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Saisonvorbereitung 2025/26

Wenn für die von fuf vorausgezahlte Summe keine Sponsoren gefunden werden, handelt es sich dann um eine Schenkung? Dann müssten fuf doch auch Schenkungssteuer zahlen da der KFC kein gemeinnütziger Verein ist? Ist das so? Das ist eine ernstgemeinte Frage, da ich mich in dieser Thematik nicht im Detail auskenne.

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Inrather61

Nur zur Info

Vorbereitungsspiel

Anadolu Türkspor Krefeld gegen St. Tönis 0 : 8

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JP57

Liebe Mitschreiber,

km1905 hat gestern zu diesem Thema geschrieben: "Eine Bürgschaft kann auch im voraus gezahlt werden, nennt sich Vorauszahlungsbürgschaft".

Das wurde gestern so akzeptiert.

Mich hat heute jemand auf FB kontaktiert, der nicht Mitglied im Forum ist, das Zitat von km1905 aber irgendwie mitgekriegt hat. Er ist beruflich mit dem Thema beschäftigt und hat mich - ohne seinen Namen zu nennen - gebeten, eine Richtigstellung zu posten.

Das mach ich, aber bitte fragt mich nicht nach Erklärungen, ich bin da gar nicht im Thema.

"Hallo Jürgen, leider kann ich mich nicht bei der Schlüsselszene anmelden habe aber gesehen, dass km1905 vorhin etwas falsches geschrieben hat im Thread Saisonvorbereitung 2025/2026. Ich habe beruflich mit Vorauszahlungsbürgschaften zu tun. Bei einer Vorauszahlungsbürgschaft handelt es sich um die Absicherung einer geleisteten Vorauszahlung/Anzahlung durch eine dritte Partei. Wenn zum Beispiel ein Auftraggeber einem Auftragnehmer eine Vorauszahlung geleistet hat und der Auftragnehmer dann insolvent geht und die Leistungen nicht mehr ausführen kann, dann erhält der Auftraggeber die Zahlung vom Bürgen zurück.

Würdest du das evtl. richtig stellen?

Und da es anscheinend keiner in dem Forum versteht: Die Sicherungseinlage ist kein Darlehen. Bei Darlehen besteht nämlich immer ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung. Den sehe ich hier aber nicht. Es handelt sich dabei eher um rückzahlungsbedingtes Beteiligungs- bzw. Risikokapital."

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Inrather61

Nu bin ich auch nicht schlauer.

Kann man das unter " Steuerliches im Fußball für Dummies"

erklären?

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nebomb
Antwort auf JP57

Liebe Mitschreiber,

km1905 hat gestern zu diesem Thema geschrieben: "Eine Bürgschaft kann auch im voraus gezahlt werden, nennt sich Vorauszahlungsbürgschaft".

Das wurde gestern so akzeptiert.

Mich hat heute jemand auf FB kontaktiert, der nicht Mitglied im Forum ist, das Zitat von km1905 aber irgendwie mitgekriegt hat. Er ist beruflich mit dem Thema beschäftigt und hat mich - ohne seinen Namen zu nennen - gebeten, eine Richtigstellung zu posten.

Das mach ich, aber bitte fragt mich nicht nach Erklärungen, ich bin da gar nicht im Thema.

"Hallo Jürgen, leider kann ich mich nicht bei der Schlüsselszene anmelden habe aber gesehen, dass km1905 vorhin etwas falsches geschrieben hat im Thread Saisonvorbereitung 2025/2026. Ich habe beruflich mit Vorauszahlungsbürgschaften zu tun. Bei einer Vorauszahlungsbürgschaft handelt es sich um die Absicherung einer geleisteten Vorauszahlung/Anzahlung durch eine dritte Partei. Wenn zum Beispiel ein Auftraggeber einem Auftragnehmer eine Vorauszahlung geleistet hat und der Auftragnehmer dann insolvent geht und die Leistungen nicht mehr ausführen kann, dann erhält der Auftraggeber die Zahlung vom Bürgen zurück.

Würdest du das evtl. richtig stellen?

Und da es anscheinend keiner in dem Forum versteht: Die Sicherungseinlage ist kein Darlehen. Bei Darlehen besteht nämlich immer ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung. Den sehe ich hier aber nicht. Es handelt sich dabei eher um rückzahlungsbedingtes Beteiligungs- bzw. Risikokapital."

Wir wissen doch nicht ob es ein Darlehen, eine Schenkung oder eine Bürgschaft ist. Wir wissen, dass Fuf aus privaten Mitteln das Geld hinterlegt haben sollen. Aber in welcher Form es dem KFC zur Verfügung gestellt wird, ist weiterhin unklar

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Antwort auf Inrather61

Nu bin ich auch nicht schlauer.

Kann man das unter " Steuerliches im Fußball für Dummies"

erklären?

Ich glaube, inhaltlich ist das weitgehend geklärt FuF eV oder eine Reihe von Einzelpersonen haben mit dem KFC eV einen Vertrag geschlossen, dass sie ihr Geld zurückbekommen, wenn eine gewisse Summe an Sponsoreneinnahmen überschritten wird.

Um die genaue Bezeichnung und Verbuchung muss sich eigentlich nur Herr Röttges kümmern.

Wichtig ist nur, dass keine Schulden beim KFC landen. Hoffentlich auch nicht langfristig.

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nebomb

Ich glaube, inhaltlich ist das weitgehend geklärt FuF eV oder eine Reihe von Einzelpersonen haben mit dem KFC eV einen Vertrag geschlossen, dass sie ihr Geld zurückbekommen, wenn eine gewisse Summe an Sponsoreneinnahmen überschritten wird.

Um die genaue Bezeichnung und Verbuchung muss sich eigentlich nur Herr Röttges kümmern.

Wichtig ist nur, dass keine Schulden beim KFC landen. Hoffentlich auch nicht langfristig.

Vllt wird es auf einer MV mal genauer dargelegt

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Inrather61

Ich glaube, inhaltlich ist das weitgehend geklärt FuF eV oder eine Reihe von Einzelpersonen haben mit dem KFC eV einen Vertrag geschlossen, dass sie ihr Geld zurückbekommen, wenn eine gewisse Summe an Sponsoreneinnahmen überschritten wird.

Um die genaue Bezeichnung und Verbuchung muss sich eigentlich nur Herr Röttges kümmern.

Wichtig ist nur, dass keine Schulden beim KFC landen. Hoffentlich auch nicht langfristig.

Bedankt

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