klarak
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Wagener will einmal Geld geben wenn es klemmt. Und dann?
Es wäre auch schön zu wissen, ob die Ultras morgen wieder Tapeten hochhalten und den restlichen Fans die Sicht versperren wollen.
Mal eine Frage:
Wollen eigentlich Staude und Co wieder Tapeten in Velbert hochhalten?
Wollen eigentlich Staude und Co wieder Tapeten in Velbert hochhalten?
Das heißt die wahren Fans wie Kockel, Schneider und auch Staude und co werden erst Ruhe geben, wenn der KFC aus dem Vereinsregister gelöscht wurde.
Denn:
Eine Insolvenz, welcher Art auch immer, wird der KFC mangels Masse nicht überleben!
Denn:
Eine Insolvenz, welcher Art auch immer, wird der KFC mangels Masse nicht überleben!
Selbst wenn uns Lakis das Darlehn schenkt, muss davon dann Steuern gezahlt werden!
Wer will das, zahlen für nichts!
Das beste ist, wenn man Schulden hat, dass diese im Keller liegen und keiner was zurück will.
Solange man Zinsen und Tilgung für seine Schulden zahlen kann, ist alles in Ordnung.
Eine Insolvenz, welcher Art auch immer, wird der KFC mangels Masse nicht überleben!
Wie auch immer, es geht nur mit Lakis und nicht ohne!
Wer will das, zahlen für nichts!
Das beste ist, wenn man Schulden hat, dass diese im Keller liegen und keiner was zurück will.
Solange man Zinsen und Tilgung für seine Schulden zahlen kann, ist alles in Ordnung.
Eine Insolvenz, welcher Art auch immer, wird der KFC mangels Masse nicht überleben!
Wie auch immer, es geht nur mit Lakis und nicht ohne!
Eine Insolvenz, welcher Art auch immer, wird der KFC mangels Masse nicht überleben!
Denn auch bei einer Insolvenz machst du imaginäre Gewinne, die versteuert werden müssen etc.
Dieses Geld will dann auch keiner zahlen, quasi für nichts.
Unsere einzige Chance besteht darin, dass wir irgendwie Lakis wieder umstimmen und er wenigstens den KFC weiter sponsort und die aktuellen Löcher stopft.
Denn wenn diese Löcher nicht gestopft werden kommt die Insolvenz von ganz alleine.
Da liegt der Termin gar nicht mehr in unerer Hand.
Vielleicht macht Yilmaz ja den Präsi?
Es wird sich eh keiner melden, der irgendwie Geld im Rücken hat und bereit ist schönes Geld für nichts auszugeben und dafür auch noch beschimpft zu werden.
Denn auch bei einer Insolvenz machst du imaginäre Gewinne, die versteuert werden müssen etc.
Dieses Geld will dann auch keiner zahlen, quasi für nichts.
Unsere einzige Chance besteht darin, dass wir irgendwie Lakis wieder umstimmen und er wenigstens den KFC weiter sponsort und die aktuellen Löcher stopft.
Denn wenn diese Löcher nicht gestopft werden kommt die Insolvenz von ganz alleine.
Da liegt der Termin gar nicht mehr in unerer Hand.
Vielleicht macht Yilmaz ja den Präsi?
Es wird sich eh keiner melden, der irgendwie Geld im Rücken hat und bereit ist schönes Geld für nichts auszugeben und dafür auch noch beschimpft zu werden.
Oh Mann
[url]https://www.youtube.com/watch?v=x9hkvTfqAdg[/url]
[url]https://www.youtube.com/watch?v=x9hkvTfqAdg[/url]
Für 6 Jahre Fußball in der Grotenburg, die es sonst nicht gegeben hätte?
Wie halten es heute eigentlich die Ultras?
Gibt es weiterhin den Stimmungsboykott und weitere Tapetenaktionen?
Es wäre dem Block K gegenüber nur fair, wenn man dieses vorher wüsste um entsprechend reagieren zu können.
Gibt es weiterhin den Stimmungsboykott und weitere Tapetenaktionen?
Es wäre dem Block K gegenüber nur fair, wenn man dieses vorher wüsste um entsprechend reagieren zu können.
Ich habe mir noch mal das Foto angesehen.
An Mathias Finken:
"Die Aufgaben der Fanbeauftragten wurde in der Empfehlung zur Betreuung von Fußballfans des DFB festgelegt. Im Gegensatz zu den Fanprojekten leisten die Fanbeauftragten keine pädagogische Arbeit und beschränken sich nicht auf Gruppierungen und einzelne Fans, die eine Risikorelevanz haben, sondern sind wichtigster Ansprechpartner für alle Anhänger der Klubs. Fanbeauftragte sind Bindeglied zwischen Verein und Fans. In fanspezifischen Fachfragen hat der Fanbeauftragte ein Anhörungs- und Vortragsrecht. Auf der anderen Seite vertritt er die Politik und Entscheidungen des Vereins gegenüber den Fans. Der zweite Aufgabenschwerpunkt im Rahmen des NKSS liegt im Bereich der Sicherheit und Prävention. Der Fanbeauftragte arbeitet eng mit dem Sicherheitsbeauftragten des Vereins und allen Netzwerkpartnern zusammen."
Du bekleidest ein EHRENamt beim KFC.
Dem Verein und der Mehrzahl der Fans dermaßen in den Rücken zu fallen ist mit deinem Amt nicht zu vereinbaren.
Ich erwarte eigentlich, das du konsequent bist und dein Amt unverzüglich zurückgibst.
Du kannst niemals mehr Bindeglied zwischen Verein und Fans sein.
Für mich bist du auf die Seite der Ultras abgerutscht und die sind nicht der KFC.
Daher M. Finken geh mit Anstand aber geh!!!
An Mathias Finken:
"Die Aufgaben der Fanbeauftragten wurde in der Empfehlung zur Betreuung von Fußballfans des DFB festgelegt. Im Gegensatz zu den Fanprojekten leisten die Fanbeauftragten keine pädagogische Arbeit und beschränken sich nicht auf Gruppierungen und einzelne Fans, die eine Risikorelevanz haben, sondern sind wichtigster Ansprechpartner für alle Anhänger der Klubs. Fanbeauftragte sind Bindeglied zwischen Verein und Fans. In fanspezifischen Fachfragen hat der Fanbeauftragte ein Anhörungs- und Vortragsrecht. Auf der anderen Seite vertritt er die Politik und Entscheidungen des Vereins gegenüber den Fans. Der zweite Aufgabenschwerpunkt im Rahmen des NKSS liegt im Bereich der Sicherheit und Prävention. Der Fanbeauftragte arbeitet eng mit dem Sicherheitsbeauftragten des Vereins und allen Netzwerkpartnern zusammen."
Du bekleidest ein EHRENamt beim KFC.
Dem Verein und der Mehrzahl der Fans dermaßen in den Rücken zu fallen ist mit deinem Amt nicht zu vereinbaren.
Ich erwarte eigentlich, das du konsequent bist und dein Amt unverzüglich zurückgibst.
Du kannst niemals mehr Bindeglied zwischen Verein und Fans sein.
Für mich bist du auf die Seite der Ultras abgerutscht und die sind nicht der KFC.
Daher M. Finken geh mit Anstand aber geh!!!
Es dürfen in den letzten vier Spielen und den Relegationsspielen keine Spieler aus der Ersten eingesetzt werden
Auszug Spielordnung DFB Seite 14 § 11 ff
Spielberechtigung von Spielern in anderen Mannschaften des Vereins
nach dem Einsatz in einer Lizenzspieler-Mannschaft
1. Amateure oder Vertragsspieler eines Vereins dürfen in Lizenzspieler-Mann-
schaften eingesetzt werden (§ 53 Nr. 3. der DFB-Spielordnung).
2. Stammspieler einer Lizenzspieler-Mannschaft sind für eine andere Mann-
schaft ihres Vereins mit Aufstiegsrecht nicht spielberechtigt, es sei denn,
sie sind in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der Lizenzspieler-
Mannschaft (Meisterschaft und Pokal) nicht zum Einsatz gekommen, ob-
wohl sie für einen Einsatz spielberechtigt gewesen wären. Stammspieler
ist, wer nach dem fünften Meisterschaftsspiel der Lizenzspieler-Mann-
schaft zum jeweiligen Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin aus
getragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mann-
schaft seines Vereins eingesetzt worden ist, unabhängig von der Dauer des
Einsatzes.
Hat der Spieler seine Stammspielereigenschaft dadurch verloren, dass er
in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen seiner Lizenzspieler-Mannschaft
nicht zum Einsatz gekommen ist, so zählen für die Feststellung, ob er erneut
Stammspieler wurde, nur die ab diesem Zeitpunkt ausgetragenen Pflicht-
spiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft seines Vereins.
3. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Lizenzspieler-Mannschaft
sind Spieler des Vereins, auch wenn sie nicht Stammspieler der Lizenzspie-
ler-Mannschaft sind, für das nächste Pflichtspiel der Zweiten Mannschaft
von Lizenzvereinen und alle anderen Mannschaften ihres Vereins mit Auf-
stiegsrecht, längstens für zehn Tage, nicht spielberechtigt.
4. Die Einschränkung gemäß Nr. 2. gilt für Spieler der Lizenzvereine und Tochter-
gesellschaften, deren Zweite Mannschaft in den Spielklassen 3. Liga oder
in der 4. oder 5. Spielklassenebene spielt, ausschließlich für die letzten vier
Spielage sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden
t
Spielklasse und Pokalspiele in diesem Zeitraum. Dabei wird die Stamm
spielereigenschaft nach dem fünftletzten Spieltag festgestellt und gilt dann
unverändert und unabhängig von weiteren Spieleinsätzen im Lizenzbereich
für diesen Zeitraum.
Auszug Spielordnung DFB Seite 14 § 11 ff
Spielberechtigung von Spielern in anderen Mannschaften des Vereins
nach dem Einsatz in einer Lizenzspieler-Mannschaft
1. Amateure oder Vertragsspieler eines Vereins dürfen in Lizenzspieler-Mann-
schaften eingesetzt werden (§ 53 Nr. 3. der DFB-Spielordnung).
2. Stammspieler einer Lizenzspieler-Mannschaft sind für eine andere Mann-
schaft ihres Vereins mit Aufstiegsrecht nicht spielberechtigt, es sei denn,
sie sind in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der Lizenzspieler-
Mannschaft (Meisterschaft und Pokal) nicht zum Einsatz gekommen, ob-
wohl sie für einen Einsatz spielberechtigt gewesen wären. Stammspieler
ist, wer nach dem fünften Meisterschaftsspiel der Lizenzspieler-Mann-
schaft zum jeweiligen Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin aus
getragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mann-
schaft seines Vereins eingesetzt worden ist, unabhängig von der Dauer des
Einsatzes.
Hat der Spieler seine Stammspielereigenschaft dadurch verloren, dass er
in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen seiner Lizenzspieler-Mannschaft
nicht zum Einsatz gekommen ist, so zählen für die Feststellung, ob er erneut
Stammspieler wurde, nur die ab diesem Zeitpunkt ausgetragenen Pflicht-
spiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft seines Vereins.
3. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Lizenzspieler-Mannschaft
sind Spieler des Vereins, auch wenn sie nicht Stammspieler der Lizenzspie-
ler-Mannschaft sind, für das nächste Pflichtspiel der Zweiten Mannschaft
von Lizenzvereinen und alle anderen Mannschaften ihres Vereins mit Auf-
stiegsrecht, längstens für zehn Tage, nicht spielberechtigt.
4. Die Einschränkung gemäß Nr. 2. gilt für Spieler der Lizenzvereine und Tochter-
gesellschaften, deren Zweite Mannschaft in den Spielklassen 3. Liga oder
in der 4. oder 5. Spielklassenebene spielt, ausschließlich für die letzten vier
Spielage sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden
t
Spielklasse und Pokalspiele in diesem Zeitraum. Dabei wird die Stamm
spielereigenschaft nach dem fünftletzten Spieltag festgestellt und gilt dann
unverändert und unabhängig von weiteren Spieleinsätzen im Lizenzbereich
für diesen Zeitraum.
Stimmung war besonders in der 2. Halbzeit in Ordnung.
Vor allem war es nicht der nervige Dauersingsang ohne Spielbezug.
Vor allem war es nicht der nervige Dauersingsang ohne Spielbezug.
VdL ist doch nur beurlaubt und damit offiziell noch unter Vertrag.
Dummerweise ist Block K aber quasi der Ultras-Block auch in deren Augen.
Die stehen in der 1. Reihe, organisieren die Stimmung, bestimmen die Lieder die gesungen werden, ob die zum Spiel passen oder nicht und halten die Transparente hoch als würden sie für den gesamten Block sprechen.
Wenn man das nicht will muss man ihnen die 1.Reihe nehmen.
Die stehen in der 1. Reihe, organisieren die Stimmung, bestimmen die Lieder die gesungen werden, ob die zum Spiel passen oder nicht und halten die Transparente hoch als würden sie für den gesamten Block sprechen.
Wenn man das nicht will muss man ihnen die 1.Reihe nehmen.
Die Ultras schon mal nicht:
Samstag (14:00 Uhr) kommt die Zwote von Fortuna Düsseldorf nach Krefeld. Jegliche Motivation ist aktuell im Keller und so wird unsere Gruppe erneut komplett auf Support für die Mannschaft verzichten.
Quelle: [url='http://ultras-krefeld.net']ultras-krefeld[/url]
Samstag (14:00 Uhr) kommt die Zwote von Fortuna Düsseldorf nach Krefeld. Jegliche Motivation ist aktuell im Keller und so wird unsere Gruppe erneut komplett auf Support für die Mannschaft verzichten.
Quelle: [url='http://ultras-krefeld.net']ultras-krefeld[/url]
Am sinvollsten wäre Billetter als Trainer und Tekkan als Co. Die kennen Spieler und Umfeld. Alles andere ist doch viel zu spät. Welcher Trainer von außerhalb könnte denn jetzt noch was ändern.
Mal zurück zur Ost.
Hier nochmal der Auszug aus der [url='https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11775&vd_back=N']Sonderbauverordnung[/url]:
[align=center] § 28
Wellenbrecher
Werden mehr als fünf Stufen von Stehplatzreihen hintereinander angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durchgehende Schranke von 1,10 m Höhe anzuordnen. Nach jeweils fünf weiteren Stufen sind Schranken gleicher Höhe (Wellenbrecher) anzubringen, die einzeln mindestens 3 m und höchstens 5,50 m lang sind. Die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern dürfen nicht mehr als 5 m betragen. Die Abstände sind nach höchstens fünf Stehplatzreihen durch versetzt angeordnete Wellenbrecher zu überdecken, die auf beiden Seiten mindestens 0,25 m länger sein müssen als die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern. Die Wellenbrecher sind im Bereich der Stufenvorderkante anzuordnen.[/align][align=center]...[/align]
[align=left]Was wäre eigentlich, wenn man die 5 Stufen vor den Wellenbrechern gelb anstreicht und als Fluchtweg deklariert.[/align][align=left]Dann hat man nicht mehr als 5 Stufen von Stehplatzreihen nacheinander und der ganze Paragraph ist hinfällig, oder?[/align]
Hier nochmal der Auszug aus der [url='https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11775&vd_back=N']Sonderbauverordnung[/url]:
[align=center] § 28
Wellenbrecher
Werden mehr als fünf Stufen von Stehplatzreihen hintereinander angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durchgehende Schranke von 1,10 m Höhe anzuordnen. Nach jeweils fünf weiteren Stufen sind Schranken gleicher Höhe (Wellenbrecher) anzubringen, die einzeln mindestens 3 m und höchstens 5,50 m lang sind. Die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern dürfen nicht mehr als 5 m betragen. Die Abstände sind nach höchstens fünf Stehplatzreihen durch versetzt angeordnete Wellenbrecher zu überdecken, die auf beiden Seiten mindestens 0,25 m länger sein müssen als die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern. Die Wellenbrecher sind im Bereich der Stufenvorderkante anzuordnen.[/align][align=center]...[/align]
[align=left]Was wäre eigentlich, wenn man die 5 Stufen vor den Wellenbrechern gelb anstreicht und als Fluchtweg deklariert.[/align][align=left]Dann hat man nicht mehr als 5 Stufen von Stehplatzreihen nacheinander und der ganze Paragraph ist hinfällig, oder?[/align]
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