Kotbullar
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Ganz klar Oberarm
Wir könnten noch mal das Pokalspiel gegen Dortmund anschauen. Damals irreguläres Tor von Reus, der den Ball mit der exakt gleichen Stelle des Arms angenommen hat
Spanien war lange die bessere Mannschaft, hat nach dem 1:0 aber nicht konstruktiv das zweite Tor gesucht. In der Verlängerung hatte ich zwischenzeitlich das Gefühl, Deutschland wolle sich ins 11m-Schießen retten. Den Elfmeter kann man geben, muss man aber nicht.
ich erwarte ein 8:0
Welle Niederrhein verkündet am 2. Juli die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen DASbob. Daraufhin gibt es hier im Fan-Forum Diskussionen zum richtigen Umgang mit Anmeldung von Forderungen etc.
Was darf man sich unter "der KFC sollte Endlos-Diskussionen vermeiden" vorstellen ?
Erkläre mir dann bitte zuerst, wo der Unterschied zwischen einem Sponsorenvertrag und einem Mietvertrag ist
Aha...................ob das so stimmen kann ?
A ist seit Jahren Vermieter von Unternehmen B. Es gibt einen Mietvertrag. Die Miete wird immer pünktlich gezahlt. Tatsächlich ist Unternehmen B aber seit Monaten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wovon A keine Kenntnis hat. In Monat 1 zahlt B die Miete plötzlich nicht und beantragt in Monat 2 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das in Monat 3 dann wegen deutlicher Überschuldung eröffnet wird. Der Insolvenzverwalter lehnt den Eintritt in den Mietvertrag ab (§ 103 InsO), der daraufhin beendet ist. Vermieter A könnte also für die Monate 1-3 mit seiner Mietzinsforderung nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen, weil er sich nicht vorher um einen Titel gekümmert hat (?) Tatsächlich sagt sogar § 103 Abs. 2, dass der Vermieter den Anspruch als "Insolvenzgläubiger" geltend machen muss. Die Forderung wird angemeldet und dann prüft der Verwalter den Anspruch anhand der materiellen Voraussetzungen, also wirksamer Vertrag, fehlende Zahlung, eventuell Mietmängel, vielleicht Gegenansprüche. In Höhe seines Ergebnisses stellt er die Forderung zur Insolvenztabelle fest. Diese Feststellung hat dann Titelfunktion. Das ist auch der günstigste Weg für A.
Andere Variante: A gelingt es, weil er ja keine Ahnung hat, dass überhaupt ein Insolvenzantrag gestellt wurde, für die offenen Mieten eine Klage anzubringen und sogar einen Feststellungsantrag für zukünftige Mieten. Die Klage wird noch vor dem Antrag von B dort zugestellt. B, nicht sicher, wie sich die Insolvenz entwickelt, gibt vorsichtshalber eine Verteidigungsanzeige ab, damit kein Versäumnisurteil ergehen kann. Eine Klageerwiderung erfolgt nicht. Das Gericht terminiert für Monat 6. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird der Rechtsstreit gemäß § 240 ZPO unterbrochen und dass der Insolvenzverwalter, der verpflichtet ist, dem Vermieter einen Titel zu verschaffen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, den Rechtsstreit aufnimmt, ist nicht zu erwarten. Bei einem monatlichen Mietzins von 5.000,00 € (mal angenommen für eine Werkhalle) hätte A jetzt mindestens 4.003,90 € netto investieren müssen, um überhaupt zu diesem Punkt zu kommen. Klassischer Fall von: gutem Geld noch besseres hinterherwerfen.
Stellt der Insolvenzverwalter eine Forderung nicht zur Tabelle fest - warum auch immer - kann der Gläubiger dann Klage auf Feststellung zur Tabelle erheben.
ich war heute auch gegen 12:15 Uhr an der Burg (sind ja nur drei Minuten)
diverse Fahrzeuge standen vor der Südtribüne, Spieler habe ich keine gesehen
Ich glaube, du verwechselst da etwas, das hat mit blau-roter Brille nichts zu tun, sondern mit tatbestandlichen Anforderungen an die in der Insolvenzordnung normierten Anfechtungsansprüche.
Bei Abschluss des Vertrages wurden 50.000,00 € gezahlt.
Und es geht rechtlich um die Frage, ob in dem Moment erkennbar war, dass DASbob in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt.
melde dich doch bei einem Insolvenzverwalter als sogenanntes "Trüffelschwein"
Personen, die Anfechtungsansprüche riechen können, sind rar
ich kann das beantworten
eine Rückforderung würde ich nach aktuellem Wissenstand ausschließen
eine solche Zahlung würde der Anfechtung unterliegen
diese setzt einen Anfechtungsgrund voraus (§§ 130 ff. InsO, hier maximal 132 oder 133 )
wesentliche Voraussetzung für die genannten Ansprüche ist aber die Kenntnis oder vermutete Kenntnis von den wirtschaftlichen Problemen
wie mitgeteilt wurde, ist nur einmal ein Betrag in Höhe von 50.000,00 € geflossen und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem wahrscheinlich niemand der Verantwortlichen einen Schimmer davon hatte, dass DASbob eine Luftnummer sein würde
also, wenn wir gegen die nicht mindestens 8:0 gewinnen, dann sehe ich schwarz für die Saison
manche sind auch echt monothematisch unterwegs
ich hatte es eher so verstanden, als wäre es kritisch, wenn der KFC oder jemand in dessen Auftrag, einfach ein Plakat auf einen Stromkasten geklebt hätte
woran machst du fest, ob eine Aussage glaubhaft ist oder nicht ?
Wilfried Fabel....ist doch klar
Das ist eine Argumentation aus der Touristenklasse. Gerade weil der Inhalt eines Artikels objektiv falsch ist, müsste es doch erst recht klarstellende Informationen geben. Man kann ja mal die Antworten bei RS zu diesem Thema lesen.
jetzt sind es schon zwei
hoffentlich hat man ihm die 50,00 € gegeben
Da sind wir gar nicht so weit auseinander
Es ging mir auch nicht so sehr darum, dass die Sachen nicht aufgearbeitet werden müssen und dann natürlich auch hier diskutiert werden dürfen.
Mein Einwand bezog sich auf den vor allem zeitlichen Zusammenhang.
Der Bericht kommt - wie du sagst - gelegen. Richtig, nachdem man jetzt tagelang die Negativspirale gedreht hat, kommt eine grundsätzlich positive Meldung zur Frage "Vorstellung der Spieler". Und dann nimmt man aus dem Bericht einen Teilaspekt und beginnt praktisch ohne jede Zäsur, ohne Verschnaufen etc. gleich die nächste, thematisch völlig andere Negativspirale zu drehen.
Und gleichzeitig wird schon vorhergesehen, dass der Verein kritische Fragen nicht zulassen und die Aufarbeitung verhindern wird. Man sucht einen Schuldigen (wofür eigentlich genau?). Ich bin weit davon entfernt, MS hier in Schutz nehmen zu wollen, aber die rechtliche Bewertung ist schwierig und nur weil Fans mit dem Finger auf den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden zeigen, wird daraus noch keine Haftung.
Das gibt es auch nur in Deutschland….
Die ganze Fanszene wartet darauf, dass Spieler vorgestellt werden. Dann teilt der Verein mit, dass heute Spieler vorgestellt werden sollen, aber anstatt jetzt erst recht gespannter Erwartung zu sein, wird direkt angefangen zu diskutieren, wie MS für - zugegeben - unschöne Vorgänge haftbar gemacht werden kann und dass bei der nächsten Mitgliederversammlung ohnehin keine Angaben zu den ganzen Fragen gemacht werden.
Kann man das nicht einfach mal abwarten ?
Zum Thema Haftung: ein Vereinsvorstand haftet bei Verschulden für Schäden. Bei dem Ausfall von DASbob als Sponsor ist mir der Schaden schon nicht ganz klar. Bei Acar ist der Schaden zwar klar, da sehe ich aber kein Verschulden, zumal Günes offenbar ja auch von Funkel empfohlen wurde, was unwidersprochen geblieben ist.