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Stroem

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Beiträge

Reinigen der Grotenburg ·

Beim KFC mal durchzufegen ist ja nicht die schlechteste Idee.

KEV ·

Ich habe absolut nichts gegen den KEV und freue mich, wenn es da in eine gute Richtung geht. Es ging mir lediglich darum, dass man dazu richtig Geld in die Hand nehmen muss. Insbesondere wenn es zügig gehen soll.

KEV ·

Ich glaube du hast Recht. Bei den ganzen Stellungnahmen kommt man ja ganz durcheinander.

KEV ·

Der entscheidende Satz, da K und R den KEV ja als Vorbild sehen:

"Wir mussten viel Geld in den Verein investieren."

Der KFC in den Medien ·

Sehr gut. Hatte denen auch mal den Brief der Mannschaft zugeschickt.

Der KFC in den Medien ·

Das Grundstück bebaut sich ja nicht alleine. Oft wird sowas dann weiter vermarktet. Allerdings -so fair muss man sein- gibt es davor entsprechende Vergabeverfahren.

Der KEV als Beispiel wie es beim KFC laufen soll.

Ist die Frage, ob dies laut Satzung ohne Zustimmung durch den VWR möglich war. Und wenn nein, ob der VWR zugestimmt hat.


"Der Vorstand ist insgesamt von der Vertretung des Vereins ausgeschlossen, soweit durch

ein Rechtsgeschäft ein Vorstandsmitglied rechtlich oder wirtschaftlich persönlich oder

über nahe Angehörige oder verbundene Unternehmen begünstigt oder verpflichtet wird.

Eine Befreiung von dieser Beschränkung kann nur durch Beschluss des Verwaltungsrates

vor Abschluss des Geschäftes herbeigeführt werden, und zwar für jeden Einzelfall."

Zumindest eine theoretische Konstruktion einer Begünstigung wäre möglich.

Sorry Chris, du hast vollkommen recht. Das ist in der Satzung ausdrücklich nicht festgehalten und daher formfrei möglich. Ich hätte nochmal nachschauen müssen. Hatte die Äußerung vom VWR im Kopf, dass der Antrag bezüglich Eser schriftlich sein müsse, was nicht stimmt. Auch wieder eine Unverschämtheit vom VWR.
Nehme meinen falschen Beitrag raus. Danke für den Hinweis.

Inhaltlich falsch, daher gelöscht.

Es ist in der Satzung anders geregelt.

"Liegt nach Auffassung des Verwaltungsrates ein wichtiger Grund vor, kann der

Verwaltungsrat auf Empfehlung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den

Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abberufen."

Doppelt

Der VWR auf Vorschlag von Platzer (da K und R ihm ein Sponsoring von Klüh und Henkel in Höhe von bis zu 1,2 Millionen schmackhaft gemacht haben sollen). Eine Abberufung durch den VWR ist erst dann möglich, wenn dies mit Mehrheit auf einer MV verabschiedet wurde.

Ich weiß. Da er jetzt aber auch nichts machen kann, ist das die einzige Lösung. Außerdem wäre dann klar, dass der VWR dem KFC den Todesstoß gegeben hat.

Keine Transparenz, Drohung mit der Insolvenz, Drücken von Forderungen, Klageverfahren scheint der Sohnemann sich vom Papa abgeguckt zu haben.
https://www.tagesspiegel.de/sport/vorstoss-mit-nachspiel-bei-union-557113.html

"..."Das Überleben des Klubs ist nun erst einmal gesichert", sagte Kahstein."Und uns stand das Wasser wirklich bis zum Hals", fügte er für jene Zweifler hinzu, die seine Drohung mit dem Gang zum Konkursrichter für einen Trick hielten, um an potentielle neue Geldgeber zu appellieren und alte Gläubiger zu Stundung oder Teilerlaß zu ermuntern.Denn letztere würden bei einem Konkurs leer ausgehen..." Kahstein Senior bei Union Berlin

Nein. Die Lösung ist ganz einfach. Schriftlicher Antrag von Platzer mit zwei neuen Vorstandskandidaten an den VWR. Der VWR nickt ab und es gibt eine 3:2 Mehrheit für das Team Platzer. Dauert im besten Fall 1 Stunde.

Öffentlicher Protest interessiert K und R nicht. Eine oaMV dauert zu lange.

Und es müssen zwei Neue sein, da der Vorstand nur bei Anwesenheit der Mehrheit (!) seiner Vorstandsmitglieder beschlussfähig ist. 2:2 reicht da nicht. Und die Stimme von Platzer zählt nur bei Abstimmungen und einem Unentschieden doppelt. Bei der Ermittlung der Beschlussfähigkeit gibt es die Doppelung nicht.

Welche Möglichkeiten hätten wir da?

  1. Politisch motiviert - KFC platt, kein Geld mehr aus der Stadtkasse

  2. Wirtschaftlich motiviert (plus Politik) - KFC platt, Abriss Grotenburg (statt evtl. noch mehr Ausbau für Profifußball) und Vermarktung des Grundstücks

Sportlich motiviert - Konkurrenz vom Hals halten

Kurz zur Aussage "ihr seid nicht mehr krankenversichert". Doch sind sie!

Es besteht Versicherungspflicht. Und auch bei freiwilliger Versicherung z.B. bei Überschreitung der Einkommensgrenze besteht diese auch bei ausbleibenden Beitragszahlungen fort. GGf. schulden sie die Beiträge selber. Die Krankenkasse könnte diese dann einfordern und ein Ruhen der Leistung androhen, wenn keine Zahlung erfolgt oder eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird. Und selbst diesen diesen Fällen wären Notfälle noch versichert. Was nicht gezahlt würde wäre allerdings Krankengeld wenn die Leistungen ruhen.

Umsatzsteuervoranmeldungsstichtag könnte wirklich relevant sein. Da fällt aus dem Duisburg Spiel ja doch ein ganzer Batzen an.

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