Der Ball ist rund
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Da es zwischen "Insolvenz in Eigenverwaltung" und dem "regulären" Insolvenzverfahren unter "Leitung" eines Insolvenzverwalters entscheidende Unterschiede gibt, und da mit der jetzt veröffentlichen Stellungnahme des Insolvenzverwalters das Thema "Eigenverwaltung" definitiv nicht mehr zutrifft, folgt hier die Veröffentlichung von Herrn Claus-Peter Kruth im Originaltext als Beginn eines neuen Themas:
Quelle: https://www.andrespartner.de/de/pressemitteilungen-22,2963,dr-claus-peter-kruth-zum-vorlaeufigen-insolvenzverwalter-der-kfc-uerdingen-05-fussball-gmbh-bestellt.html
Dr. Claus-Peter Kruth zum vorläufigen Insolvenzverwalter der KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH bestellt
Krefelder Sanierungsexperte Kruth verschafft sich nun Überblick über Gesamtsituation
Erstes Ziel ist Aufrechterhaltung des Geschäfts- und Spielbetriebs; nächstes Spiel findet statt am 7. Februar 2021 in München
Der KFC Uerdingen 05 e.V. ist von dem vorläufigen Insolvenzverfahren der KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH nicht betroffen.
Krefeld, 3. Februar 2021. Ende Januar 2021 hatte die KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH als Betreibergesellschaft des Fußball-Drittligisten KFC Uerdingen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das zuständige Amtsgericht hat nun entschieden, den erfahrenen Krefelder Sanierungsexperten Dr. Claus-Peter Kruth zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaft zu bestellen.
Kruth ist Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht und Partner der überregional tätigen Kanzlei AndresPartner. Zusammen mit seinem Team verschafft er sich aktuell einen Überblick über die wirtschaftliche Gesamtsituation und wird umgehend Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufnehmen. „Um dem Traditionsclub eine Perspektive zu ermöglichen, werden wir in den kommenden Tagen und Wochen unter Einbezug der Liga-Statuten alle zur Verfügung stehenden Optionen prüfen, um weiterhin hochklassigen Fußball in Krefeld anbieten zu können“, erklärt Kruth. Bereits jetzt sei allerdings klar, dass es ohne weiteres finanzielles Engagement von Sponsoren, die in den KFC investieren, keine dauerhafte Perspektive geben wird.
Der Geschäfts- und Spielbetrieb von KFC Uerdingen in der 3. Fußball-Liga soll in Abstimmung mit dem DFB ohne Einschränkung aufrechterhalten werden. Das nächste Spiel findet am 7. Februar 2021 in München gegen den FC Bayern München II statt.
Die Mitarbeiter und Spieler der KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH erhalten auf ihre Löhne und Gehälter für drei Monate Insolvenzgeldzahlungen der Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen:
Der KFC Uerdingen hat seinen Ursprung in einem 1905 gegründeten Verein. Als Bayer 05 Uerdingen gewann der Club 1985 den DFB-Pokal und schaffte im Jahr darauf den Sprung ins Europapokalhalbfinale. Der Niederrheinpokal wurde 1982, 2001 und 2019 gewonnen. 2017 wurde die Lizenzspielerabteilung in die KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH ausgegliedert. Sie spielt seit der Saison 2018/19 in der 3. Liga. Internet: www.kfc-uerdingen.de
Die Kanzlei AndresPartner hat sich auf die professionelle Bearbeitung von Insolvenzverfahren spezialisiert. Die Partner der Kanzlei, darunter Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, werden von Insolvenzgerichten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. In zahlreichen Verfahren unterstützten die Rechtsanwälte der Kanzlei Unternehmen auch als Restrukturierungs-beauftragte sowie Sachwalter bei Eigenverwaltungen. Zu den bekanntesten von der Kanzlei bearbeiteten Insolvenzverfahren gehören die der Heitkamp BauHolding, der Manss Fruchthandelsgruppe, der Warenhauskette Strauss Innovation, der Wollschläger-Gruppe, der Photon Power AG sowie der Maxdata-Gruppe. Im Bereich Sportinsolvenzen hat AndresPartner über die Jahre die Verfahren zahlreicher Profi-Clubs betreut, darunter den ehemaligen Fußball-Bundesligisten VfB Leipzig (1999), die Eishockey-Clubs Düsseldorfer EG (2001) und Ratingen Ice Aliens (2002), die BasketballBundesligisten Brandt Hagen (2003) und Phoenix Hagen (2017) sowie den Handball-Bundesligisten DHC Rheinland (2011).
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt
Dr. Claus-Peter Kruth
AndresPartner
Kennedydamm 24
40476 Düsseldorf
Pressekontakt
FELDMANN Kommunikationsberater
Thomas Feldmann
0178/8550496
feldmann@feldmann-kb.de
www.feldmann-kb.de
Haben nicht die Mitglieder erst MP zum Vorsitzenden gewählt und dann der Ausgliederung der GmbH zugestimmt ?
Also müssten die Mitglieder zunächst sich selber und ihre Entscheidungen hinterfragen?
Vielleicht müssten die Mitglieder zukünftig hinterfragen wer ihnen die goldene Gans verspricht?
Vielleicht müssten sie prüfen, ob derjenige mit den Versprechungen auch über eine goldene Gans verfügt oder ob es doch nur die Taube auf dem Dach oder der Spatz in der Hand ist? Oder ob es in Wirklichkeit nichts ist?
Und selbst wenn eine goldene Gans vorgeführt wird - ist diese Gans tatsächlich für den Verein gedacht oder wird sie letztlich nur von demjenigen verspeist werden der sie vorführt?
Vielleicht sollte man sich nicht mehr von Drohszenarien leiten lassen - oder wie war die Fragestellung vor einem Monat?
Stimmt zu, dass MP die Anteile von unbekanntem Wert an einen unbekannten Investor zu unbekannten Konditionen verkaufen darf?
Was haben Zustimmung und Vertrauensvorschuss am Ende gebracht?
Nichts ausser dass MP weitere Wochen versucht hat "seinen Invest" zu retten - aber gleichzeitig den KFC weiter vor die Wand gefahren hat, den Ruf weiter ruiniert hat und vermutlich den Schuldenberg (Stadionmiete, Gehälter und wer weiß was noch kommt) deutlich erhöht hat.
Und, damit sind alle Mitglieder von der "Basis" bis zum Verwaltungsrat gemeint.
Gemeinsam einen Neuanfang zu erreichen, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und vor allem - die Fehler nicht zu wiederholen sollte das gemeinsame Ziel sein. Jetzt noch anzufangen innerhalb des e.V. Gräben auszuheben und per "Fingerpointing" die Schuld nur bei den anderen zu suchen ist nicht zielführend.
FF hat es doch sehr deutlich gesagt: Er würde bereit sein dem Verein zu helfen, für die GmbH des Herrn MP hat er das jedoch genauso deutlich ausgeschlossen.
Und bei der Stadt kommt genau an dem Tag, an dem das Gericht einen Insolvenzverwalter einsetzt - und keinen Beschluss zur Eigenverwaltung trifft - plötzlich Bewegung in der Stadionfrage ...
https://www.wz.de/sport/fussball/kfc-uerdingen/grotenburg-bis-zu-eine-million-euro-koennte-eingespart-werden_aid-56034911
Sehe mir nach wenn ich während im TV Pokal läuft nicht nach älteren O-Tönen suchen mag ...
Lese mal zwischen den Zeilen die Äußerungen von Stadt, von FF, von ...
Voraussetzungen der Übertragung
Der Insolvenzverwalter kann das Unternehmen oder wesentliche Teile davon nur mit Zustimmung des Gläubigerausschusses oder, falls dieser nicht vorhanden ist mit Zustimmung der Gläubigerversammlung verkaufen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
Wurde auf den Verkauf in der Einladung hingewiesen und ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Zustimmung der Gesellschafter der insolventen Firma ist für die Übertragung nicht erforderlich.
Quelle: https://insoguide.de/unternehmenssanierung/uebertragende-sanierung
Gar keine Rolle - die werden nicht gefragt und haben keinerlei Mitspracherecht.
Von Spielergehälter will ich gar nicht sprechen, aber werden ja evtl. (wie lange?) durch ein Insolvenzgeld ersetzt.
Drei Monate - wenn es richtig ist dass die Dezembergehälter noch nicht bezahlt sind also 12/2020, 01/2021 und 02/2021.
In diesem Fall würde das Insolvenzverfahren am 01.03.2021 eröffnet, ab März müsste eine Zahlung durch die Insolvenzverwaltung erfolgen.
Sollte Dezember oder Dezember und Januar entgegen der Pressemeldungen bereits bezahlt sein würde sich das Szenario auf den 01.04. bzw. 01.05. verschieben.
Wird der insolvenzverwalter auch bei dem Verhandlungen mit einem möglichen Investor dabei sein?
Ja - sogar noch "mehr".
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird aus dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein "wirklicher", starker Insolvenzverwalter.
Er ist dann in der Lage auch alleine - also ohne MP (!!!) - den 'ganzen Laden' an einen neuen Investor veräußern. Das nennt sich übertragende Sanierung.
PS: Der Gläubigerausschuss hat bei solchen Entscheidungen Mitspracherecht ...
Ja, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, lässt darauf schließen, dass das Gericht eine Insolvenz in Eigenverantwortung als wenig aussichtsreich ansieht.
So ist es - allerdings habe ich auch damit gerechnet dass es so kommt. Mit Gründen halte ich mich lieber zurück - sonst werde ich wieder in die Ecke des "MP-Hassers" gestellt.
Für den KFC dürfte die Einsetzung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters jedoch nur positiv sein. Jedenfalls sind MP und sein Generalsekretär NW mit dieser Entscheidung deutlich entmachtet.
Oder, anders gesagt, der Insolvenzverwalter kann jetzt den Fokus deutlich verschieben, und zwar von der Rettung des Invests von MP hin zu einer Priorität den KFC zu sanieren.
Spekulation bezüglich der Verantwortlichen der GmbH:
Auf der Flucht?
Untergetaucht?
Vom Insolvenzverwalter vor die Tür gesetzt?
Sorry, die Fragen sind absichtlich provokant. Aber sind es die Verantwortlichen nicht selber schuld dass permanent solche Vermutungen in Presse oder Internetforen auftauchen - bei der "hervorragenden" Öffentlichkeitsarbeit die hier betrieben wird?
Der Titel des Thread sollte jetzt angepasst werden ...
Würde zwar passen (beides ca 300 x 250 m), nur dann gäbe es keinen "Kirmesplatz" mehr.
Also neue Diskussionsgrundlage, statt Fußball vs. Zoo dann Fußball vs. Kirmes ...
Wenn ich es richtig im Kopf habe wäre für eine Einstellung die Zustimmung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters erforderlich - dieser ist aber anscheinend mangels stattgefunden Gerichtstermin noch nicht bestellt.
PS: Die Zustimmung der Arbeitsagentur wäre ebenfalls erforderlich, eine Neueinstellung wäre schließlich eine zusätzliche Person für die die AA Insolvenzgeld zahlen muss.
Vielleicht sollte unserer Abteilung Öffentlichkeitsarbeit mal transparenter informieren ...
Spiel noch 0:0
Es gibt in Krefeld tatsächlich einen Roland Eschweiler.
https://m.facebook.com/GourmetkochRolandEschweiler/?locale2=de_DE
Weitere Kommentare zu seinem Statement möchte ich mir lieber sparen ...
Das Amtsgericht Krefeld wird in dieser Woche über einen möglichen Insolvenzantrag des KFC entscheiden.
Die Woche ist um.
Hat jemand was gehört? Wie hat das Gericht entschieden?
Wurde der Insolvenz in Eigenverwaltung vom Gericht zugestimmt?
Oder hat das Gericht noch nichts entschieden?
Weder in der Presse noch auf der HP des KFC noch auf der Seite der Justiz mit den amtlichen Insolvenzmitteilungen ist etwas zu lesen.
Oder hat das Gericht diese Woche doch nichts entschieden?
Wäre eine solche Verzögerung als schlechtes Zeichen zu werten?
Und möglicherweise hat die GmbH dieses auch gar nicht mehr selber in der Hand.Wenn die Meldungen über nicht gezahlte Gehälter stimmen sollten sieht es arbeitsrechtlich so aus:Der Arbeitnehmer mahnt den Arbeitgeber wegen ausstehender Gehaltszahlungen ab und setzt gleichzeitig eine Frist zur Zahlung. Läßt der Arbeitgeber die Frist verstreichen hat der Arbeitnehmer einen Grund zur fristlosen Kündigung.Zumindest diejenigen Spieler, die sich von der Spielergewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen sollten dies wissen.
Da können MP und NW dann toben wie sie wollen, verhindern könnten sie den Abgang von "nicht bezahlten" Spielern nicht.
C.
Richtlinien für das Zulassungsverfahren
Technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga
I. Zulassungsvoraussetzungen
[…]
2. Stadion
a) Einreichung einer „Erklärung zum Stadion“ zur Dokumentation des tatsächlichen Zustands der Spielstätte entsprechend dem von der DFB¬Zentralverwaltung hierzu erstellten Formular.
b) Nachweis einer Platzanlage für alle Pflichtspiele der Mannschaft der 3. Liga, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
aa) Zuschauerkapazität über 10.000 Plätze, davon mindestens 2.000 Sitzplätze
– bei Bewerbern aus der 4. Spielklassenebene kann für das erste Spieljahr in der 3. Liga im Rahmen der Entscheidung über die technisch¬ organisatorische Leistungsfähigkeit in be¬sonders begründeten Ausnahmefällen eine Sitzplatzkapazität von weniger als 2.000 Sitzplätzen, mindestens jedoch 1.000 Sitzplätzen, festgelegt werden,
– für 2. Mannschaften ist eine Zuschauerkapazität von über 5.000 Plätzen, davon mindestens 1.000 Sitzplätze, ausreichend, wenn für Spiele mit erhöhtem Zuschauer aufkommen bzw. Risikospiele zusätzlich ein Stadion mit einer Zuschauerkapa¬zität von über 10.000 Plätzen, davon mindestens 2.000 Sitz¬plätze, zur Verfügung steht, welches zudem die sonstigen Vo raussetzungen für die 3. Liga erfüllt;
bb) Flutlichtanlage mit mindestens 800 Lux E¬Cam (fernsehtauglich); zum Nachweis ist grundsätzlich ein in der laufenden Spielzeit aus¬gestelltes Messprotokoll entsprechend dem von der DFB¬Zentral¬verwaltung erstellten Formular einzureichen. Wenn das zuletzt erstellte Mess protokoll nicht älter als drei Jahre ist, genügt ein Wartungsnachweis;
cc) Rasenheizung (in besonders begründeten Ausnahmefällen, z. B. für Aufsteiger aus der 4. Spielklassenebene, kann in sofern eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden); zum Nachweis ist grund¬sätzlich ein in der laufenden Spielzeit ausgestelltes Protokoll entsprechend dem von der DFB¬Zentralverwaltung erstellten Formular einzureichen. Wenn das zuletzt erstellte Protokoll nicht älter als drei Jahre ist, genügt ein Wartungsnachweis;
dd) Naturrasenspielfeld;
ee) Ausreichende Anzahl Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen für Aktive und Zuschauer sowie Einrichtungen für Medienmit¬arbeiter;
ff) Einhaltung der in den Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen festgelegten baulichen Anforderungen.
c) Das Stadion muss sich am Sitz des Bewerbers befinden. Über Aus¬nahmen entscheidet der Ausschuss 3. Liga, wobei sich das Stadion in jedem Fall im Verbandsgebiet des DFB befinden muss.
d) Das Stadion muss für den Spielbetrieb der 3. Liga uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung bzw. durch Vorlage des Stadionmietvertrags, soweit der Bewerber nicht Eigentümer des Stadions ist, zu erbringen.
[…]
Da steht nichts von einem Ausweichstadion.Möglicherweise müsste man ein solches benennen wenn Punkt d) im "Hauptstadion" nicht uneingeschränkt erfüllbar ist ...