Wuppertal - KFC Uerdingen 05 - 02.11.2024 - 14.00 Uhr
"Der Wuppertaler SV hat Einspruch gegen die Wertung der Partie vom 14. Spieltag gegen den KFC Uerdingen am 02.11.2024 eingelegt. Heute erhielten wir das Urteil des Sportgerichts des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV): Die Partie wird mit 2:0 und drei Punkten für den WSV gewertet."
Danke dafür an den Vorstand.
Da kann einem die Mannschaft nur leid tun. Alles reingeworfen und sportlich den Sieg geholt.
Dann das.
Der Wuppertaler SV kann sich im Abstiegskampf der Regionalliga West drei Punkte gutschreiben: Die sportlich eigentlich verlorene Partie gegen den KFC Uerdingen wird offenbar nachträglich für den WSV gewertet.
Unabhängig davon, dass die Spieltagsvorbereitung natürlich an Dilettantismus nicht zu überbieten ist, ist die Entscheidung, Wuppertal 3 Punkte zuzusprechen ebenfalls falsch und vom Verband zu korrigieren, wenn wir es denn schaffen, rechtzeitig Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts einzulegen. Dazu sogleich ;)
Denn eine Spielwertung mit 0:2 und 3 Punkten im Sinne des 43 SpO WDFV liegt nicht vor, da keine der dort genannten Voraussetzungen gegeben ist.
Insbesondere liegt 43 Abs. 3 SpO WDFV nicht, weil Tshitoku ja förmlich tatsächlich spielberechtigt war und auf der Spielberechtigungliste im Sinne des 33 Abs. 2 SpO WDFV steht.
Der Verstoß liegt einzig - soweit der Sachverhalt in der Presse zutreffend ist - darin, einen Spieler zu Spielbeginn nicht gemäß 35 Abs 2 SpO WDFV rechtzeitig gemeldet zu haben. Ein Verstoß gegen 35 SpO WDFV ist aber in der Spielwertung wie sie 43 SpO WDFV beschreibt nicht genannt. Die Rechtsfolge bei einem Verstoß richtet sich vielmehr nach 35 Abs. 3 SpO WDFV in Verbindung mit 12b SpO DFB. Danach ist als Rechtsfolge allerdings „lediglich“ vorgesehen, dass für Uerdingen eine 0:2 Regelung mit 0 Punkten vorgesehen ist, für den gegnerischen Verein (Wuppertal) bleibt die eigentliche Spielwertung aber unberührt. Das heißt es dürfte für Wuppertal ebenfalls keine Punkte geben.
Da hier wohl ein Urteil nach 36 der Rechts-Verfahrensordnung ergangen ist, sollte der Verein rasch zusehen, gemäß 49 RuVO Berufung gegen das Urteil einzulegen. Achtung lieber Verein: Das geht nur bis 10 Tage nach der Verkündung schriftlich bei dem Organ, das die Entscheidung erlassen hat.
Aber wie ich unseren Verein hier kenne, passiert rein gar nichts oder die Einlegungsfrist wird um einen Tag verpennt - weil es (i) dort keiner wirklich kann und (ii) sich natürlich keiner zuständig fühlt. Am Ende schaffen wir es trotz der Grabenkämpfe finanziell irgendwie über die Runden und steigen dann trotzdem mit 2 Punkten weniger als Wuppertal ab und alle gucken blöd aus der Wäsche.
Ein Szenario, was wie gemalt zu uns passen würde
Aber was sag ich da, wir haben ja noch genug andere Probleme 😏
Es ist unfassbar, einfach unfassbar.
Könnte verstehen, wenn beim Team irgendwann der Kampfgeist erlaubt, wenn man von den Verantwortlichen nach privater Anreise nochmal so zwischen die Beine getreten wird.
Unabhängig davon, dass die Spieltagsvorbereitung natürlich an Dilettantismus nicht zu überbieten ist, ist die Entscheidung, Wuppertal 3 Punkte zuzusprechen ebenfalls falsch und vom Verband zu korrigieren, wenn wir es denn schaffen, rechtzeitig Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts einzulegen. Dazu sogleich ;)
Denn eine Spielwertung mit 0:2 und 3 Punkten im Sinne des 43 SpO WDFV liegt nicht vor, da keine der dort genannten Voraussetzungen gegeben ist.
Insbesondere liegt 43 Abs. 3 SpO WDFV nicht, weil Tshitoku ja förmlich tatsächlich spielberechtigt war und auf der Spielberechtigungliste im Sinne des 33 Abs. 2 SpO WDFV steht.
Der Verstoß liegt einzig - soweit der Sachverhalt in der Presse zutreffend ist - darin, einen Spieler zu Spielbeginn nicht gemäß 35 Abs 2 SpO WDFV rechtzeitig gemeldet zu haben. Ein Verstoß gegen 35 SpO WDFV ist aber in der Spielwertung wie sie 43 SpO WDFV beschreibt nicht genannt. Die Rechtsfolge bei einem Verstoß richtet sich vielmehr nach 35 Abs. 3 SpO WDFV in Verbindung mit 12b SpO DFB. Danach ist als Rechtsfolge allerdings „lediglich“ vorgesehen, dass für Uerdingen eine 0:2 Regelung mit 0 Punkten vorgesehen ist, für den gegnerischen Verein (Wuppertal) bleibt die eigentliche Spielwertung aber unberührt. Das heißt es dürfte für Wuppertal ebenfalls keine Punkte geben.
Da hier wohl ein Urteil nach 36 der Rechts-Verfahrensordnung ergangen ist, sollte der Verein rasch zusehen, gemäß 49 RuVO Berufung gegen das Urteil einzulegen. Achtung lieber Verein: Das geht nur bis 10 Tage nach der Verkündung schriftlich bei dem Organ, das die Entscheidung erlassen hat.
Aber wie ich unseren Verein hier kenne, passiert rein gar nichts oder die Einlegungsfrist wird um einen Tag verpennt - weil es (i) dort keiner wirklich kann und (ii) sich natürlich keiner zuständig fühlt. Am Ende schaffen wir es trotz der Grabenkämpfe finanziell irgendwie über die Runden und steigen dann trotzdem mit 2 Punkten weniger als Wuppertal ab und alle gucken blöd aus der Wäsche.
Ein Szenario, was wie gemalt zu uns passen würde
Aber was sag ich da, wir haben ja noch genug andere Probleme 😏
Kannst Du das denen nicht per Email, oder telefonisch zukommen lassen?
Vielleicht hilft das.
Unabhängig davon, dass die Spieltagsvorbereitung natürlich an Dilettantismus nicht zu überbieten ist, ist die Entscheidung, Wuppertal 3 Punkte zuzusprechen ebenfalls falsch und vom Verband zu korrigieren, wenn wir es denn schaffen, rechtzeitig Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts einzulegen. Dazu sogleich ;)
Denn eine Spielwertung mit 0:2 und 3 Punkten im Sinne des 43 SpO WDFV liegt nicht vor, da keine der dort genannten Voraussetzungen gegeben ist.
Insbesondere liegt 43 Abs. 3 SpO WDFV nicht, weil Tshitoku ja förmlich tatsächlich spielberechtigt war und auf der Spielberechtigungliste im Sinne des 33 Abs. 2 SpO WDFV steht.
Der Verstoß liegt einzig - soweit der Sachverhalt in der Presse zutreffend ist - darin, einen Spieler zu Spielbeginn nicht gemäß 35 Abs 2 SpO WDFV rechtzeitig gemeldet zu haben. Ein Verstoß gegen 35 SpO WDFV ist aber in der Spielwertung wie sie 43 SpO WDFV beschreibt nicht genannt. Die Rechtsfolge bei einem Verstoß richtet sich vielmehr nach 35 Abs. 3 SpO WDFV in Verbindung mit 12b SpO DFB. Danach ist als Rechtsfolge allerdings „lediglich“ vorgesehen, dass für Uerdingen eine 0:2 Regelung mit 0 Punkten vorgesehen ist, für den gegnerischen Verein (Wuppertal) bleibt die eigentliche Spielwertung aber unberührt. Das heißt es dürfte für Wuppertal ebenfalls keine Punkte geben.
Da hier wohl ein Urteil nach 36 der Rechts-Verfahrensordnung ergangen ist, sollte der Verein rasch zusehen, gemäß 49 RuVO Berufung gegen das Urteil einzulegen. Achtung lieber Verein: Das geht nur bis 10 Tage nach der Verkündung schriftlich bei dem Organ, das die Entscheidung erlassen hat.
Aber wie ich unseren Verein hier kenne, passiert rein gar nichts oder die Einlegungsfrist wird um einen Tag verpennt - weil es (i) dort keiner wirklich kann und (ii) sich natürlich keiner zuständig fühlt. Am Ende schaffen wir es trotz der Grabenkämpfe finanziell irgendwie über die Runden und steigen dann trotzdem mit 2 Punkten weniger als Wuppertal ab und alle gucken blöd aus der Wäsche.
Ein Szenario, was wie gemalt zu uns passen würde
Aber was sag ich da, wir haben ja noch genug andere Probleme 😏
Wenn es aus Deiner Sicht noch irgendeine Chance gibt, dann schreibe doch unseren Juristen im Vorstand direkt an, dirk.roethig@kfc05.de
Unabhängig davon, dass die Spieltagsvorbereitung natürlich an Dilettantismus nicht zu überbieten ist, ist die Entscheidung, Wuppertal 3 Punkte zuzusprechen ebenfalls falsch und vom Verband zu korrigieren, wenn wir es denn schaffen, rechtzeitig Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts einzulegen. Dazu sogleich ;)
Denn eine Spielwertung mit 0:2 und 3 Punkten im Sinne des 43 SpO WDFV liegt nicht vor, da keine der dort genannten Voraussetzungen gegeben ist.
Insbesondere liegt 43 Abs. 3 SpO WDFV nicht, weil Tshitoku ja förmlich tatsächlich spielberechtigt war und auf der Spielberechtigungliste im Sinne des 33 Abs. 2 SpO WDFV steht.
Der Verstoß liegt einzig - soweit der Sachverhalt in der Presse zutreffend ist - darin, einen Spieler zu Spielbeginn nicht gemäß 35 Abs 2 SpO WDFV rechtzeitig gemeldet zu haben. Ein Verstoß gegen 35 SpO WDFV ist aber in der Spielwertung wie sie 43 SpO WDFV beschreibt nicht genannt. Die Rechtsfolge bei einem Verstoß richtet sich vielmehr nach 35 Abs. 3 SpO WDFV in Verbindung mit 12b SpO DFB. Danach ist als Rechtsfolge allerdings „lediglich“ vorgesehen, dass für Uerdingen eine 0:2 Regelung mit 0 Punkten vorgesehen ist, für den gegnerischen Verein (Wuppertal) bleibt die eigentliche Spielwertung aber unberührt. Das heißt es dürfte für Wuppertal ebenfalls keine Punkte geben.
Da hier wohl ein Urteil nach 36 der Rechts-Verfahrensordnung ergangen ist, sollte der Verein rasch zusehen, gemäß 49 RuVO Berufung gegen das Urteil einzulegen. Achtung lieber Verein: Das geht nur bis 10 Tage nach der Verkündung schriftlich bei dem Organ, das die Entscheidung erlassen hat.
Aber wie ich unseren Verein hier kenne, passiert rein gar nichts oder die Einlegungsfrist wird um einen Tag verpennt - weil es (i) dort keiner wirklich kann und (ii) sich natürlich keiner zuständig fühlt. Am Ende schaffen wir es trotz der Grabenkämpfe finanziell irgendwie über die Runden und steigen dann trotzdem mit 2 Punkten weniger als Wuppertal ab und alle gucken blöd aus der Wäsche.
Ein Szenario, was wie gemalt zu uns passen würde
Aber was sag ich da, wir haben ja noch genug andere Probleme 😏
Ist zwar jetzt schon ein paar Tage her, dass ich mich durch die SpO gegraben habe, aber genauso habe ich es auch in Erinnerung. Wenn man überhaupt zu diesem Ergebnis kommt. Daran habe ich weiterhin Zweifel, da die Regel nicht sauber und klar formuliert ist. Zu MPs Zeit hätten wir da jetzt einen Sportjuristen drauf angesetzt.
Wenn es aus Deiner Sicht noch irgendeine Chance gibt, dann schreibe doch unseren Juristen im Vorstand direkt an, dirk.roethig@kfc05.de
Ich habe das mal gemacht. Bin gespannt, ob der Verein Hilfe in Anspruch nehmen wird/will
Alles selbst schuld und einfach im Nachhinein nur noch super dämlich! Brauchen auch keinen Widerspruch einlegen, wird sowie bei Uerdingen immer abgeschmettert.
Nur f*** Waldhof wurde 2018 in ihrem Widerspruch- Marathon teilweise gehört; Urteile revidiert.
Danke dafür an den Vorstand.
Da kann einem die Mannschaft nur leid tun. Alles reingeworfen und sportlich den Sieg geholt.
Dann das.
Dieser aktuelle Vorstand, der für diesen Mist verantwortlich ist, bringt nicht einmal eine Nachricht auf der HP zu dem Thema.
Was für ein Nackenschlag! Ärgere mich maßlos über das Versagen diese Meldedatei korrekt auszufüllen.Spielern/Trainer wird in den Arsch getreten.Wer auch immer dies verbockt hat,sollte in tiefer Scham und im Büßergewand nach Kevelaer pilgern.
Dieser aktuelle Vorstand, der für diesen Mist verantwortlich ist, bringt nicht einmal eine Nachricht auf der HP zu dem Thema.
Die Post ist heute gekommen. Vielleicht prüft man erstmal den Inhalt, bevor man dazu irgendwas veröffentlicht. Sind ja nicht im Forum wo jeder Furz breitgetreten wird.
Was für ein Nackenschlag! Ärgere mich maßlos über das Versagen diese Meldedatei korrekt auszufüllen.Spielern/Trainer wird in den Arsch getreten.Wer auch immer dies verbockt hat,sollte in tiefer Scham und im Büßergewand nach Kevelaer pilgern.
Klar, dass hier Platzer-Fans mir sofort Daumen runter geben, wenn ich Wahrheiten ausspreche, die nicht in deren Bild passen.
Vielleicht sollten die einfach noch einmal hier lesen: https://archive.ph/K4UDU
So übermittelte Trainer Lewejohann den Kader nach WZ-Informationen zwar mit dem Namen Tshitoku an die zuständigen Personen im Vorstand, dort sei nach Angaben Kahsteins dann aber ein Fehler unterlaufen. Demnach sei beim Kopieren der Spielernamen der junge Innenverteidiger verloren gegangen.
Die Post ist heute gekommen. Vielleicht prüft man erstmal den Inhalt, bevor man dazu irgendwas veröffentlicht. Sind ja nicht im Forum wo jeder Furz breitgetreten wird.
Wow, das ist also ein Furz.
3 Punkte weg, Abstiegsplätze nicht mehr weit, zumal WSV auch noch 3 Punkte kriegen soll und nä. Spiel gegen MSV.
Klar, dass hier Platzer-Fans mir sofort Daumen runter geben, wenn ich Wahrheiten ausspreche, die nicht in deren Bild passen.
Vielleicht sollten die einfach noch einmal hier lesen: https://archive.ph/K4UDU
So übermittelte Trainer Lewejohann den Kader nach WZ-Informationen zwar mit dem Namen Tshitoku an die zuständigen Personen im Vorstand, dort sei nach Angaben Kahsteins dann aber ein Fehler unterlaufen. Demnach sei beim Kopieren der Spielernamen der junge Innenverteidiger verloren gegangen.
Habe Dir keinen Daumen runter gegeben.Mache dies aus Prinzip ohnehin nicht,da ich es unter Erwachsenen kindisch finde.
Die 5 Männekes, die hier rumpalavern, kann man mittlerweile recht eindeutig der alten Garde zuordnen. Ist halt zu offensichtlich, die Stimmungsmache. Die Düse geht… und wie!
Nein, ist es eben nicht. Aber wenn es dazu eine Mitteilung gibt, würde ich zwei Varianten erwarten.
1. Wir haben den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe intensiv geprüft und wir haben einen Fehler gemacht. Die ausgesprochene Strafe entspricht den Regelungen des Verbandes.
oder
2. Wir haben den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe intensiv geprüft und halten diese Entscheidung für falsch. Daher legen wir Rechtsmittel ein. Ggf. bereits an dieser Stelle mit Begründung.
In beiden Fällen geht eine Prüfung und ggf. Rücksprache mit (externen) Experten voraus. Das kostet, - insbesondere bei ehrenamtlichen - etwas Zeit. Und die ist im Zweifelsfall gut investiert.
Ich äußere mich hier im Forum auch gerne mal zu Gerüchten und Vermutungen ("Furz"). Bei einer Veröffentlichung durch den Verein hätte ich aber gerne was Handfestes.
Hierfür müsste unser Verein Rechtsmittelverzicht erklärt haben. Sollte dies der Fall sein, ist die Entscheidung rechtskräftig. Ernsthaft geprüft oder prüfen lassen hat die Entscheidung im Vorstand dann aber sicherlich niemand, was ebenfalls nur schwer erträglich wäre.
Habe Dir keinen Daumen runter gegeben.Mache dies aus Prinzip ohnehin nicht,da ich es unter Erwachsenen kindisch finde.
Sorry, das war nicht gegen Dich gemünzt.
Für Dich war es lediglich eine Info bzgl. wer dafür verantwortlich ist, da Du diese Frage in den Raum gestellt hattest.
Ich sehe ein, die Kombination meiner Aussage mit der folgenden Info war missverständlich.
Nein, ist es eben nicht. Aber wenn es dazu eine Mitteilung gibt, würde ich zwei Varianten erwarten.
1. Wir haben den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe intensiv geprüft und wir haben einen Fehler gemacht. Die ausgesprochene Strafe entspricht den Regelungen des Verbandes.
oder
2. Wir haben den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe intensiv geprüft und halten diese Entscheidung für falsch. Daher legen wir Rechtsmittel ein. Ggf. bereits an dieser Stelle mit Begründung.
In beiden Fällen geht eine Prüfung und ggf. Rücksprache mit (externen) Experten voraus. Das kostet, - insbesondere bei ehrenamtlichen - etwas Zeit. Und die ist im Zweifelsfall gut investiert.
Ich äußere mich hier im Forum auch gerne mal zu Gerüchten und Vermutungen ("Furz"). Bei einer Veröffentlichung durch den Verein hätte ich aber gerne was Handfestes.
Genau, irgendeine Erklärung, die Deinen Beispielen entspricht.
Das ist üblich und das erwarte ich auch von unserem Vorstand.
Aber einfach ignorieren geht gar nicht.
Aber dazu muss erstmal genau geprüft werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Verband erst heute seine Entscheidung mitgeteilt.
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