Schluesselszene.net

Neuer Hauptsponsor

Kotbullar
Antwort auf Unit1905

Tatsache. Das konnte niemand ahnen, dass dasbob eine Luftnummer ist. Bezos zittert heute noch.

melde dich doch bei einem Insolvenzverwalter als sogenanntes "Trüffelschwein"

Personen, die Anfechtungsansprüche riechen können, sind rar

5
Unit1905
Antwort auf Kotbullar

melde dich doch bei einem Insolvenzverwalter als sogenanntes "Trüffelschwein"

Personen, die Anfechtungsansprüche riechen können, sind rar

Um Schwachsinn als Schwachsinn auszumachen, muss man kein Trüffelschwein sein, sondern nur das Hirn einschalten und die blau-rote Naivität ablegen.

-3
Kotbullar
Antwort auf Unit1905

Um Schwachsinn als Schwachsinn auszumachen, muss man kein Trüffelschwein sein, sondern nur das Hirn einschalten und die blau-rote Naivität ablegen.

Ich glaube, du verwechselst da etwas, das hat mit blau-roter Brille nichts zu tun, sondern mit tatbestandlichen Anforderungen an die in der Insolvenzordnung normierten Anfechtungsansprüche.

Bei Abschluss des Vertrages wurden 50.000,00 € gezahlt.

Und es geht rechtlich um die Frage, ob in dem Moment erkennbar war, dass DASbob in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt.

10

Habe ich von Anfang an gesagt, dass es eine Luftnummer ist. Man wurde aber, hier üblich, angefeindet.

-13
nebomb
Antwort auf firlefanz1905

Habe ich von Anfang an gesagt, dass es eine Luftnummer ist. Man wurde aber, hier üblich, angefeindet.

Häng Dir nen Orden um

10
Zoobrücke
Antwort auf nebomb

Häng Dir nen Orden um

Es geht hier nicht um Orden. Es geht darum, dass die entsetzliche Naivität des Vorstands hier von vielen unterstützt wurde. Und das ist nicht nur blamabel, sondern hätte uns fast den Kopf gekostet. Also bitte mal einen Moment Ehrlichkeit, wie man sich damals zu diesem Thema geäußert hat Und dann eher mal schweigen und nachdenken.

-6
Zoobrücke
Antwort auf nebomb

Häng Dir nen Orden um

Es geht hier nicht um Orden. Es geht darum, dass viele hier die entsetzliche Naivität des Vorstands unterstützt haben, was uns am Ende fast den Kopf gekostet hätte. Also mal lieber nachdenken, ein bisschen Selbstkritik üben und ansonsten schweigen.

-10
Zoobrücke

Postskriptum: hätte auch einmal gereicht. Manchmal ist die Leitung etwas lahm…

-8
nebomb
Antwort auf Zoobrücke

Es geht hier nicht um Orden. Es geht darum, dass die entsetzliche Naivität des Vorstands hier von vielen unterstützt wurde. Und das ist nicht nur blamabel, sondern hätte uns fast den Kopf gekostet. Also bitte mal einen Moment Ehrlichkeit, wie man sich damals zu diesem Thema geäußert hat Und dann eher mal schweigen und nachdenken.

Aber wie oft wollen wir noch sagen "Ich habe es gewusst"oder "ich habe es von Anfang gesagt"?? Wie bringt uns das weiter? Ich bin mir ziemlich sicher, dass uns das nicht nochmal passieren wird. Mittlerweile wissen wir alle, dass es eine Fehlentscheidung war und müssen nicht noch Jahre uns selber auf die Schulter klopfen, weil wir es ja besser wussten.

Grundsätzlich sind 90% der Menschen immer skeptisch wenn man neue Wege geht, die Geschichte ist voll von "das wird nie was" und am Ende setzt sich auch mal das eine oder andere durch... Es ist also keine Kunst ein "scheitern" vorauszusagen ;)

3
wise
Antwort auf Unit1905

Um Schwachsinn als Schwachsinn auszumachen, muss man kein Trüffelschwein sein, sondern nur das Hirn einschalten und die blau-rote Naivität ablegen.

Mit einer solchen Hirnleistung gäbe es heutzutage facebook, amazon oder google nicht.

1
wise
Antwort auf nebomb

Aber wie oft wollen wir noch sagen "Ich habe es gewusst"oder "ich habe es von Anfang gesagt"?? Wie bringt uns das weiter? Ich bin mir ziemlich sicher, dass uns das nicht nochmal passieren wird. Mittlerweile wissen wir alle, dass es eine Fehlentscheidung war und müssen nicht noch Jahre uns selber auf die Schulter klopfen, weil wir es ja besser wussten.

Grundsätzlich sind 90% der Menschen immer skeptisch wenn man neue Wege geht, die Geschichte ist voll von "das wird nie was" und am Ende setzt sich auch mal das eine oder andere durch... Es ist also keine Kunst ein "scheitern" vorauszusagen ;)

Würden wir nicht? Nach der dasbob-Misere gab es seitens des Verwaltungsrat eine weitere Glanzleistung, die uns diese Saison mind. 100k EUR kosten wird. Ich erkenne da also keine Besserung. Und wenn man sich die aktuelle Situation des Vereins anschaut, schlittern wir gerade in Lichtgeschwindigkeit erneut in eine Existenzbedrohende Situation.

-1
wise

Die Tatsache, dass der Verein "den geltend zu machenden Betrag gerade ermittelt" und der er "von Dritten über die Eröffnung des IV informiert wurde" zeugt von weiteren Dilettantismus. Um von einem Teil der Insolvenzmasse profitieren z können, hätte man dasbob bereits zuvor säumig stellen müssen. Nur so hätte der Insolvenzverwalter den Verein über die Eröffnung des Verfahrens informieren und als möglichen Gläubiger auch berücksichtigen können. Das erst jetzt nach einer konkreten Summe gesucht wird, zeigt bereits, dass man erst gar keinen Titel gegen dasbob erwirkt hat.

-2
Antwort auf nebomb

Häng Dir nen Orden um

Na ja, zumindest besser als in deinem Luftschloss voller Luftballons

-3
Stroem
Antwort auf wise

Die Tatsache, dass der Verein "den geltend zu machenden Betrag gerade ermittelt" und der er "von Dritten über die Eröffnung des IV informiert wurde" zeugt von weiteren Dilettantismus. Um von einem Teil der Insolvenzmasse profitieren z können, hätte man dasbob bereits zuvor säumig stellen müssen. Nur so hätte der Insolvenzverwalter den Verein über die Eröffnung des Verfahrens informieren und als möglichen Gläubiger auch berücksichtigen können. Das erst jetzt nach einer konkreten Summe gesucht wird, zeigt bereits, dass man erst gar keinen Titel gegen dasbob erwirkt hat.

Die Diskussion mit dem Titel und den damit verbundenen erheblichen Kosten hatten wir ja schon.

2
Markus2021

Diese endlos-Debatten könnte der KFC eigentlich vermeiden, mehr sage ich nicht dazu, bevor ich mich wieder belehren lassen muss, wünsche einen Erwartungsreichen Tag☺️

-4
Antwort auf firlefanz1905

Na ja, zumindest besser als in deinem Luftschloss voller Luftballons

Hast du jetzt gerade nebomb übertriebenen Optimismus vorgeworfen? 😂

0
Kotbullar
Antwort auf wise

Die Tatsache, dass der Verein "den geltend zu machenden Betrag gerade ermittelt" und der er "von Dritten über die Eröffnung des IV informiert wurde" zeugt von weiteren Dilettantismus. Um von einem Teil der Insolvenzmasse profitieren z können, hätte man dasbob bereits zuvor säumig stellen müssen. Nur so hätte der Insolvenzverwalter den Verein über die Eröffnung des Verfahrens informieren und als möglichen Gläubiger auch berücksichtigen können. Das erst jetzt nach einer konkreten Summe gesucht wird, zeigt bereits, dass man erst gar keinen Titel gegen dasbob erwirkt hat.

Aha...................ob das so stimmen kann ?

A ist seit Jahren Vermieter von Unternehmen B. Es gibt einen Mietvertrag. Die Miete wird immer pünktlich gezahlt. Tatsächlich ist Unternehmen B aber seit Monaten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wovon A keine Kenntnis hat. In Monat 1 zahlt B die Miete plötzlich nicht und beantragt in Monat 2 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das in Monat 3 dann wegen deutlicher Überschuldung eröffnet wird. Der Insolvenzverwalter lehnt den Eintritt in den Mietvertrag ab (§ 103 InsO), der daraufhin beendet ist. Vermieter A könnte also für die Monate 1-3 mit seiner Mietzinsforderung nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen, weil er sich nicht vorher um einen Titel gekümmert hat (?) Tatsächlich sagt sogar § 103 Abs. 2, dass der Vermieter den Anspruch als "Insolvenzgläubiger" geltend machen muss. Die Forderung wird angemeldet und dann prüft der Verwalter den Anspruch anhand der materiellen Voraussetzungen, also wirksamer Vertrag, fehlende Zahlung, eventuell Mietmängel, vielleicht Gegenansprüche. In Höhe seines Ergebnisses stellt er die Forderung zur Insolvenztabelle fest. Diese Feststellung hat dann Titelfunktion. Das ist auch der günstigste Weg für A.

Andere Variante: A gelingt es, weil er ja keine Ahnung hat, dass überhaupt ein Insolvenzantrag gestellt wurde, für die offenen Mieten eine Klage anzubringen und sogar einen Feststellungsantrag für zukünftige Mieten. Die Klage wird noch vor dem Antrag von B dort zugestellt. B, nicht sicher, wie sich die Insolvenz entwickelt, gibt vorsichtshalber eine Verteidigungsanzeige ab, damit kein Versäumnisurteil ergehen kann. Eine Klageerwiderung erfolgt nicht. Das Gericht terminiert für Monat 6. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird der Rechtsstreit gemäß § 240 ZPO unterbrochen und dass der Insolvenzverwalter, der verpflichtet ist, dem Vermieter einen Titel zu verschaffen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, den Rechtsstreit aufnimmt, ist nicht zu erwarten. Bei einem monatlichen Mietzins von 5.000,00 € (mal angenommen für eine Werkhalle) hätte A jetzt mindestens 4.003,90 € netto investieren müssen, um überhaupt zu diesem Punkt zu kommen. Klassischer Fall von: gutem Geld noch besseres hinterherwerfen.

Stellt der Insolvenzverwalter eine Forderung nicht zur Tabelle fest - warum auch immer - kann der Gläubiger dann Klage auf Feststellung zur Tabelle erheben.

3
Stroem
-1
wise
Antwort auf Kotbullar

Aha...................ob das so stimmen kann ?

A ist seit Jahren Vermieter von Unternehmen B. Es gibt einen Mietvertrag. Die Miete wird immer pünktlich gezahlt. Tatsächlich ist Unternehmen B aber seit Monaten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wovon A keine Kenntnis hat. In Monat 1 zahlt B die Miete plötzlich nicht und beantragt in Monat 2 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das in Monat 3 dann wegen deutlicher Überschuldung eröffnet wird. Der Insolvenzverwalter lehnt den Eintritt in den Mietvertrag ab (§ 103 InsO), der daraufhin beendet ist. Vermieter A könnte also für die Monate 1-3 mit seiner Mietzinsforderung nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen, weil er sich nicht vorher um einen Titel gekümmert hat (?) Tatsächlich sagt sogar § 103 Abs. 2, dass der Vermieter den Anspruch als "Insolvenzgläubiger" geltend machen muss. Die Forderung wird angemeldet und dann prüft der Verwalter den Anspruch anhand der materiellen Voraussetzungen, also wirksamer Vertrag, fehlende Zahlung, eventuell Mietmängel, vielleicht Gegenansprüche. In Höhe seines Ergebnisses stellt er die Forderung zur Insolvenztabelle fest. Diese Feststellung hat dann Titelfunktion. Das ist auch der günstigste Weg für A.

Andere Variante: A gelingt es, weil er ja keine Ahnung hat, dass überhaupt ein Insolvenzantrag gestellt wurde, für die offenen Mieten eine Klage anzubringen und sogar einen Feststellungsantrag für zukünftige Mieten. Die Klage wird noch vor dem Antrag von B dort zugestellt. B, nicht sicher, wie sich die Insolvenz entwickelt, gibt vorsichtshalber eine Verteidigungsanzeige ab, damit kein Versäumnisurteil ergehen kann. Eine Klageerwiderung erfolgt nicht. Das Gericht terminiert für Monat 6. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird der Rechtsstreit gemäß § 240 ZPO unterbrochen und dass der Insolvenzverwalter, der verpflichtet ist, dem Vermieter einen Titel zu verschaffen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, den Rechtsstreit aufnimmt, ist nicht zu erwarten. Bei einem monatlichen Mietzins von 5.000,00 € (mal angenommen für eine Werkhalle) hätte A jetzt mindestens 4.003,90 € netto investieren müssen, um überhaupt zu diesem Punkt zu kommen. Klassischer Fall von: gutem Geld noch besseres hinterherwerfen.

Stellt der Insolvenzverwalter eine Forderung nicht zur Tabelle fest - warum auch immer - kann der Gläubiger dann Klage auf Feststellung zur Tabelle erheben.

Du vergleichst hier ein Mietverhältnis mit einem Sponsoring. Dafür ist dir erst einmal zu gratulieren.

Variante A ist nun von unserem Verein zu erwarten, denn der Verein wurde durch den Insolvenzverwalter nicht über die Eröffnung des Verfahrens informiert. Das bedeutet bisher ist der Verein dem IV offiziell nicht als Gläubiger bekannt. Befremdlich bleibt es dennoch, dass erst jetzt die angeblich säumige Summe in Erfahrung gebracht wird.

Variante B ist irrelevant, da du davon sprichst, dass der Titel erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Davon habe ich mit keinem Wort gesprochen.

Zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der fristlosen Kündigung des Sponsoringvertrags seitens des Vereins lagen zudem keine 1-3 Monate. Mit Hilfe eines Titels und einer Zwangsvollstreckung vor einem Insolvenzverfahrens wäre man zudem jetzt nicht abhängig von einer in solchen Fällen sehr geringen Insolvenzquote.

Nur hätte es für einen solchen Titel ein eindeutiges Säumnis des Schuldner gebraucht. Ob dies der Fall war, können nur die beurteilen, die die Details des Sponsoringdeals kennen.

0
Kotbullar
Antwort auf wise

Du vergleichst hier ein Mietverhältnis mit einem Sponsoring. Dafür ist dir erst einmal zu gratulieren.

Variante A ist nun von unserem Verein zu erwarten, denn der Verein wurde durch den Insolvenzverwalter nicht über die Eröffnung des Verfahrens informiert. Das bedeutet bisher ist der Verein dem IV offiziell nicht als Gläubiger bekannt. Befremdlich bleibt es dennoch, dass erst jetzt die angeblich säumige Summe in Erfahrung gebracht wird.

Variante B ist irrelevant, da du davon sprichst, dass der Titel erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Davon habe ich mit keinem Wort gesprochen.

Zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der fristlosen Kündigung des Sponsoringvertrags seitens des Vereins lagen zudem keine 1-3 Monate. Mit Hilfe eines Titels und einer Zwangsvollstreckung vor einem Insolvenzverfahrens wäre man zudem jetzt nicht abhängig von einer in solchen Fällen sehr geringen Insolvenzquote.

Nur hätte es für einen solchen Titel ein eindeutiges Säumnis des Schuldner gebraucht. Ob dies der Fall war, können nur die beurteilen, die die Details des Sponsoringdeals kennen.

Erkläre mir dann bitte zuerst, wo der Unterschied zwischen einem Sponsorenvertrag und einem Mietvertrag ist

2
wise
Antwort auf Stroem

Ja, da kann man mal schmunzeln, dass der SVW einen Haupt-Sponsor verkündet und bereits einen Sponsor auf dem Rücken hat, während man sich beim KFC seit Wochen wundern muss, wie denn die kommende Regionalliga-Saison finanziert werden soll, ohne dass man einen bisher einen Hauptsponsor präsentiert hat. Und in diesem Zusammenhang klammert man besser die Altlasten aus, die es ebenfalls noch zu bedienen gilt.

-3
Stroem
Antwort auf wise

Ja, da kann man mal schmunzeln, dass der SVW einen Haupt-Sponsor verkündet und bereits einen Sponsor auf dem Rücken hat, während man sich beim KFC seit Wochen wundern muss, wie denn die kommende Regionalliga-Saison finanziert werden soll, ohne dass man einen bisher einen Hauptsponsor präsentiert hat. Und in diesem Zusammenhang klammert man besser die Altlasten aus, die es ebenfalls noch zu bedienen gilt.

Ach und das ist jetzt ein seriöser Sponsor? Bei dem die Insolvenzen wie die Weihnachtsfeier zur Jahresplanung gehört.

1
wise
Antwort auf Stroem

Ach und das ist jetzt ein seriöser Sponsor? Bei dem die Insolvenzen wie die Weihnachtsfeier zur Jahresplanung gehört.

Der Sponsor ist Beetz!

0
wise
Antwort auf Kotbullar

Erkläre mir dann bitte zuerst, wo der Unterschied zwischen einem Sponsorenvertrag und einem Mietvertrag ist

Der Mietervertrag regelt die Überlassung einer Sache während der Sponsoringvertrag eine Förderung und Werbeleistung regelt. An dieser Stelle existieren also bereits zwei Leistungserbringer.

Ein Mietvertrag wird in den §§ 535 ff. BGB geregelt. Ein Sponsoringvertrag unterliegt keiner spezielle gesetzlichen Regelung und fällt unter die allgemeine Vertragsfreiheit.

  • Sponsoringverträge und Mietverträge sind zwar beides zweiseitige Rechtsgeschäfte, jedoch in völlig unterschiedlichen Kontexten und mit unterschiedlichen Hauptpflichten und rechtlichen Rahmenbedingungen.

-1

Nächste Spiele

24.11. 14:00 Pader2 -:-
30.11. 14:00 -:-
30.11. 14:00 -:-
30.11. 14:00 KFC Uerd. -:- Türk
30.11. 14:00 KFC Uerd. -:-
30.11. 14:00 FC Dür. -:- Hkepp
30.11. 14:00 -:- Pader2
30.11. 14:00 -:- KFC Uerd.
30.11. 14:00 S04 II -:-
30.11. 14:00 Wiedbr. -:- KFC Uerd.

Letzte Spiele

22.11. 19:30 1:3 Wiedbr.
23.11. 14:00 KFC Uerd. 1:2
23.11. 14:00 KFC Uerd. 2:1 S04 II
23.11. 14:00 Hkepp 2:5
23.11. 14:00 2:0 FC Dür.
23.11. 14:00 Türk 0:0 KFC Uerd.
23.11. 14:00 0:2 KFC Uerd.
23.11. 14:00 0:1