Antrag auf Insolvenz
Was ist, wenn man sich mit seinen Gläubigern auf einen Schuldenschnitt oder -stundung einigt?
Natürlich kann man über einen Schuldenschnitt verhandeln - aber da sprechen wir vor allem über private Gläubiger. Finanzbehörden, Krankenkassen, etc. dürfen das in der Regel nicht sondern müssen vollständig bezahlt werden. Und bei einer bereits bestehenden Antragspflicht (§ 42 BGB) wegen eingetretener Überschuldung und / oder Zahlungsunfähigkeit und angeblichen Schulden von weit über € 1 Mio. ist jeder neuer Vertrag, jede neue Ausgabe brandgefährlich für die handelnden Personen im Vorstand, die sich allesamt am Rande des Eingehungsbetrugs oder sonstiger Bankrottstraftaten sowie der zivilrechtlichen Haftung bewegen wenn sie pflichtwidrig eben keinen Insolvenzantrag stellen. Dann müssen sie sehr davon überzeugt sein, die finanzielle Lage in kurzer Zeit wieder vollständig in den Griff zu bekommen. Diese "Bemühungen" gehen hier ja schon seit vielen Monaten und waren ersichtlich nicht erfolgreich. Und aus externer Sicht von Geschädigten ist es dabei völlig egal, warum der Verein seine Finanzen nicht in den Griff bekommt oder der Wissenstransfer im Vorstand oder bei früheren Amtsträgern nicht funktioniert.
Und wer das alles verbockt (hat) ist rein in Bezug auf die Insolvenzsituation auch völlig wurscht. Der KFC 05 e.V. ist der von der Insolvenz betroffene Rechtsträger und die Fehler alter Vorstände wirken vollumfänglich nach - auch für die heutigen Vorstände, was ihre aktuell insolvenzrechtlich gebotenen Pflichten betrifft. Und solange nicht jemand aufsteht und sagt "Ich sage mich für alle alten Schulden stark" oder "Ich habe mich mit allen Altgläubigern auf langfristige Stundungen oder Verzichte geeinigt und den Rest bezahle ich umgehend sofort vollständig" ist das Thema Insolvenz auch keine "optionale Handlungsempfehlung" sondern eine gesetzliche Pflicht.
Natürlich kann man über einen Schuldenschnitt verhandeln - aber da sprechen wir vor allem über private Gläubiger. Finanzbehörden, Krankenkassen, etc. dürfen das in der Regel nicht sondern müssen vollständig bezahlt werden. Und bei einer bereits bestehenden Antragspflicht (§ 42 BGB) wegen eingetretener Überschuldung und / oder Zahlungsunfähigkeit und angeblichen Schulden von weit über € 1 Mio. ist jeder neuer Vertrag, jede neue Ausgabe brandgefährlich für die handelnden Personen im Vorstand, die sich allesamt am Rande des Eingehungsbetrugs oder sonstiger Bankrottstraftaten sowie der zivilrechtlichen Haftung bewegen wenn sie pflichtwidrig eben keinen Insolvenzantrag stellen. Dann müssen sie sehr davon überzeugt sein, die finanzielle Lage in kurzer Zeit wieder vollständig in den Griff zu bekommen. Diese "Bemühungen" gehen hier ja schon seit vielen Monaten und waren ersichtlich nicht erfolgreich. Und aus externer Sicht von Geschädigten ist es dabei völlig egal, warum der Verein seine Finanzen nicht in den Griff bekommt oder der Wissenstransfer im Vorstand oder bei früheren Amtsträgern nicht funktioniert.
Und wer das alles verbockt (hat) ist rein in Bezug auf die Insolvenzsituation auch völlig wurscht. Der KFC 05 e.V. ist der von der Insolvenz betroffene Rechtsträger und die Fehler alter Vorstände wirken vollumfänglich nach - auch für die heutigen Vorstände, was ihre aktuell insolvenzrechtlich gebotenen Pflichten betrifft. Und solange nicht jemand aufsteht und sagt "Ich sage mich für alle alten Schulden stark" oder "Ich habe mich mit allen Altgläubigern auf langfristige Stundungen oder Verzichte geeinigt und den Rest bezahle ich umgehend sofort vollständig" ist das Thema Insolvenz auch keine "optionale Handlungsempfehlung" sondern eine gesetzliche Pflicht.
Wenn man also das Finanzamt befriedigt und der Rest die Füße still hält (entsprechende Vereinbarungen etc.), sprich keinen eigenen Antrag stellt, ist der Insolvenzantrag von Seiten des Finanzamts erledigt, oder?
Und es bleibt nur noch der Eigenantrag...
Natürlich kann man über einen Schuldenschnitt verhandeln - aber da sprechen wir vor allem über private Gläubiger. Finanzbehörden, Krankenkassen, etc. dürfen das in der Regel nicht sondern müssen vollständig bezahlt werden. Und bei einer bereits bestehenden Antragspflicht (§ 42 BGB) wegen eingetretener Überschuldung und / oder Zahlungsunfähigkeit und angeblichen Schulden von weit über € 1 Mio. ist jeder neuer Vertrag, jede neue Ausgabe brandgefährlich für die handelnden Personen im Vorstand, die sich allesamt am Rande des Eingehungsbetrugs oder sonstiger Bankrottstraftaten sowie der zivilrechtlichen Haftung bewegen wenn sie pflichtwidrig eben keinen Insolvenzantrag stellen. Dann müssen sie sehr davon überzeugt sein, die finanzielle Lage in kurzer Zeit wieder vollständig in den Griff zu bekommen. Diese "Bemühungen" gehen hier ja schon seit vielen Monaten und waren ersichtlich nicht erfolgreich. Und aus externer Sicht von Geschädigten ist es dabei völlig egal, warum der Verein seine Finanzen nicht in den Griff bekommt oder der Wissenstransfer im Vorstand oder bei früheren Amtsträgern nicht funktioniert.
Und wer das alles verbockt (hat) ist rein in Bezug auf die Insolvenzsituation auch völlig wurscht. Der KFC 05 e.V. ist der von der Insolvenz betroffene Rechtsträger und die Fehler alter Vorstände wirken vollumfänglich nach - auch für die heutigen Vorstände, was ihre aktuell insolvenzrechtlich gebotenen Pflichten betrifft. Und solange nicht jemand aufsteht und sagt "Ich sage mich für alle alten Schulden stark" oder "Ich habe mich mit allen Altgläubigern auf langfristige Stundungen oder Verzichte geeinigt und den Rest bezahle ich umgehend sofort vollständig" ist das Thema Insolvenz auch keine "optionale Handlungsempfehlung" sondern eine gesetzliche Pflicht.
Du hast das Problem irgendwie immer noch nicht kapiert. Niemand hier hat behauptet, dass die Insolvenz irgendwie unrechtmäßig sei. Es geht darum, dass man Eser/Platzer die Möglichkeit verwehrt hat, ihren Plan in die Realität umzusetzen. Auf eine ganz miese hinterlistige Art. Und eben niemand weiß wie es dann ausgegangen wäre. Das ist doch der Punkt. Da kannst Du noch 5 Aufsätze übers Insolvenzrecht verfassen.
Als Antwort auf Klaraka:
Darf ich denn, aufgrund der aktuellen Situation und der Insolvenzanträge, Gläubiger bevorzugt bedienen?
Als Antwort auf Klaraka:
Darf ich denn, aufgrund der aktuellen Situation und der Insolvenzanträge, Gläubiger bevorzugt bedienen?
Wenn das Verfahren eröffnet wurde, ist dies jedenfalls nicht mehr zulässig. Im Gegenteil es wäre sogar strafbar.
Wenn man also das Finanzamt befriedigt und der Rest die Füße still hält (entsprechende Vereinbarungen etc.), sprich keinen eigenen Antrag stellt, ist der Insolvenzantrag von Seiten des Finanzamts erledigt, oder?
Und es bleibt nur noch der Eigenantrag...
Jein. Wenn man das Finanzamt voll bezahlt kann dieses den Antrag entweder für erledigt erklären. Oder aber darauf insistieren, dass ein Sachverständiger / vorl. Insolvenzverwalter dennoch weiterprüft, ob Insolvenzgründe vorliegen (§ 14 Abs. 1 S.2 InsO). Und bei Letzterem dürfte das Ergebnis zu 99,9 % lauten, dass der Verein sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet ist. Und das - so fürchte ich - schon länger.
Die Zahlung der Schulden beim Finanzamt macht also nur dann Sinn, wenn man a) weiß, dass die den Antrag für erledigt erklären und b) man auch den Rest der Gesamtschulden in kürzester Zeit nachhaltig in den Griff bekommt. Und wie bei a) bei einem "Wiederholungstäter" das Wohlwollen der Finanzbehörden ist kann ich mir vorstellen. Und b) klingt nach allem was bekannt ist ziemlich unwahrscheinlich, ohne dass ich irgendwem das Bemühen absprechen will, die finanzielle Krise zu lösen. Aber es ist ja auch nicht nur mit der Zahlung oder langfristigen Stundung ALLER Altschulden getan. Auch der Rest der Saison muss durchfinanziert sein. Und auch das scheint ja noch nicht gesichert.
Wer an was schuld war, kann dann in Mitgliederversammlungen aufgearbeitet werden. Die Insolvenzsituation sieht für Außenstehende dagegen sehr eindeutig und evident aus.
Natürlich kann man über einen Schuldenschnitt verhandeln - aber da sprechen wir vor allem über private Gläubiger. Finanzbehörden, Krankenkassen, etc. dürfen das in der Regel nicht sondern müssen vollständig bezahlt werden. Und bei einer bereits bestehenden Antragspflicht (§ 42 BGB) wegen eingetretener Überschuldung und / oder Zahlungsunfähigkeit und angeblichen Schulden von weit über € 1 Mio. ist jeder neuer Vertrag, jede neue Ausgabe brandgefährlich für die handelnden Personen im Vorstand, die sich allesamt am Rande des Eingehungsbetrugs oder sonstiger Bankrottstraftaten sowie der zivilrechtlichen Haftung bewegen wenn sie pflichtwidrig eben keinen Insolvenzantrag stellen. Dann müssen sie sehr davon überzeugt sein, die finanzielle Lage in kurzer Zeit wieder vollständig in den Griff zu bekommen. Diese "Bemühungen" gehen hier ja schon seit vielen Monaten und waren ersichtlich nicht erfolgreich. Und aus externer Sicht von Geschädigten ist es dabei völlig egal, warum der Verein seine Finanzen nicht in den Griff bekommt oder der Wissenstransfer im Vorstand oder bei früheren Amtsträgern nicht funktioniert.
Und wer das alles verbockt (hat) ist rein in Bezug auf die Insolvenzsituation auch völlig wurscht. Der KFC 05 e.V. ist der von der Insolvenz betroffene Rechtsträger und die Fehler alter Vorstände wirken vollumfänglich nach - auch für die heutigen Vorstände, was ihre aktuell insolvenzrechtlich gebotenen Pflichten betrifft. Und solange nicht jemand aufsteht und sagt "Ich sage mich für alle alten Schulden stark" oder "Ich habe mich mit allen Altgläubigern auf langfristige Stundungen oder Verzichte geeinigt und den Rest bezahle ich umgehend sofort vollständig" ist das Thema Insolvenz auch keine "optionale Handlungsempfehlung" sondern eine gesetzliche Pflicht.
Danke für die gute Erläuterung.
Nochmal zusammengefasst
Deutsches Strafrecht, Insolvenzrecht:
Szenario:
Drei Personen A,B,C im Vorstand eines Vereins. Person A will die finanzielle Schieflage des Vereins beheben wird aber von B und C durch Mehrheit bei Abstimmungen daran gehindert. B und C führen den Verein dann in die Insolvenz, welche hätte verhindert werden können wenn A hätte agieren können. Wie ist die Rechtslage?
In diesem Szenario gibt es mehrere rechtliche Aspekte im deutschen Strafrecht und Insolvenzrecht, die relevant sind. Der Fokus liegt dabei auf der Pflichtverletzung des Vorstands im Zusammenhang mit der Insolvenz und der möglichen Haftung der einzelnen Vorstandsmitglieder.
1. Verantwortung des Vorstands: Kollegialorgan
In einem Vorstand handelt es sich in der Regel um ein Kollegialorgan, das gemeinsam für die Geschäftsführung verantwortlich ist. Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschlüsse getroffen.
Grundsatz der Gesamtverantwortung: Alle Vorstandsmitglieder, einschließlich A, sind für die Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten verantwortlich, auch wenn sie überstimmt werden.
2. Rechtslage für A (überstimmtes Mitglied)
Entlastung von A: Person A kann sich von einer Haftung oder strafrechtlichen Verantwortung entlasten, wenn sie:
Nachweislich versucht hat, die Schieflage zu beheben (z. B. durch Vorschläge, die protokolliert wurden),
Sich aktiv gegen die Entscheidungen von B und C gestellt hat (z. B. durch Protokolleinträge, schriftliche Stellungnahmen),
Gegebenenfalls andere Gremien (z. B. den Verwaltungsrat oder die Mitgliederversammlung) informiert hat,
Im Extremfall zurückgetreten ist, wenn eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich war und die Pflichtverletzungen der anderen offensichtlich waren.
Keine Haftung bei rechtzeitigem Handeln: Wenn A glaubhaft nachweisen kann, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um die Insolvenz abzuwenden, trägt sie keine Verantwortung für die Insolvenzverschleppung durch B und C.
3. Haftung und strafrechtliche Verantwortung von B und C
a) Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
Pflichtverletzung: B und C haben möglicherweise ihre Pflicht verletzt, einen Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Die gesetzliche Frist beträgt in der Regel 3 Wochen, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Strafbarkeit: Bei einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe (§ 15a Abs. 4 InsO).
b) Untreue (§ 266 StGB)
Wenn B und C Entscheidungen getroffen haben, die das Vermögen des Vereins vorsätzlich geschädigt oder zweckentfremdet haben, könnten sie sich der Untreue strafbar gemacht haben.
Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
c) Vorsätzliche Schädigung der Gläubiger (§ 283 StGB, Bankrott)
Falls B und C Vermögenswerte des Vereins absichtlich beiseitegeschafft oder Gläubiger benachteiligt haben, könnten sie sich des Bankrotts strafbar gemacht haben.
Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
4. Haftungsrechtliche Konsequenzen
a) Persönliche Haftung von B und C
Bei einer nachgewiesenen Pflichtverletzung haften B und C für den entstandenen Schaden, z. B. gegenüber Gläubigern, dem Verein oder der Mitgliederversammlung.
Die Haftung kann gesamtschuldnerisch sein, d. h., die Gläubiger können den Schaden von beiden einfordern.
b) Haftungsausschluss für A
Person A haftet nicht, wenn sie nachweislich alles Mögliche getan hat, um die Insolvenz abzuwenden, und sich gegen die Entscheidungen von B und C gestellt hat.
5. Möglichkeiten für A
Protokollierung von Gegenstimmen:
A sollte alle abweichenden Meinungen in Vorstandsprotokollen festhalten.
Schriftliche Bedenken oder Vorschläge können helfen, die eigene Position zu untermauern.
Informierung anderer Gremien:
A könnte den Verwaltungsrat oder die Mitgliederversammlung über die Situation informieren.
Notfalls Rücktritt:
Wenn die Pflichtverletzungen von B und C gravierend sind und A keine Möglichkeit hat, diese zu verhindern, könnte ein Rücktritt ein letzter Ausweg sein, um die eigene Haftung auszuschließen.
Fazit
B und C könnten sich strafbar machen und haftbar sein, wenn sie die finanzielle Schieflage des Vereins durch ihre Entscheidungen verschärft oder eine rechtzeitige Sanierung verhindert haben.
A kann sich von einer Haftung und strafrechtlichen Verantwortung entlasten, wenn sie nachweislich versucht hat, die Insolvenz zu verhindern, und sich klar von den Entscheidungen von B und C distanziert hat. Dies erfordert jedoch aktive Maßnahmen wie schriftliche Gegenstimmen oder eine Informierung anderer Vereinsorgane.
Du hast das Problem irgendwie immer noch nicht kapiert. Niemand hier hat behauptet, dass die Insolvenz irgendwie unrechtmäßig sei. Es geht darum, dass man Eser/Platzer die Möglichkeit verwehrt hat, ihren Plan in die Realität umzusetzen. Auf eine ganz miese hinterlistige Art. Und eben niemand weiß wie es dann ausgegangen wäre. Das ist doch der Punkt. Da kannst Du noch 5 Aufsätze übers Insolvenzrecht verfassen.
Zu sagen:"Wir schaffen das auch ohne Insolvenz!!!1!11" ist kein Plan, sondern Augenwischerei.
Zu einem Plan der jetzt kurzfristig alle wichtigsten Gläubiger bedient und ab nächster Saison Sponsoringgelder in höhe von mindestens 1,5 mio. einfährt, gehören mindestens belastbare Absichtserklärungen von Sponsor x,y,z und ein vernünftiger Businessplan der aus mehr als nur einer Power-Point Präsentation besteht.
Eser / Platzer hatten jetzt 6 Monate lang Zeit irgendetwas auf die Beine zu stellen, aber außer ein Tagessponsor Deal mit Herbrand und einem Gangbild Sponsoring Fake war nichts dabei was auch nur im geringsten darauf hoffen lässt, dass der Verein mit seinen Kosten getragen werden kann.
Zu sagen:"Wir schaffen das auch ohne Insolvenz!!!1!11" ist kein Plan, sondern Augenwischerei.
Zu einem Plan der jetzt kurzfristig alle wichtigsten Gläubiger bedient und ab nächster Saison Sponsoringgelder in höhe von mindestens 1,5 mio. einfährt, gehören mindestens belastbare Absichtserklärungen von Sponsor x,y,z und ein vernünftiger Businessplan der aus mehr als nur einer Power-Point Präsentation besteht.
Eser / Platzer hatten jetzt 6 Monate lang Zeit irgendetwas auf die Beine zu stellen, aber außer ein Tagessponsor Deal mit Herbrand und einem Gangbild Sponsoring Fake war nichts dabei was auch nur im geringsten darauf hoffen lässt, dass der Verein mit seinen Kosten getragen werden kann.
Ja mit den 6 Monaten hast Du Recht, aber darfst auch einige Dinge hier nicht vergessen.
Die letzten Jahre wurden hier nur Schulden angehäuft, Sponsoren haben nicht gezahlt, dazu hat der alte Vorstand obwohl dasbob nicht gezahlt hat, eine Aufstiegsprämie vereinbart, muss man sich auch mal vorstellen.
Scholten und Thißen haben Eser belogen was Zahlen angeht, haben hier gelbe Briefe verschwiegen und haben mit Ihrer Gummert Nummer den ganzen Verein beschädigt.
Und Platzer hat sicherlich nicht alle Infos von Scholten und Thißen bekommen, sonst wären ja auch keine gelben Briefe ungeöffnet auf her GS gewesen. Dazu gab es bis Ende September einen Machtkampf, wo Scholten und Thißen einen Knacki und Betrüger in den Vorstand holen wollten, also bis Oktober, gab es doch überhaupt keine Zusammenarbeit.
Dazu möchte ich dich dran erinnern, das es keine Buchhaltung beim KFC gibt, also Platzer und Eser nur das wissen können, was Scholten und Thißen gesagt haben oder was sonst die beiden erreicht durch Briefe, Emails etc.
Im Oktober kamen dann Kahstein und Röthig und auch da arbeiten die beiden ja gegen den Verein, leiten Email nicht weiter, öffnen Briefe nicht, verschweigen Gerichtsvollzieher usw.
Also solltest Du mit deiner Kritik lieber wo anders ansetzen.
Zu sagen:"Wir schaffen das auch ohne Insolvenz!!!1!11" ist kein Plan, sondern Augenwischerei.
Zu einem Plan der jetzt kurzfristig alle wichtigsten Gläubiger bedient und ab nächster Saison Sponsoringgelder in höhe von mindestens 1,5 mio. einfährt, gehören mindestens belastbare Absichtserklärungen von Sponsor x,y,z und ein vernünftiger Businessplan der aus mehr als nur einer Power-Point Präsentation besteht.
Eser / Platzer hatten jetzt 6 Monate lang Zeit irgendetwas auf die Beine zu stellen, aber außer ein Tagessponsor Deal mit Herbrand und einem Gangbild Sponsoring Fake war nichts dabei was auch nur im geringsten darauf hoffen lässt, dass der Verein mit seinen Kosten getragen werden kann.
Du nervst merkst Du es nicht selber!?
Deine Rechthaberei ist Deine Meinung aber lass den Leuten doch Ihre eigene Meinung und Ihre Hoffnung,alles bis zu einem Punkt aber irgendwann ist auch mal gut!!
Geh in die Politik, die reden da genauso aber was dabei raus kommt sehen wir alle!!
Aber hier ist der falsche Platz für Wahlkampf für die Herren K&R
Wenn Leute sich mit falschen Versprechungen in den Vorstand hieven lassen,halte ich es als höchst Fragwürdig und dann anfangen die Pläne derer kolportieren die hier ehrliche Absichten haben, klingt für mich ehrlich nicht danach das deren Interesse am Verein liegt,ich Frage mich nur was deren wirkliche Ziele sind und warum die so hier an Ihren Posten kleben,das muss doch alles einen Grund haben,das der KFC für solche Leute, die nie was mit dem Club verbunden hat,so interessant und wichtig ist!
Ich hoffe wir werden es noch erfahren!!!
Ja mit den 6 Monaten hast Du Recht, aber darfst auch einige Dinge hier nicht vergessen.
Die letzten Jahre wurden hier nur Schulden angehäuft, Sponsoren haben nicht gezahlt, dazu hat der alte Vorstand obwohl dasbob nicht gezahlt hat, eine Aufstiegsprämie vereinbart, muss man sich auch mal vorstellen.
Scholten und Thißen haben Eser belogen was Zahlen angeht, haben hier gelbe Briefe verschwiegen und haben mit Ihrer Gummert Nummer den ganzen Verein beschädigt.
Und Platzer hat sicherlich nicht alle Infos von Scholten und Thißen bekommen, sonst wären ja auch keine gelben Briefe ungeöffnet auf her GS gewesen. Dazu gab es bis Ende September einen Machtkampf, wo Scholten und Thißen einen Knacki und Betrüger in den Vorstand holen wollten, also bis Oktober, gab es doch überhaupt keine Zusammenarbeit.
Dazu möchte ich dich dran erinnern, das es keine Buchhaltung beim KFC gibt, also Platzer und Eser nur das wissen können, was Scholten und Thißen gesagt haben oder was sonst die beiden erreicht durch Briefe, Emails etc.
Im Oktober kamen dann Kahstein und Röthig und auch da arbeiten die beiden ja gegen den Verein, leiten Email nicht weiter, öffnen Briefe nicht, verschweigen Gerichtsvollzieher usw.
Also solltest Du mit deiner Kritik lieber wo anders ansetzen.
Wie bereits erwähnt, wenn Herrn Eser, vor der Unterzeichnung von Verträgen deren Inhalte von der Wirtschaflichkeit des Vereins abhängen, von Scholten / Thissen bewusst falsche Zahlen genannt wurden um die wirtschaftliche Lage des Vereins zu beschönigen, dann sollte Eser gegen diese beiden Herren umgehend Anzeige erstatten, denn das wäre unter Garantie justiziabel.
Wurde das gemacht?
Was mich eher umtreibt, wieso leiht M-Soccermanagement dem Verein Geld obwohl Eser vertraglich für das Marekting und das Catering zuständig ist? Also für die Hauptfinanzierung des Vereins?
Wieso lässt man die geliehene Summe auf bis zu einer halben Millionen Euro anwachsen und ist dann ganz überrascht, dass wenn man diese Zahlung einstellt, der Verein in die Insolvenz gehen könnte?
Was hat man erwartet?
War bestimmt naiv gehandelt vielleicht war zu dem Zeitpunkt noch nicht ersichtlich was für ein Sumpf hier besteht und wie unehrenhaft einige Verantwortlichen sich Verhalten,dies ist aber nur eine Vermutung!
Und weiter geht es:
Das Finanzamt hat Insolvenzantrag gestellt und B und C nachfolgend einen Eigenantrag auf Insolvenz. Welche Möglichkeiten hat A noch die Insolvenz abzuwenden?
Sobald das Finanzamt einen Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat und B und C daraufhin einen Eigenantrag nachgereicht haben, ist die Lage für Person A eingeschränkt, aber nicht aussichtslos. Die Möglichkeiten hängen stark vom Stand des Verfahrens und den bestehenden finanziellen Verhältnissen ab.
1. Verhinderung der Insolvenzeröffnung
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann nur verhindert werden, wenn keine Insolvenzgründe vorliegen oder wenn die Insolvenzgründe kurzfristig beseitigt werden können. Folgende Ansätze sind möglich:
a) Zahlungsunfähigkeit beseitigen
Definition der Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Verein nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen (§ 17 InsO).
Maßnahme: A könnte versuchen, kurzfristig liquide Mittel zu beschaffen, z. B. durch:
Sponsoren oder Spender, die bereit sind, dem Verein finanzielle Unterstützung zu leisten.
Vereinbarung von Stundungen oder Vergleichen mit Gläubigern, um die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen.
Akquise neuer Einnahmequellen, etwa durch Spendenaufrufe oder Sonderaktionen.
b) Überschuldung beseitigen
Definition der Überschuldung: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Vereins die Verbindlichkeiten nicht deckt (§ 19 InsO).
Maßnahme: A könnte darauf hinwirken, dass Gläubiger Forderungen erlassen oder stunden, wodurch die Bilanz wieder positiv wird.
2. Einflussnahme auf das Verfahren
Falls die Insolvenz nicht direkt abgewendet werden kann, könnte A auf den weiteren Verlauf Einfluss nehmen, um Schaden zu minimieren oder die Interessen des Vereins zu wahren.
a) Antrag auf Eigenverwaltung (§ 270a InsO)
Eigenverwaltung ermöglicht es dem Verein, das Verfahren selbst zu steuern, statt einem Insolvenzverwalter die Kontrolle zu überlassen.
A könnte versuchen, den Eigenantrag von B und C dahingehend anzupassen, dass der Verein in Eigenverwaltung bleibt. Dies erfordert Zustimmung des Gerichts und der Gläubiger.
b) Insolvenzplanverfahren (§ 217 InsO)
A könnte vorschlagen, die Insolvenz durch einen Insolvenzplan zu lösen. Dieser Plan könnte beispielsweise Folgendes umfassen:
Teilerlass von Schulden durch Gläubiger.
Restrukturierung des Vereins.
Zusätzliche Finanzierungsquellen.
Ein Insolvenzplan kann das Verfahren beenden, ohne dass der Verein zerschlagen wird.
3. Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht
Einspruch gegen den Antrag: A kann versuchen, dem Insolvenzgericht darzulegen, dass die Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht (mehr) vorliegen.
Transparenz schaffen: A sollte dem Gericht alternative Pläne oder Sanierungsmöglichkeiten präsentieren.
4. Rechtliche Schritte gegen B und C
Falls B und C durch ihr Verhalten eine Sanierung bewusst verhindert haben, könnte A rechtliche Schritte in Erwägung ziehen:
Schadensersatzforderungen: A könnte prüfen, ob B und C gegen ihre Pflichten als Vorstandsmitglieder verstoßen haben (§ 43 BGB, § 266 StGB).
Anfechtung des Eigenantrags: Wenn der Eigenantrag von B und C ohne Zustimmung oder absichtlich gegen die Interessen des Vereins gestellt wurde, könnte dies geprüft werden.
5. Rücktritt und Mitgliedermobilisierung
A könnte als letztes Mittel öffentlich auf die Missstände hinweisen und sich an die Mitglieder wenden, um eine Neuordnung des Vorstands zu erzwingen.
Rücktritt könnte ein starkes Signal senden, dass A nicht mit den Entscheidungen von B und C einverstanden ist.
Fazit
Die Optionen von A hängen stark davon ab, wie weit das Insolvenzverfahren fortgeschritten ist und ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung tatsächlich vorliegt. Falls finanzielle Rettungsmaßnahmen möglich sind, sollte A diese aktiv vorantreiben. Andernfalls bleibt die Möglichkeit, über ein Insolvenzplanverfahren oder die Eigenverwaltung Einfluss auf den Prozess zu nehmen. Sollte das Verhalten von B und C pflichtwidrig gewesen sein, könnten rechtliche Schritte folgen.
Es wurde aber mehrfach betont, dass man den Weg (u.a. auch Altschulden) ohne eine Insolvenz beschreiten kann und dann spielt es doch wieder eine Rolle, warum es verhindert wurde.
Man muss aber auch die Fragen stellen: Wenn Platzer, wie er ja immer wieder betont, keinen Konteneinblick usw. hat, auf welcher Grundlage erfolgt denn dann der Rettungsplan? Welche Zahlen (Einnahmen, Ausgaben, Verbindlichkeiten) legt man zugrunde? Wenn man dann irgendwas schätzt und dann zu dem Ergebnis kommen, dass das schon passen wird, ist das dann seriös oder Versuch und Irrtum?
Ich weiß, dass hier die überwiegende Meinung herrscht, man hätte Platzer einfach mal versuchen lassen sollen. Wenn es schiefgeht, hätte man immer noch Insolvenz anmelden können. Nur leider lässt die Rechtslage das nicht einfach so zu. Da muss man schon sehr sicher sein, dass alles klappt. Sonst wäre es nämlich tatsächlich eine Insolvenzverschleppung.
Und abschließend, weil es auch immer gefordert wird: Auch ein Votum der Mitglieder gegen einen Imsolvenzvertrag darf bei einem insolvenzgefährdeten Verein nicht angenommen werden, weil der Insolvenzantrag dann (wenn man nicht persönlich in Haftung genommen werden will) zwingend vorgeschrieben ist.
Laut RP trifft sich heute (ich hoffe man meinte den heutigen Mittwoch...) das mächtiges Gremium des Vereins und morgen soll dann eine Erklärung folgen.
[ironiemodus an]
dann erlangen alle Fans und Mitglieder endlich mal Aufklärung (inklusive Verbleib der Spenden)
[ironiemodus aus]
Laut RP trifft sich heute (ich hoffe man meinte den heutigen Mittwoch...) das mächtiges Gremium des Vereins und morgen soll dann eine Erklärung folgen.
[ironiemodus an]
dann erlangen alle Fans und Mitglieder endlich mal Aufklärung (inklusive Verbleib der Spenden)
[ironiemodus aus]
Das heutige Statement von Grassen in der Zeitung lässt erahnen in welche Richtung die Erklärung des VWR gehen wird. Wer Schuldeingeständnisse, Lösungen oder Vorschläge erwartet, kann sich wieder hinlegen.
Wie bereits erwähnt, wenn Herrn Eser, vor der Unterzeichnung von Verträgen deren Inhalte von der Wirtschaflichkeit des Vereins abhängen, von Scholten / Thissen bewusst falsche Zahlen genannt wurden um die wirtschaftliche Lage des Vereins zu beschönigen, dann sollte Eser gegen diese beiden Herren umgehend Anzeige erstatten, denn das wäre unter Garantie justiziabel.
Wurde das gemacht?
Was mich eher umtreibt, wieso leiht M-Soccermanagement dem Verein Geld obwohl Eser vertraglich für das Marekting und das Catering zuständig ist? Also für die Hauptfinanzierung des Vereins?
Wieso lässt man die geliehene Summe auf bis zu einer halben Millionen Euro anwachsen und ist dann ganz überrascht, dass wenn man diese Zahlung einstellt, der Verein in die Insolvenz gehen könnte?
Was hat man erwartet?
Verpiss Dich Troll!
Ein Statement können die sich schenken von diesen kriminellen wird hier eh nix gewollt,wo sind denn die auf Facebook gezeigten Eier,stellt Euch den Fans bei einem Meeting, dann könnt Ihr zeigen wie groß Ihr seit, Ihr feigen falschen Hunde!!
Das heutige Statement von Grassen in der Zeitung lässt erahnen in welche Richtung die Erklärung des VWR gehen wird. Wer Schuldeingeständnisse, Lösungen oder Vorschläge erwartet, kann sich wieder hinlegen.
Wir sollten aufhören mit Schuldzuweisungen oder dem Fordern von Schuldeingeständnissen und daran arbeiten, dass der Verein nicht gelöscht wird. Es bringt niemandem etwas, nachher erklären zu können, er Schuld war, wenn der Verein nicht mehr existiert.
Ein erster Schritt wäre, sicherzustellen, dass gegen Schalke gespielt werden kann und alle Zugänge vorhanden sind, damit man auch eine Aufstellung übermitteln kann.
Was wäre jetzt eigentlich wenn man Eser in den Vorstand berufen würde. Könnte das an der Situation jetzt noch was ändern? Ich meine weil die anderen beiden sind ja immer noch da.
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