Ordentliche Mitgliederversammlung
Das ist alles so absurd und zermürbend. Respekt und Dank an alle, die ihre Zeit aktuell dafür opfern (können), sich dem Ganzen vereinsfördernd zu widmen.
Laut eines anderes Users, wird die MV abgesagt. Dies soll entweder heute oder morgen geschehen. Der Grund soll aber nicht die Insolvenz sein. Ich kann das alles nicht mehr. Es bleibt spannend.
Laut eines anderes Users, wird die MV abgesagt. Dies soll entweder heute oder morgen geschehen. Der Grund soll aber nicht die Insolvenz sein. Ich kann das alles nicht mehr. Es bleibt spannend.
Die Aussage sollte man wahrscheinlich besser auch mit Vorsicht genießen, obwohl der gleiche User zuvor bzgl. der einstweiligen Verfügung anscheinend richtig lag...
Bin aber schon etwas gespannt, welcher Grund, der nicht mit den Insolvenzanträgen im Zusammenhang steht, das wäre. Dass sich Vorstand und VWR auf einmal wieder gut verstehen wäre ein Grund, aber das würde ich mal eher ausschließen:)
Die Aussage sollte man wahrscheinlich besser auch mit Vorsicht genießen, obwohl der gleiche User zuvor bzgl. der einstweiligen Verfügung anscheinend richtig lag...
Bin aber schon etwas gespannt, welcher Grund, der nicht mit den Insolvenzanträgen im Zusammenhang steht, das wäre. Dass sich Vorstand und VWR auf einmal wieder gut verstehen wäre ein Grund, aber das würde ich mal eher ausschließen:)
Auch dieser User hat seine Aussage bezüglich der MV wieder gelöscht.
Bin immer wieder erstaunt,wie die deutsche Gerichtsbarkeit von findigen Kennern für deren Absichten benutzt werden kann. Siehe hierzu auch den Threat zu Ponomarev hier im Forum.Sehr schade.So geht gar nichts voran.Der Knüppel zwischen die Speichen findet sich immer.
Für Dienstagabend ist genau eine solche Versammlung geplant, sie muss also nicht abgesagt werden?
Ellrich: Ich bin ein Freund davon, Mitgliederversammlungen stattfinden zu lassen, wenn Entscheidungen getroffen werden können über Konzepte, die final ausgereift sind. Aus meiner Erfahrung würde ich empfehlen, die Mitglieder erst über Personalien abstimmen zu lassen, wenn man weiß, in welche Richtung sich der Prozess entwickelt. Ich habe die Beteiligten deshalb darum gebeten, die Mitgliederversammlung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen. Denn dann wissen wir genau, was Sache ist und welche Möglichkeiten es gibt, über die die Mitglieder dann entscheiden können. Die gegenwärtige Situation ist mit zu vielen Unsicherheiten verbunden.
Ihr Wunsch stieß offenbar nicht auf offene Ohren...
Ellrich: Natürlich kann ich die handelnden Personen verstehen, weil der Wunsch nach einer Mitgliederversammlung schon länger formuliert wurde und es relativ lange keine gegeben hat. Es gibt sicher viele Themen, die bei dieser Gelegenheit besprochen werden können. Aber jeder, der sich finanziell im Verein engagieren will, hat verständlicherweise Vorstellungen, was die handelnden Personen im Verein angeht. Er wird seine Investitionsentscheidungen auch davon abhängig machen, wer sich im Verein in einer Führungsrolle befindet. Es sollte im Moment daher nicht um Organbestellungen oder Auswechslungen eines Verwaltungsrates gehen, wenn wir nicht wissen, wohin die Reise geht. Es bringt wenig, die Mitglieder am Dienstag über Personalien abstimmen zu lassen und dann im Zweifel in vier bis sechs Wochen diese Positionen wieder neu zu besetzen.
Genau das Erwartbare ist eingetreten:
Das Insolvenzverfahren wird eröffnet. Die Verfahrenskosten sind also gedeckt. Damit steht Schritt 1 wohl fest. Die Insolvenz lässt sich nicht mehr abwenden. Wobei interessant ist, dass immer noch nicht klar zu sein scheint wie hoch die Schulden insgesamt sind. Da muss in den letzten Monaten und vermutlich Jahren wirklich heilloses Chaos geherrscht haben.
Schritt 2 ist dann die kurzfristige Frage, ob die Saison zu Ende gespielt werden kann. Auch wenn ich hier seit Wochen mit Downvotes traktiert werde, wenn ich sachlich die nächsten Schritte skizziere geht es nun darum, ob genug Geld da ist, die Saison zu Ende zu spielen. Das setzt eine vollständige Finanzierung voraus. Der Insolvenzverwalter haftet persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn er ab April Mitarbeiter beschäftigt, die er nicht bezahlen kann. Also muss dann entweder Geld genug auf seinem Konto sein, um alle Kosten und hier insbesondere die Gehälter von April bis Juni zu bezahlen. Oder er wird den Spielbetrieb sofort einstellen und alle nach Hause schicken müssen. Absichtserklärungen reichen da in der Tat nicht mehr aus.
Schritt 3 ist dann die Frage wie es weitergeht. Sprich, Etat für die Saison 2025/2026. Welche Mannschaft? Welcher Trainer? Vermutlich in der Oberliga bei 9 Punkten Abzug oder mit Sicherheit bei einem sofortigen Rückzug. Letzteres wäre sehr bitter. Und es wäre wünschenswert, das Trainerteam und wesentliche Teile der Mannschaft zu halten, falls das finanzierbar ist. Da spielen auch die finanzierenden und handelnden Personen eine große Rolle. Vorzeitige Weichenstellungen auf einer MV morgen machen da ziemlich sicher keinen Sinn bevor nicht die wesentlichen finanziellen Eckdaten bekannt und finanziert sind.
Schritt 4, der eng mit Schritt 3 zusammenhängt, ist dann die Frage wie man wieder aus der Insolvenz so schnell es geht herauskommt. Sprich ein Insolvenzplan, mit dem alle Altschulden abschließend gegen Zahlung einer Quote bedient werden. Die sind bei Sportvereinen eigentlich eher symbolischer Natur. Allerdings bei Wiederholungstätern sicher etwas höher. Also vielleicht 5 bis 10 % statt 1 %. Mindestens genauso wichtig ist aber ein seriöses Finanzierungskonzept, so dass die Gläubiger erkennen, dass nicht im nächsten Jahr wieder die nächste Insolvenz zu erwarten ist. Das ist dann vielleicht sogar wichtiger als die genaue Höhe der Quote. Denn klar ist, ein Großteil der Schulden werden nicht bezahlt werden können.
Hoffe wir können dann nach vorne schauen und zur Sachlichkeit zurückkehren.
Einen Liveticker kann ich heute Abend leider nicht anbieten, da ich urlaubsbedingt nicht teilnehme. Ich würde mich aber über Infos aus der MV freuen und sicher live mitlesen.
Grüße vom Gardasee.
Einen Liveticker kann ich heute Abend leider nicht anbieten, da ich urlaubsbedingt nicht teilnehme. Ich würde mich aber über Infos aus der MV freuen und sicher live mitlesen.
Grüße vom Gardasee.
Grüße mir meinen Herzensort Malcesine.
Trotz Insolvenz bleiben die Schulden bei der BG und KV.
Alle alten Schulden sind Gegenstand der Insolvenz. Auch gegenüber BG und KV, jedenfalls soweit sie bis zum Tag der Insolvenzeröffnung begründet wurden. Ab dem 01.04. muss dann alles Neue vollständig bezahlt werden. Deshalb benötigt der noch vorläufige Insolvenzverwalter dringend die finanziellen Mittel, um ein "Go" für die Zeit ab 01.04. geben zu können.
Alle alten Schulden sind Gegenstand der Insolvenz. Auch gegenüber BG und KV, jedenfalls soweit sie bis zum Tag der Insolvenzeröffnung begründet wurden. Ab dem 01.04. muss dann alles Neue vollständig bezahlt werden. Deshalb benötigt der noch vorläufige Insolvenzverwalter dringend die finanziellen Mittel, um ein "Go" für die Zeit ab 01.04. geben zu können.
Korrekt, im Rahmen der Insolvenz sind auch die Schulden der BG und KK relevant. Diese können nicht im Rahmen einer allgemeinen Quote beglichen werden, müssen aber bedient werden. Nur wenn diese Schulden bedient werden, kann das IV erfolgreich durchlaufen werden. I.d.R. wird für Schulden ggü. BG und KK zukünftige Ratenzahlung vereinbart. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Restschuldbefreiungen über einen Gläubigervergleich möglich. Die Hürden dafür liegen aber hoch.
Korrekt, im Rahmen der Insolvenz sind auch die Schulden der BG und KK relevant. Diese können nicht im Rahmen einer allgemeinen Quote beglichen werden, müssen aber bedient werden. Nur wenn diese Schulden bedient werden, kann das IV erfolgreich durchlaufen werden. I.d.R. wird für Schulden ggü. BG und KK zukünftige Ratenzahlung vereinbart. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Restschuldbefreiungen über einen Gläubigervergleich möglich. Die Hürden dafür liegen aber hoch.
Jetzt mal für´s einfache Volk... FA, KK und BG fallen nicht unter die Quotenregelung? Also muss mit denen eine sep. Einigung erzielt werden? Und wenn einer von denen sagt, alles oder nichts dann ist es das Ende?
Alle alten Schulden sind Gegenstand der Insolvenz. Auch gegenüber BG und KV, jedenfalls soweit sie bis zum Tag der Insolvenzeröffnung begründet wurden. Ab dem 01.04. muss dann alles Neue vollständig bezahlt werden. Deshalb benötigt der noch vorläufige Insolvenzverwalter dringend die finanziellen Mittel, um ein "Go" für die Zeit ab 01.04. geben zu können.
Ich habe jetzt nur quer gelesen, aber die Frage, ob die BG Beiträge keine normale Insolvenzforderung ist, sondern eine Masseforderung ist nicht uninteressant. Wenn dem so sein sollte, reicht es eben nicht aus nur eine Quoate von z.B. 10% anzubieten, sondern es müsste der gesamte BG Beitrag gezahlt werden und der Rest würde mit einer Quote bedient. Da wäre die Summe zum Überleben gleich mal ein paar hundert Tausend Euro höher.
Ich habe jetzt nur quer gelesen, aber die Frage, ob die BG Beiträge keine normale Insolvenzforderung ist, sondern eine Masseforderung ist nicht uninteressant. Wenn dem so sein sollte, reicht es eben nicht aus nur eine Quoate von z.B. 10% anzubieten, sondern es müsste der gesamte BG Beitrag gezahlt werden und der Rest würde mit einer Quote bedient. Da wäre die Summe zum Überleben gleich mal ein paar hundert Tausend Euro höher.
Aber sind FA, KK und BG nicht gleichzusetzen?
Aber sind FA, KK und BG nicht gleichzusetzen?
Habe spontan nur eine Entscheidung des BSG zur BG gefunden. Ist aber durchaus möglich, dass es auch weitere Forderungen betrifft. Herr Stock wird es aber wissen und kann vermutlich den Finanzbedarf einschätzen. Das macht mir etwas Hoffnung.
Aber es ist ein riesen Unterschied die 10% Quote von vielleicht 100Tsd € aufzubringen ist ODER zusätzlich noch 800.000€..
Frage in die Runde, versorgt uns jemand heute Abend mit einem Liveticker? Schachfuchs ist im wohlverdienten Urlaub
Masseverbindlichkeiten sind nur solche Verbindlichkeiten, die ab dem 01.04.2025 entstehen. Also entweder vom Insolvenzverwalter selbst begründet werden, wenn er zB einen Steuerberater beauftragt die Buchhaltung aufzuarbeiten und offene Abschlüsse zu machen oder laufende Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen für Mitarbeiter mit gültigen Arbeitsverträgen ab April. Dazu gehören dann natürlich auch die Krankenkassen, Lohnsteuern und BG-Beiträge. Allerdings nur für den Zeitraum ab der Insolvenzeröffnung. Für die 3 Monate vorher gibt es Insolvenzgeld für die Mitarbeiter. Und die Krankenkassen und Finanzbehörden werden sich an die handelnden Vorstände wenden, die ihre gesetzlichen Pflichten zur Abführung der Beiträge und Steuern nicht erfüllt haben bzw. es versäumt haben, rechtzeitig den lange überfälligen Insolvenzantrag zu stellen. Jeden für den ihn betreffenden Zeitraum. Vom Verein können sie nur die Quote verlangen, falls es die denn gibt.
Alle alten Beitragsforderungen, auch bei der BG, die den Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung betreffen sind also nur Insolvenzforderungen, die eine eventuelle Quote bekommen. Aber schon vermutlich eine Summe irgendwo im Bereich zwischen 200.000 und 300.000 aufzutreiben, um die Saison zu Ende zu spielen, klingt ambitioniert. Und die wird der Insolvenzverwalter vorab haben wollen, weil er ansonsten persönlich dafür gerade stehen muss. Alternativ wird er alle Mitarbeiter frei- und den Betrieb sofort einstellen.
Masseverbindlichkeiten sind nur solche Verbindlichkeiten, die ab dem 01.04.2025 entstehen. Also entweder vom Insolvenzverwalter selbst begründet werden, wenn er zB einen Steuerberater beauftragt die Buchhaltung aufzuarbeiten und offene Abschlüsse zu machen oder laufende Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen für Mitarbeiter mit gültigen Arbeitsverträgen ab April. Dazu gehören dann natürlich auch die Krankenkassen, Lohnsteuern und BG-Beiträge. Allerdings nur für den Zeitraum ab der Insolvenzeröffnung. Für die 3 Monate vorher gibt es Insolvenzgeld für die Mitarbeiter. Und die Krankenkassen und Finanzbehörden werden sich an die handelnden Vorstände wenden, die ihre gesetzlichen Pflichten zur Abführung der Beiträge und Steuern nicht erfüllt haben bzw. es versäumt haben, rechtzeitig den lange überfälligen Insolvenzantrag zu stellen. Jeden für den ihn betreffenden Zeitraum. Vom Verein können sie nur die Quote verlangen, falls es die denn gibt.
Alle alten Beitragsforderungen, auch bei der BG, die den Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung betreffen sind also nur Insolvenzforderungen, die eine eventuelle Quote bekommen. Aber schon vermutlich eine Summe irgendwo im Bereich zwischen 200.000 und 300.000 aufzutreiben, um die Saison zu Ende zu spielen, klingt ambitioniert. Und die wird der Insolvenzverwalter vorab haben wollen, weil er ansonsten persönlich dafür gerade stehen muss. Alternativ wird er alle Mitarbeiter frei- und den Betrieb sofort einstellen.
da scheint ja keiner durchzublicken, da es gerade aus der Vergangenheit nicht zu allen Dingen Belege gegeben hat.
Daran hatte sich doch zwischenzeitig auch BRS versucht. Trotzdem kam man auf keinen grünen Zweig
Masseverbindlichkeiten sind nur solche Verbindlichkeiten, die ab dem 01.04.2025 entstehen. Also entweder vom Insolvenzverwalter selbst begründet werden, wenn er zB einen Steuerberater beauftragt die Buchhaltung aufzuarbeiten und offene Abschlüsse zu machen oder laufende Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen für Mitarbeiter mit gültigen Arbeitsverträgen ab April. Dazu gehören dann natürlich auch die Krankenkassen, Lohnsteuern und BG-Beiträge. Allerdings nur für den Zeitraum ab der Insolvenzeröffnung. Für die 3 Monate vorher gibt es Insolvenzgeld für die Mitarbeiter. Und die Krankenkassen und Finanzbehörden werden sich an die handelnden Vorstände wenden, die ihre gesetzlichen Pflichten zur Abführung der Beiträge und Steuern nicht erfüllt haben bzw. es versäumt haben, rechtzeitig den lange überfälligen Insolvenzantrag zu stellen. Jeden für den ihn betreffenden Zeitraum. Vom Verein können sie nur die Quote verlangen, falls es die denn gibt.
Alle alten Beitragsforderungen, auch bei der BG, die den Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung betreffen sind also nur Insolvenzforderungen, die eine eventuelle Quote bekommen. Aber schon vermutlich eine Summe irgendwo im Bereich zwischen 200.000 und 300.000 aufzutreiben, um die Saison zu Ende zu spielen, klingt ambitioniert. Und die wird der Insolvenzverwalter vorab haben wollen, weil er ansonsten persönlich dafür gerade stehen muss. Alternativ wird er alle Mitarbeiter frei- und den Betrieb sofort einstellen.
Das ist nicht korrekt. Schulden ggü. BG, FA oder KV können auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht über eine Quote bedient werden. Es handelt sich dabei um Schulden vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Das Nichtabführung der sog. Arbeitnehmer-Anteile ist nach § 266a des Strafgesetzbuchs strafbar. Solche Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
Das ist nicht korrekt. Schulden ggü. BG, FA oder KV können auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht über eine Quote bedient werden. Es handelt sich dabei um Schulden vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Das Nichtabführung der sog. Arbeitnehmer-Anteile ist nach § 266a des Strafgesetzbuchs strafbar. Solche Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
Ok, gehe mal davon aus, dass ich mich in der Materie ziemlich gut auskenne.
Du sprichst von einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person mit dem Ziel Restschuldbefreiung. Da sind deliktische Forderungen unter gewissen Voraussetzungen in der Tat ausgenommen. Was allerdings übrigens nichts daran ändert, dass es auch Insolvenzforderungen sind und bleiben. Nur dass sie eben nach Ende des Verfahrens noch da sind.
Bei einer juristischen Person wie einem e.V. gibt es keine Restschuldbefreiung. Sondern man wird die Schulden im Insolvenzverfahren nur über einen Insolvenzplan los oder eine Neugründung unter Abwicklung des alten e.V. Was hier aber keine Option ist, weil es dann der KFC 2025 e.V. wäre, der in der Kreisliga neu startet. Sprich, es geht nur über den Insolvenzplan, um den jetzigen Verein zu erhalten.
Und Insolvenzforderungen sind beim KFC alle Forderungen, die vor dem 31.03.2025 entstehen. Unterstellt das vom vorläufigen Insolvenzverwalter genannte Datum 01.04.2025 für die Insolvenzeröffnung trifft zu.
Über 100 Gläubiger da haben die Vorgänger, erstklassige Arbeit geleistet.
Jetzt kommen wieder die Schulterklopfer und bereiten den KFC auf eine neue Insolvenz vor. Läuft.
Nächste Spiele
04.04. 19:30 |
Pader2
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04.04. 19:30 |
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04.04. 19:30 |
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Hkepp
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05.04. 14:00 |
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05.04. 14:00 |
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05.04. 14:00 |
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05.04. 16:00 |
KFC Uerd.
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29.03. 14:00 |
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29.03. 14:00 |
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1:1 |
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29.03. 14:00 |
FC Dür.
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0:1 |
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29.03. 14:00 |
KFC Uerd.
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3:2 |
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29.03. 14:00 |
KFC Uerd.
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0:0 |
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29.03. 14:00 |
Wiedbr.
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0:3 |
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29.03. 14:00 |
S04 II
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