Kotbullar
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Auch das natürlich richtig.
Thomas Platzer hat in dem Interview mit der WZ gesagt, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handeln würde und man Lösungen suchen, aber auch finden würde. Warum auch immer das so lange dauert.
Ich will den KFC in dieser Causa nicht in Schutz nehmen, aber so ganz erschließt sich mir das Verhalten von Sahan einfach nicht. Soll er doch Zahlungsklage einreichen.
Diesen O-Ton z.B. verstehe ich nicht:
"Ich versuche immer wieder, jemanden zu erreichen. Bislang ist aber nichts zurückgekommen. Keine Rückrufe, keine Kontaktaufnahme. Ich kann nur warten. Auch wenn es um eine Auflösung des Vertrages geht, möchte ich mit dem Verein sprechen. Oder halt meine Tätigkeit aufnehmen", erklärte Sahan.
Und weiter meinte er: "Ich werde Rücksprache mit meinem Anwalt halten. Ich war ehrlich und offen, aber wenn sich der Verein nicht darauf einlassen und an einen Tisch setzen will, bleibt mir eben nichts anderes, als es über die Anwälte zu regeln."
Was soll denn unter "ich war ehrlich und offen" zu verstehen sein? Und "wenn sich der Verein nicht darauf einlassen.....[will]..." Wenn das so zu verstehen ist, wie es da steht und ernst gemeint ist, würde ich daraus schließen, dass er für den KFC arbeiten will. Wenn es nur ums Geld ginge, wären beide Aussagen Quatsch, oder ?
Das wurde vor ein paar Wochen schon diskutiert. Damals wurde behauptet, es sei respektlos, nicht zum Gerichtstermin zu gehen. Meine damalige Gegenrede fanden die einschlägigen User nicht besonders nachvollziehbar. Aber gut.
Wenn man Partei eines Rechtsstreits ist, ist man - jedenfalls nach unserer Zivilprozessordnung, die auch im Sonderfall Arbeitgerichtsbarkeit gilt - die Hauptperson des Prozesses. Es handelt sich um einen sogenannten Parteienprozess mit der sogenannten Parteienmaxime, was bedeutet, dass der Prozessstoff von den Parteien vorgetragen werden muss. (Anders als z.B. im Strafrecht). Das führt u.a. dazu, dass es die höchstpersönliche Entscheidung der Partei ist, zu einem Gerichtstermin hinzugehen oder eben nicht. Das führt dann nicht zu einer persönlichen Sanktion (wieder anders als im Strafrecht), sondern zu einer prozessualen Sanktion, dem Versäumnisurteil. Ein Versäumnisurteil gibt es immer dann, wenn die Partei (oder der Anwalt) keinen Antrag stellt. Denn der sogenannte Antrag ("Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen) fingiert die mündliche Wiederholung des zuvor schriftlich vorgetragenen Sachverhaltes. Danach ist die mündliche Verhandlung geschlossen und weiterer Sachvortrag in aller Regel ausgeschlossen. Es kann also durchaus passieren, dass die Partei (oder der Anwalt) anwesend ist und es trotzdem ein Versäumnisurteil gibt, weil kein Antrag gestellt wird.
Vielleicht ein Beispiel: A geht zum Anwalt, weil er eine Klage von B bekommen hat wegen einer offenen Rechnung. A bittet den Anwalt anzuzeigen, dass er sich gegen die Klage verteidigen will. Angeblich würde er B nicht kennen und hätte auch nichts bestellt. Im Rahmen der Klageerwiderung wird das vorgetragen. B trägt in einem weiteren Schriftsatz die Bestellung und einen Zeugen vor, der die Übergabe der Ware bestätigen kann. Das Gericht terminiert. A räumt daraufhin gegenüber gegenüber dem Anwalt ein, dass er dem B den Betrag tatsächlich schuldet. Was passiert jetzt? Variante 1: Der Anwalt erklärt das Anerkenntnis. Variante 2: Man geht einfach nicht zum Termin und lässt Versäumnisurteil ergehen.
Manchmal fällt auch auf, dass man nicht alles vorgetragen hat. Dann lässt man Versäumnisurteil ergehen ("Flucht in die Säumnis"). Das Versäumnisurteil ist zwar grundsätzlich vorläufig vollstreckbar, aber in der Regel wartet das Gericht vor Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils die zweiwöchige Einspruchsfrist ab. Mit dem Einspruch wird der Rechtsstreit dann in den Stand von vor der Verhandlung versetzt. Ich muss den fehlenden Sachvortrag mit dem Einspruch nachholen und das Gericht terminiert dann neu. Gegen ein zweites Versäumnisurteil gibt es die Berufung. Auch gegen ein Anerkenntnisurteil gibt es die Berufung. Allerdings kann ich in der Berufung nur unter ganz engen Voraussetzungen Sachvortrag nachholen. Das bedeutet, dass das erste Versäumnisurteil der einzige Weg ist, verspäteten Sachvortrag in den Prozess zu bringen. In der Praxis hat das Versäumnisurteil große Bedeutung.
Die Besonderheit des Arbeitsgerichtsprozesses liegt darin, dass das Gericht bereits mit Übersendung der Klage terminiert und es daher unüblich und auch der prozessualen Konstruktion nicht dienlich ist, als Beklagter vorher etwas vorzutragen. Dies passiert in der Regel erst mündlich im Termin.
Wir sehen also: es gibt gute und rechtlich nachvollziehbare Gründe, nicht zu einem Gerichtstermin zu erscheinen. Es hat sich allerdings eingebürgert, dem Gegner und dem Gericht vor dem Termin kurz Bescheid zu geben, wenn man nicht erscheint.
Und natürlich war vorher klar, dass der Vertrag wirksam sein würde. Deswegen ist auch keiner hingegangen. Um Zahlen ging es in diesem Prozess ohnehin nicht.
Also wenn mir jemand sagt, dass er/ sie bereit wäre, sich zu einigen, würde ich daraus nicht sofort schließen, dass das Verzicht auf Gehalt bedeutet.
ob das so zulässig wäre ? .......den Beginn eines Arbeitsverhältnisses unter die aufschiebende Bedingung stellen, dass ein Dritter Geld zahlt
Ich schiebe es noch einmal an.
Wir treffen uns also jetzt am 28. September um 16:30 Uhr im Café del Sol an der Grotenburg nach dem Spiel gegen Hohkeppel. Die Uhrzeit war noch auf ein Treffen beim "Schlauen Fuchs" ausgerichtet.
Ich fände es schön, wenn zumindest 20 User zusammenkommen würden. Ich reserviere einen Tisch zu Beginn der entsprechenden Woche.
Wenn ich Vorstand wäre und die ganzen Unterstellungen hier lesen würde, würde ich auch nicht reagieren.
Es kann doch nicht so schwer sein, den Ansatz zu finden, wenn man wirklich will (!) und nicht nur lautstarke Unmutsäußerungen draufhat.
Brief an den KFC, Vorstand, persönlich/vertraulich, Einschreiben-Rückschein. Bitte um Bekanntgabe einer kompletten Mitgliederliste mit E-Mail. Nur, wenn keine E-Mail bekannt, dann Postanschrift. Berechtigtes Interesse vernünftig darlegen. Frist von zwei Wochen setzen. Wenn nach zwei Wochen keine Reaktion, dann Nachfrist und Androhung gerichtlicher Schritte.
Sobald die Mitgliederliste vorliegt, Mitgliederrundschreiben machen. Bitte um Bestätigung der Einberufung einer AOMV. Es muss ein Drittel sein. Liste erstellen, wieder Einschreiben-Rückschein an den KFC und Frist für die Versammlung setzen.
Ist natürlich Aufwand, aber wenn man das wirklich für zwingend hält.
Ich würde das als offenen Brief in den einschlägigen Medien veröffentlichen.
WZ, RP oder RS lecken sich nach sowas die Finger.
Wer beim Amtsgericht hat dir denn diese Auskunft erteilt ?
Dass die Eintragung "zeitnah" zu erfolgen hat, konnte ich jetzt spontan nicht finden. Eine Frist normiert das Gesetz jedenfalls nicht.
Änderungen sind nach § 67 BGB anzumelden und das Gericht kann nach § 78 BGB ein Zwangsgeld festsetzen, wenn das nicht geschieht. Aber das muss das Gericht ja auch irgendwie auf dem Schirm haben und da habe ich so meine Zweifel.
Der Grund dafür könnte folgender sein:
Das Vereinsregister und der sich daraus ergebende Rechtsschein sollen Vertragspartner schützen, nicht den Verein oder die Vorstandsmitglieder selbst. Wenn Platzer noch nicht eingetragen ist, bedeutet das also nicht, dass er nicht wirksam für den KFC Verträge abschließen kann. Da kommt es alleine darauf an, ob er im Innenverhältnis tatsächlich Vorstand ist, also Vertretungsmacht hat, wovon ich angesichts der Berichterstattung und der Mitteilungen des Vereins erst einmal ausgehen würde. Aber wenn Schürmann jetzt z.B. einen Spielervertrag unterzeichnen würde oder ein Auto im Namen des KFC kaufen würde, könnten sich Spieler und Autohaus darauf berufen, dass Schürmann noch als Vorstand eingetragen ist und der Vertrag wäre gegenüber dem KFC wirksam. Es sollte also das Interesse des KFC sein, das Vereinsregister schnellstmöglich zu ändern.
Wir können uns gerne Montag am Preußenring treffen und einer Verhandlung beiwohnen. Und einer der Kollegen wird uns bestimmt sagen, wann er Klage eingereicht hat und wie lange es bis zum Termin gedauert hat……
Das ist nicht ganz richtig. Das Arbeitsgericht Krefeld terminiert in der Regel innerhalb von drei Wochen. Den ersten Termin kann man noch verlegen lassen, dann sind es vielleicht fünf Wochen. Dann hat man entweder einen vollstreckbaren Vergleich oder ein Versäumnisurteil, was gleichfalls ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar wäre. Der Gerichtsvollzieher kommt dann wieder innerhalb von zwei Wochen. Und wenn die Vollstreckung unfruchtbar ist, stellt man halt Insolvenzantrag. Das dauert an juristischen Maßstäben gemessen eben nicht lange.
Erst bräuchte er mal einen Titel
Stellt sich die Frage, warum er das nicht macht…..
Während die Frage der Anspruchsgrundlage gegen den Steuerberater offenbar ein wenig unklar ist, ist die der Haftung von e. V. und GmbH klar. Beide juristischen Personen sind oder waren in einem Insolvenzverfahren. Der e.V. ist alle Verbindlichkeiten aus der Zeit unter MP aufgrund des Insolvenzplans los. Die GmbH hat mindestens einen ( vielleicht auch mehr) validen Anspruch, nämlich den aus der Patronatserklärung von MP. Wenn der Insolvenzverwalter den Anspruch realisieren kann ( es läuft ein Prozess, Stand leider unbekannt), dann geht diese Summe in die Insolvenzmasse und die haftet dann nach der Quote, auch für die Coronahilfe.
Ich schiebe den Beitrag noch einmal an
Dass man aufgrund von Selbstverliebheit und Arroganz nicht in der Lage ist, die Zusammenfassung objektiver Umstände kognitiv zu erfassen, ist sicher nicht das Problem der Schreiberlinge
es ist ja ohnehin nur der zivilrechtliche Anspruch, um den es da geht
das Strafverfahren kommt vielleicht noch
Interessante Frage:
Ich hatte in meiner Praxis als Anwalt schon mehrere Fälle, in denen es um unkorrektere Annahme von Coronabeihilfen ging. Häufig war der Steuerberater da mit im Boot, weil er wahrscheinlich als besonders mit der Materie vertraut gilt.
Im vorliegenden Fall gibt es aber noch eine andere Sache, die mir nicht so ganz einleuchtet. Der Steuerberater hat das Geld ja nicht bekommen. Es kann eigentlich nur so sein, dass auch der Steuerberater strafrechtlich, mindestens im Wege der Beihilfe, betroffen ist.
Offensichtlich ein typisches Beispiel, dass der KFC auf der einen Seite zu wenig kommuniziert und auf der anderen dieses Stöckchen bereitwillig von Medien und Usern aufgenommen wird, um mit wahrscheinlich harmlosen Sachverhalten Unruhe zu erzeugen.
Ausgangspunkt: Pokalspiel in Vogelheim, Dinzey anscheinend in Hamburg, möglicher Grund: Benefizspiel für St. Pauli.
Gerüchte machen die Runde, Platzer habe Dinzey entlassen oder freigestellt, angeblich solle es Freitag ein Gespräch geben.
An besagtem Freitag veröffentlich Reviersport einen Artikel mit angeblichen O-Tönen von Lewejohann, Dinzey und Eser. Warum dieses Blatt den Trainer überhaupt anruft oder Eser, der kein Amt bekleidet, kann man nur mutmaßen. In der üblichen Pseudo-Analyse versteigt sich Reviersport dann auch noch zu der Aussage, Dinzey habe als Sportchef eher unglücklich agiert.....was immer damit gemeint sein soll.
Samstag ist Dinzey auch nicht in Bocholt oder hat ihn jemand dort gesehen.
Bei Instagram werden Informationen gesucht, es gipfelt darin, dass darüber diskutiert wird, welches das richtige Profil ist.
Schon melden sich User, denen natürlich sofort klar ist, dass Dinzey gesehen hat, dass der KFC auf Dauer die Saison finanziell nicht stemmen kann und daher das Weite gesucht hat oder dass er bei dem Spielerstreik, der immer noch nicht abschließend bestätigt wurde, für die Mannschaft Partei ergriffen hat und dass dies das vereinsschädigende Verhalten sein soll.
Gut, eine konkrete Stellungnahme zu diesem Vorfall gibt es weder von Dinzey noch vom KFC. Ich könnte mir vorstellen, dass Dinzey kurzfristig darum gebeten hat, nach Hamburg zu dürfen (auch im Hinblick auf die Verschiebung des Pokalspiels) und dass dies zunächst für ein wenig Unverständnis gesorgt hat und möglicherweise dann auch ein paar markige Sprüche gefallen sind.
Sowohl die vermeintliche Rolle bei angeblichen Spielstreik noch die Abwesenheit in Hamburg sind sicher keine Gründe für eine fristlose Kündigung. Jedenfalls ist er jetzt wieder da und das Thema sollte erledigt sein.
ein bisschen gaga sind die von der Presse auch....keine Frage zu Dinzey