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Antrag auf Insolvenz

Stroem
Antwort auf klaraka

Wir haben 600.000 offen beim FA?

Hab's rausgenommen.

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Mr who

So das wars dann wohl. 36 Jahre war der KFC Teil meines Lebens.

Man sollte diesen Mist auch gar nicht mehr unterstützen. 4 Fans weniger.

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klaraka
Antwort auf Stroem

Hab's rausgenommen.

Aber die Annahme ist doch richtig, oder?

Wenn der Verein den Eigenantrag zurückzieht und das FA befriedigt ist das akute Verfahren vom Tisch.

Und die 9 Punkte werden auch nicht abgezogen.

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Mr who
Antwort auf kfc9999

Es ist völlig Banane den Verein jetzt fallen zu lassen. Dann haben diese Menschen erst recht gewonnen.

Solange der KFC noch existiert muss er unterstützt werden. Es ist der KFC Uerdingen, nicht der KFC Röstein.

Und wie oft soll es noch so gehen?

Ich hatte die „Jetzt aber wirklich“- Einstellung auch mal, mittlerweile aber vollkommen entfremdet vom Verein

-1

Mal eine Frage an die Juristen hier im Forum :

Kann man nicht die Staatsanwaltschaft einschalten , weil man den Verdacht hat ,das die Insolvenz beantragt wurde weil vermutlich etwas vertuscht werden soll zB. : Veruntreuung.

Viele hier im Forum vermuten das ja.

TP wollte ja auch Anzeige erstatten.

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Das Insolvenz beantragt wird war doch klar. K+R haben ja nicht umsonst der Mannschaft davon erzählt

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Stroem
Antwort auf klaraka

Aber die Annahme ist doch richtig, oder?

Wenn der Verein den Eigenantrag zurückzieht und das FA befriedigt ist das akute Verfahren vom Tisch.

Und die 9 Punkte werden auch nicht abgezogen.

Wäre so, wenn der Verein nicht einen Eigenantrag gestellt hätte. EigenANTRAG = 9 Punkte Abzug.

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KFC Alien

Nix Insolvenz ...sollen se kriegen dafür Inkontinenz !

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klaraka
Antwort auf Stroem

Wäre so, wenn der Verein nicht einen Eigenantrag gestellt hätte. EigenANTRAG = 9 Punkte Abzug.

Auch wenn er zurückgezogen wird?

Zählt er dann nicht als nicht gestellt?

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Stroem
Antwort auf klaraka

Auch wenn er zurückgezogen wird?

Zählt er dann nicht als nicht gestellt?

Ich fürchte nicht. Die Spielordnung sieht da keine Ausnahme vor. Evtl gibt es da im Insolvenzrecht noch etwas. Befürchte allerdings nicht.

Beim Fremdantrag ist ja ausdrücklich auf die Eröffnung des Verfahrens abgestellt. Da wäre eine Rücknahme ohne Sanktion möglich.

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klaraka
Antwort auf Stroem

Ich fürchte nicht. Die Spielordnung sieht da keine Ausnahme vor. Evtl gibt es da im Insolvenzrecht noch etwas. Befürchte allerdings nicht.

Beim Fremdantrag ist ja ausdrücklich auf die Eröffnung des Verfahrens abgestellt. Da wäre eine Rücknahme ohne Sanktion möglich.

Also müsste man den Eigenantrag juristisch angehen und K+R Böswilligkeit oder ähnliches nachweisen.

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KFC Alien

Auch noch Wolfsmond heute = Der volle Wolfsmond symbolisiert Widerstandskraft und Überleben während der härtesten Zeit des Winters

Forza KFC !

Und Uppasse "Daumen Runter Trollbots " gibts auch gerade günstig im Abo :-)

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klaraka
Antwort auf Stroem

Ich fürchte nicht. Die Spielordnung sieht da keine Ausnahme vor. Evtl gibt es da im Insolvenzrecht noch etwas. Befürchte allerdings nicht.

Beim Fremdantrag ist ja ausdrücklich auf die Eröffnung des Verfahrens abgestellt. Da wäre eine Rücknahme ohne Sanktion möglich.

Ich habe noch mal ChatGpt befragt:

Ein Antrag gilt im deutschen Recht in der Regel als gestellt, auch wenn er später zurückgezogen wird. Die rechtliche Wirkung des gestellten Antrags bleibt relevant, insbesondere im Insolvenzrecht, wo der Zeitpunkt des Antrags wichtige rechtliche Konsequenzen hat.

Also haben K+R Tatsachen geschaffen und man kann nur K+R direkt angehen um deren Antrag für nichtig erklären zu können.

5
klaraka

Nochmal ChatGpt:

Einen Eigenantrag auf Insolvenz zu stellen, obwohl bereits ein Fremdantrag (z. B. durch das Finanzamt) vorliegt, kann mehrere strategische Vorteile haben. Diese sind im deutschen Insolvenzrecht durch die unterschiedlichen Rechte und Pflichten des Schuldners und der Gläubiger geregelt.


Gründe für einen Eigenantrag trotz Fremdantrag:

  1. Kontrolle über das Verfahren:

    • Mit einem Eigenantrag kann der Schuldner den Ablauf des Insolvenzverfahrens stärker beeinflussen, insbesondere die Wahl des Verfahrens (z. B. Regelinsolvenz oder Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO).

    • Der Schuldner hat die Möglichkeit, einen Vorschlag für einen Insolvenzverwalter zu unterbreiten (§ 56 Abs. 1 InsO). Das Gericht ist zwar nicht an diesen Vorschlag gebunden, berücksichtigt ihn aber oft.


  1. Eigenverwaltung und Sanierungsoptionen:

    • Ein Eigenantrag eröffnet die Option, das Verfahren in Eigenverwaltung durchzuführen (§ 270a InsO). Dabei bleibt die Geschäftsführung in den Händen des Schuldners, und ein Sachwalter überwacht das Verfahren.

    • Dies ist besonders sinnvoll, wenn der Schuldner eine Sanierung des Unternehmens anstrebt, z. B. über einen Insolvenzplan (§ 217 InsO).


  1. Schutz vor Zerschlagung:

    • Bei einem Fremdantrag könnte ein Gläubiger (z. B. das Finanzamt) auf eine schnelle Liquidation drängen, um offene Forderungen zu sichern. Ein Eigenantrag signalisiert dem Gericht hingegen, dass der Schuldner eine geordnete Abwicklung oder Sanierung anstrebt, wodurch eine Zerschlagung oft vermieden werden kann.


  1. Wahrung der Interessen des Schuldners:

    • Der Eigenantrag zeigt dem Gericht, dass der Schuldner seiner Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nachkommt (§ 15a InsO), was eine persönliche Haftung des Geschäftsführers oder Vorstands mindern kann.

    • Der Eigenantrag kann auch sicherstellen, dass das Verfahren nicht ausschließlich durch die Interessen des Gläubigers (z. B. des Finanzamts) dominiert wird.


  1. Vermeidung von Nachteilen bei der Verfahrensgestaltung:

    • Ein Fremdantrag ist oft weniger detailliert als ein Eigenantrag, da Gläubiger oft keine genauen Informationen über die Vermögens- und Schuldensituation haben. Der Eigenantrag ermöglicht es dem Schuldner, die finanziellen Verhältnisse transparent darzulegen und die Verfahrensgestaltung positiv zu beeinflussen.


Warum speziell bei einem Fremdantrag des Finanzamts?

  • Das Finanzamt hat oft vorrangige Interessen, die auf eine schnelle Realisierung von Forderungen abzielen. Ein Eigenantrag ermöglicht es dem Schuldner, andere Interessen wie den Erhalt des Unternehmens oder die Sicherung von Arbeitsplätzen einzubringen.

  • Das Finanzamt hat kein Interesse an einer langfristigen Sanierung, sondern zielt auf eine schnelle Sicherung von Steuerschulden. Ein Eigenantrag kann dem entgegenwirken, indem ein umfassender Plan vorgelegt wird.


Fazit:

Ein Eigenantrag auf Insolvenz kann trotz eines Fremdantrags sinnvoll sein, da er dem Schuldner mehr Kontrolle über das Verfahren, Sanierungsoptionen und den Schutz vor einer Zerschlagung bietet. Insbesondere bei einem Fremdantrag durch das Finanzamt ermöglicht der Eigenantrag, das Verfahren im Sinne des Schuldners zu steuern und langfristige Interessen zu wahren.

Auf den ersten Blick handelten K+R also im Interesse des Vereins. Auf jeden Fall soll es wohl so aussehen.

Es ist aber pervers. Erst Forderungen beim Finanzamt auflaufen lassen, obwohl Geld vorhanden war, MSV-Spiel etc, und dann im Windschatten des FA-Antrages zu segeln.

Hoffentlich haben Eser und Platzer gute Rechtsanwälte... ansonsten war es das wohl.

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JimPanse

Was ist eigentlich, wenn der VWR nun geschlossen zurücktritt ohne MV? Also diesmal endgültig. Wäre ja passend, wenn sich eine neue Gruppe finden lässt, die dann in Eigenverwaltung den Verein "saniert".

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klaraka
Antwort auf JimPanse

Was ist eigentlich, wenn der VWR nun geschlossen zurücktritt ohne MV? Also diesmal endgültig. Wäre ja passend, wenn sich eine neue Gruppe finden lässt, die dann in Eigenverwaltung den Verein "saniert".

Genauso ist es doch geplant mit JW und seiner Mannschaft.

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JimPanse
Antwort auf klaraka

Genauso ist es doch geplant mit JW und seiner Mannschaft.

Weiß ich doch :D

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Looxus
Antwort auf klaraka

Nochmal ChatGpt:

Einen Eigenantrag auf Insolvenz zu stellen, obwohl bereits ein Fremdantrag (z. B. durch das Finanzamt) vorliegt, kann mehrere strategische Vorteile haben. Diese sind im deutschen Insolvenzrecht durch die unterschiedlichen Rechte und Pflichten des Schuldners und der Gläubiger geregelt.


Gründe für einen Eigenantrag trotz Fremdantrag:

  1. Kontrolle über das Verfahren:

    • Mit einem Eigenantrag kann der Schuldner den Ablauf des Insolvenzverfahrens stärker beeinflussen, insbesondere die Wahl des Verfahrens (z. B. Regelinsolvenz oder Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO).

    • Der Schuldner hat die Möglichkeit, einen Vorschlag für einen Insolvenzverwalter zu unterbreiten (§ 56 Abs. 1 InsO). Das Gericht ist zwar nicht an diesen Vorschlag gebunden, berücksichtigt ihn aber oft.


  1. Eigenverwaltung und Sanierungsoptionen:

    • Ein Eigenantrag eröffnet die Option, das Verfahren in Eigenverwaltung durchzuführen (§ 270a InsO). Dabei bleibt die Geschäftsführung in den Händen des Schuldners, und ein Sachwalter überwacht das Verfahren.

    • Dies ist besonders sinnvoll, wenn der Schuldner eine Sanierung des Unternehmens anstrebt, z. B. über einen Insolvenzplan (§ 217 InsO).


  1. Schutz vor Zerschlagung:

    • Bei einem Fremdantrag könnte ein Gläubiger (z. B. das Finanzamt) auf eine schnelle Liquidation drängen, um offene Forderungen zu sichern. Ein Eigenantrag signalisiert dem Gericht hingegen, dass der Schuldner eine geordnete Abwicklung oder Sanierung anstrebt, wodurch eine Zerschlagung oft vermieden werden kann.


  1. Wahrung der Interessen des Schuldners:

    • Der Eigenantrag zeigt dem Gericht, dass der Schuldner seiner Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nachkommt (§ 15a InsO), was eine persönliche Haftung des Geschäftsführers oder Vorstands mindern kann.

    • Der Eigenantrag kann auch sicherstellen, dass das Verfahren nicht ausschließlich durch die Interessen des Gläubigers (z. B. des Finanzamts) dominiert wird.


  1. Vermeidung von Nachteilen bei der Verfahrensgestaltung:

    • Ein Fremdantrag ist oft weniger detailliert als ein Eigenantrag, da Gläubiger oft keine genauen Informationen über die Vermögens- und Schuldensituation haben. Der Eigenantrag ermöglicht es dem Schuldner, die finanziellen Verhältnisse transparent darzulegen und die Verfahrensgestaltung positiv zu beeinflussen.


Warum speziell bei einem Fremdantrag des Finanzamts?

  • Das Finanzamt hat oft vorrangige Interessen, die auf eine schnelle Realisierung von Forderungen abzielen. Ein Eigenantrag ermöglicht es dem Schuldner, andere Interessen wie den Erhalt des Unternehmens oder die Sicherung von Arbeitsplätzen einzubringen.

  • Das Finanzamt hat kein Interesse an einer langfristigen Sanierung, sondern zielt auf eine schnelle Sicherung von Steuerschulden. Ein Eigenantrag kann dem entgegenwirken, indem ein umfassender Plan vorgelegt wird.


Fazit:

Ein Eigenantrag auf Insolvenz kann trotz eines Fremdantrags sinnvoll sein, da er dem Schuldner mehr Kontrolle über das Verfahren, Sanierungsoptionen und den Schutz vor einer Zerschlagung bietet. Insbesondere bei einem Fremdantrag durch das Finanzamt ermöglicht der Eigenantrag, das Verfahren im Sinne des Schuldners zu steuern und langfristige Interessen zu wahren.

Auf den ersten Blick handelten K+R also im Interesse des Vereins. Auf jeden Fall soll es wohl so aussehen.

Es ist aber pervers. Erst Forderungen beim Finanzamt auflaufen lassen, obwohl Geld vorhanden war, MSV-Spiel etc, und dann im Windschatten des FA-Antrages zu segeln.

Hoffentlich haben Eser und Platzer gute Rechtsanwälte... ansonsten war es das wohl.

Wenn es so ist, wie viele hier denken und wie es sehr wahrscheinlich ist, dann handeln K + R hier nicht, um den Verein zu zerstören, sondern sie gehören zu einer Gruppe von Personen, die einen finanziellen Neuanfang wollen und diesen Neuanfang durch eine weitere Insolvenz herbeiführen wollen und deshalb den Verein möglichst erhalten wollen. Ich glaube, dass K + R nicht ganz dumm sind und ungefähr wissen, was sie hier tun, sie werden mit einem bestimmten Auftrag in den Vorstand geschickt worden sein. Ziel ist es, eine Insolvenz herbeizuführen, die der Verein möglichst überlebt. Dazu ist aber eine positive Fortführungsprognose zwingend erforderlich und diese wird von vielen positiven und negativen Faktoren beeinflusst. So kann sich z.B. eine zu frühe Insolvenzanmeldung negativ auf diese Fortführungsprognose auswirken. Wenn ich also z.B. 300k auf dem Konto habe und trotzdem Insolvenz anmelde, kann mir das negativ ausgelegt werden, denn für eine positive Fortführungsprognose zählen neben den finanziellen Werten auch z.B. die Auswirkungen auf die Allgemeinheit, auf die Mitarbeiter etc. Bei einer Anmeldung durch Dritte habe ich dieses Problem nicht, da meine dann folgende eigene Anmeldung zunächst als Gegenmaßnahme und zum Schutz der eigenen Interessen erfolgt. Dass der Verein trotz aller Vorplanungen dennoch liquidiert werden könnte, ist ein Risiko, das man eingeht, weil man nur so sein Ziel erreichen kann. K + R können wahrscheinlich gut damit leben, dass ihr Name dann auf dem Totenschein des Vereins stände, weil das Ganze für sie nur ein Job ist. Für andere in dieser Gruppe wäre es wahrscheinlich eine Katastrophe, aber manchmal heiligt der Zweck die Mittel.

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klaraka
Antwort auf Looxus

Wenn es so ist, wie viele hier denken und wie es sehr wahrscheinlich ist, dann handeln K + R hier nicht, um den Verein zu zerstören, sondern sie gehören zu einer Gruppe von Personen, die einen finanziellen Neuanfang wollen und diesen Neuanfang durch eine weitere Insolvenz herbeiführen wollen und deshalb den Verein möglichst erhalten wollen. Ich glaube, dass K + R nicht ganz dumm sind und ungefähr wissen, was sie hier tun, sie werden mit einem bestimmten Auftrag in den Vorstand geschickt worden sein. Ziel ist es, eine Insolvenz herbeizuführen, die der Verein möglichst überlebt. Dazu ist aber eine positive Fortführungsprognose zwingend erforderlich und diese wird von vielen positiven und negativen Faktoren beeinflusst. So kann sich z.B. eine zu frühe Insolvenzanmeldung negativ auf diese Fortführungsprognose auswirken. Wenn ich also z.B. 300k auf dem Konto habe und trotzdem Insolvenz anmelde, kann mir das negativ ausgelegt werden, denn für eine positive Fortführungsprognose zählen neben den finanziellen Werten auch z.B. die Auswirkungen auf die Allgemeinheit, auf die Mitarbeiter etc. Bei einer Anmeldung durch Dritte habe ich dieses Problem nicht, da meine dann folgende eigene Anmeldung zunächst als Gegenmaßnahme und zum Schutz der eigenen Interessen erfolgt. Dass der Verein trotz aller Vorplanungen dennoch liquidiert werden könnte, ist ein Risiko, das man eingeht, weil man nur so sein Ziel erreichen kann. K + R können wahrscheinlich gut damit leben, dass ihr Name dann auf dem Totenschein des Vereins stände, weil das Ganze für sie nur ein Job ist. Für andere in dieser Gruppe wäre es wahrscheinlich eine Katastrophe, aber manchmal heiligt der Zweck die Mittel.

Die Theorie hat nur einen Haken. K+R haben sich über E+P in den Vorstand manövriert mit der Aussicht Sponsoren mitzubringen. Also können sie kaum im Auftrag vom VWR oder JW unterwegs sein. Ich vermute eher sie waren es, die den VWR eingenordet haben und die Insolvenz als das Nonplusultra verkauft haben. K+R sind für mich ein Rätsel. Was wollen die und warum?

-3
Antwort auf Markus2021

Egal was kommt ich will von denen keinen mehr hier im Verein sehen.

Von oben nach unten müssen diese Ratten eleminiert und vom Hof gejagt werden, alles aufgedeckt werden und veröffentlicht werden und wenn möglich angeklagt werden!!

Die dürfen unser Stadion nie mehr betreten und sich als Fans des KFC ausgeben dürfen!!Blacklist!!

Bevor das nicht geschehen ist distanziere ich mich als Fan vom KFC

Auch wenn die Mannschaft nix dazu kann aber mit diesen Leuten hat der KFC keine Zukunft wenn es nicht eh zu spät ist aber warten wirs ab Karma is a Bitch!!

Kahstein Ratte

Roethig Ratte

Wieczorek Ratte

Harald Grassen Ratte

nils Gehlings Ratte

Scholten Ratte

Akhabach Ratte

Bäcker Ratte

Hucken Ratte

Hartmann Ratte

Strater Ratte

Haferbergs Ratte

Staude Ratte

Wir fans....die mit sehr großer mehrheit hinter herrn eser....herrn platzer... .rene und der mannschaft stehen....sind der kfc05! WIR!

Diese ratten sind keine kfc05 fans ! Wenn wir sie gewähren lassen werden sie den verein einfach weiter für Ihre zwecke missbrauchen....sie werden e u c h weiter missbrauchen!

WIR wollen doch den weg...ohne insolvenz mit Herrn eser und co gehen...und sie mit uns! Fertig!

Wenn wir die große mehrheit sind...und das sind wir...sollten wir herrn eser und co jetzt bedingungslos und mit aller macht unterstützen und signalisieren....wir stehen hinter euch...Wir sind der kfc05!

Bitte Herr platzer und co...laden sie die mitglieder u n d fans zum treffen ein.....damit alle sehen das wir k e i n e insolvenz wollen und diese noch verhindern!

WIR sind der kfc05!

Raus aus der ohnmacht....alle zum treffen....und lösungen kreieren!

Wir dürfen Herr Eser Platzer Rene und Mannschaft nicht im stich lassen!

-7
Antwort auf Looxus

Wenn es so ist, wie viele hier denken und wie es sehr wahrscheinlich ist, dann handeln K + R hier nicht, um den Verein zu zerstören, sondern sie gehören zu einer Gruppe von Personen, die einen finanziellen Neuanfang wollen und diesen Neuanfang durch eine weitere Insolvenz herbeiführen wollen und deshalb den Verein möglichst erhalten wollen. Ich glaube, dass K + R nicht ganz dumm sind und ungefähr wissen, was sie hier tun, sie werden mit einem bestimmten Auftrag in den Vorstand geschickt worden sein. Ziel ist es, eine Insolvenz herbeizuführen, die der Verein möglichst überlebt. Dazu ist aber eine positive Fortführungsprognose zwingend erforderlich und diese wird von vielen positiven und negativen Faktoren beeinflusst. So kann sich z.B. eine zu frühe Insolvenzanmeldung negativ auf diese Fortführungsprognose auswirken. Wenn ich also z.B. 300k auf dem Konto habe und trotzdem Insolvenz anmelde, kann mir das negativ ausgelegt werden, denn für eine positive Fortführungsprognose zählen neben den finanziellen Werten auch z.B. die Auswirkungen auf die Allgemeinheit, auf die Mitarbeiter etc. Bei einer Anmeldung durch Dritte habe ich dieses Problem nicht, da meine dann folgende eigene Anmeldung zunächst als Gegenmaßnahme und zum Schutz der eigenen Interessen erfolgt. Dass der Verein trotz aller Vorplanungen dennoch liquidiert werden könnte, ist ein Risiko, das man eingeht, weil man nur so sein Ziel erreichen kann. K + R können wahrscheinlich gut damit leben, dass ihr Name dann auf dem Totenschein des Vereins stände, weil das Ganze für sie nur ein Job ist. Für andere in dieser Gruppe wäre es wahrscheinlich eine Katastrophe, aber manchmal heiligt der Zweck die Mittel.

Mann, ich kann es nicht mehr hören.

Seit gefühlt 8 Jahren alle 2 Jahre wird Insolvenz angemeldet dann sind wir Schuldenfrei und es gibt einen Neuanfang.

Und jetzt?

Wieder

Immer das gleiche. Jetzt kommen wieder die ganzen Sponsoren und alles wird gut.

Haut erstmal den Vorstand raus und diesen so genannten " Ehrenrat ".

Das wird nichts mehr.

Immer das gleiche.Es kotzt einen nur noch an 😡

8
JimPanse
Antwort auf klaraka

Die Theorie hat nur einen Haken. K+R haben sich über E+P in den Vorstand manövriert mit der Aussicht Sponsoren mitzubringen. Also können sie kaum im Auftrag vom VWR oder JW unterwegs sein. Ich vermute eher sie waren es, die den VWR eingenordet haben und die Insolvenz als das Nonplusultra verkauft haben. K+R sind für mich ein Rätsel. Was wollen die und warum?

Wieso, die haben das Vertrauen von E+P gewonnen, damit Platzer dem VWR sagt, nehmt die beiden auf. Und dann konnten die ihren Job machen. Bis heute hat der VWR ja nichts an diesem 2:1 Verhältnis verändert. Also klar, könnten die theoretisch im Auftrag für jemanden anderen unterwegs sein.

Klar muss man aufpassen, das man keinen Aluhut auf hat. Aber das die einfach zufällig gekommen sind, glaube ich einfach nicht. Nach dem was dann alles passiert ist. Vor allem warum hat sich ein Röthig nie vernünftig vorgestellt? Das ist doch das erste was man macht als neues Vorstandsmitglied.

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klaraka

Kennt eigentlich Kahstein und Röthig irgendwer persönlich? Was haben die vorher gemacht? Warum sind die beim KFC gelandet? Welchen Bezug haben die zu uns? Warum angagieren die sich hier? Wer kannte die vorher?

Wer sind die?

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nebomb
Antwort auf DerBaecker

Die Lösung kann nur sein jetzt Geld für das Verfahren aufzutreiben + Geld für eine Ordentliche Quote für den Insolvenzplan. Gleichzeitig die Kosten massiv senken sprich Spieler gehen lassen.

Alternativ die Mannschaft abmelden und die Spieler kündigen ( so hat es Wattenscheid machen müssen ) und dann nächste Saison in der Oberliga starten.

Woher soll das Geld kommen? War ja bisher auch keines da.

Ihr habt euer Ziel erreicht, schaut euch zum Jubiläum den Abstiegskampf in der Oberliga an, vor 500 Zuschauern. Toll, kann mich auch kaum halten.

4

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