Antrag auf Insolvenz
Meine Frage schon bei Antritt der beiden Herren, wer hat sie hier mit welchem Zweck installiert?
Zum Thema "große Nummer im Investmentbanking" wenn ich im Zusammenhang mit der Finanzkrise namentlich hinsichtlich der Verfehlungen der damaligen WestLB im MM genannt werde, habe ich sicherlich nicht sonderlich viel richtig gemacht.
Wenn es heisst, "Dort waren die Düsseldorfer gern gesehene Kunden. Aus gutem Grund: Das für das "Structured Credit Portfolio" zuständige 35-köpfige IKB-Team unter der Leitung von Dirk Röthig kaufte Papiere, die sonst keiner wollte - weil ihr Risiko schon vor Ausbruch der Finanzkrise als zu hoch eingeschätzt wurde." somit vermutlich als Bereichsleiter Investment Banking, direkt dem Vorstand unterstellt handelte -und- Jahre später in den Panama-Papers genannt werde, darf die Frage gestellt werden, ob der VWR auch hier seinen Verpflichtungen bei den Bestellungen der beiden Herren zum Vorstand nachgekommen ist.
Eine Strafanzeige nach § 154 StPO kann jeder bei der örtlich zuständigen Behörde stellen, dazu bedarf es keines Amtes.
Die Anzeige wg. Insolvenzverschleppung dürfte auf die Zeit vor Patzer/Eser ausgerichtet sein...
DIe Äusserung, dass nun eine Frist von 10 Tagen besteht, gegen die Insolvenz Maßnahmen zu ergreifen ist das Eine, bereits geltende Auswirkungen der beiden Anträge leider etwas ganz anderes, dazu wurden bereits Meinungen im Forum genannt.
Das alles lässt einen als Fan seit 50 Jahren alles einfach nur vollkommen fassungslos dastehen.
Ich wünsche mir inständig, dass die gestellten Anzeigen einen hinreichenden Anfangsverdacht bei den zuständigen Ermittlungsbehörden hinsichtlich der relevanten Tatbestände erfüllen und die entsprechenden Verfahren eröffnet werden.
Mein Respekt an die Mannschaft und das Trainerteam, die trotz alles Widrigkeiten bisher eine tolle Leistung abgeliefert haben.
Das alles lässt einen als Fan seit 50 Jahren alles einfach nur vollkommen fassungslos dastehen. Das Ganze ist einfach nur als Widerlich zu bezeichnen.
Meine Frage schon bei Antritt der beiden Herren, wer hat sie hier mit welchem Zweck installiert?
Zum Thema "große Nummer im Investmentbanking" wenn ich im Zusammenhang mit der Finanzkrise namentlich hinsichtlich der Verfehlungen der damaligen WestLB im MM genannt werde, habe ich sicherlich nicht sonderlich viel richtig gemacht.
Wenn es heisst, "Dort waren die Düsseldorfer gern gesehene Kunden. Aus gutem Grund: Das für das "Structured Credit Portfolio" zuständige 35-köpfige IKB-Team unter der Leitung von Dirk Röthig kaufte Papiere, die sonst keiner wollte - weil ihr Risiko schon vor Ausbruch der Finanzkrise als zu hoch eingeschätzt wurde." somit vermutlich als Bereichsleiter Investment Banking, direkt dem Vorstand unterstellt handelte -und- Jahre später in den Panama-Papers genannt werde, darf die Frage gestellt werden, ob der VWR auch hier seinen Verpflichtungen bei den Bestellungen der beiden Herren zum Vorstand nachgekommen ist.
Eine Strafanzeige nach § 154 StPO kann jeder bei der örtlich zuständigen Behörde stellen, dazu bedarf es keines Amtes.
Die Anzeige wg. Insolvenzverschleppung dürfte auf die Zeit vor Patzer/Eser ausgerichtet sein...
DIe Äusserung, dass nun eine Frist von 10 Tagen besteht, gegen die Insolvenz Maßnahmen zu ergreifen ist das Eine, bereits geltende Auswirkungen der beiden Anträge leider etwas ganz anderes, dazu wurden bereits Meinungen im Forum genannt.
Das alles lässt einen als Fan seit 50 Jahren alles einfach nur vollkommen fassungslos dastehen.
Ich wünsche mir inständig, dass die gestellten Anzeigen einen hinreichenden Anfangsverdacht bei den zuständigen Ermittlungsbehörden hinsichtlich der relevanten Tatbestände erfüllen und die entsprechenden Verfahren eröffnet werden.
Mein Respekt an die Mannschaft und das Trainerteam, die trotz alles Widrigkeiten bisher eine tolle Leistung abgeliefert haben.
Das alles lässt einen als Fan seit 50 Jahren alles einfach nur vollkommen fassungslos dastehen. Das Ganze ist einfach nur als Widerlich zu bezeichnen.
Danke!
Nochmal jenseits aller Emotionen der Hinweis:
Insolvenzgründe lassen sich objektiv - und bei einem Fußballverein in der Regionalliga auch vergleichsweise einfach - prüfen. Wenn man zahlungsunfähig und / oder überschuldet ist, ist der Vorstand verpflichtet Insolvenzantrag zu stellen. Es sei denn, er kann die Insolvenzgründe nachhaltig und vollständig beseitigen. Insbesondere durch sehr viel frisches Geld oder umfassende Forderungsverzichte oder langfristige Stundungen. Dass hier sowas seit dem schon länger zurückliegenden Ausfall von DasBob jemals konsequent angegangen oder auch nur ansatzweise umgesetzt wurde, von welchen ehemaligen oder aktuellen Vorständen auch immer ist nicht erkennbar. Völlig unabhängig davon ist die Frage, ob irgendwer getäuscht, unter falschen Vorgaben zum Einstieg bewegt wurde oder viel Gutes für die Mannschaft getan hat. Ebenso unabhängig ist die Frage, ob und wer für den Schaden der Gläubiger möglicherweise auch persönlich geradezustehen hat. Übrigens stünde auch ein arglistig über die Voraussetzungen getäuschter Vorstand in der gesetzlichen Pflicht bei Zeiten eine Insolvenz zu beantragen, sofern er erkennen muss, dass sich die Schieflage nicht mehr kurzfristig beseitigen lässt.
Ernst gemeinte Frage, evtl. habe ich was überlesen oder falsch verstanden.
Erst wird R&K vorgeworfen sie wollten den Verein schon lange in die Insolvenz führen und hätten kein Interesse an einer Rettung und jetzt sollen sie wegen Insolvenzverschleppung angezeigt werden ?
Ich glaube es wird die Zeit von scholten und thissen gemeint sein
Ich glaube es wird die Zeit von scholten und thissen gemeint sein
Was aber totaler Blödsinn ist.
Welchen Verdacht soll man denn zu der Zeit gehabt haben wenn man garnicht im Verein vertreten war? Und warum kommt man erst damit so spät um die Ecke?
Zu sagen, heute ist man Insolvent dann war man das vor einem Jahr doch bestimmt auch schon, ist eine kindliche Logik auf die sich kein Staatsanwalt einlässt.
Btw: Versäumt der Verein seine Antragspflicht, egal ob wissentlich oder unwissentlich, so haftet der Vereinsvorstand gesamtschuldnerisch mit seinem Privatvermögen für Insolvenzverschleppung. Alle Vorstandsmitglieder sind dabei gleichermaßen haftbar.
Ob Platzer das bewusst ist?
Nochmals:
Eine Klage seitens Eser wg. Veruntreuung kann ich aufgrund der Vorgänge (Spieltagseinnahmen, Spenden usw) sehr gut nachvollziehen, aber wg. Insolvenzverschleppung wäre von seiner Person völlig unlogisch und würde jetzt das Gegenteil von seinem Vorhaben bewirken.
Also wenn ich die vollgeschissenen Hosen einiger Anti-Eser-Leute hier sehe scheint die Nummer doch noch nicht ganz durch zu sein. Man könnte ja denken, dass diese User jetzt mit ihrer Stimmungsmache aufhören, weil sie ihren Auftrag erfüllt haben. Scheinbar herrscht da aber immer noch blanke Angst. Das macht etwas Mut.
https://www.kfc-uerdingen.de/2025/01/36363/
Das sagt ChatGpt zur Klage auf Insolvenzverschleppung:
Die Klage auf Insolvenzverschleppung hat im Kontext eines Vereins wie dem KFC Uerdingen einen klaren rechtlichen und taktischen Hintergrund. Sie wird von Mehmet Eser und dessen Unterstützern angedroht, vermutlich gegen die derzeitigen Entscheidungsträger im Verein, also den Vorstand (einschließlich Dirk Röthig und Herrn Kahstein), erhoben.
Sinn und Zweck einer Klage auf Insolvenzverschleppung
Strafrechtliche Verantwortung des Vorstands (§ 15a InsO, § 266 StGB):
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder eines Vereins oder einer juristischen Person sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Erfolgt dies nicht rechtzeitig, machen sie sich strafbar.
Die Anzeige wegen Insolvenzverschleppung soll klären, ob der Vorstand seiner gesetzlichen Pflicht rechtzeitig nachgekommen ist. Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren (§ 15a Abs. 4 InsO).
Taktische Bedeutung im Machtkampf:
Eine solche Klage kann dazu dienen, Druck auf die aktuellen Vorstandsmitglieder auszuüben und deren Position weiter zu schwächen.
Es könnte auch ein Mittel sein, um Vorstandsmitglieder zu einer vorzeitigen Amtsaufgabe oder einem Rücktritt zu bewegen.
Aufklärung und Verantwortung:
Falls es in der Vergangenheit zu finanziellen Missständen gekommen ist, könnte eine Klage klären, ob Mittel des Vereins unrechtmäßig verwendet wurden.
Dies dient nicht nur der Klärung rechtlicher Verantwortung, sondern könnte auch den Weg für eine Neuordnung im Verein ebnen.
Wer verklagt wen?
Ankläger:
Mehmet Eser und möglicherweise weitere Unterstützer oder Vereinsmitglieder, die mit der aktuellen Führung unzufrieden sind.
Es könnten auch Gläubiger des Vereins sein, wie Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften, die finanzielle Forderungen haben und die Verzögerung eines Insolvenzantrags als schädlich empfinden.
Beklagte:
Der aktuelle Vorstand, insbesondere Dirk Röthig und Herr Kahstein, die in der Verantwortung stehen, einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt.
Möglicherweise auch frühere Verantwortliche, falls die Missstände über längere Zeit angestaut wurden.
Mögliche Szenarien:
Szenario 1: Falls die Insolvenzverschleppung nachgewiesen wird, könnte dies zu strafrechtlichen Konsequenzen und Haftungsansprüchen führen. Betroffene Vorstandsmitglieder haften unter Umständen persönlich für finanzielle Schäden.
Szenario 2: Die Klage hat symbolischen Charakter und dient primär dazu, öffentliche Aufmerksamkeit auf die Missstände im Verein zu lenken und einen Wechsel in der Führung zu erzwingen.
Fazit:
Die Klage auf Insolvenzverschleppung hat das Ziel, rechtliche Verantwortlichkeiten zu klären, den aktuellen Vorstand unter Druck zu setzen und möglicherweise eine neue Führung im Verein zu etablieren. In einem Verein mit so gravierenden Konflikten wie dem KFC Uerdingen könnte dies auch ein strategisches Mittel sein, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu erzwingen.
Das hat Bossi, der ja eigentlich immer gut informiert ist gepostet. Was sucht ein Gummert noch auf der GS? Und schon wieder stapelweise Post? Aber dann müssen halt Platzer und Eser da eingreifen und sich drum kümmern, der VWR wird nichts machen, die stecken ja selber tief in der Scheiße.
"Nur zur Info an die jenigen die behaupten das K+ R auf der GS fleißig sind… ein externer Mitarbeiter ist auf GS für Merch… er hat den Schlüssel von der GS und das letzte Mal hat er K+ R vor Wochen gesehen … die Post stabelt sich… die kümmern sich ein Scheiß Dreck und an der GS wurde auch noch Gumnert gesichtet…. Noch irgendwelche Fragen wer hier wen belügt…. Irre"
Also, die ganze Zeit ChatGPT nach "Ratschlägen" zu fragen ist nun wirklich, naja, nicht so wirklich hilfreich.
Also, die ganze Zeit ChatGPT nach "Ratschlägen" zu fragen ist nun wirklich, naja, nicht so wirklich hilfreich.
Ich fand es ganz hilfreich. So macht die Anzeige von Eser auf Insolvenzverschleppung auch gegen den aktuellen Vorstand doch Sinn. Klärung der Verantwortlichkeit. Mit Konsequenzen für Röthig und Kahstein.
Also wenn ich die vollgeschissenen Hosen einiger Anti-Eser-Leute hier sehe scheint die Nummer doch noch nicht ganz durch zu sein. Man könnte ja denken, dass diese User jetzt mit ihrer Stimmungsmache aufhören, weil sie ihren Auftrag erfüllt haben. Scheinbar herrscht da aber immer noch blanke Angst. Das macht etwas Mut.
Wenn es dir, um mit der Realität besser klarzukommen, hilft, dir Feindbilder herbeizuschwadronieren, dann ist das in ordnung.
https://www.kfc-uerdingen.de/2025/01/36363/
Das sagt ChatGpt zur Klage auf Insolvenzverschleppung:
Die Klage auf Insolvenzverschleppung hat im Kontext eines Vereins wie dem KFC Uerdingen einen klaren rechtlichen und taktischen Hintergrund. Sie wird von Mehmet Eser und dessen Unterstützern angedroht, vermutlich gegen die derzeitigen Entscheidungsträger im Verein, also den Vorstand (einschließlich Dirk Röthig und Herrn Kahstein), erhoben.
Sinn und Zweck einer Klage auf Insolvenzverschleppung
Strafrechtliche Verantwortung des Vorstands (§ 15a InsO, § 266 StGB):
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder eines Vereins oder einer juristischen Person sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Erfolgt dies nicht rechtzeitig, machen sie sich strafbar.
Die Anzeige wegen Insolvenzverschleppung soll klären, ob der Vorstand seiner gesetzlichen Pflicht rechtzeitig nachgekommen ist. Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren (§ 15a Abs. 4 InsO).
Taktische Bedeutung im Machtkampf:
Eine solche Klage kann dazu dienen, Druck auf die aktuellen Vorstandsmitglieder auszuüben und deren Position weiter zu schwächen.
Es könnte auch ein Mittel sein, um Vorstandsmitglieder zu einer vorzeitigen Amtsaufgabe oder einem Rücktritt zu bewegen.
Aufklärung und Verantwortung:
Falls es in der Vergangenheit zu finanziellen Missständen gekommen ist, könnte eine Klage klären, ob Mittel des Vereins unrechtmäßig verwendet wurden.
Dies dient nicht nur der Klärung rechtlicher Verantwortung, sondern könnte auch den Weg für eine Neuordnung im Verein ebnen.
Wer verklagt wen?
Ankläger:
Mehmet Eser und möglicherweise weitere Unterstützer oder Vereinsmitglieder, die mit der aktuellen Führung unzufrieden sind.
Es könnten auch Gläubiger des Vereins sein, wie Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften, die finanzielle Forderungen haben und die Verzögerung eines Insolvenzantrags als schädlich empfinden.
Beklagte:
Der aktuelle Vorstand, insbesondere Dirk Röthig und Herr Kahstein, die in der Verantwortung stehen, einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt.
Möglicherweise auch frühere Verantwortliche, falls die Missstände über längere Zeit angestaut wurden.
Mögliche Szenarien:
Szenario 1: Falls die Insolvenzverschleppung nachgewiesen wird, könnte dies zu strafrechtlichen Konsequenzen und Haftungsansprüchen führen. Betroffene Vorstandsmitglieder haften unter Umständen persönlich für finanzielle Schäden.
Szenario 2: Die Klage hat symbolischen Charakter und dient primär dazu, öffentliche Aufmerksamkeit auf die Missstände im Verein zu lenken und einen Wechsel in der Führung zu erzwingen.
Fazit:
Die Klage auf Insolvenzverschleppung hat das Ziel, rechtliche Verantwortlichkeiten zu klären, den aktuellen Vorstand unter Druck zu setzen und möglicherweise eine neue Führung im Verein zu etablieren. In einem Verein mit so gravierenden Konflikten wie dem KFC Uerdingen könnte dies auch ein strategisches Mittel sein, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu erzwingen.
Kann ich ja alles verstehen, aber....
Der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch. Ausserdem werden die beiden argumentieren, dass sie ja schon länger die Insolvenz beantragen wollten und Herr Platzer dagegen war.
Ich hätte "nur" eine Anzeige wg. Veruntreuung gestellt. Wegen Insolvenzverschleppung kauft Herrn Eser keiner ab, da er und Platzer gegen die Insolvenz waren.
Die beiden vereinsschädlichen "Freibiergesichter" sollten sich besser nie mehr in unserer Burg blicken lassen,
wir haben schon etliche Stimmen vernommen, dass es "gesundheitlich" besser wäre -
deshalb wohl auch die unverschämt asoziale "Aufforderung" Richtung Mannschaft,
gegen Schalke 2 nicht mehr anzutreten.
Muss man sich mal geben, bei anderen Vereinen
wären die schon mit Packen und Umziehen beschäftigt!
Unfassbar, wer da unseren Verein letztendlich ruiniert (hat) - ein Ludenberg (der Name war offensichtlich)
Programm, im Verbund mit Schürmann´s dasbob-Schwindel, tatsächliche KFC-Fans ala Lenz, Scholten und Thissen,
für die das Ding 50 Nummern zu groß war, und nun diese Unsympathen,
die weder vom Fußballsport noch unserem KFC Ahnung haben, den Fans täglich ins Gesicht "spucken",
und???, es rührt sich nichts???
Getragen und hingenommen von den Ultras und ihrem merkwürdigen Anführer???
Unterstützt von diesem erbärmlichen Verwaltungsrat und seinen Mitgliedern?
Oder wann wird hier endlich auf die Barrikaden gestiegen und das Gelbe Haus gesäubert?
Was ist erbärmlicher? Dieser Fortuna Spacken und sein Gehilfe, jaaaa, aber vielleicht auch,
dass hier offensichtlich niemand mehr bereit ist, für unseren KFC einzustehen?
Dann kann man es ja auch getrost dabei bewenden lassen.
Neugründung als FC Uerdingen bitte, ohne diese verlogene KFC-Hasser-Stadt Krefeld,
und gut ist. Die anderen J.W.-Jünger können ja mit ihren 20 Super-Ultras im Stadtpark Uerdingen antreten,
das fetzt voll rein., da brennt der Baum bei so viel Seriosität! Muahahaha....
Oder doch noch das große Rad drehen, und tatsächlich mit solventen Sponsoren die Insolvenz abwenden
und richtig cash auf den Tisch bringen.
Mehmet Eser - nicht aufgeben, zeig es diesem Gesindel, die Unterstützung ist da -
nicht müde werden, das ist der falsche Weg, wenn es auch verständlich und nachvollziehbar ist.
Kann ich ja alles verstehen, aber....
Der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch. Ausserdem werden die beiden argumentieren, dass sie ja schon länger die Insolvenz beantragen wollten und Herr Platzer dagegen war.
Ich hätte "nur" eine Anzeige wg. Veruntreuung gestellt. Wegen Insolvenzverschleppung kauft Herrn Eser keiner ab, da er und Platzer gegen die Insolvenz waren.
Richtig, Anzeige wegen Veruntreuung und gegen Scholten / Thissen könnte man mal prüfen ob sie gegenüber neuen Gläubigern, zb. Eser, den Verein haben wirtschaftlich besser dargstellt als er es zum Zeitpunkt der entsprechenden Gesprächen in wirklichkeit war.
Ich denke da wäre unter Umständen auch eine Strafbarkeit gegeben.
Aber wegen Insolvenzverschleppung ist vollkommener blödsinn.
Also wenn ich die vollgeschissenen Hosen einiger Anti-Eser-Leute hier sehe scheint die Nummer doch noch nicht ganz durch zu sein. Man könnte ja denken, dass diese User jetzt mit ihrer Stimmungsmache aufhören, weil sie ihren Auftrag erfüllt haben. Scheinbar herrscht da aber immer noch blanke Angst. Das macht etwas Mut.
Natürlich.. die haben gehofft das mit der Insolvenz ende Gelände ist aber TP & ME sind wie Kletten. Und die wissen genau, das es nicht nur gegen K&R geht.
Sollte dieser Verein unter gehen, dann sollen soviele Totengräber wie möglich mit unter gehen. Dafür würde ich doch nochmal spenden
Kann ich ja alles verstehen, aber....
Der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch. Ausserdem werden die beiden argumentieren, dass sie ja schon länger die Insolvenz beantragen wollten und Herr Platzer dagegen war.
Ich hätte "nur" eine Anzeige wg. Veruntreuung gestellt. Wegen Insolvenzverschleppung kauft Herrn Eser keiner ab, da er und Platzer gegen die Insolvenz waren.
Das wird wohl eher dazu dienen die gesamten Machenschaften und Mauscheleien im Vorstand und VWR, Abhängigkeitsverhälnis Kahstein Röthig, 2 zu 1 Abstimmungen, keine Einsicht in Konten etc, aufzudecken und damit auch Druck auszuüben. Auch Altlasten. z.B. die Rolle von Scholten und Thissen als Vorstand.
Da geht einigen jetzt aber die Muffe, denn gerade das sollte ja schön unter den Teppich gekehrt werden durch die Insolvenz.
Such dir einen guten Psychiater! „KFC Hasser Stadt Krefeld“ also. Dir brennt echt richtig der Baum.
Kann ich ja alles verstehen, aber....
Der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch. Ausserdem werden die beiden argumentieren, dass sie ja schon länger die Insolvenz beantragen wollten und Herr Platzer dagegen war.
Ich hätte "nur" eine Anzeige wg. Veruntreuung gestellt. Wegen Insolvenzverschleppung kauft Herrn Eser keiner ab, da er und Platzer gegen die Insolvenz waren.
Ich gehe mal davon aus, dass sich Herr Eser anwaltlich beraten lässt, wie man in der Sache weiter vorgeht. Das wird wohl auch die erstatteten Anzeigen betreffen.
Das wird wohl eher dazu dienen die gesamten Machenschaften und Mauscheleien im Vorstand und VWR, Abhängigkeitsverhälnis Kahstein Röthig, 2 zu 1 Abstimmungen, keine Einsicht in Konten etc, aufzudecken und damit auch Druck auszuüben. Auch Altlasten. z.B. die Rolle von Scholten und Thissen als Vorstand.
Da geht einigen jetzt aber die Muffe, denn gerade das sollte ja schön unter den Teppich gekehrt werden durch die Insolvenz.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft das auch so sieht.
Und man auch niemanden telefonisch erreicht.. Bei allen der Akku leer und niemand hat ein Ladekabel. Soviel Pech kann man haben
Wirklich nicht? Probier es doch nochmal.
Wirklich nicht? Probier es doch nochmal.
Vllt haben die spontan auch neue Nummern?
Relevanz bei absichtlicher Insolvenz: Wenn ein Verein absichtlich in die Insolvenz getrieben wird, weil etwa notwendige Maßnahmen unterlassen wurden, könnte dies auch als Insolvenzverschleppung gewertet werden.
aus:
Ja, es kann strafbar sein, einen Verein oder eine Firma absichtlich in die Insolvenz zu führen, wenn dies zu vermeiden gewesen wäre. Solche Handlungen können verschiedene Straftatbestände erfüllen, abhängig von den Umständen und der Motivation. Im deutschen Recht sind insbesondere folgende Punkte relevant:
1. Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO, § 15b InsO)
Pflichtverletzung: Die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder eines Vereins oder einer Firma sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich (in der Regel innerhalb von 3 Wochen) einen Insolvenzantrag zu stellen.
Strafbarkeit: Wird die Insolvenz absichtlich verzögert oder ignoriert, obwohl sie offensichtlich war, drohen:
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe (§ 15a Abs. 4 InsO).
Relevanz bei absichtlicher Insolvenz: Wenn ein Verein absichtlich in die Insolvenz getrieben wird, weil etwa notwendige Maßnahmen unterlassen wurden, könnte dies auch als Insolvenzverschleppung gewertet werden.
2. Eingehungsbetrug (§ 263 StGB)
Definition: Wenn in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung weiterhin Verbindlichkeiten eingegangen werden (z. B. Kreditaufnahmen, Vertragsabschlüsse), obwohl klar ist, dass diese nicht erfüllt werden können, handelt es sich um Betrug.
Strafbarkeit: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
3. Veruntreuung oder Untreue (§ 266 StGB)
Definition: Werden Gelder des Vereins oder Unternehmens absichtlich zweckentfremdet, um es in die Insolvenz zu treiben, oder werden die Vermögensinteressen verletzt, kann dies als Untreue strafbar sein.
Strafbarkeit: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
4. Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung (§ 283 StGB, Bankrott)
Definition: Wenn ein Schuldner absichtlich Vermögenswerte beiseiteschafft, verschleiert oder Gläubiger benachteiligt, um eine Insolvenz herbeizuführen oder zu verschärfen, erfüllt dies den Tatbestand des Bankrotts.
Strafbarkeit: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder in schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
5. Vereinsausschluss oder zivilrechtliche Haftung
Neben den strafrechtlichen Folgen können Vereinsvorstände oder Geschäftsführer persönlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Auch ein Ausschluss aus dem Verein oder Berufsverbot kann in Betracht kommen.
Beispiele für strafbare Szenarien:
Unterlassen notwendiger Maßnahmen: Wenn der Vorstand bewusst keine Maßnahmen ergreift, um eine Insolvenz abzuwenden (z. B. Gläubigerverhandlungen, Kostenreduzierung), obwohl dies möglich gewesen wäre.
Zweckentfremdung von Geldern: Wenn Mittel für persönliche Vorteile oder andere unzulässige Zwecke verwendet werden, anstatt den Verein zu retten.
Absichtliche Sabotage: Wenn Handlungen gezielt darauf abzielen, den Verein oder die Firma zahlungsunfähig zu machen, um z. B. wirtschaftliche Interessen Dritter zu begünstigen.
Fazit:
Ja, das absichtliche Herbeiführen einer Insolvenz ist strafbar, insbesondere wenn es durch Pflichtverletzungen, Betrug, Untreue oder Gläubigerbenachteiligung geschieht. Betroffene Personen könnten strafrechtlich verfolgt und zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Ein solches Verhalten kann auch den Ruf der Verantwortlichen dauerhaft schädigen.
Nächste Spiele
18.01. 14:00 | -:- |