MoritzWuschel
- Dabei seit
- 02.01.2021
- Beiträge
- 917
- Zuletzt angemeldet
- 23.10.2026
Beiträge
Kurz nach dem Rücktritt des bisherigen Vorstandes hat es mal geheißen, dass der VR intensiv bemüht sei, einen neuen Vorstand zu suchen.
Meiner Meinung nach dürften inzwischen neue Vorstandskandidaten vorhanden sein. Aber evtl. hat sich Noah noch nicht klar geäußert, ob von seiner Seite aus auch eine Vorstandsposition gewünscht ist. Logisch wäre es, da Noah ja immerhin der neue Investor ist.
Normalerweise ist es so, wenn eine beauftragte Firma Material speziell für diesen Auftrag eingekauft oder sogar zusätzliche Mitarbeiter eingestellt hat, können die Kosten auf die Stadt abgewälzt und ggfls. eingeklagt werden. Das wäre auch möglich, wenn diese Firma andere Aufträge im Hinblick auf den Auftrag zur Grotenburgsanierung abgelehnt oder storniert hätte.
Wie gesagt, es kommt aber auf die Vertragsgestaltung an, denn theoretisch könnten diese Szenarien ganz oder teilweise auch ausgeschlossen sein. Stichwort: Vertragsfreiheit.
Kurzer Clip mit einer weinenden Familie vor der Grotenburg. Der Reporter fragt, was denn so traurig sei. Antwort der Schluchzenden: Die Stadt hat den KFC nicht lieb, da sie die Grotenburg nicht fertigstellt.
Leider ist mir nix Besseres zu deiner guten Idee eingefallen.
"Kann der jetzt unterlegene Kandidat ebenfalls eine Überprüfung der Überprüfung beantragen oder muss er jetzt tatsächlich einfach seinen Stuhl räumen?"
Die Überprüfung der Stimmenauszählung dürfte mindestens doppelt abgesichert (= gezählt) worden sein, so dass dieses Ergebnis nun das (2.) amtliche Endergebnis ist. Eine Überprüfung der Überprüfung findet somit nicht statt. Der unterlegene Kandidat hat also Niete gezogen.
"Sind die bisher erfolgten Abstimmungen jetzt nicht anfechtbar?"
Das vermute ich im Gegensatz zur Verwaltung schon. Die Verwaltung begründet das so: "Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Gesetzgeber diese Rechtsfolge für den Fall eines Ausscheidens von Ratsmitgliedern ausdrücklich in § 40 Abs. 3 Satz 2 Kommunalwahlgesetz NRW geregelt. Hier heißt es, die Rechtswirksamkeit gefasster Beschlüsse während ihrer bisherigen Tätigkeit wird durch das Ausscheiden nicht berührt."
Das sehe ich anders. Vermutlich dürfte der Gesetzestext eher auf den Umstand abzielen, dass ein Ratsmitglied z.B. wegen Krankheit aus dem Stadtrat ausscheidet. Hier handelt es sich aber um eine Zwangsausscheidung aufgrund einer Wahlpanne. In meinen Augen sind die bisher gefassten Beschlüsse in den Ratssitzungen von September 2020 bis heute schwebend unwirksam. Doch wie könnte man diesen Zustand heilen? Hier bietet sich folgende Lösung an: Die Verwaltung stellt eine Liste mit allen in der fraglichen Zeit gefassten Beschlüsse zusammen, also z. B. Beschluss am - Datum - über - Vorgang - Ja-Stimmen x , Nein-Stimmen x , Enthaltungen x , u.s.w. Diese Liste müsste dann zum Gegenstand einer Beschlussvorlage mit Abstimmung werden. Wenn eine Annahme mit qualifizierter Mehrheit erfolgt (einfache Mehrheit dürfte m.E. nicht ausreichen), müsste das Problem damit behoben sein.
Wird die Verwaltung in dieser Hinsicht nicht tätig, dürften in kürze zumindest die vom Ergebnis knappen Beschlüsse angefochten werden.
"Besteht die Möglichkeit den Stadtrat um einen Sitz aufzustocken?"
Weiß ich nicht, ist hier aber auch nicht relevant, da ja ein Tausch der Kandidaten vorgenommen werden soll.
Dass sich die Stadt im Moment wegen deiner aufgezeigten Probleme bedeckt hält, kann ich ja einerseits verstehen, aber andererseits habe ich kein Verständnis dafür, dass sie in den 2 1/2 Jahren davor nicht in die Puschen gekommen ist.
Wo ein Wille vorhanden ist, da ist auch ein Weg. Aber den Willen spreche ich der Stadt ab!
"Wer legt den Wert solcher Anteile eigentlich fest?"
Ein Anteilswert wird nicht festgelegt. Der Preis für die Anteile wird zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt. Dabei spielt natürlich die wirtschaftliche Situation der GmbH eine entscheidende Rolle.
Ich habe nur die Frage von @km 1905 beantwortet, die da lautete: "Und wie soll das rechtlich von statten gegangen sein?". Ob es tatsächlich so gelaufen ist, weiß ich natürlich nicht.
M.P. wäre übrigens ein ganz schlechter Geschäftsmann, wenn er der GmbH Geld zur Verfügung stellen würde, ohne sich rechtlich abzusichern. Dies in Form eines Darlehens zu machen, ist gängige Geschäftspraxis.
Ich gehe mal davon aus, dass die Spieler das nicht finanzieren. Somit muss also Geld geflossen sein. Aber wo ist die Quelle? Noah?
In der heutigen Ausgabe der RP steht, dass die Stadt dem KFC ein Trainingsgelände in Hüls für die nächsten vier Monate anbieten kann. Kostenpunkt schlappe 100.000,-- Euro (!). Auf Nachfrage bei der Stadt hat man sich dort ziemlich bedeckt gehalten mit Hinweis auf noch laufende Verhandlungen. Der Betrag sei aber wohl etwas hoch.
Da fällt mir nix mehr zu ein.
Jetzt soll es Unstimmigkeiten zwischen M.P. und Noah geben. Es würde mich nicht wundern, dass da auch nicht viel dran ist. Wir werden es sehen.
Egal ob Ente oder nicht, ich finde es absolut nicht gut, das vor einem wichtigen Spiel heraus zu posaunen.
Je nachdem, wie der Sanierungsfortschritt ausfällt, könnte auch - mit Genehmigung des DFB - die komplette Saison in der Grotenburg gespielt werden, wenn auch in der ersten Zeit in einer Baustelle (Sicherheit für Spieler und Zuschauer vorausgesetzt).
Aufgrund der jetzigen Situation (Stadtrat!) sehe ich aber schwarz und gehe mal davon aus, dass die komplette nächste Saison erneut an uns vorbeigeht.