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Fortführungskonzept

Antwort auf nebomb

Mehmet Eser hat auf Facebook folgendes gepostet

Der User hat infrage gestellt ob es was schriftliches über die Darlehen gibt und das war seine rwa

Xxx da hast du aber ganz falsche Informationen!!!

Glaubst du allen ernstes,dass ich nichts schriftliches habe??

Ich bin der größte Glaubiger!

Da kann auch ein Korrupter (jeder weiß wer gemeint ist) NICHTS ÄNDERN..!!!!!!!

Klingt danach, als würde das noch ein langer juristischer Kampf. Es kann durchaus sein, dass der IV und Eser (und sein Anwalt) unterschiedlicher Meinung sind. Wenn das so ist, könnte jeder weitere Schritt im Prozess kritisch werden.

Aber es bleibt dabei. Er kann eine Einigung mit Finanzamt und Sozialversicherung hinbekommen, dann hat er die Mehrheit in der Gläubigerversammlung. Sonst bringt das vermutlich auch nicht viel, nur der größte Gläubiger zu sein.

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Wahrheit
Antwort auf nebomb

Mehmet Eser hat auf Facebook folgendes gepostet

Der User hat infrage gestellt ob es was schriftliches über die Darlehen gibt und das war seine rwa

Xxx da hast du aber ganz falsche Informationen!!!

Glaubst du allen ernstes,dass ich nichts schriftliches habe??

Ich bin der größte Glaubiger!

Da kann auch ein Korrupter (jeder weiß wer gemeint ist) NICHTS ÄNDERN..!!!!!!!

Genau das, was ich vor Wochen befürchtet hatte. Er ist einer der Hauptgläubiger und hat somit Einfluss auf die Geschehnisse.

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Leon97
Antwort auf Wahrheit

Genau das, was ich vor Wochen befürchtet hatte. Er ist einer der Hauptgläubiger und hat somit Einfluss auf die Geschehnisse.

Naja. Wir werden es sehen

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km1905

Klingt danach, als würde das noch ein langer juristischer Kampf. Es kann durchaus sein, dass der IV und Eser (und sein Anwalt) unterschiedlicher Meinung sind. Wenn das so ist, könnte jeder weitere Schritt im Prozess kritisch werden.

Aber es bleibt dabei. Er kann eine Einigung mit Finanzamt und Sozialversicherung hinbekommen, dann hat er die Mehrheit in der Gläubigerversammlung. Sonst bringt das vermutlich auch nicht viel, nur der größte Gläubiger zu sein.

Es wird keine Gläubigerversammlung geben, das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, sprich, die Gläubiger können sich schriftlich zu dem vorgeschlagenen Insolvenzplan äußern, fertig.

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km1905
Antwort auf Wahrheit

Genau das, was ich vor Wochen befürchtet hatte. Er ist einer der Hauptgläubiger und hat somit Einfluss auf die Geschehnisse.

Wenn er nichts schriftliches hat, sprich kein Darlehensvertrag mit dem Verein, dann ist er garnix.

Laut Verein war übrigens mit Eser kein Darlehensvertrag vereinbart.

Bin gespannt ob er was präsentieren kann.

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Stroem
Antwort auf km1905

Wenn er nichts schriftliches hat, sprich kein Darlehensvertrag mit dem Verein, dann ist er garnix.

Laut Verein war übrigens mit Eser kein Darlehensvertrag vereinbart.

Bin gespannt ob er was präsentieren kann.

Bei den Summen müsste ja auch ein VWR zugestimmt haben.

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toni361

Das wird anscheinend alles noch sehr unappetitlich, nur mit den Vorwürfen tut sich ME keinen Gefallen. Wenn der IV ein ganz genauer ist, lässt er prüfen woher ME die ganze Kohle hat, mit mehreren Einträgen im Schuldnerverzeichnis. Ist das Geld nicht sauber nachweisbar, kann es an der Stelle eng werden. Die FuF wusste von der Vermögenssituation um ME und seiner Firma und hat das für ihre Zwecke dementsprechend wohl ausgenutzt.

Es sollte einfach im Sinne des Vereins gehandelt werden, scheint aber leider nicht möglich zu sein.

2
Antwort auf Stroem

Bei den Summen müsste ja auch ein VWR zugestimmt haben.

Das dürfte doch im Außenverhältnis egal sein, oder?

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Wir haben uns ja immer gefragt, ob er seine Forderungen angemeldet hat. Ja, hat er. Damit ist klar, dass er ein gewichtiges Wort bei der Entscheidung mitzureden hat.

Hauptgläubiger und Markenrechte des Vereinswappen auf Seiten des Vorstands und dem Fortführungskonzept.

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km1905

Wir haben uns ja immer gefragt, ob er seine Forderungen angemeldet hat. Ja, hat er. Damit ist klar, dass er ein gewichtiges Wort bei der Entscheidung mitzureden hat.

Hauptgläubiger und Markenrechte des Vereinswappen auf Seiten des Vorstands und dem Fortführungskonzept.

Forderungen anzumelden genügt aber nicht, sie müssen auch begründbar sein.

Und wie Stroem richtig sagte, hätte der VWR einem solchen Vertrag zustimmen müssen aber eben jener VWR sagte:

"Darlehen nicht genehmigt: Aus den Äußerungen des VV und des Kooperationspartners m.Soccermanagement ist zu entnehmen, dass die bisherigen Gehaltszahlungen auf Darlehensbasis von m.Soccermanagement beglichen wurde. Eine satzungsgemäße Genehmigung wurde beim Verwaltungsrat dafür jedoch nicht eingeholt. Es liegen zudem keine Belege für die Buchhaltung vor."

Wenn der Darlehensvertrag also nicht satzungskonform ist, dürfte er nichtig sein und somit reden wir hier wohl eher über Schwarzgeldzahlungen oder private Darlehen die sich die Spieler bei Eser geholt haben.

Aber berechtigte Forderungen gegenüber dem Verein dürften nicht bestehen.

Man kann dem VWR ja berechtigterweise viel vorwerfen, aber da hat er anscheinend seinen Job richtig gemacht.

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Antwort auf km1905

Forderungen anzumelden genügt aber nicht, sie müssen auch begründbar sein.

Und wie Stroem richtig sagte, hätte der VWR einem solchen Vertrag zustimmen müssen aber eben jener VWR sagte:

"Darlehen nicht genehmigt: Aus den Äußerungen des VV und des Kooperationspartners m.Soccermanagement ist zu entnehmen, dass die bisherigen Gehaltszahlungen auf Darlehensbasis von m.Soccermanagement beglichen wurde. Eine satzungsgemäße Genehmigung wurde beim Verwaltungsrat dafür jedoch nicht eingeholt. Es liegen zudem keine Belege für die Buchhaltung vor."

Wenn der Darlehensvertrag also nicht satzungskonform ist, dürfte er nichtig sein und somit reden wir hier wohl eher über Schwarzgeldzahlungen oder private Darlehen die sich die Spieler bei Eser geholt haben.

Aber berechtigte Forderungen gegenüber dem Verein dürften nicht bestehen.

Man kann dem VWR ja berechtigterweise viel vorwerfen, aber da hat er anscheinend seinen Job richtig gemacht.

Lach was auf einmal für ein Vertrauen in diesem VWR ...köstlich

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km1905
Antwort auf Uerdingen1893

Lach was auf einmal für ein Vertrauen in diesem VWR ...köstlich

Achja, stimmt, der riesen Komplott. Der VWR hat dem Darlehensvertrag zugestimmt und Buchungen liegen ordnungsgemäß auch alle vor.

Sie behaupten einfach das Gegenteil um den großen Masterplan der Insolvenz zu ende zu bringen.

Aber moment, dann würde es doch eher sinn machen die berechtigten Forderungen anzuerkennen um eine höhere Schuldenlast zu haben? Bin verwirrt.

Helf mir mal auf die Sprünge, warum hat der VWR was genau gemacht und was ist jetzt richtig?

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Antwort auf km1905

Forderungen anzumelden genügt aber nicht, sie müssen auch begründbar sein.

Und wie Stroem richtig sagte, hätte der VWR einem solchen Vertrag zustimmen müssen aber eben jener VWR sagte:

"Darlehen nicht genehmigt: Aus den Äußerungen des VV und des Kooperationspartners m.Soccermanagement ist zu entnehmen, dass die bisherigen Gehaltszahlungen auf Darlehensbasis von m.Soccermanagement beglichen wurde. Eine satzungsgemäße Genehmigung wurde beim Verwaltungsrat dafür jedoch nicht eingeholt. Es liegen zudem keine Belege für die Buchhaltung vor."

Wenn der Darlehensvertrag also nicht satzungskonform ist, dürfte er nichtig sein und somit reden wir hier wohl eher über Schwarzgeldzahlungen oder private Darlehen die sich die Spieler bei Eser geholt haben.

Aber berechtigte Forderungen gegenüber dem Verein dürften nicht bestehen.

Man kann dem VWR ja berechtigterweise viel vorwerfen, aber da hat er anscheinend seinen Job richtig gemacht.

Das mag sein. Ich kann das nicht beurteilen. Daher finde ich es gut, dass es unabhängige Instanzen gibt, die das beurteilen und hoffentlich auch begründen, warum sie es so beurteilen. Das führt dann, bei mir zumindest, zu einer höheren Akzeptanz.

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JP57

@Schreberstraße: "Wir haben uns ja immer gefragt, ob er seine Forderungen angemeldet hat. Ja, hat er ... Hauptgläubiger und Markenrechte des Vereinswappen auf Seiten des Vorstands und dem Fortführungskonzept."

Ich bitte um Aufklärung!

Woher weißt Du, dass er seine Forderungen angemeldet hat? Nur aufgrund seines FB-Posts, dass er Gläubiger ist oder hast Du Hintergrundwissen?

Die zweite Zeile Deiner Äußerungen verstehe ich gar nicht. Wieso sind die Markenrechte "auf Seiten des Vorstands"?

Die Markenrechte gehören einer privaten GmbH und nicht dem Vorstand bzw. dem Verein.

Willst Du damit sagen, dass die Markenrechte kostenfrei an den Verein übergehen, sofern Chris (als Teilhaber der GmbH ... ist er das überhaupt?) im Vereinsvorstand bleiben sollte, im anderen Fall Chris aber von den Rechten so Gebrauch machen wird, dass dem Verein Kosten/ Schaden entstehen?

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Das mag sein. Ich kann das nicht beurteilen. Daher finde ich es gut, dass es unabhängige Instanzen gibt, die das beurteilen und hoffentlich auch begründen, warum sie es so beurteilen. Das führt dann, bei mir zumindest, zu einer höheren Akzeptanz.

Diese ganze Argumentation ist in meinen Augen hanebüchen. Ob ein Darlehen besteht oder nicht, hängt nicht davon ab, ob das empfangende Unternehmen das ordnungsgemäß verbucht oder ob interne Regeln dem Vorstand verbieten, das Darlehen anzunehmen. Das führt zwar zu allen möglichen anderen Problemen für den Vorstand, aber ist kein Problem des Gläubigers.

Wenn Geld fließt und der KFC das für Gehaltszahlungen ausgibt, besteht offensichtlich ein Darlehen. Meines Wissens war mal die Rede davon, dass im Überweisungszweck "Darlehen KFC" (oder ähnlich) stehen sollte. Das könnte auch ein ausreichender Hinweis für einen mündlichen Vertrag sein und zumindest der Buchhaltung ermöglichen, entsprechende (Ersatz-)Belege zu erstellen.

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nebomb
Antwort auf km1905

Es wird keine Gläubigerversammlung geben, das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, sprich, die Gläubiger können sich schriftlich zu dem vorgeschlagenen Insolvenzplan äußern, fertig.

Das ist auch noch nicht in stein gemeißelt. Es wurde wohl auch die zuständige Richtern ausgetauscht

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km1905

Diese ganze Argumentation ist in meinen Augen hanebüchen. Ob ein Darlehen besteht oder nicht, hängt nicht davon ab, ob das empfangende Unternehmen das ordnungsgemäß verbucht oder ob interne Regeln dem Vorstand verbieten, das Darlehen anzunehmen. Das führt zwar zu allen möglichen anderen Problemen für den Vorstand, aber ist kein Problem des Gläubigers.

Wenn Geld fließt und der KFC das für Gehaltszahlungen ausgibt, besteht offensichtlich ein Darlehen. Meines Wissens war mal die Rede davon, dass im Überweisungszweck "Darlehen KFC" (oder ähnlich) stehen sollte. Das könnte auch ein ausreichender Hinweis für einen mündlichen Vertrag sein und zumindest der Buchhaltung ermöglichen, entsprechende (Ersatz-)Belege zu erstellen.

Okay, wenn also "interne Regeln" mit anderen Worten, die Satzung, nicht rechtlich maßgebend sind, kann der VWR doch auch zu einer MV laden, oder?

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JP57

"Wenn Geld fließt und der KFC das für Gehaltszahlungen ausgibt, besteht offensichtlich ein Darlehen."

Mich hat das von Anfang an interessiert.

Der "KFC" kann das Geld ja nur für Gehaltszahlungen ausgegeben haben, wenn die Gelder zuvor auf einem KFC Konto gelegen haben.

Aber sind die Zahlungen von Eser nicht noch in der Vorstandszeit von K + R geflossen (so hab ich es in Erinnerung)?

Kaum vorstellbar, dass er es dann riskiert hat, diesem Vorstand Gelder zur Verfügung zu stellen. Eser hat doch auch die Zahlungen von Herbrand nach dem verkündeten Sponsorendeal verhindert mit der Begründung, dass die Vorstandssituation das nicht zulassen würde.

Sollte Eser die Gelder direkt an die Spieler überwiesen haben, kann er auf den Überweisungsbeleg schreiben, was er will ... das würde nicht als Darlehen an den Verein anerkannt.

Ansonsten gebe ich Dir recht.

1
JP57

@km: Ich denke, Mittelstürmer macht da einen Punkt.

Soweit ich mich erinnere, verlangt die Satzung die Zustimmung des VWR bei einer bestimmten AUSGABENhöhe.

Ein Darlehen ist ja zunächst keine Ausgabe.

Ich schau aber nochmal nach.

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nebomb

Wollte der VWR nicht den Rechtsweg gehen wegen einer AoMv... wie lang dauert da so ein Vorgehen?

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Antwort auf JP57

@Schreberstraße: "Wir haben uns ja immer gefragt, ob er seine Forderungen angemeldet hat. Ja, hat er ... Hauptgläubiger und Markenrechte des Vereinswappen auf Seiten des Vorstands und dem Fortführungskonzept."

Ich bitte um Aufklärung!

Woher weißt Du, dass er seine Forderungen angemeldet hat? Nur aufgrund seines FB-Posts, dass er Gläubiger ist oder hast Du Hintergrundwissen?

Die zweite Zeile Deiner Äußerungen verstehe ich gar nicht. Wieso sind die Markenrechte "auf Seiten des Vorstands"?

Die Markenrechte gehören einer privaten GmbH und nicht dem Vorstand bzw. dem Verein.

Willst Du damit sagen, dass die Markenrechte kostenfrei an den Verein übergehen, sofern Chris (als Teilhaber der GmbH ... ist er das überhaupt?) im Vereinsvorstand bleiben sollte, im anderen Fall Chris aber von den Rechten so Gebrauch machen wird, dass dem Verein Kosten/ Schaden entstehen?

Zu 1. Nein, kein Hintergrund Wissen.

Zu 2: &3&4: Die GmbH gehört Limberg. Limberg unterstützt Vorstand und deren Fortführungskonzept.

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km1905
Antwort auf JP57

"Wenn Geld fließt und der KFC das für Gehaltszahlungen ausgibt, besteht offensichtlich ein Darlehen."

Mich hat das von Anfang an interessiert.

Der "KFC" kann das Geld ja nur für Gehaltszahlungen ausgegeben haben, wenn die Gelder zuvor auf einem KFC Konto gelegen haben.

Aber sind die Zahlungen von Eser nicht noch in der Vorstandszeit von K + R geflossen (so hab ich es in Erinnerung)?

Kaum vorstellbar, dass er es dann riskiert hat, diesem Vorstand Gelder zur Verfügung zu stellen. Eser hat doch auch die Zahlungen von Herbrand nach dem verkündeten Sponsorendeal verhindert mit der Begründung, dass die Vorstandssituation das nicht zulassen würde.

Sollte Eser die Gelder direkt an die Spieler überwiesen haben, kann er auf den Überweisungsbeleg schreiben, was er will ... das würde nicht als Darlehen an den Verein anerkannt.

Ansonsten gebe ich Dir recht.

Die deutschen Konten unterlagen doch der Pfändung, also hätte Eser die Gelder auf das irische Konto überweisen müssen, was er aber nicht tat, sonst hätte er kaum dessen Existenz angeprangert.

Aber, ich denke die Gelder hätten auch rechtmäßig direkt von Eser an die Spieler überwiesen werden können, wenn dies schriftlich fixiert und genehmigt worden wäre.

Was natürlicht nicht geht, ist wenn Eser einfach Geld an die Spieler überweist und behauptet es wäre Geld was er dem Verein geliehen hat ohne das da was vom Verein gegengezeichnetes zu existiert.

Dann hat er pech.

Aber warten wir es ab.

5
Antwort auf km1905

Achja, stimmt, der riesen Komplott. Der VWR hat dem Darlehensvertrag zugestimmt und Buchungen liegen ordnungsgemäß auch alle vor.

Sie behaupten einfach das Gegenteil um den großen Masterplan der Insolvenz zu ende zu bringen.

Aber moment, dann würde es doch eher sinn machen die berechtigten Forderungen anzuerkennen um eine höhere Schuldenlast zu haben? Bin verwirrt.

Helf mir mal auf die Sprünge, warum hat der VWR was genau gemacht und was ist jetzt richtig?

Nochmals Dir kann man nicht auf irgend welche Sprünge helfen . Du filterst nur das was in Deine Welt passt .

1
JP57

Der Abschnitt der Satzung, der das regelt (§13/9), lautet wie folgt:

"Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates zu folgenden Geschäften …

… Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie von damit

verbundenen Sicherungsgeschäften, Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder

Art, deren Laufzeit entweder 2 Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder

jährlichen Gegenstandswert von mehr als EUR 100.000,00 haben."

Wenn ME nicht ganz blöd war, ist er damit raus und ein entsprechender Darlehensvertrag ist so gestaltet, dass er unterhalb der genannten Zeit/ Beträge blieb.

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