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Kotbullar

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Beiträge

EM2021 ·
Egal, wie man es jetzt auslegt......

Aber den hätte in Deutschland jeder gepfiffen 

EM2021 ·
Ich stelle immer wieder fest, dass es vor allem die deutsche Mannschaft ist, die mich irgendwie nicht mehr begeistern kann. 

Zeigt man mir heute ein Bild vom WM Finale 1998, kann ich alle eingesetzten Spieler erkennen, egal, ob Franzose oder Brasilianer. 

Von den Spielern der deutschen Mannschaft zuletzt gegen Lettland erkannte ich bei weitem nicht alle. 

Die Verantwortlichen haben das Team dem Publikum entfremdet. 

Nur weil man der Zeitung keine Zahl sagt, heißt es ja nicht, dass sie nicht bekannt ist......im Zweifel sagt man: „ Wir prüfen noch“ 

Außerdem hatte ich schon darauf hingewiesen, dass fraglich ist, ob ein neuer Vorstand eintrittspflichtig für Altschulden ist. 

Du meinst zwar, dass der Gläubiger nicht die Berechtigung im Innenverhältnis prüfen muss, aber in der Sache hast du Recht
Stefan Krämer ·
ich hätte mir auch gewünscht, Krämer hätte in seinem ersten Interview als Eupener Trainer gleich gesagt, dass er eigentlich nichts drauf hat ;-)
Friedhelm Funkel ·
Am 19.6. spielt Funkel um 14 Uhr mutmaßlich beim CHTC Herren 55 gegen Remscheid.
Neue Investoren ·
Das trifft es auf den Punkt
Grotenburg - Sanierung ·
Kollege Hattstein
Ja, klar. Nur kommt es darauf an, wann die Schulden entstanden sind. Ähnlich wie 25 HGB. Nach Übernahme der Firma gehen die Schulden nicht mit über. Wenn das der Fall wäre, würde niemand ein marodes Unternehmen übernehmen. So ist das bei einem Verein auch.
Um eine Schadenersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied des e. V. geltend machen zu können, muss dieses zunächst nicht entlastet werden. Dann muss man den Anspruch beziffern und geltend machen und im Ernstfall gerichtlich einklagen. Die Haftung besteht gegenüber dem Verein. 

Die Geschäftsführer der GmbH haften bei Schäden kraft Amtes der GmbH gegenüber. Die können nicht entlastet werden. 

Ja, so ist das. 

Natürlich können die Mitglieder die Entlastung des Vorstandes verweigern. Aber dann braucht es immer noch einen Vermögensschaden des e.V., um Ansprüche geltend zu machen. Das, was MP mit der GmbH gemacht hat, spielt eigentlich keine Rolle. Die Schulden des e.V. gab es ohnehin vorher. 

MP ist nach meiner Ansicht so oder so nicht zu belangen. 

Kolja Pusch ·
Auch gut......Ayinger oder Holzkirchner Oberbräu
Kolja Pusch ·
Halte dagegen...... nicht mehr als maximal 8 Scorerpunkte

Für mich dann ein Weizen 

Grotenburg - Sanierung ·
Lokalzeit Düsseldorf WDR heute ein Bericht 

abrufbar in der Mediathek 

Ja, ja und ja
Assani Lukimya ·
Sauber, verdient!
Grotenburg - Sanierung ·
„Wir werden mindestens OL spielen“.....

Hab‘ ich was verpasst ? 

Neue Investoren ·
kann mir nicht vorstellen, dass man eine Haftung des fakultativen Aufsichtsrates konstruieren kann
denn die Haftung betrifft ja grundsätzlich nur den Schaden der Gesellschaft, was dann zu einem Erstattungsanspruch führt
deswegen müssen die Geschäftsführer ihre Gehälter wohl zurückzahlen, falls bei der Zahlung Insolvenzreife vorlag
Regionalliga West 2020/2021 ·
3:0 Dortmund

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