Schluesselszene.net

oaMV 25.08.25

nebomb
Antwort auf aphex2

Die Frist beträgt einen Monat. Müsste also ungefähr Freitag abgelaufen sein.

In der Tat hätte man auch schon vorher einladen können. Die Mitteilung aus Dezember las sich aber auch schon so, als wolle man die Beschwerdefrist abwarten ("Sofern allerdings erneut Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingelegt würde, würde sich unsere Einladung damit verzögern.")

Mal sehen, ob und wann die Einladung kommt. Im Podcast mit dem Geschäftsführer wurde die Frage ja auch gestellt. Da hieß es, er hoffe auf Februar bis Anfang März.

Bin ich mal gespannt... die Freunde vom Vorstand schwelgen mal in ihren Theorien

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