Schluesselszene.net

Kotbullar

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Gibt es niemanden, der hier vor Ort die Interessen von Platzer vertreten kann? Bei genauerer Kenntnis der Vorwürfe könnte ja auch einer aus dem Forum Strafanzeige erstatten ?

Dass es über die Vorgänge mit LMS einen umfangreicheren E-Mail-Verkehr geben soll, erleichtert doch für die eine oder andere Seite die Argumentation. Und jetzt krampfhaft zu versuchen, irgendwelche Tricksereien etwa bei Eser zu suchen, macht m.E. nur dann Sinn, wenn man nicht im Lager von Platzer steht. Aber gut, das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Habe das Interview aufgrund des gestern fortgeschrittenen Abends noch nicht komplett gehört. War irgendwo von einer Pfändung des Kontos die Rede? Oder war mit dem Konto das „Irland-Konto“ gemeint?

Naja, also gestern machte hier das Wort von der "Veruntreuung" die Runde. Und das heißt, ich hoffe, da sind wir uns einig, soviel wie "Geld bei Platzer in die Taschen".

Übrigens dürfte der richtige Tatbestand die Untreue sein. Diebstahl und Unterschlagung sind die Eigentumsdelikte, Betrug und Untreue die korrespondierenden Vermögensdelikte. M.E. kann man Buchgeld nicht unterschlagen, da keine fremde bewegliche Sache. Und bei der Untreue habe ich schon tatbestandlich so meine Zweifel. Es fehlt mir nämlich schon am Nachteil (z.B. in Abgrenzung zu einem Vorsitzenden, der das Vereinsvermögen verspekuliert).

Aus meiner Sicht bleibt ohnehin nur § 288 StGB = Gläubigerbenachteiligung. Und da schrieb ich gestern schon etwas zu der Absicht. Und ich rede das auch nicht klein. Und natürlich hast du Recht, dass in dem gut gemeinten Willen, den einen Gläubiger (über ein ungepfändetes Konto) zu befriedigen, die Benachteiligung des anderen Gläubigers liegt. Wie halt mit der Henne und dem Ei. Die Frage ist doch nur, ob es zu einer Strafbarkeit reichen würde.

Und Strohmannkonten gibt es wie Sand am Meer. Barauszahlungen von Unfallschäden auf die Konten von Mutter oder Freundin zur Verschleierung der Zahlung gegenüber dem Jobcenter sind bei Anwälten an der Tagesordnung.

Zu der Antwort von davor vielleicht noch zwei Sätze:

Weißt du, was ein Insolvenzantrag kostet? Voronov, wenn er es denn war, scheint den Betrag ja investiert zu haben. John oder Sahan könnten doch mit ihren Titeln wunderbar den Antrag stellen. Und man könnte sich ja auch zusammentun und sich die Kosten teilen. Diejenigen, die keinen eigenen Antrag stellen, könnten doch trotzdem die Forderung anmelden. In diesem Zusammenhang finde ich es auch erstaunlich, dass wir von dieser Front schon seit Wochen nichts gehört haben. Weder von John noch von Sahan oder Kenia.

Hoffentlich sind noch ein paar Worte gestattet: wenn du schon länger hier im Forum unterwegs wärst, wüsstest du, dass ich immer mit Augenmaß und mit Abstand an Dinge herangehe, mein Glas aber immer halbvoll ist und mir ein gewisses Miteinander mit gegenseitigem Respekt vor anderen Meinungen wichtig ist, der sich dann vor allem im geschriebenen Wort wiederfinden lassen sollte. Deswegen bin ich auch Teil der Initiative zum Usertreffen. Ich habe mir seit langem angewöhnt, Antworten nicht zu wichtig zu nehmen. Die meisten User kann ich nicht ändern, warum soll ich mir dann lange Gedanken über deren Antworten machen oder noch schlimmer, über deren Bewertung. Aber zwei Dinge stören mich ungemein: Objektiv richtige Dinge werden solange hin und her gedreht, bis man die "tatsächliche Wahrheit" aus den Augen verliert.... nein, die Erde ist keine Scheibe, den Klimawandel gibt es und er ist ein Problem und sogar Bielefeld existiert. Und das Zweite ist, dass ganz viele Dinge im Internet und auch in diesem Forum eben ohne das nötige Augenmaß betrachtet werden, sondern diverse User reagieren reflexartig. Es kommt eine Nachricht oder ein Sportergebnis und bevor ich nachdenke, muss ich meine erste Eingebung in die Tasten hämmern. Ich mache das niemandem zum Vorwurf. Möglicherweise ist es allein meinem fortgeschrittenen Alter zu verdanken, erst in Ruhe über Dinge nachzudenken.

Ich für meinen Teil habe fertig für heute und widme mich jetzt meinen neuen CDs von den ??? ;-)

das ist natürlich richtig

Natürlich ist das so

Habe ich gestern schon geschrieben.....wenn er es sich hätte einstecken wollen, was hier unterstellt wird, warum soll es dann ausgerechnet auf ein Konto von M-Soccermanagement? Über das Ausland irgendwohin und dann in Bitcoin umwandeln.

Und ich schreibe noch etwas, auch wenn es niemand lesen will. Auf die Frage, die ich auf Seite 10 gestellt hatte, was ihr machen würdet, wenn ihr Gläubiger wärt und die Umstände so, sie wie anscheinend vorliegen, hat keiner geantwortet. Schade, ich hatte angenommen, einige würden mit "Insolvenzantrag stellen" antworten. Es ist aber bisher nichts von einem weiteren Fremd-Insolvenzantrag (außer demjenigen, den angeblich Voronov gestellt hat) bekannt geworden.

Und da habe ich mich gefragt, warum das wohl so ist. Pfändungen werden üblicherweise von einem Konto bedient nach der Reihenfolge ihres Eingangs/Zustellung. Angenommen, die BG säße mit einer Pfändung in der kolportierten Größenordnung auf dem Konto (300.000 €). Dann würden andere Gläubiger von dem Konto wegen der Nachrangigkeit erst bedient, wenn die Pfändung der BG erledigt wäre. Dass bei dem ganzen Theater kein neuer Fremdantrag vorliegt, kann nur bedeuten, dass von freien Konten auch Gläubiger bedient werden. Alle werden sich hoffentlich an die Idee mit den 20% erinnern. Von einem gepfändeten Konto können die nicht bezahlt werden.

Ein Insolvenzantrag würde übrigens die Pfändung unwirksam werden lassen und selbstverständlich käme der Insolvenzverwalter auch an das Irland-Konto ran.

Ich ergänze meine Antwort noch:

Es ist ein Irrglaube, ein liquidierter KFC könne in der C-Klasse wieder anfangen. Sehr anschaulich nachzulesen bei der Geschichte der Pinguine. Nach dem Konkurs (jetzt Insolvenz) im Juli 1978 musste der "Rest" als EHC Krefeld antreten. Erst im Jahre 1981 kaufte jemand das Wappen aus der Konkursmasse und stellte es dem KEV zur Verfügung. Da aber ja der alte KEV pleite und aufgelöst war, musste der Bezeichnung Krefelder Eislaufverein die Jahreszahl 1981 nachgestellt werden. Und wenn der Insolvenzverwalter einen Käufer für das Wappen finden würde, wäre auch das weg.

Die Liquidation einer juristischen Person ist nach einem Insolvenzverfahren obligatorisch. Das funktioniert wie vieles im deutschen Recht nach dem Regel-Ausnahme-Verfahren. Die Liquidation ist die Regel, von der aber ausnahmsweise abgewichen werden kann. Dazu ist zwingend eine positive Fortführungsprognose erforderlich (oder ein Insolvenzplan). Das hatten wir schon einmal. In einem Insolvenzverfahren, das mit der Ausschüttung der Masse an die Gläubiger endet, steht immer die Liquidation, es sei denn, es greift die Ausnahme.

Die Entscheidung über die positive Fortführungsprognose trifft das Gericht, der Insolvenzverwalter kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Der Insolvenzverwalter muss nur diesen Beitrag anschauen.

Gerade erst habe ich von einem Unternehmen gehört, das hatte ca. 750.000,00 € Jahresumsatz und ca. 300.000,00 € Anlagevermögen. Weit und breit nichts von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu sehen. Trotzdem hat der GF vorsorglich Insolvenzantrag gestellt, weil ein großer Kunde selbst Insolvenz anmelden musste. Ergebnis: übertragende Sanierung, altes Unternehmen platt, neues Unternehmen mit anderen Kosten wieder am Markt

Mal angenommen, ihr wärt Gläubiger des KFC, egal, ob Spieler, Trainer, Busunternehmen etc, wartet seit Monaten auf euer Geld, könnt niemanden erreichen.

Und dann erfahrt ihr aus einem Interview einer nicht als Organ des Vereins berufenen Person im Grunde beiläufig, dass eingehende Gelder auf einem in Irland geführten Konto des Vereins landen.

Dann wird euch klar, dass man in das Konto nicht pfänden kann.

Was wäre dann die richtige Reaktion ?

Wie lange ist die Information über das Konto in Irland bekannt ?

Danke, die Norm kenne ich natürlich.

Auf subjektiver Seite wird "Absicht" vorausgesetzt, was die stärkste Form von Vorsatz ist. Und ich frage mich, ob die Absicht wirklich darin liegt, die Befriedigung der Gläubiger zu vereiteln oder nicht eher darin, den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten.

das ergibt sich bitte woraus ?

Entscheidend für eine Strafbarkeit ist hier offenbar der subjektive Tatbestand.

Es drängt sich doch schon förmlich die Frage auf, warum Platzer dann für diese Transaktion ( Unterschlagung/ Untreue) ausgerechnet ein Konto hätte nehmen sollen, welches den Zusammenhang zwischen ihm, Eser und M-Soccermanagement herstellen könnte ? Und ob der wirklich denkt, solche "Machenschaften" würden nicht irgendwann rauskommen. Spätestens, wenn dann mal eine Bilanz bzw. der Jahresabschluss gemacht wird.

Ich kenne Platzer nicht, vielleicht denkt der nicht so weit.

Dass unter gewissen Umständen sogenannte "Strohmannkonten" genutzt werden, hat vielleicht ein Geschmäckle, ist aber manchmal gar nicht anders zu bewerkstelligen.

Neuer Hauptsponsor ·

BRS ist auch Sponsor bei den Pinguinen, präsentiert dort die Strafzeiten, wenn ich es richtig im Kopf habe

Alexander Lipinski ·

Wenn du mit "Vertrag" den Beratervertrag meinst, dann stimmt die Aussage nicht, jedenfalls, wenn man die Daten aus Transfermarkt nimmt

Danach haben z.B. Stappmann, Meyer, Klefisch oder Klump keinen Vertrag mit Eser

Und dass Rizzo, Päffgen oder Lipinski nicht bezahlt werden, habe ich noch nirgendwo gelesen

Alexander Lipinski ·

Lipinski kann ich nicht 100% einschätzen, aber bei Rizzo bin ich mir sicher.

Rizzo ist ein super Fußballer, der beim Spielstand von 3:0 eingewechselt wird und dann ein Traumtor zum 4:0 schießt.

Usertreffen ·

Hallo zusammen,

ich werde an einem Treffen am kommenden Samstag nicht teilnehmen können, da meine Zwillinge ihren Geburtstag feiern. Ich habe daher auch noch keinen Tisch reserviert.

Die finanziellen Schwierigkeiten waren gestern auch Thema bei Reviersport. Heute ist der Artikel „verschwunden“……🙄

Ich schreibe kurz was dazu:

§ 31a BGB bestimmt die Haftung bei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, die nicht mehr als 720 € jährlich erhalten, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

In meinem Kommentar (Grüneberg, 84. Auflage) umfasst die Kommentierung gerade einmal eine Seite. § 249 BGB z.B., der Art und Umfang eines Schadensersatzes bestimmt, hat dagegen 14 Seiten, und zwar nicht, weil die Norm besonders kompliziert wäre, sondern weil wesentlich mehr Einzelfälle bekannt sind und daher kommentiert werden.

§ 31 BGB regelt die generelle Haftung bei hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern. Da reicht einfaches Verschulden - das benötigt man im deutschen Recht aber immer - aus. Hier ist die Kommentierung zwei Seiten.

Zunächst müsste also geschaut werden, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich. Schürmann (wahrscheinlich ehrenamtlich tätig, oder? ) müsste also grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden können. Bei Damien Raths (sicher hauptamtlich tätig) reicht einfache Fahrlässigkeit aus.

Für mich lautet eigentlich die zentrale Frage: Was ist der Schaden? DASbob war eine Luftnummer, klar. Aber, wenn Schürmann und Raths die Nummer nicht gemacht hätten, wäre von DASbob ja auch kein Geld gekommen. Ohne diese Nummer wäre Biolectra nicht raus gewesen. Das ist denkbar. Oder die nicht gezahlten SV-Beiträge. Vielleicht ergeben sich Zinsschäden.

Jedenfalls ist die Bezifferung des Schadens wahrscheinlich schwierig, um am Ende zu sagen, der Verein bekommt von Vorstandsmitglied A X Euro und von B Y Euro.

im RS-Artikel stand, dass Eser gegenüber der WZ bestätigt habe, dass es Herbrand wäre

Der KFC in den Medien ·

man lernt bei der Reviersport tatsächlich nie aus

„Liquidation“ bedeutet also Insolvenz

Stimmt, wenn der Alleingesellschafter einer GmbH stirbt oder keine Lust mehr hat, kommen die Ghostbusters und werfen alles in den Rhein oder in die Müllverbrennung.

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