Ordentliche Mitgliederversammlung
Ich habe mir den erneuten Versuch, eine Mitgliederversammlung zu erzwingen, durchgelesen.
Was mir aus dem Schreiben nicht klar wird - wie viele der Mitglieder, die das Mitgliederbegehren damals unterstützt haben, müssen denn nun erneut unterschreiben, damit das Amtsgericht handeln kann?
Offensichtlich sind ja sowohl Amtsgericht als auch OLG der Meinung, dass die Regelung aus dem BGB greift, dass ein Zehntel der Mitglieder die Einberufung der MV verlangen müssen.
Sicher weiß ich es nicht, aber es klingt logisch, dass auch mindestens diese 10% (also 110 der 326 gültigen Unterschriften) nun Herrn Gredig bevollmächtigen müssen.
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