Schluesselszene.net

oaMV 25.08.25

nebomb
Antwort auf aphex2

Die Frist beträgt einen Monat. Müsste also ungefähr Freitag abgelaufen sein.

In der Tat hätte man auch schon vorher einladen können. Die Mitteilung aus Dezember las sich aber auch schon so, als wolle man die Beschwerdefrist abwarten ("Sofern allerdings erneut Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingelegt würde, würde sich unsere Einladung damit verzögern.")

Mal sehen, ob und wann die Einladung kommt. Im Podcast mit dem Geschäftsführer wurde die Frage ja auch gestellt. Da hieß es, er hoffe auf Februar bis Anfang März.

Bin ich mal gespannt... die Freunde vom Vorstand schwelgen mal in ihren Theorien

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KFC Alien

I have a Dream still dreaming ....-)...= genug der Albträume!

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Stroem

Die Beschwerdefrist zum Beschluss des Amtsgerichtes, dass wir zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen dürfen, endete am Freitag, 23. Januar 2026 um 24h. Soeben haben wir auf Nachfrage beim Amtsgericht die Information bekommen, dass keine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes seitens des Vorstandes eingegangen ist.

Wir können jetzt endlich bald zur lange ersehnten außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen. Im Moment läuft die Terminabfrage bei den notwendigen Personen und einem Versammlungsort.

Ein Termin kann frühestens nach Karneval stattfinden.

Quelle: Facebook, KFC Family (das Original)

Jörg Gredig 

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KFC Alien

Ich mach 1905 Kreuze wenn die unfassbare Posse da endlich endlich! mal beendet

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Stroem
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toni361

Termin steht am 25.02.26

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flojo

Außerordentliche Mitgliederversammlung am 25. Februar

An alle Mitglieder des KFC Uerdingen 05 e. V.

Aufgrund der Ermächtigung des Amtsgerichts Krefeld durch Beschluss nach §37 II BGB berufen wir, die unten genannten Mitglieder1, vertreten durch Jörg Kurt Gredig, eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein.

Datum: 25. Februar 2026
Einlass: Ab 18 Uhr
Beginn: 19.05 Uhr
Ort: Visaal Event Location, Obergath 154, 47805 Krefeld

Mit Beschluss vom 18. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Krefeld festgestellt, dass die unten genannten Vereinsmitglieder, vertreten durch Jörg Kurt Gredig, ermächtigt werden, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Die beantragte und vom Amtsgericht Krefeld festgelegte Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

TOP 1: Bericht zur Lage des KFC seitens des Insolvenzverwalters

TOP 2: Vorstellung der Konzepte möglicher Parteien (insbesondere Finanzierung, Trainingsbetrieb, Jugendarbeit, vorgesehene Personen, je Partei maximal 15 Minuten)

TOP 3: Abstimmung über folgenden Antrag:
Die außerordentliche Mitgliederversammlung empfiehlt dem Verwaltungsrat, den aktuellen Vorstand vollständig mit sofortiger Wirkung abzuberufen.

Die Führung des Vorsitzes in der Veranstaltung wird gemäß dem gerichtlichen Beschluss Herrn Siegfried Thomaßen (stellvertretender Vorsitzender des Stadtsportbundes Krefeld) übertragen. Als Stellvertreter für die Führung des Vorsitzes der Versammlung wurde Herr Markus Schön (Sportdezernent der Stadt Krefeld) bestellt.

Zum Hintergrund

Das von Christoph Epping, Jörg Gredig und Udo van Koll initiierte Mitgliederbegehren für eine außerordentliche Mitgliederversammlung war erfolgreich. Trotz entsprechender Aufforderung hatte der derzeitige Vorstand dennoch nicht zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen.

Deshalb hatten wir, Jörg Kurt Gredig und 150 weitere Mitglieder, mit Antrag vom 2. November 2025 beim Amtsgericht Krefeld die Ermächtigung zur Einberufung einer Mitgliederversammlung gemäß § 37 Abs. 2 BGB beantragt. Mit Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurden wir, vertreten durch Jörg Kurt Gredig, ermächtigt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Vereins mit der oben genannten Tagesordnung einzuberufen. Seit dem 23. Januar 2026 ist die Beschwerdefrist abgelaufen. Deshalb kann nun die Einladung erfolgen.

Liebe Mitglieder,
wir bitten Euch um zahlreiches Erscheinen, damit die Abstimmung unter TOP 3 eine möglichst breite Basis hat. Bitte denkt für die Identitätskontrolle beim Einlass an ein amtliches Dokument mit Lichtbild.

Mit blau-roten Grüßen,

Jörg Kurt Gredig,
stellvertretend für die durch Beschluss des Amtsgerichtes Krefeld zur Einladung ermächtigten 151 Mitglieder des KFC Uerdingen 05 e. V.

Hinweise

Zu TOP 2
Unter TOP 2 wird interessierten Parteien die Möglichkeit eingeräumt, ihre Konzepte (insbesondere Finanzierung, Trainingsbetrieb, Jugendarbeit, vorgesehene Personen) in maximal 15 Minuten vorzustellen. Interessierte Parteien können bis fünf (5) Tage vor der Veranstaltung durch verbindliche Anmeldung an mitgliederantrag@mitgliederantrag-kfc.de ihr Interesse an der Vorstellung ihres Konzeptes bekunden. Technische Details zur Präsentation sind rechtzeitig im Vorfeld zu klären.

Zur Einlasskontrolle
Es handelt sich um eine Mitgliederversammlung des KFC Uerdingen 05. Einlass kann neben den Vereinsmitgliedern, der Sitzungsleitung, dem Insolvenzverwalter und Medienvertretern nur Gästen gewährt werden, die zu TOP 2 zur Vorstellung eines Konzeptes angemeldet wurden.
Bitte denkt für die Identitätskontrolle beim Einlass an ein amtliches Dokument mit Lichtbild.
Für Gäste erfolgt eine separate Eingangskontrolle, ebenso für Vertreter der Medien.

https://www.kfc-uerdingen.de/2026/01/ausserordentliche-mitgliederversammlung-am-25-februar/

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Crefelder

Ich nehme an, nur volljährige Mitglieder sind zugangsberechtigt.

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flojo

Schön das man jetzt auch zugibt gelogen zu haben. Vorher hieß ja immer der Vorstand muss laden man hat einfach nur die Einspruchsfrist abgewartet. Ob man da dann andere Aussagen von FUF vertrauen kann, wird die Zukunft zeigen...

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klarkopp
Antwort auf flojo

Schön das man jetzt auch zugibt gelogen zu haben. Vorher hieß ja immer der Vorstand muss laden man hat einfach nur die Einspruchsfrist abgewartet. Ob man da dann andere Aussagen von FUF vertrauen kann, wird die Zukunft zeigen...

Hä? Wie bescheuert.

Natürlich kann grundsätzlich nur der Vorstand laden, es sei denn, das Amtsgericht ermächtigt per Beschluß einzelne Mitglieder dazu und dieser Beschluß hat nur bestand, wenn dagegen innerhalb einer Frist kein Einspruch eingelegt wird und diese Frist ist nun vorbei.

Wie man da auf Lügerei kommt ist mir ein Rätsel.

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flojo
Antwort auf klarkopp

Hä? Wie bescheuert.

Natürlich kann grundsätzlich nur der Vorstand laden, es sei denn, das Amtsgericht ermächtigt per Beschluß einzelne Mitglieder dazu und dieser Beschluß hat nur bestand, wenn dagegen innerhalb einer Frist kein Einspruch eingelegt wird und diese Frist ist nun vorbei.

Wie man da auf Lügerei kommt ist mir ein Rätsel.

Klar wurde gelogen.

Am 23.12 hieß es:

"Pünktlich vor Weihnachten haben wir sehr gute Nachrichten für euch. Am 23. Dezember 2025 haben wir den Beschluss des Amtsgerichtes erhalten. Zum dritten Mal hat ein Gericht entschieden, dass unsere Stimmensammlung für eine außerordentliche Mitgliederversammlung rechtens war.

Damit ist glasklar, dass der derzeitige Vorstand verpflichtet ist, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen. Da er dies jedoch beharrlich verweigert, müssen wir weiter gerichtlich erstreiten, selbst einladen zu dürfen. Im laufenden Verfahren hat der derzeitige Vorstand trotz selbst beantragter Fristverlängerung keine Stellungnahme abgegeben."

Da hatte das Gericht entschieden das man laden darf, nur man hat einfach noch die Einspruchsfrist abgewartet. Dies hätte man auch so kommentieren können. Aber warten wir an und schauen was bis zum 25.02 noch so passiert...

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Dominique
Antwort auf flojo

Klar wurde gelogen.

Am 23.12 hieß es:

"Pünktlich vor Weihnachten haben wir sehr gute Nachrichten für euch. Am 23. Dezember 2025 haben wir den Beschluss des Amtsgerichtes erhalten. Zum dritten Mal hat ein Gericht entschieden, dass unsere Stimmensammlung für eine außerordentliche Mitgliederversammlung rechtens war.

Damit ist glasklar, dass der derzeitige Vorstand verpflichtet ist, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen. Da er dies jedoch beharrlich verweigert, müssen wir weiter gerichtlich erstreiten, selbst einladen zu dürfen. Im laufenden Verfahren hat der derzeitige Vorstand trotz selbst beantragter Fristverlängerung keine Stellungnahme abgegeben."

Da hatte das Gericht entschieden das man laden darf, nur man hat einfach noch die Einspruchsfrist abgewartet. Dies hätte man auch so kommentieren können. Aber warten wir an und schauen was bis zum 25.02 noch so passiert...

Es wurde deutlich kommuniziert, dass die Beschwerdefrist abgewartet wird, damit rechtssicher eingeladen werden kann. Bezichtige andere Leute der Lüge du Spinner. Der Verein wurde seit Jahren nicht so seriös geführt, wie in dieser Spielzeit. Geh und lass deinen kindischen Frust woanders ab.

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aphex2
Antwort auf flojo

Klar wurde gelogen.

Am 23.12 hieß es:

"Pünktlich vor Weihnachten haben wir sehr gute Nachrichten für euch. Am 23. Dezember 2025 haben wir den Beschluss des Amtsgerichtes erhalten. Zum dritten Mal hat ein Gericht entschieden, dass unsere Stimmensammlung für eine außerordentliche Mitgliederversammlung rechtens war.

Damit ist glasklar, dass der derzeitige Vorstand verpflichtet ist, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen. Da er dies jedoch beharrlich verweigert, müssen wir weiter gerichtlich erstreiten, selbst einladen zu dürfen. Im laufenden Verfahren hat der derzeitige Vorstand trotz selbst beantragter Fristverlängerung keine Stellungnahme abgegeben."

Da hatte das Gericht entschieden das man laden darf, nur man hat einfach noch die Einspruchsfrist abgewartet. Dies hätte man auch so kommentieren können. Aber warten wir an und schauen was bis zum 25.02 noch so passiert...

Du hast halt in der Mitte des Textes aufgehört zu lesen. Später heißt es: "Sofern allerdings erneut Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingelegt würde, würde sich unsere Einladung damit verzögern."

Daraus kann man jetzt schon schließen, dass man die Beschwerdefrist abwarten wollte.

Davon abgesehen, ist die Aussage, dass der Vorstand verpflichtet sei, zu der Mitgliederversammlung einzuladen, auch völlig richtig gewesen. Und das nicht erst mit Beschluss vom 23.12.

7
flojo
9
flojo
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wise
Antwort auf klarkopp

Hä? Wie bescheuert.

Natürlich kann grundsätzlich nur der Vorstand laden, es sei denn, das Amtsgericht ermächtigt per Beschluß einzelne Mitglieder dazu und dieser Beschluß hat nur bestand, wenn dagegen innerhalb einer Frist kein Einspruch eingelegt wird und diese Frist ist nun vorbei.

Wie man da auf Lügerei kommt ist mir ein Rätsel.

Selbst mit Beschluss und Bevollmächtigung wäre der alte Vorstand aktuell immer noch verpflichtet zur MV zu laden. Nur weil er seiner Pflicht nicht nachkommt, war eine ZUSÄTZLICHE Vollmacht notwendig, gegen die der alte Vorstand aber noch hätte Einspruch einlegen können.

Aktuell wird ja gerne die Mär verbreitet, der alte Vorstand hatte seit Gerichtsbeschluss nicht mehr die Möglichkeit zur Ladung gehabt. Das ist absoluter Bullshit.

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KFC Alien

Hurra es wird Leute es wird ..danke für den Einsatz der "unermüdlichen" dafür

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Stroem
Antwort auf wise

Selbst mit Beschluss und Bevollmächtigung wäre der alte Vorstand aktuell immer noch verpflichtet zur MV zu laden. Nur weil er seiner Pflicht nicht nachkommt, war eine ZUSÄTZLICHE Vollmacht notwendig, gegen die der alte Vorstand aber noch hätte Einspruch einlegen können.

Aktuell wird ja gerne die Mär verbreitet, der alte Vorstand hatte seit Gerichtsbeschluss nicht mehr die Möglichkeit zur Ladung gehabt. Das ist absoluter Bullshit.

Vollkommen richtige Darstellung.

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JP57

Kann man eigentlich irgendwo darauf wetten, wie viele der Vorstandsmitglieder zur MV erscheinen werden?

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flojo
Antwort auf JP57

Kann man eigentlich irgendwo darauf wetten, wie viele der Vorstandsmitglieder zur MV erscheinen werden?

Wahrscheinlich genau so viele wie als Kahstein und Röthig abgewählt wurden und nicht erschienen sind oder der VWR bei Infoveranstaltungen vom Vorstand ferngeblieben ist und lieber bei einer Partei ohne Funktion im Verein geschlossen aufgetreten ist. Die ganzen Sachen sollte man immer im Hinterkopf behalten...

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Na endlich! Termin ist notiert. Es wird Zeit, dass die Mitglieder des e.V. mehrheitlich Fakten schaffen.

Ich hoffe nur, es hört nicht mit dem Vorstand auf und dieser unsägliche Verwaltungsrat ist dann zeitnah auch Geschichte!

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Crefelder
Antwort auf Schachfuchs

Na endlich! Termin ist notiert. Es wird Zeit, dass die Mitglieder des e.V. mehrheitlich Fakten schaffen.

Ich hoffe nur, es hört nicht mit dem Vorstand auf und dieser unsägliche Verwaltungsrat ist dann zeitnah auch Geschichte!

Kann man auch darauf wetten, dass das nicht eintreten wird? Macht macht hungrig nach mehr.

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Stroem
Antwort auf Crefelder

Kann man auch darauf wetten, dass das nicht eintreten wird? Macht macht hungrig nach mehr.

Der VWR ist bereits zurückgetreten. Er ist lediglich noch vorübergehend im Amt. Spätestens mit der nächsten ordentlichen MV müssten der VWR neu gewählt werden. Problem: Dir Wahlvorschläge kommen vom Ehrenrat. Da dieser wohl nicht beschlussfähig ist, müsste erst der Ehrenrat auf einer MV gewählt werden, dann macht dieser Vorschläge für den VWR und dann kann der VWR von den Mitgliedern gewählt werden.

Der aktuelle VWR kann sich natürlich theoretisch wieder dem Ehrenrat anbieten, müssten dann aber letztendlich immer noch in der MV gewählt werden. Ein "wir machen doch einfach weiter" geht nicht.

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Crefelder
Antwort auf Stroem

Der VWR ist bereits zurückgetreten. Er ist lediglich noch vorübergehend im Amt. Spätestens mit der nächsten ordentlichen MV müssten der VWR neu gewählt werden. Problem: Dir Wahlvorschläge kommen vom Ehrenrat. Da dieser wohl nicht beschlussfähig ist, müsste erst der Ehrenrat auf einer MV gewählt werden, dann macht dieser Vorschläge für den VWR und dann kann der VWR von den Mitgliedern gewählt werden.

Der aktuelle VWR kann sich natürlich theoretisch wieder dem Ehrenrat anbieten, müssten dann aber letztendlich immer noch in der MV gewählt werden. Ein "wir machen doch einfach weiter" geht nicht.

Gut recherchiert Stroem. Dann hoffen wir, dass keiner aus dem aktuellen VWR Interesse an einem Sitz im Ehrenrat bekundet und wir dann wirklich mit neuen Gesichtern den "neuen" KFC sehen werden.

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