Mittelstürmer
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Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Was wird schon passieren?
Absichtserklärungen kann der IV komplett ignorieren, da seine Prognose offenbar sehr stark und begründbar auf die Zuverlässigkeit der Zusagen achtet. Und wenn wirklich Geld auf ein Treuhandkonto geflossen ist, wird das spätestens nach der Gläubigerversammlung wieder zurückerstattet.
Die Naivität des Vorstands ist schon mädchenhaft. Solange wesentliche Gläubiger nicht im Boot sind, läuft das alles in Leere. Aber vielleicht muss man das Opfer spielen, damit man nachher die Ungerechtigkeiten beklagen kann.
Nein, aus dem Mittagessen ist doch nichts geworden.
Du darfst natürlich jede deiner Meinungen hier vertreten. Und zugegeben: ich habe von dir schon in meinen Augen wesentlich absurdere Meinungen gelesen.
Das ist richtig, man weiß nicht viel, deshalb ist das auch vorsichtig formuliert. Das Schlimme ist nur, selbst das, was man sicher weiß, reicht eigentlich schon in vielen Fällen schon, den Rest glaubt eh keiner, der das nicht seit Monaten verfolgt.
Aber: es geht nicht ohne Jugend, Trainingsplatz und Zustimmung von Finanzamt und Sozialkassen. Und wir können uns ziemlich sicher sein, dass FuF an der Stelle gut aufgestellt ist und der Vorstand in keinem der Punkte eine Einigung erzielt hat. Und mit den jeweiligen externen Partnern kann man auch reden, selbst wenn alle Akten verschwunden sind, man keinen Zugriff auf Finanzdaten hat etc. und selbst wenn FuF aus irgendeiner Quelle doch besser informiert ist oder wäre.
Auf dem Niveau untere Oberliga?! Ich glaube, das Konzept geht nur in der Regionalliga auf.
Bei allem Ärger über das Vorgehen von FuF, die offensichtlichen Verbindungen zu Ehemaligen (zumindest NG und SH kann man wohl nicht leugnen), den Merkwürdigkeiten um die Behinderungen des Vorstands bei der Arbeit (selbst wenn viele plausibel klingende Dinge nicht wahr sein sollten), darf man auch nicht vergessen, dass der Vorstand sich sehr ungeschickt anstellt.
Ein Insolvenzverwalter hat große Macht, aber er ist nicht allmächtig. Wenn der Vorstand ein Konzept mit mehr Geld, der Zustimmung wichtiger Gläubiger wie Finanzamt und Sozialkassen sowie eine Kooperation mit irgendeiner Jugend vorlegen könnte, könnte man das der Insolvenzrichterin vorlegen und einen Antrag stellen, den Insolvenzverwalter abzuberufen. Wenn man ein solches Konzept mit der Klärung der wesentlichen Eckpunkte nicht hat, kann man das Jammern einstellen. Was soll der Insolvenzverwalter dann anders machen?
FuF hat doch schon Herget verpflichtet.
In der Welt der Insolvenzverfahren. Das ist grundsätzlich auch logisch, weil in der Regel der Vorstand dass Unternehmen gegen die Wand gefahren hat und der Insolvenzverwalter versuchen muss, im Sinne der Gläubiger zu retten, was zu retten ist.
Pikant finde ich, dass man zwischen den Zeilen aus der FuF-Veröffentlichung lesen kann, das das finanziell schwächere Konzept gewählt worden ist, weil man an dem anderen strukturelle Risiken (z.B. Jugend) und weniger Professionalität sieht. Das kann für die Fortführung sinnvoll sein, ob das für die Gläubiger günstiger ist, erscheint fraglich.
Auf jeden Fall wird ein großes Risiko eingegangen, dass die Mitglieder einer Vorstandsneubesetzung nicht zustimmen, weil man sich auf den Arm genommen fühlt. Dann könnte eine Situation entstehen, in der der aktuelle Vorstand das bereits umgesetzte Konzept von FuF fortführen muss.
Braucht es mehr Belege, dass FuF die Mitglieder völlig egal sind und die hier ohne Rücksicht auf Verluste ihr Ding durchziehen?
Meinem Verständnis nach darf der IV Verträge im Namen des Vereins schließen, die im Insolvenzverfahren bzw. für eine Fortführung notwendig sind. Er schafft damit zwar Fakten, aber auch der aktuelle Vorstand braucht Spieler zu Beginn der Saison. Die Verträge gelten meines Erachtens unabhängig vom zukünftigen Vorstand.
Auf jeden Fall. Generell sollte man auch prüfen, bei welchen Satzungsverstößen der VWR welche Eingriffsmöglichkeiten benötigt. Ein VWR, der einen Vorstand nicht abberufen kann, wenn der keine Planung vorlegt oder keine turnusmäßigen MV einberuft, dürfte eigentlich auch nicht sein. Dazu könnten Eskalationsschritte und Fristen festgelegt werden.
Das würde zwar in der aktuellen Situation eher nicht helfen, hätte aber für eine Abberufung von Platzer im Herbst gesorgt.
Fast alles richtig. Nur warum man zigmal wiederholen muss, dass der Vorstand genug Zeit gehabt hätte, verstehe ich nicht. Kein Gericht der Welt wird eine Frist von vier Werktagen als ausreichend ansehen.
Doch, es musste meines Wissens die erste geplante aoMV wegen der zu knappen Frist in einer Informationsveranstaltung umgewandelt werden oder erinnere ich mich falsch?
Das Amtsgericht würde das nicht gleichzeitig machen. Das würde zunächst auf Betreiben eines Mitglieds oder des Vorstands die Veranstaltung absagen, wie das bereits in der Vergangenheit schon einmal von den Gegnern des Vorstands passiert ist.
Die drei Initiatoren können sich gerichtlich die Erlaubnis holen, eine aoMV (auf eigene Kosten) durchzuführen. Aber auch da wäre ich vorsichtig, weil der Vorstand eine akzeptable Zeit haben muss, das zu organisieren. Das sind im allgemeinen mindestens 14 Tage und der Vorstand könnte einwenden, dass er den Sicherheitsdienst braucht und die Genehmigung für die Kostenübernahme durch den IV einholen muss.
Danke, man verliert hier leicht den Überblick...
Hat jemand die aktuelle Stellungnahme für nicht Facebook-Nutzer?
Sagt mal - habt ihr gar kein Mitleid mit den Leuten, die hier in Ruhe inhaltlich diskutieren wollen?
Der Spam von km1905 nervt zwar, aber diese ganzen Triaden gegen weitgehend differenzierte User gehen mir fast noch mehr auf die Nerven.
Haben sie auch geschrieben. Wenn man denen nicht glaubt (wofür es in der Vergangenheit leider auch den ein oder anderen guten Grund findet), dann überliest man so etwas.
Auch wenn sich manche das nicht vorstellen können: Konzepte auszuarbeiten, juristische Sachverhalte zu verstehen und Veranstaltungen zu planen ist eine ganze Menge Arbeit. Es wäre schön, wenn der ein oder andere hier im Forum, der offenbar über übermenschliche Kräfte verfügt, diese in den Dienst des Vereins stellen könnte.
Ich würde vermuten, dass man versucht eine Einigung zu finden, indem man entweder eine MV macht, die die Tagesordnungspunkte der aoMV aufnimmt und zum Beispiel noch um eine Neuwahl des VWR ergänzt oder eine MV zur Vorstellung der Konzepte und eine separate zur Neuwahl je nach Gewinner. Wenn der Vorstand nicht die Unterstützung der Mitglieder bekommt, kann man eigentlich nur davon ausgehen, dass er dann zurücktreten muss.