Neue Investoren
Wir alle sind Negan! :-)
....The Walking Dead!
Sorry - ich lach mich gerade schlapp!
https://www.kfc-uerdingen.de/2021/02/10/noah-company-uebernimmt-anteile-des-kfc-uerdingen/
Klar kann man das, geht es dann aber auch wieder hoch? Vereine wie Oberhausen, Aachen und Essen, die alle eine viel bessere Struktur haben, gurken seit Jahren in der Regionalliga. Meiner Meinung nach kann man mit den richtigen Leuten auch in der 3. Liga Strukturen aufbauen, man braucht dafür halt auch einfach die Man-Power, aber da war MP sich zu geizig um da Geld in die Hand zu nehmen.
In diesem Sinne: Herzlich Willkommen Noah, auf eine gute Zeit. Und Danke an MP!
Klar kann man das, geht es dann aber auch wieder hoch? Vereine wie Oberhausen, Aachen und Essen, die alle eine viel bessere Struktur haben, gurken seit Jahren in der Regionalliga. Meiner Meinung nach kann man mit den richtigen Leuten auch in der 3. Liga Strukturen aufbauen, man braucht dafür halt auch einfach die Man-Power, aber da war MP sich zu geizig um da Geld in die Hand zu nehmen.
In diesem Sinne: Herzlich Willkommen Noah, auf eine gute Zeit. Und Danke an MP!
6. Unternehmenskauf im Insolvenzeröffnungsverfahren
Im Eröffnungsverfahren, in dem meist nur ein vorläufig schwacher Insolvenzverwalter bestellt wird, ist dieser faktisch der Verhandlungs- und Vertragspartner auf der Verkäuferseite.
Eine Veräußerung ist von der Zustimmung des vorläufigen Verwalters abhängig. Gegen eine Veräußerung des Unternehmens bereits in der Eröffnungsphase hat sich das Bundesarbeitsgericht ausgesprochen, vgl BAG v. 20.6.2003 - 8 AZR 459/01, ZIP 2003, 222 ff.
Der Insolvenzverwalter soll gemäß § 159 InsO regelmäßig erst nach dem Berichtstermin mit der Verwertung der Insolvenzmasse beginnen. In der Praxis findet der Berichtstermin allerdings erst ca 2 Monate nach der Verfahrenseröffnung statt.
Es besteht aber meist erheblicher Handlungsdruck:
• die Liquiditätssituation ist angespannt
• Lieferanten machen Druck
• Arbeitnehmer drängen auf eine Regelung im Hinblick auf ihre offenen Löhne. Allein der Hinweis auf Insolvenzausfallgeld befriedigt diese nicht. Eine kollektive Insolvenzausfallgeldvorfinanzierung ist an besondere Voraussetzungen gebunden, die oft nicht erfüllt sind.
Unternehmenskaufverträge werden daher manchmal vor der ersten Gläubigerversammlung abgeschlossen, stehen aber unter dem Vorbehalt der Zustimmung eines ( vorläufigen) Gläubigerausschusses bzw der Gläubigerversammlung.
Bei manchen Insolvenzgerichten wird gestattet, dass bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss gebildet wird, der dann über den Unternehmenskauf abstimmt, vgl. z.B AG Duisburg, v. 20.6.2003 ZIP 2003, 1460 ff.
In den meisten Fällen tritt ein Gläubigerausschuss aber erst nach Insolvenzeröffnung zusammen und fasst dann einen Beschluss über den Verkauf.
Quelle: http://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/265-Unternehmenskauf+in+der+Insolvenz
Auf die Zustimmung zum Verkauf an an den Investor NOAH.
Sorry, ich will hier nicht die Spaßbremse spielen.
Aber ich gucke nicht nur auf Pressemeldungen oder auf einen Dreizeiler auf der HP, ich werfe auch einen Blick in die Insolvenzordnung, ins GmbH-Gesetz, in Statuten und Spielordnung des DFB usw.
Und da ist manches eben nicht so einfach wie es auf den ersten Blick wirkt.
Klar kann man das, geht es dann aber auch wieder hoch? Vereine wie Oberhausen, Aachen und Essen, die alle eine viel bessere Struktur haben, gurken seit Jahren in der Regionalliga. Meiner Meinung nach kann man mit den richtigen Leuten auch in der 3. Liga Strukturen aufbauen, man braucht dafür halt auch einfach die Man-Power, aber da war MP sich zu geizig um da Geld in die Hand zu nehmen.
In diesem Sinne: Herzlich Willkommen Noah, auf eine gute Zeit. Und Danke an MP!
Unter dem Strich ist die Pressemitteilung eher beruhigend.
Vor allem freut die Aussage: "Wir sind unglaublich erfreut und auch stolz, einen Traditionsverein wie den KFC Uerdingen in unserer Noah-Familie willkommen zu heißen“. Vielleicht bedeutet das auch, dass wir uns weniger Gedanken wegen einer Umbenennung machen müssen.
Ein bisschen beunruhigend ist die Aussage: "Wir werden alles versuchen, um die Dritte Liga zu halten und die Zukunft des KFC Uerdingen zu sichern. Wenn das gelungen ist, können wir über konkrete Ziele sprechen.“
Könnte also heißen, dass Noah das Interesse verliert, wenn wir absteigen...
Sicherlich ist eine Auflösung etwas anderes als eine Namensänderung, aber als Außenansicht an sich gleich. Das soll jetzt keine Kritik an Deinen Ausführungen sein. Viele deiner Bedenken teile ich, wenn extreme Vorhaben seitens des Investor auftauchen, aber i.A. haben die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs, Abwicklung der Insolvenz und die Lizenzierung 3. Liga (Grotenburgrenovierung) Vorrang. Und dafür muss ich als RG mir schon grundsätzliche Gedanken gemacht haben. Die Priorität liegt aber anscheinend auf Klassenerhalt und im Sommer wird es dann grundsätzlich. Das wird spannend, ich hol mal die Nüßchen raus...
Sicherlich ist eine Auflösung etwas anderes als eine Namensänderung, aber als Außenansicht an sich gleich. Das soll jetzt keine Kritik an Deinen Ausführungen sein. Viele deiner Bedenken teile ich, wenn extreme Vorhaben seitens des Investor auftauchen, aber i.A. haben die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs, Abwicklung der Insolvenz und die Lizenzierung 3. Liga (Grotenburgrenovierung) Vorrang. Und dafür muss ich als RG mir schon grundsätzliche Gedanken gemacht haben. Die Priorität liegt aber anscheinend auf Klassenerhalt und im Sommer wird es dann grundsätzlich. Das wird spannend, ich hol mal die Nüßchen raus...
6. Unternehmenskauf im Insolvenzeröffnungsverfahren
Im Eröffnungsverfahren, in dem meist nur ein vorläufig schwacher Insolvenzverwalter bestellt wird, ist dieser faktisch der Verhandlungs- und Vertragspartner auf der Verkäuferseite.
Eine Veräußerung ist von der Zustimmung des vorläufigen Verwalters abhängig. Gegen eine Veräußerung des Unternehmens bereits in der Eröffnungsphase hat sich das Bundesarbeitsgericht ausgesprochen, vgl BAG v. 20.6.2003 - 8 AZR 459/01, ZIP 2003, 222 ff.
Der Insolvenzverwalter soll gemäß § 159 InsO regelmäßig erst nach dem Berichtstermin mit der Verwertung der Insolvenzmasse beginnen. In der Praxis findet der Berichtstermin allerdings erst ca 2 Monate nach der Verfahrenseröffnung statt.
Es besteht aber meist erheblicher Handlungsdruck:
• die Liquiditätssituation ist angespannt
• Lieferanten machen Druck
• Arbeitnehmer drängen auf eine Regelung im Hinblick auf ihre offenen Löhne. Allein der Hinweis auf Insolvenzausfallgeld befriedigt diese nicht. Eine kollektive Insolvenzausfallgeldvorfinanzierung ist an besondere Voraussetzungen gebunden, die oft nicht erfüllt sind.
Unternehmenskaufverträge werden daher manchmal vor der ersten Gläubigerversammlung abgeschlossen, stehen aber unter dem Vorbehalt der Zustimmung eines ( vorläufigen) Gläubigerausschusses bzw der Gläubigerversammlung.
Bei manchen Insolvenzgerichten wird gestattet, dass bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss gebildet wird, der dann über den Unternehmenskauf abstimmt, vgl. z.B AG Duisburg, v. 20.6.2003 ZIP 2003, 1460 ff.
In den meisten Fällen tritt ein Gläubigerausschuss aber erst nach Insolvenzeröffnung zusammen und fasst dann einen Beschluss über den Verkauf.
Quelle: http://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/265-Unternehmenskauf+in+der+Insolvenz
Auf die Zustimmung zum Verkauf an an den Investor NOAH.
Sorry, ich will hier nicht die Spaßbremse spielen.
Aber ich gucke nicht nur auf Pressemeldungen oder auf einen Dreizeiler auf der HP, ich werfe auch einen Blick in die Insolvenzordnung, ins GmbH-Gesetz, in Statuten und Spielordnung des DFB usw.
Und da ist manches eben nicht so einfach wie es auf den ersten Blick wirkt.
https://www.wz.de/nrw/krefeld/kfc-uerdingen-insolvenzverwalter-bestaetigt-anteilsverkaeufe-ponomarevs_aid-56107045
Grenzländer hat es ja noch mal verlinkt - mehr als den Presseartikel kenne ich auch nicht, auf der HP des Insolvenzverwalter steht nämlich immer noch nichts. (*)
Kruth sei informiert worden, aber nicht in die Verhandlungen involviert gewesen, erklärte sein Pressesprecher Thomas Feldmann.
„Grundsätzlich ist es so, dass ein Gesellschafterwechsel keinen direkten Einfluss auf ein Insolvenzverfahren hat“, teilte Feldmann mit.
Die Aussagen sind natürlich interpretationsfähig. Zumindest ich glaube aber zwischen den Zeilen zu lesen, dass der Insolvenzverwalter nicht begeistert ist über den Alleingang von MP am Verwalter vorbei - und somit auch an der Insolvenzordnung vorbei ...
Und, es steht nicht dort dass der Insolvenzverwalter nicht an den Verhandlungen beteiligt werden muss.
(*) Wobei es durchaus üblich ist, dass Unternehmensverkäufe oder Sanierungen auf der HP des Insolvenzverwalters gemeldet werden, wenn sie denn tatsächlich mit allen erforderlichen Zustimmungen vollzogen sind.
Beispiele:
https://www.andrespartner.de/de/pressemitteilungen-22,2946,beinbauer-group-uebernimmt-giessereiunternehmen-walter-hundhausen.html
https://www.andrespartner.de/de/pressemitteilungen-22,2955,glaeubiger-bestaetigen-sanierungsplan-der-ortrander-eisenhuette.html
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