zu führen und zu vertreten. Er ist damit auch quasi das Sprachrohr und Interessenvertreter der Mitglieder. Und in den derzeit schwer zu durchschauenden finanziellen Abläufen (Unregelmäßigkeiten?) haben diese schon das Recht, auch außerhalb von Mitgliederversammlungen, genaueres über Gerichtsverfahren, neu entdeckte Schuldenstände, evtl. drohende finanzielle Schwierigkeiten usw. zu erfahren. Also alles Dinge die auf der letzten Mitgliederversammlung noch nicht bekannt waren.

4
Segler
Antwort auf aphex2

"Denklogisch würde das aber keinen Sinn machen, wenn die aktuellen BG-Verbindlichkeiten solche wären, die während des laufenden Insolvenzverfahrens entstanden wären. Die BG wäre ganz schön bescheuert, wenn sie dann unter diesen Umständen einer Entschuldung zugestimmt hätte."

Die Sache ist etwas komplizierter, da es bis 2022 in der VBG keine Abschlagszahlungen gab und die Beiträge immer erst Mitte Mai des Folgejahres fällig geworden sind. Es kann also eigentlich bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens gar keine offene Forderungen der VBG gegeben haben, die sich auf den Zeitraum zweites Halbjahr 2021 beziehen.

Hinzu kommt: Aufgrund der Umstellung von nachgelagerter Abrechnung auf Abschlagszahlungen, hat die VBG generell gar keine Beiträge für 2021 erhoben, denn sonst wäre es ja zu einer Doppelbelastung der Unternehmen in 2022 gekommen.

Was dann mit den Vorschusserhebungen ab 2022 passiert ist, ist mir auch nicht ganz klar. Entweder sind die vom Verein ignoriert worden oder es gab die halt gar nicht, weil der Verein keine Entgeltmeldung an die VBG vorgenommen hat.

Zur Größenordnung der möglichen Verbindlichkeiten an die BG: Es werden (bis zu einer für uns nicht relevanten Bemessungsgrenze) für Fußballer ca. 30% des Jahresgehalts an Beiträgen an die BG fällig.

@aphex2

"Was dann mit den Vorschusserhebungen ab 2022 passiert ist, ist mir auch nicht ganz klar. Entweder sind die vom Verein ignoriert worden oder es gab die halt gar nicht, weil der Verein keine Entgeltmeldung an die VBG vorgenommen hat."

Beides wäre an Dämlichkeit von Seiten des Vereins aber nicht mehr zu überbieten.

Jeder Unternehmer ist sich dessen bewusst, dass es eine BG gibt und die auch ab und zu mal eine Geldforderung an das Unternehmen abgibt. Schließlich bieten die auch einen vernünftigen Versicherungsschutz, völlig egal ob die Beiträge nachrangig oder jetzt als Vorabzahlung kassiert werden. Über die Umstellung ist man definitiv informiert worden!!

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Inrather61

Was ich nicht verstehe !!!! Warum gibt es keine ehrliche Stellungnahme vom Verein, Vorstand und Co. ?

Klipp und klar sagen, wie die Situation jetzt ist.

Solange das nicht alles konkret auf dem Tisch liegt, bin ich nicht bereit, da auch nur einen Cent zu spenden.

Und da bin ich bestimmt nicht der oder die Einzige

Abgesehen davon, hab ich schon genug in meinem Leben in den Verein und seine Vorgänger investiert.

Also, bitte! "Hosen runter" und die Wahrheit auf den Tisch.

Auch wenn's bitter sein sollte.

Is mir lieber als dieses ewige "Rumgemörmel"

2
kfc9999
Antwort auf Stroem

Zumindest das Finanzamt wurde in Berichten ebenfalls erwähnt.

Wann gibt es denn die Beitragsbescheide der BG? Ist das einmal im Jahr oder monatlich mit der Lohnabrechnung? Wenn die immer zum 15.02. (Beispiel) für das letzte Jahr einen Bescheid schicken und der Anspruch dann auch erst entsteht, hätten wir da jetzt schon zwei Jahre die zu zahlen sind und nicht im Insolvenzverfahren berücksichtigt wurden. Ich bin da aber völlig blank.

Kennt sich da jemand mit aus und könnte eine Einschätzung abgeben?

Hat Schürmann doch längst gesagt, dass es um 2 zu zahlende Jahre geht. Januar 22 Insolvenzverfahren abgeschlossen, 2022 wurde nicht gezahlt und für 2023 gabs nen Vorauszahlungsbescheid.

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Segler
Antwort auf kfc9999

Hat Schürmann doch längst gesagt, dass es um 2 zu zahlende Jahre geht. Januar 22 Insolvenzverfahren abgeschlossen, 2022 wurde nicht gezahlt und für 2023 gabs nen Vorauszahlungsbescheid.

@kfc9999

"Januar 22 Insolvenzverfahren abgeschlossen, 2022 wurde nicht gezahlt und für 2023 gabs nen Vorauszahlungsbescheid."

Wer ist denn bitteschön dafür verantwortlich, dass man 2022 die Beiträge nicht entrichtet hat?

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kfc9999
Antwort auf Segler

@kfc9999

"Januar 22 Insolvenzverfahren abgeschlossen, 2022 wurde nicht gezahlt und für 2023 gabs nen Vorauszahlungsbescheid."

Wer ist denn bitteschön dafür verantwortlich, dass man 2022 die Beiträge nicht entrichtet hat?

Die Aussage war, dass sich die Berufsgenossenschaft nicht gemeldet hat und man aber auch keine Rücklagen bildete.

-1
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Antwort auf DannyTheMan

Wir als KFC sollten eine Stellungnahme vordern oder den Rücktritt von Marc Schürmann!!!

Wenn dann fordern! Mit F!

1
Sondermann

Ach, ne. Man zahlt nicht, wird vertragsbrüchig und geht jetzt selbst vor Gericht, um sich gg. eine Kündigung zu wehren? Wie nennt man sowas? Flucht nach vorn, oder steckt da mehr dahinter? Mir geht der ganze Scheiß inzwischen gewaltig auf die Nüsse. Man erfährt außer Halbsätzen nichts vom Verein, bekommt keinen wirklich befriedigenden Überblick, immer neue Gerüchte, Pressefuzzies toben sich aus ... und auf DER Basis soll man dem Club helfen, ohne zu wissen, ob die Kohle nicht schon morgen verbrannt ist? Never.

2
Segler
Antwort auf kfc9999

Die Aussage war, dass sich die Berufsgenossenschaft nicht gemeldet hat und man aber auch keine Rücklagen bildete.

Danke für die rasche Antwort.

Aber sind wir doch mal ehrlich, eine solche Antwort ist doch nur noch Slapstick oder Comedy.

Eine BG meldet sich nicht und dann ist man der Meinung, man muss kein Geld zahlen und Rücklagen dafür braucht man auch nicht?

Ein schlechter Scherz, oder?

Es ist ja ehrenhaft, wenn Personen aus Liebe zum Verein, in den Vorstand gewählt werden, aber die Schuhe sollten demjenigen auch passen.

Wenn sämtliche Grundlagen einer soliden Vereinsführung, einer soliden Unternehmensführung einem nicht bekannt sind, dann sollte man von solchen Posten schnellstens Abstand nehmen oder von vorneherein solche Posten erst gar nicht annehmen, denn man bringt fahrlässigerweise das Unternehmen, den Verein in kurzer Zeit mal wieder in enorme Schwierigkeiten.

Vertrauenswürdig ist das allemal in keinster Weise.

Und warum soll ich dann in dieses Konstrukt auch nur einen Euro investieren?

-4
Kotbullar
Antwort auf aphex2

"Denklogisch würde das aber keinen Sinn machen, wenn die aktuellen BG-Verbindlichkeiten solche wären, die während des laufenden Insolvenzverfahrens entstanden wären. Die BG wäre ganz schön bescheuert, wenn sie dann unter diesen Umständen einer Entschuldung zugestimmt hätte."

Die Sache ist etwas komplizierter, da es bis 2022 in der VBG keine Abschlagszahlungen gab und die Beiträge immer erst Mitte Mai des Folgejahres fällig geworden sind. Es kann also eigentlich bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens gar keine offene Forderungen der VBG gegeben haben, die sich auf den Zeitraum zweites Halbjahr 2021 beziehen.

Hinzu kommt: Aufgrund der Umstellung von nachgelagerter Abrechnung auf Abschlagszahlungen, hat die VBG generell gar keine Beiträge für 2021 erhoben, denn sonst wäre es ja zu einer Doppelbelastung der Unternehmen in 2022 gekommen.

Was dann mit den Vorschusserhebungen ab 2022 passiert ist, ist mir auch nicht ganz klar. Entweder sind die vom Verein ignoriert worden oder es gab die halt gar nicht, weil der Verein keine Entgeltmeldung an die VBG vorgenommen hat.

Zur Größenordnung der möglichen Verbindlichkeiten an die BG: Es werden (bis zu einer für uns nicht relevanten Bemessungsgrenze) für Fußballer ca. 30% des Jahresgehalts an Beiträgen an die BG fällig.

Danke. Gute Ergänzung !

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nebomb
Antwort auf Sondermann

Ach, ne. Man zahlt nicht, wird vertragsbrüchig und geht jetzt selbst vor Gericht, um sich gg. eine Kündigung zu wehren? Wie nennt man sowas? Flucht nach vorn, oder steckt da mehr dahinter? Mir geht der ganze Scheiß inzwischen gewaltig auf die Nüsse. Man erfährt außer Halbsätzen nichts vom Verein, bekommt keinen wirklich befriedigenden Überblick, immer neue Gerüchte, Pressefuzzies toben sich aus ... und auf DER Basis soll man dem Club helfen, ohne zu wissen, ob die Kohle nicht schon morgen verbrannt ist? Never.

Vllt sollten wir Mitglieder auch mal lauter nach einer ZEITNAHEN entsprechenden Informationsveranstaltung schreien. Wenn man ehrlich ist, machen wir dem Verein diesbezüglich null Druck

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Ingo65

Habe gerade den Verein angeschrieben und nach dem Prozedere gefragt um eine außerordentliche MV beantragen zu können.

Keine Ahnung wie sowas geht, vielleicht braucht man dafür eine bestimmte Anzahl an Mitglieder??

Mal gespannt, ob ich überhaupt eine Antwort erhalte.

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Stroem
Antwort auf Ingo65

Habe gerade den Verein angeschrieben und nach dem Prozedere gefragt um eine außerordentliche MV beantragen zu können.

Keine Ahnung wie sowas geht, vielleicht braucht man dafür eine bestimmte Anzahl an Mitglieder??

Mal gespannt, ob ich überhaupt eine Antwort erhalte.

15. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von einem Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und derselben Sache vom Vorstand verlangt wird.

1
Ingo65

Ok. Danke.

....wenn das Interesse des Vereins es erfordert.....

Liegt das Interesse nicht vor? Meiner Meinung so kurz vor einer evtl.Insolvenz doch wohl.

Aber dann kann wohl nur der Vorstand eine a.MV beantragen.

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Stroem

Hier übrigens nochmal der Artikel wann Finanzkompetenz in den Vorstand rund um MS gekommen ist. Ich gehe mal davon aus, dass nachdem dann alles auf den Kopf gestellt wurde die Finanzlücken erkannt wurden.

https://www.wz.de/sport/fussball/kfc-uerdingen/kfc-uerdingen-bernd-limberg-verstaerkt-den-vorstand_aid-92806539

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Stroem
Antwort auf Ingo65

Ok. Danke.

....wenn das Interesse des Vereins es erfordert.....

Liegt das Interesse nicht vor? Meiner Meinung so kurz vor einer evtl.Insolvenz doch wohl.

Aber dann kann wohl nur der Vorstand eine a.MV beantragen.

Kannst du schon auch machen. Du brauchst halt rund 350 Mitglieder die mit dir zusammen schriftlich einen Antrag auf eine MV stellen.

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Ingo65
Antwort auf Stroem

Kannst du schon auch machen. Du brauchst halt rund 350 Mitglieder die mit dir zusammen schriftlich einen Antrag auf eine MV stellen.

Ok, Danke für die Info.

Das wird unwahrscheinlich...

-2
Wahrheit
Antwort auf Ingo65

Habe gerade den Verein angeschrieben und nach dem Prozedere gefragt um eine außerordentliche MV beantragen zu können.

Keine Ahnung wie sowas geht, vielleicht braucht man dafür eine bestimmte Anzahl an Mitglieder??

Mal gespannt, ob ich überhaupt eine Antwort erhalte.

Normalerweise hätte aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Vorstand bzw. Verwaltungsrat eine außerordentliche MV einberufen müssen.

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